Bewerbung & Einschreibung

viaCampus

Das Campusmanagementsystem viaCampus ist das einheitliche Verwaltungsportal für Ihr Studium. Es kann von Studierenden der Europa-Universität Viadrina für die Online Bewerbung, das Bewerbermanagement, Prüfungsanmeldungen sowie für Bescheinigungsdruck und Änderung der Kontaktdaten genutzt werden. Im viaCampus Wiki finden Sie ausführliche Informationen zu allen Themen rund um das Studium.

 

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Bachelor & Staatsexamen

Notwendige Unterlagen für Ihre Einschreibung

Deutsche und ausländische Personen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung schreiben sich für alle Fachsemester in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September (für das Wintersemester) und  vom 1. Dezember bis 15. März (für das Sommersemester) online über viaCampus ein.

zum viaCampus Portal

Nach der Registrierung und Einschreibung über viaCampus senden Sie den unterschriebenen Einschreibungsantrag, den Sie nach Eingabe Ihrer Daten ausdrucken, mit folgenden Unterlagen an die Europa-Universität Viadrina:

  • das unterschriebene Anschreiben der Online-Einschreibung
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
  • einen Krankenversicherungsnachweis*
  • Für Bewerbungen zum höheren Fachsemester: einen Bescheid des zuständigen Prüfungsausschusses über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und die vorläufige Einstufung in ein Fachsemester
  • ggf. eine Studienbescheinigung Ihrer bisherigen deutschen Hochschulen, aus der Ihre bisherigen Semester zu entnehmen sind
  • ggf. eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule
  • ein adressierter und ausreichend frankierter DINA-A4 Rückumschlag für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte)
  • ein Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.

Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusses der Sekundarstufe und
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der für das beabsichtigte Studium geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung und
  • Arbeitszeugnisse zum Nachweis der erforderlichen Berufserfahrung (mindestens zwei Jahre)
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.

Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.

Kein Studierendentarif für Studierende,

  • ab 30 Jahren
  • in Weiterbildungsstudiengängen
  • die sich für eine Promotion einschreiben
  • am College eingeschrieben werden

Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.

Bitte bewerben Sie sich vom 1. Juni bis 15. Juli (für das Wintersemester) und vom 1. Dezember bis 15. Januar (für das Sommersemester) bei uni-assist e.V. Berlin.

weitere Informationen

Zeugnisse und Urkunden, die zur Bewerbung bzw. Immatrikulation in amtlich beglaubigter Kopie abgefordert werden, müssen den unten genannten Anforderungen entsprechen.

Eine amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:

  1. einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk)
  2. das Datum und die Unterschrift des Beglaubigenden und
  3. den Abdruck des Dienstsiegels.Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.

Beglaubigung

Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen sein, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.

Jede Seite kann auch gesondert beglaubigt werden. In diesem Fall muss darauf geachtet werden, dass auf jeder Seite des Originals der Name des Inhabers der Bescheinigung/Urkunde steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden.

Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z.B.: "Hiermit wird beglaubigt, dass die vor-/umstehende Kopie mit dem Original übereinstimmt."). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt sein.

Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrücktes Siegel (ein sogenanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat.

Genügt die Beglaubigung den genannten Anforderungen nicht, erkennt die Europa-Universität die Beglaubigung nicht an.

Zur amtlichen Beglaubigung sind alle Behörden des Landes, der Gemeinden, Ämter und Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts befugt, die berechtigt sind, ein Dienstsiegel zu führen, z.B. Einwohnermeldeämter, die Zeugnisausstellende Schule, Notare, Landesversicherungsanstalten, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Krankenkassen, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Vereinen, vereidigten Buchprüfern u.ä. .

Master

Notwendige Unterlagen für Ihre Einschreibung

Deutsche und Bildungsinländer/innen schreiben sich für alle Fachsemester in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September (für das Wintersemester) und  vom 1. Dezember bis 15. März (für das Sommersemester) online über viaCampus ein.

zum viaCampus Portal

Nach der Registrierung und Einschreibung über viaCampus senden Sie den unterschriebenen Einschreibungsantrag, den Sie nach Eingabe Ihrer Daten ausdrucken, mit folgenden Unterlagen an die Europa-Universität Viadrina:

  • ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar)
  • den Sprachnachweis über B2 in Englisch (UNIcert II oder Äquivalent)
  • für externe Bewerbende: ein Transcript of Records zur Einschätzung der Einschlägigkeit des (bevorstehenden) Hochschulabschlusses,
  • für externe Bewerbende: eine amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusses bzw. eine Bescheinigung Ihres bisherigen Prüfungsamtes, dass alle Studienleistungen vorgelegt wurden. Eine Bewertung aller Leistungen ist zur Einschreibung nicht notwendig. Reichen Sie in diesem Fall folgendes Formular ein: Bestätigung der erbrachten Bachelorleistungen zur Einschreibung. Das Bachelorzeugnis muss bis zum Ende des ersten Fachsemesters im Immatrikulationsamt vorgelegt werden.
  • einen Krankenversicherungsnachweis für die Hochschule bzw. wenn Sie privat versichert sind, eine Kopie der Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (Chipkarte oder Mitgliedsbescheinigung genügen nicht),
    ein adressierter und ausreichend frankierter DIN-A4 Rückumschlag für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen
  • eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule
  • Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisherigen Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • ein Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion)
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.

Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.

Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.

Kein Studierendentarif für Studierende,

  • ab 30 Jahren
  • in Weiterbildungsstudiengängen
  • die sich für eine Promotion einschreiben
  • am College eingeschrieben werden

Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.

Bitte bewerben Sie sich online in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. Januar (für das Sommersemester) im viaCampus Portal und senden dann Ihre Unterlagen bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. 15. Januar (für das Sommersemester) an die Europa-Universität Viadrina.
Nur für International Business Administration (M.Sc.) und Digital Entrepreneurship (M.A.) erfolgt die Bewerbung über uni-assist e.V. Berlin und die gesonderten Bewerbungszeiträume müssen beachtet werden.

 

weitere Informationen

Weiterbildende Masterstudiengänge

Die Europa-Universität bietet kostenpflichtige weiterbildende Masterstudiengänge an.

Die Bewerbungen sind direkt an die Programmbetreuer/innen zu richten. Bewerbungsform und -frist entnehmen Sie bitte den Seiten des jeweiligen Studienganges.

Qualifikationen

  • allgemeine Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
  • berufsqualifizierender Hochschulabschluss
  • bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige Berechtigung
  • Fortbildungsabschluss mit mind. 400 Unterrichtsstunden
  • Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst mit mind. 400 Unterrichtsstunden
  • Abschluss einer Fachschule oder einer vergleichbaren Ausbildung
  • eine mit den genannten Qualifikationen vergleichbare Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen oder sozialpflegerische oder pädagogische Berufe

  • fachgebundene Hochschulreife
  • fachgebundene Fachhochschulreife
  • Beruflich Qualifizierte - Abschluss der Sekundarstufe I oder ein gleichwertiger Abschluss und eine für das Studium geeignete Berufsausbildung und zwei Jahre Berufserfahrung

Zum Bachelorstudium kann auch zugelassen werden, wer eine der nachfolgenden Qualifikationen erworben hat:

  1. eine Meisterprüfung aufgrund der Handwerksordnung oder eine gleichwertige Berechtigung,
  2. einen Fortbildungsabschluss aufgrund des Berufsbildungsgesetzes mit mindestens 400 Unterrichtsstunden,
  3. ein Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung mit mindestens 400 Unterrichtsstunden,
  4. einen Abschluss einer Fachschule in öffentlicher Trägerschaft oder einer staatlich anerkannten Fachschule in freier Trägerschaft oder einen Abschluss einer vergleichbaren Ausbildung,
  5. eine der unter den Nummern 1 und 2 genannten Fortbildungen vergleichbare Qualifikation aufgrund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen oder im Bereich der sozialpflegerischen oder pädagogischen Berufe oder
  6. wer den Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss und eine geeignete Berufsausbildung und danach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erworben hat,

Rechtsgrundlage ist § 9 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 28. April 2014.

Die Prüfung der vorliegenden Qualifikation für diese Bewerber/innen erfolgt im eigentlichen Zulassungsverfahren, eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Bitte reichen Sie zusammen mit dem Anschreiben der Online-Bewerbung alle entsprechenden Nachweise als amtlich beglaubigte Kopien ein.

Sprachvoraussetzungen

für deutschsprachige Bachelor-Studiengänge

Studienbewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (= HZB, Sekundarschulabschluss, z.B. Abitur oder Äquivalent) müssen ihre Deutschkenntnisse für deutschsprachige Studiengänge an der Viadrina nachweisen. Die Deutschkenntnisse sollten etwa auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GeR) sein.

* Sofern dieser Nachweis älter als 3 Jahre ist, muss entweder ein aktueller Nachweis vorgelegt, oder an unserer DSH-2 Prüfung teilgenommen werden.

Mit den folgenden Deutschnachweisen können Sie an der Viadrina studieren.

Die DSH öffnet Ihnen den Zugang zum Studium und wird von allen Hochschulen in Deutschland als Sprachnachweis anerkannt, wenn Sie die Prüfung mindestens auf dem Niveau DSH-2 (DSD II) bestehen.

Die DSH Prüfung kann man direkt an deutschen Universitäten ablegen, auch an der Viadrina. Das Sprachenzentrum der Europa-Universität Viadrina bietet einen Vorbereitungskurs für diese Prüfung an, als Teil der Studienvorkurse. Informationen zur DSH-Prüfung (z.B. das genaue Datum der Prüfung) liegen dem Zulassungsbescheid bei. Bei Fragen kann man sich an das Sprachenzentrum wenden.

DSH-Vorbereitungskurs

Deutschkenntnisse können auch mit dem TestDaF nachgewiesen. Dieser Test kann bei TestDaF-Instituten auf der ganzen Welt abgelegt werden. Um an der Viadrina zu studieren, braucht man in allen vier Prüfungsteilen mindestens das Niveau 4 (TDN 4).

TestDaF Institut

Als Deutschnachweis gilt das deutsche Abitur, sowie diesem gleichgestellte deutsch-sprachige Sekundarschulabschlüsse aus z. B. Österreich und der Schweiz.

Auch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - 2. Stufe (DSD II) mit dem Niveau C1 in allen 4 Teilprüfungen wird akzeptiert.

Deutsches Sprachdiplom (DSD)

Ein weiterer anerkannter Sprachnachweis ist das Große Deutsches Sprachdiplom / Goethe-Zertifikat C2 (GDS) des Deutschen Goethe-Instituts.

Goethe-Zertifikat

Wer ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule mit mindestens 6 Semestern Regelstudienzeit erfolgreich absolviert hat, braucht keinen weiteren Sprachnachweis.

Wer an einem deutschen Studienkolleg (Feststellungsprüfung) eine gleichwertige Sprachprüfung bestanden hat, braucht keinen weiteren Sprachnachweis.

Der Nachweis der Sprachprüfung "telc Deutsch C1 Hochschule" mit der Gesamtnote "befriedigend" (d.h. mind. 151 Punkte) ist als ausreichender Deutschnachweis anerkannt. Die gemeinnützige telc GmbH ist Vollmitglied in der "Association of Language Testers in Europe" (ALTE). telc Sprachprüfungen können an über 3.000 Prüfungszentren in 20 Ländern abgelegt werden, darunter Volkshochschulen und private Sprachschulen.

Weitere Informationen zu telc

Deutschkenntnisse

Der Nachweis Ihrer aktuellen Deutschkenntnisse (mind. B2) ist bereits mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen, damit festgestellt werden kann,

  • ob Ihre Kenntnisse bereits für das Studium ausreichend sind
  • oder ob Sie vor Studienbeginn die DSH- oder eine äquvalente Prüfung ablegen müssen
  • oder ob eine Einschreibung wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht möglich sein wird.


Der Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse ist spätestens bei der Einschreibung im Original vorzulegen (für das Wintersemester Mitte/Ende August; für das Sommersemester Mitte/Ende Februar).

Englischkenntnisse

Wenn Sie International Business Administration oder Cultural and Social Studies studieren möchten, sind ausreichende Englischkenntnisse erforderlich. Wie die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können, finden Sie direkt auf den Informationsseiten der Studiengänge.

Schulkenntnisse sind in der Regel nicht ausreichend.

Masterstudiengänge abweichende Regelungen

Sprachvoraussetzungen für Masterstudiengänge

Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Regelungen gelten können! Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten oder bei den Koordinatoren der entsprechenden Masterstudiengänge.

Studienplatzvergabe

Die Studienplätze im ersten Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges werden nach Abzug von Vorabquoten (Quote für ausländische Nicht-EU-Bürger/innen und staatenlose Bewerber/innen, Härtefallquote, Quote für Zweitstudienbewerber/innen, Quote für Spitzensportler/innen) in zwei Ranglisten vergeben:

  • 80% der Studienplätze werden nach einem Hochschulauswahlverfahren (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und einer ggf. vorhandenen Berufsausbildung oder -erfahrung) und
  • 20% der Studienplätze werden nach Wartezeit (Zeit vom Abitur bis zur Bewerbung) vergeben.

Auf der Rangliste nach Leistung werden alle Bewerber/innen nach dem Punktwert des Hochschulauswahlverfahrens aufsteigend sortiert; Bewerber/innen mit gleicher Punktzahl werden untereinander nochmals nach ihrer Wartezeit sortiert.

Auf der Rangliste nach Wartezeit werden alle Bewerber/innen nach ihrer Wartezeit absteigend sortiert; Bewerber/innen mit gleicher Anzahl von Wartesemestern werden untereinander nochmals nach der Note sortiert.

Die Studienplätze im ersten Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges werden nach Abzug von Vorabquoten (Quote für ausländische Nicht-EU-Bürger/innen und staatenlose Bewerber/innen, Härtefallquote, Quote für Spitzensportler/innen) in zwei Ranglisten vergeben:

  • 90% der Studienplätze werden nach einem Hochschulauswahlverfahren (Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses und einer ggf. vorhandenen Berufsausbildung oder -erfahrung) und
  • 10% der Studienplätze werden nach Wartezeit (Zeit vom Erwerb des Bachelors bis zur Bewerbung) vergeben.

Auf der Rangliste nach Leistung werden alle Bewerber/innen nach dem Punktwert des Hochschulauswahlverfahrens aufsteigend sortiert; Bewerber/innen mit gleicher Punktzahl werden untereinander nochmals nach ihrer Wartezeit sortiert.

Auf der Rangliste nach Wartezeit werden alle Bewerber/innen nach ihrer Wartezeit absteigend sortiert; Bewerber/innen mit gleicher Anzahl von Wartesemestern werden untereinander nochmals nach der Note sortiert.

In einigen Masterstudiengängen werden zusätzlich ein Motivationsschreiben, ein Essay und/oder zusätzliche Sprachkenntnisse gefordert. Bitte informieren Sie sich darüber direkt auf den Studiengangseiten.

... verfügen nur über eine bestimmte Anzahl Studienplätze, die mit Hilfe eines Auswahlverfahrens vergeben werden. Sie können an der Europa-Universität Viadrina bis zu drei ranggleiche Zulassungsanträge stellen. Hiervon abweichend können Zweitstudienbewerber/innen nur ein Antrag stellen. Bei Zulassungen für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge ist die Einschreibung ist nur in einen Studiengang möglich (§ 1 Abs. 4 Immatrikulationsordnung).

... verfügen über keine bestimmte Anzahl Studienplätze, die Einschreibung erfolgt innerhalb der Einschreibfrist ohne jegliche Auswahlverfahren. Bei Masterstudiengängen können dennoch bestimmte Zugangsvoraussetzungen vorgegeben sein, wie z.B. ein fachspezifischer Studienabschluss oder erforderliche Sprachkenntnisse. Bitte informieren Sie sich darüber direkt auf den Studiengangseiten.