Personalmobilität

Erasmus+ STT Weiterbildung (EU+)

Durch eine Personalmobilität mit Erasmus+ zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) in Programmländern (EU+) können Sie in vielfacher Hinsicht profitieren: Sie haben die Möglichkeit, sich fachlich auszutauschen, neue Arbeitsperspektiven kennenzulernen und die Vielfalt der europäischen Hochschullandschaft zu erleben. Dabei erhalten Sie neue Einblicke in Ihren eigenen Arbeitsbereich aus anderen Blickwinkeln, erweitern Ihre Kompetenzen und vertiefen Ihre beruflichen Netzwerke. Nicht zuletzt sammeln Sie internationale Erfahrungen und erwerben praktische Fähigkeiten, die Ihre tägliche Arbeit und Ihre berufliche Entwicklung bereichern. 

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Wer kann gefördert werden?

Beschäftigte aus allen Bereichen mit einem Vertragsverhältnis zur Viadrina, sowohl Lehrende als auch Verwaltungspersonal, z. B.:

  • Verwaltung, Bibliothek, Studierendenservice, Finanzen
  • Fachbereiche und Fakultäten
  • Öffentlichkeitsarbeit und Internationale Angelegenheiten
  • Technologie und Transfer
  • Professor*innen und Dozierende mit vertraglichen Verhältnis zur Viadrina
  • Promovierende, die angestellt sind z.B. für Lehre
  • Lehrende ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen an der Viadrina
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende und Auszubildende

 

Was wird gefördert?

  • Die gewählte Aktivität muss einen Bezug zu Ihrer beruflichen Weiterbildung haben und zu Ihrer persönlichen sowie fachlichen Weiterentwicklung beitragen.
  • Gefördert werden dafür Fort‐ und Weiterbildungsmaßnahmen an Partnerhochschulen der Viadrina, aber auch an anderen ausländischen Hochschulen sowie an Einrichtungen (z. B. Sprachschulen oder Bildungszentren), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Fort- und Weiterbildung tätig sind.
  • Diese müssen sich in einem der 33 Erasmus+ Programmländer befinden. Gleichzeitig darf das von Ihnen gewählte Programmland nicht das Land sein, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
  • Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug und die (passive) Teilnahme an Konferenzen können nicht gefördert werden. 

Beispiele für Aktivitätsformate:

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (für Dozierende)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Trainingsangebote finden Sie z.B. bei IMOTION. Wir teilen auch aktuelle Angebote, z.B. von unseren Partnerhochschulen oder einigen Sprachschulen, auf den internen Webseiten für Beschäftigte der Viadrina. Wenn Sie Interesse an einer Mobilität mit Erasmus+ haben, aber selbständig kein passendes Angebot finden, kontaktieren Sie uns gern dazu

 

Aufenthaltsdauer

Gefördert werden Aufenthalte von mind. 2 Tagen bis zu 14 Tagen (ohne reine Reisetage). In begründeten Fällen und je nach Mittelverfügbarkeit ist eine Förderung von bis zu max. 60 Tagen (ohne Reisetage) möglich.

Die Förderung im Erasmus+ Mobilitätsprogramm können Sie ausschließlich über die Viadrina beantragen. Eine direkte Bewerbung bei der EU-Kommission oder dem DAAD ist nicht möglich.

 

Bewerbungsfrist

Es gibt keine feste Bewerbungsfrist. Die Förderung erfolgt fortlaufend und ist abhängig von den verfügbaren Mitteln sowie der Anzahl der Anträge. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig – idealerweise etwa zwei Monate vor geplanten Beginn Ihrer Mobilität. Nach der Zusage erhalten Sie alle Erasmus+ Unterlagen und wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung.

 

Erasmus+ Unterlagen

Sie bekommen die erforderlichen Unterlagen von uns nach Förderzusage zugesendet. Folgende Aufzählung der Unterlagen ist nur zur Übersicht:

Bitte beachten Sie: Es werden ausschließlich digitale Dokumente (PDF per E-Mail) akzeptiert. Papierunterlagen werden nicht angenommen.

 

Hinweise zur Förderung

Die Erasmus+ Förderung für Staff Mobility for Training (STT) setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

(1) Tagespauschale (abhängig von Ländergruppe und Aufenthaltsdauer)
(2) Reisekostenpauschale (abhängig von Entfernung und Reiseart „Green“ oder Standard)
(3) ggf. zusätzlicher Förderung für Reisetage
(4) ggf. Sonderzuschüsse (für Teilnehmende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder bei einer Mobilität mit Kind)

Da Hochschulpersonal, das aus Erasmus+ Mitteln finanziert wird, nicht besser gestellt sein soll als aus Haushaltsmitteln finanziertes Personal, orientieren wir uns neben Ihrem Kostenplan (Unterkunfts- und Reisekosten) auch am Bundesreisekostengesetz. Zur Berechnung der Fördersätze können daher z.B. Zero-Grant-Tage (Tage ohne Förderung/Tagespauschale) berücksichtigt werden. Eventuelle Förderüberschüsse sind steuerlich anzugeben.

 

(1) Tagespauschalen

  • Die Tagessätze sind in drei Ländergruppen aufgeteilt und gültig bis zum 14. Aufenthaltstag. Ab dem 15. bis zum 60. Tag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes.
  • Gefördert werden Aufenthalte von mind. 2 bis max. 14 Tagen (ohne Reisetage).
    In begründeten Fällen und je nach Mittelverfügbarkeit ist eine Förderung von bis zu 60 Tagen (ohne Reisetage) möglich.

Projekt 2025 und 2026

Ländergruppe 1 - 180 € / Tag (bis Tag 14; ab Tag 15–60: 126 € / Tag)
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Ländergruppe 2 - 160 € / Tag (bis Tag 14; ab Tag 15–60: 112 € / Tag)
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

Ländergruppe 3 - 140 € / Tag (bis Tag 14; ab Tag 15–60: 98 € / Tag)
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

 

(2) Reisepauschale

  • Die Berechnung erfolgt über den Entfernungsrechner der EU-Kommission nach der Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort.
  • Sie erhalten eine einmalige Pauschale für Hin- und Rückreise.

Projekt 2025 und 2026

  • 10–99 km: 28 € (Green Travel: 56 €)
  • 100–499 km: 211 € (Green Travel: 285 €)
  • 500–1.999 km: 309 € (Green Travel: 417 €)
  • 2.000–2.999 km: 395 € (Green Travel: 535 €)
  • 3.000–3.999 km: 530 € (Green Travel: 785 €)
  • 4.000–7.999 km: 1.188 € (Green Travel: 1.188 €)
  • ab 8.000 km: 1.735 € (Green Travel: 1.188 €)

 
Nachhaltiges Reisen - "Green Travel"

  • Als „Green Travel“ gilt, wenn Sie für mind. die Hälfte der Reise (50 % oder mehr) emissionsarme Verkehrsmittel nutzen (z. B. Zug, Bus, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften; Schiffsreisen sind nur dann grün, wenn sie mit nachhaltigen Verkehrsmitteln kombiniert werden oder wenn keine umweltfreundlicheren Alternativen zur Verfügung stehen).
  • Bei Green Travel erhalten Sie höhere Reisepauschalen und zusätzliche Reisetage.

Wir möchten Sie ermutigen, nachhaltige Reiseoptionen zu wählen und Ihre Reise. Natürlich sind die Reisezeiten mit Zug und Bus teilweise deutlich länger als bei einer Flugreise. Dafür benötigen Sie keine Kofferwaage und haben die Möglichkeit, Ihre Reise in Etappen zu gestalten und so auch die Orte zwischen unserer Hochschule und Ihrer Gastinstitution kennenzulernen.

Weiterführende Informationen:

 

Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen

  • Außergewöhnliche Reisekosten können gefördert werden, wenn nachgewiesen wird, dass die reguläre Reisekostenpauschale weniger als 70 % der tatsächlichen Kosten abdeckt.
  • In diesem Fall können bis zu 80 % der tatsächlichen Reisekosten übernommen werden.
  • Bei Bewilligung entfällt die reguläre Reisekostenpauschale.

 

(3) Reistage

  • Bei Standardreisen können bis zu 2 Reisetage gefördert werden.
  • Bei Green Travel sind bis zu 4 zusätzliche Reisetage (insgesamt also max. 6) möglich und Sie erhalten zusätzlich eine höhere Reisepauschale.

 

(4) Sonderzuschüsse

  • Zusätzliche Förderung ist möglich für Teilnehmende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder bei Auslandsaufenthalten mit Kind.
  • Der Realkostenantrag wird für Sie über die Viadrina gestellt.
  • Die maximale Förderung beträgt bis zu 15.000 € pro Mobilität.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten des DAAD.

 

Vor dem Auslandsaufenthalt

  • Vorraussetzungen prüfen und Gastinstitution finden
  • Förderzusage von der Abteilung für Internationale Angelegenheiten erbitten
  • Mobility Agreement ausfüllen, von der Gastinstitution unterschreiben lassen und per E-Mail (PDF) einreichen
  • Kostenplan zu Reise und Unterkunftskosten aufstellen und per E-Mail einreichen
  • Dienstreiseantrag stellen und aus dem Portal eine PDF der Genehmigung herunterladen (über "drucken") und per E-Mail einreichen (alternativ ggf. Bildungsurlaub beantragen und ebenso die Genehmigung per E-Mail einreichen)
  • Grant Agreement erhalten Sie vorausgefüllt von uns, prüfen und unterschreiben Sie dieses und senden Sie es per E-Mail zurück
  • ggf. A1-Bescheinigung für die eigenen Unterlagen beantragen (nur bei Dienstreisen)
  • Reise und Unterkunft buchen, nachhaltige Verkehrsmittel werden empfohlen und mit höherer Reisepauschale und ggf. zusätzlichen Reisetagen gefördert
  • ggf. zusätzliche Versicherungen abschließen, z. B. Auslandskranken- oder Haftpflichtversicherung (Anmerkung: Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist mit keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Sollte die Erasmus+ Mobilität im Rahmen einer bestätigten Dienstreise stattfinden, so greift lediglich die gesetzliche Unfallversicherung für hauptberuflich beschäftigte Mitarbeitende der Viadrina auch im Ausland

Nach Eingang aller Unterlagen erfolgt die Auszahlung von 70 % der Förderung.

Während des Auslandsaufenthaltes

    • Letter of Confirmation von der Gastinstitution unterschreiben lassen
    • ggf. Belege sammeln (Rechnungen, Tickets etc.) für die eigenen Unterlagen zur Steuererklärung oder als Nachweis zur Ehrenwötlichen Erklärung für nachhaltiges Reisen 

 

Nach dem Auslandsaufenthalt

  • Letter of Confirmation als PDF per E-Mail einreichen
  • EU-Survey (online participant report) ausfüllen, Link erhalten Sie per E-Mail direkt aus dem EU Beneficiary Tool
  • ggf. Belege für nachhaltiges Reisen selbst 5 Jahre aufbewahren
  • ggf. bei der Steuererklärung die überschüssige Mobilitätsförderung als Einkommen angeben, oder andersrum entstandende zusätzliche Kosten deklarieren

 Nach Eingang aller Unterlagen werden 30%, also die Restförderung ausgezahlt.

 

Hinweis zum Online Language Support (OLS)

Der Online Language Support (OLS) steht über die Plattform EU Academy allen Hochschulangehörigen zur Verfügung, die im Rahmen von Erasmus+ einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Sie können freiwillig Sprachtests und Online-Sprachkurse vor, während und nach Ihrem Aufenthalt nutzen. Das Angebot umfasst derzeit 24 Sprachen.

  • Direkt zum Einstieg bei der EU Academy.
  • Eine Anleitung sowie das Help-Center der Europäischen Kommission stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Erasmus+ mit Partnerländern (außerhalb der EU)

Das Programm Erasmus+ KA107/171 ermöglicht die Erweiterung der bisherigen Studierenden- und Personalmobilität auf Länder, die außerhalb der Europäischen Union liegen (sogenannte Partnerländer). Der Ausbau der regulären Erasmus+ Mobilität auf diese Länder dient der Vertiefung der akademischen Kooperation zwischen der Viadrina und ihrer Partneruniversitäten in der Ukraine, Georgien und Kosovo.

Wer kann gefördert werden?

Im Rahmen des Erasmus+ Programms kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von Hochschullehrenden und anderem Hochschulpersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Konferenzen*) und durch Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland.

Beispiele von Bereichen mit förderfähigen Hochschulpersonal:

  • allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer

Beispiele der Weiterbildungsformate:

  • Weiterbildung
  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Es gibt verschiedene Trainingsangebote über die Sie sich Online informieren können.

*Zusatzinformation zur Förderung von Konferenzen: Sofern nachgewiesen werden kann, dass im Rahmen der Mobilität neue und innovative Lern- und Lehrpraktiken erworben werden, spielt für die Förderfähigkeit die Aktivität der teilnehmenden Person im Rahmen der Veranstaltung eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist die Art der Veranstaltung: Eine Teilnahme ist nicht förderfähig, wenn sie sich nur einer bestimmten Disziplin widmet.

Mögliche Aufenthaltsorte

Der Aufenthalt muss an einer der Partneruniversitäten in der Ukraine, Georgien, Russland oder Kosovo stattfinden.

Aufenthaltsdauer

Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens 5 Tage und höchstens 2 Monate.

Für die Teilnahme an der Mobilität mit Partnerländern (KA107/171) gibt es keine Bewerbungsfrist. Ob die Förderung gewährt werden kann, ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget und der Anzahl der Antragsstellenden. Melden Sie sich bei Interesse direkt bei uns, am besten mit 3-monatiger Vorlaufzeit. Sobald Sie unsere Zusage haben, können Sie die Förderunterlagen einreichen.

Während der Mobilität

Auf Grundlage des Grant Agreements erfolgt eine Auszahlung von bis zu 100 % des zugewiesenen Mobilitätszuschusses. Der Auslandsaufenthalt muss vor Ort von der Gastuniversität bestätigt werden. Dazu muss das Confirmation of Stay von der Gastuniversität ausgefüllt und unterschrieben werden.

Nach der Rückkehr

Nach Ihrer Rückkehr haben Sie 30 Tage Zeit, um sowohl das Confirmation of Stay in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten abzugeben als auch den von der EU geforderten Bericht (Online Participant Report) auszufüllen. Der Link wird Ihnen von der Datenbank der EU automatisch zugesendet. Sollten Sie den Bericht nicht binnen 30 Tage erstellen, behält die EU sich vor, den bereits an Sie ausgezahlten Betrag zurückzufordern.

Mobilitätszuschuss für Fort- und Weiterbildungsaufenthalte

  • Für die Fort- und Weiterbildungsaufenthalte wird ein Zuschuss ausgezahlt, um zusätzlich anfallende Kosten während des Aufenthaltes zu decken.
  • Für Beschäftigte mit Behinderung können Sondermittel beantragt werden.
  • Wochenenden und Ferien können nur bezuschusst werden, wenn nachweislich an diesen Tagen gearbeitet oder gereist wurde (z. B. durch Bestätigung der Gasthochschule).
  • Da Reisende, die über ein Drittmittelprojekt finanziert werden, nicht besser gestellt sein sollten, als Reisende, die aus Haushaltsmitteln finanziert werden, müssen entstehende Überschüsse steuerlich geltend gemacht werden.


Höhe des Mobilitätszuschusses

Die Höhe des Mobilitätszuschüsses richtet sich nach folgenden festgelegten Fördersätzen:

  • Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthaltes: 180 Euro / Tag
  • Betrag ab den 15. Fördertag des Auslandsaufenthalts: 126 Euro / Tag

Zu diesen Tagessätzen kommt eine Reisekostenpauschale in Abhängigkeit von der realen Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort des Auslandsaufenthaltes, die weltweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Folgende Beträge werden je nach Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz erstattet:

  • 10 km - 99 km: 20 EUR
  • 100 km – 499 km: 180 EUR
  • 500 km – 1.999 km: 275 EUR
  • 2.000 km – 2.999 km: 360 EUR
  • 3.000 km – 3.999 km: 530 EUR
  • 4.000 km – 7.999 km: 820 EUR
  • 8.000 km und mehr: 1.500 EUR

Kontakt

Erasmus+ Personalmobilität Outgoing (EU+)

Aleksandra Klecha

Erasmus+ mit Partnerländern (außerhalb der EU)

Ana Retsch