Personalmobilität
Personalmobilität
Für Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen im Ausland bestehen, insbesondere innerhalb Europas, Fördermöglichkeiten für das gesamte Hochschulpersonal aus Lehre und Verwaltung. Ob z. B. für die Teilnahme an Sprachkursen oder Workshops professioneller Einrichtungen im Ausland, die Hospitation an einer unser zahlreichen Partneruniversitäten, die Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozierende) oder Teilnahme an speziell organisierten Staff Training Weeks, die Abteilung für Internationale Angelegenheiten berät Sie hierzu gern.
Heide Fest
Erasmus+ Fort - und Weiterbildung im Ausland
Durch eine Mobilität können Sie in vielfacher Hinsicht profitieren: Sie können sich auf fachlicher Ebene austauschen und erlangen neue Arbeitsperspektiven. Sie haben die Möglichkeit, die Vielfältigkeit der europäischen Hochschullandschaft zu erleben und dabei Einblicke in den eigenen Arbeitsbereich aus anderen Blickwinkeln zu erhalten. Sie stärken und bauen dadurch Ihre Kompetenzen aus bzw. können Ihre Netzwerke vertiefen. Nicht zuletzt gewinnen Sie internationale Erfahrungen sowie praktische Fähigkeiten, die für Ihre Arbeit und berufliche Entwicklung zentral sind.
Wer kann gefördert werden?
Hochschulpersonal aus allen Bereichen der Viadrina, sowohl Lehrende als auch Verwaltungspersonal z. B.:
- Professor*innen und Dozierende mit vertraglichen Verhältnis zur Viadrina
- Promovierende, die in der Lehre tätig sind
- Dozierende ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen an der Viadrina
- Emeritierte Professor*innen und Lehrende im Ruhestand
- Wissenschaftliche Mitarbeitende
- Auszubildende
- allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
Was wird gefördert?
Gefördert werden Fort‐ und Weiterbildungsmaßnahmen an Partnerhochschulen der Viadrina, aber auch an anderen ausländischen Hochschulen sowie an Einrichtungen (z. B. Sprachschulen oder Bildungszentren), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig sind. Diese müssen sich in einem der 33 Erasmus+ Programmländer befinden. Gleichzeitig darf dieses Partnerland nicht das Land sein, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug und zumeist auch Konferenzen können nicht gefördert werden. Letzte sind nur förderfähig, sofern nachgewiesen werden kann, dass im Rahmen der Mobilität neue und innovative Lern- und Lehrpraktiken erworben werden. Dann spielt für die Förderfähigkeit Ihre Aktivität im Rahmen der Veranstaltung eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist die Art der Veranstaltung: Eine Teilnahme ist nicht förderfähig, wenn sie sich nur einer bestimmten Disziplin widmet.
Beispiele für Aktivitätsformate:
- Hospitationen/Job Shadowing
- Studienbesuche
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozierende)
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Trainingsangebote finden Sie z.B. bei IMOTION.
Wenn Sie Interesse an einem Aufenthalt haben aber selbständig kein passendes Angebot finden, kontaktieren Sie uns gern dazu! Wir erhalten insbesondere von Partneruniversitäten Angebote zu Staff Training Weeks und können Ihnen entsprechend spezifische Angebote in Ihrem Interessenbereich weiterleiten, sollten passende bei uns eintreffen. Gern beraten wir Sie auch zu alternativen.
Aufenthaltsdauer
Gefördert werden mindestens zwei Tage und maximal zwei Monate (60 Tage) – jeweils ohne Reisezeiten.
Der Antrag auf Förderung im Erasmus+ Mobilitätsprogramm kann nur an der Viadrina gestellt werden. Eine direkte Bewerbung bei der EU-Kommission oder beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) ist nicht möglich.
Bewerbungsfrist
Es gibt keine Bewerbungsfrist, wir vergeben die Mittel laufend. Ob die Förderung gewährt werden kann, ist abhängig von dem zur Verfügung stehenden Budget und der Anzahl der Antragsstellenden. Melden Sie sich bei Interesse direkt bei uns, am besten mit 6-wöchiger Vorlaufzeit, diese ist jedoch keine Voraussetzung. Sobald Sie unsere Zusage haben, können Sie die Förderunterlagen einreichen.
Förderunterlagen
Folgende Unterlagen sind nach einer Förderzusage einzureichen:
- Das Mobility Agreement for Training ausgefüllt und unterschrieben von Ihnen und der Partneruniversität zusammen mit einer vorläufigen Kostenplanung für Aufenthalts- und Reisekosten (alles per E-Mail, Scan genügt).
- Dienstreiseantrag stellen, der von Ihrem Vorgesetzten genehmigt werden sollte.
- Das Grant Agreement füllen wir für Sie anhand des Mobility Agrements aus und senden es Ihnen per E-Mail zu. Wir brauchen ein Original ausgedruckt mit Ihrer Unterschrift zurrück, gern per Hauspost.
- Den Letter of Confirmation lassen Sie vor Ort bestätigen und leiten diesen im Original oder als Scan nach Rückkehr an uns zurück, gern per Hauspost.
- Zum EU-Onlinebericht erhalten Sie nach der Mobilität einen Link direkt per E-Mail, füllen Sie diesen bitte entsprechend aus.
Tagespauschalen
Die einheitlichen Tagessätze sind in vier Ländergruppen aufgeteilt und gelten bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes:
- Ländergruppe 1: 180 €/ Tag (bis 14. Tag der Mobilität; ab 15. bis 60. Tag: 126 €/Tag)
- Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
- Ländergruppe 2: 160 €/ Tag (bis 14. Tag der Mobilität; ab 15. bis 60. Tag: 112 €/Tag)
- Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Ländergruppen 3: 140 €/ Tag (bis 14. Tag der Mobilität; ab 15. bis 60. Tag 98 €/Tag)
- Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Für Mitarbeitende mit Behinderung können Sondermittel beantragt werden.
Da Hochschulpersonal, das über ein Drittmittelprojekt finanziert wird, nicht besser gestellt sein sollte, als Personal, das aus Haushaltsmitteln finanziert wird, orientieren wir uns neben Ihrem Kostenplan für die Mobilität (Übernachtungs-, sowie An- und Abreisekosten), auch an den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes. Zur Berechnung der Fördersätze behalten wir uns daher vor, Zero-Grant-Tage (Tage ohne Förderung/Tagespauschale) zu vergeben. Sollten Sie höhere Ausgaben haben und einen An- bzw. Abreisetag brauchen, können diesen beiden Tage zusätzlich gefördert werden. Eventuell entstehende Überschüsse, sollten Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.
Reisekosten
Die Fahrtkostenpauschale berechnet sich in Abhängigkeit von der Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Diese wird einheitlich mit einem Entfernungsrechner der EU-Kommission ermittelt.
Mit dem Projekt ab Juni 2017 besteht die Möglichkeit eines Top-Up für kostenintensive (Inlands-) Reisekosten aufgrund abgelegener Städte/Regionen entweder im Entsende- oder im aufnehmenden Land. Hierunter fallen z. B. Bergregionen, Inseln oder abgelegene Orte, die nur schwer zu erreichen sind, da sie über eine begrenzte Infrastruktur verfügen.
Beantragt werden können Reisekosten für innereuropäische Reiserouten, bei denen Reisekosten von über 225 Euro erwartet werden. Ein ergänzender Zuschuss für hohe Fahrtkosten im Inland kann nur dann erstattet werden, wenn nachweisbar ein ökonomisch günstigerer Reiseverlauf nicht möglich war.
Für die Beantragung eines ergänzenden Zuschusses für hohe Fahrtkosten im Inland ist die Einreichung von Kostenvoranschlägen für die anfallenden Reisekosten notwendig.
- 10 km - 99 km: 20 EUR
- 100 km – 499 km: 180 EUR
- 500 km – 1.999 km: 275 EUR
- 2.000 km – 2.999 km: 360 EUR
- 3.000 km – 3.999 km: 530 EUR
- 4.000 km – 7.999 km: 820 EUR
- ab 8.000 km: 1.500 EUR
Vor dem Auslandsaufenthalt
- Voraussetzungen bzw. Förderbedingungen beachten (s. o.)
- Mobility Agreement ausfüllen und von der Partneruniversität/Bildungseinrichtung bestätigen lassen und anschließend zusammen mit einem Kostenplan als Scan per E-Mail schicken
- Dienstreiseantrag stellen, der von Ihrer/Ihrem Vorgesetzten genehmigt werden sollte.
- Grant Agreement (dieses erhalten Sie vorausgefüllt von uns per E-Mail) prüfen und unterschreiben, dann im Original per Hauspost senden
- Flug‐ und Unterkunft buchen
- ggf. Zusatzversicherung abschließen (Anmerkung: Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist mit keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Sollte die Erasmus+ Mobilität im Rahmen einer bestätigten Dienstreise stattfinden, so greift lediglich die gesetzliche Unfallversicherung für hauptberuflich beschäftigte Mitarbeitende der Viadrina auch im Ausland)
- nach Eingang des Grant Agreements erhalten Sie 70 Prozent Ihrer Förderung
Während des Auslandsaufenthaltes
- Letter of Confirmation zur Bestätigung der Aufenthaltsdauer von der aufnehmenden Partneruniversität/Bildungsreinrichtung unterschreiben lassen
- ggf. Rechnungen, Tickets o. ä. für Ihre Einkommenssteuererklärung sammeln
Nach dem Auslandsaufenthalt
- Letter of Confirmation im Original per Hauspost oder als Scan senden
- EU-Onlinebericht (online participant report) ausfüllen, Sie erhalten den Link mit der Aufforderung per E‐Mail
- nach Eingang des Letter of Confirmation und des EU-Onlineberichtes erhalten Sie die restlichen 30 Prozent der Förderung
- ggf. bei der Einkommenssteuererklärung die überschüssige Mobilitätsförderung als Einkommen angeben, oder zusätzliche Kosten deklarieren
Hinweis:
Diese Dokumente sind nur Vorlagen und müssen noch individuell und durch Sarah Krebs oder Ana Retsch bearbeitet werden. Bitte verwenden Sie daher diese Dokumente nicht ohne Rücksprache.
Note:
These documents are only templates and must still be edited individually by Sarah Krebs or Ana Retsch. Therefore, please do not use these documents without consultation.
Erasmus+ mit Partnerländern (außerhalb der EU)
Das Programm Erasmus+ KA107/171 ermöglicht die Erweiterung der bisherigen Studierenden- und Personalmobilität auf Länder, die außerhalb der Europäischen Union liegen (sogenannte Partnerländer). Der Ausbau der regulären Erasmus+ Mobilität auf diese Länder dient der Vertiefung der akademischen Kooperation zwischen der Viadrina und ihrer Partneruniversitäten in der Ukraine, Georgien und Kosovo.
Wer kann gefördert werden?
Im Rahmen des Erasmus+ Programms kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von Hochschullehrenden und anderem Hochschulpersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Konferenzen*) und durch Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland.
Beispiele von Bereichen mit förderfähigen Hochschulpersonal:
- allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
Beispiele der Weiterbildungsformate:
- Weiterbildung
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Es gibt verschiedene Trainingsangebote über die Sie sich Online informieren können.
*Zusatzinformation zur Förderung von Konferenzen: Sofern nachgewiesen werden kann, dass im Rahmen der Mobilität neue und innovative Lern- und Lehrpraktiken erworben werden, spielt für die Förderfähigkeit die Aktivität der teilnehmenden Person im Rahmen der Veranstaltung eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist die Art der Veranstaltung: Eine Teilnahme ist nicht förderfähig, wenn sie sich nur einer bestimmten Disziplin widmet.
Mögliche Aufenthaltsorte
Der Aufenthalt muss an einer der Partneruniversitäten in der Ukraine, Georgien, Russland oder Kosovo stattfinden.
Aufenthaltsdauer
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens 5 Tage und höchstens 2 Monate.
Für die Teilnahme an der Mobilität mit Partnerländern (KA107/171) gibt es keine Bewerbungsfrist. Ob die Förderung gewährt werden kann, ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget und der Anzahl der Antragsstellenden. Melden Sie sich bei Interesse direkt bei uns, am besten mit 3-monatiger Vorlaufzeit. Sobald Sie unsere Zusage haben, können Sie die Förderunterlagen einreichen.
Während der Mobilität
Auf Grundlage des Grant Agreements erfolgt eine Auszahlung von bis zu 100 % des zugewiesenen Mobilitätszuschusses. Der Auslandsaufenthalt muss vor Ort von der Gastuniversität bestätigt werden. Dazu muss das Confirmation of Stay von der Gastuniversität ausgefüllt und unterschrieben werden.
Nach der Rückkehr
Nach Ihrer Rückkehr haben Sie 30 Tage Zeit, um sowohl das Confirmation of Stay in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten abzugeben als auch den von der EU geforderten Bericht (Online Participant Report) auszufüllen. Der Link wird Ihnen von der Datenbank der EU automatisch zugesendet. Sollten Sie den Bericht nicht binnen 30 Tage erstellen, behält die EU sich vor, den bereits an Sie ausgezahlten Betrag zurückzufordern.
Mobilitätszuschuss für Fort- und Weiterbildungsaufenthalte
- Für die Fort- und Weiterbildungsaufenthalte wird ein Zuschuss ausgezahlt, um zusätzlich anfallende Kosten während des Aufenthaltes zu decken.
- Für Beschäftigte mit Behinderung können Sondermittel beantragt werden.
- Wochenenden und Ferien können nur bezuschusst werden, wenn nachweislich an diesen Tagen gearbeitet oder gereist wurde (z. B. durch Bestätigung der Gasthochschule).
- Da Reisende, die über ein Drittmittelprojekt finanziert werden, nicht besser gestellt sein sollten, als Reisende, die aus Haushaltsmitteln finanziert werden, müssen entstehende Überschüsse steuerlich geltend gemacht werden.
Höhe des Mobilitätszuschusses
Die Höhe des Mobilitätszuschüsses richtet sich nach folgenden festgelegten Fördersätzen:
- Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthaltes: 180 Euro / Tag
- Betrag ab den 15. Fördertag des Auslandsaufenthalts: 126 Euro / Tag
Zu diesen Tagessätzen kommt eine Reisekostenpauschale in Abhängigkeit von der realen Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort des Auslandsaufenthaltes, die weltweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Folgende Beträge werden je nach Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz erstattet:
- 10 km - 99 km: 20 EUR
- 100 km – 499 km: 180 EUR
- 500 km – 1.999 km: 275 EUR
- 2.000 km – 2.999 km: 360 EUR
- 3.000 km – 3.999 km: 530 EUR
- 4.000 km – 7.999 km: 820 EUR
- 8.000 km und mehr: 1.500 EUR
- Mobility Agreement for Training
- Grant Agreement
- Letter of Confirmation for Training
Kontakt
Erasmus+ innerhalb der EU
Aleksandra Klecha
- Logenstraße 4 | 15230 Frankfurt (Oder)
- AM 214
- 0335 5534 2600
- klecha@europa-uni.de
Erasmus+ mit Partnerländern (außerhalb der EU)
Ana Retsch
- Logenstraße 4 | 15230 Frankfurt (Oder)
- AM 246
- +49 335 5534 2614
- erasmus-world@europa-uni.de