Wissenschaftler*innen

Erasmus+ STA Lehre (EU+)

Während einer Mobilität mit Erasmus+ zu Lehrzwecken (STA) in Programmländern (EU+) können Sie sich an einer unserer Partnerhochschulen über Lehrinhalte und -methoden austauschen und dabei Erfahrungen sammeln, die Ihre Lehrtätigkeit an der Viadrina bereichern. Darüber hinaus stärken Sie die europäische Dimension der Partnerhochschule, ergänzen das dortige Lehrangebot und vermitteln Ihr Fachwissen Studierenden, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

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Wer kann gefördert werden?

  • Professor*innen und Dozierende mit vertraglichen Verhältnis zur Viadrina
  • Promovierende, die in der Lehre tätig sind
  • Lehrende ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen an der Viadrina
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende

 

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen der Viadrina in Erasmus+ Programmländern
  • Lehraufenthalte an Nicht-Partnerhochschulen sind ebenfalls möglich, sofern zuvor ein Kooperationsvertrag abgeschlossen wurde - wenden Sie sich dafür bitte frühzeitig an uns.
  • Das Gastland darf nicht das Land Ihres eigenen Hauptwohnsitzes sein.

Wir teilen aktuelle Angebote auf den internen Webseiten für Beschäftigte der Viadrina.

Auch wenn Sie generell Interesse an einer Mobilität mit Erasmus+ haben, aber selbständig kein passendes Angebot finden, kontakieren Sie uns dazu gern

 

Dauer der Förderung & Lehrtätigkeit

  • Förderfähig sind Aufenthalte von mind. 2 bis max. 14 Tagen (ohne Reisetage). In begründeten Ausnahmefällen kann – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – eine Förderung von bis zu 60 Tagen erfolgen (ohne Reisetage).
  • Das Lehrpensum beträgt mind. 8h pro Woche (5 Tage) oder kürzeren Aufenthalten. Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche wird die Mindeststundenzahl für zusätzliche Tage wie folgt berechnet: 8h geteilt durch 5 Tage multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Tage.
    Bei einer kombinierten Personalmobilität (Lehre STA und Fort-/Weiterbildung STT) kann das Lehrpensum auf 4h pro Woche reduziert werden.

 

Die Förderung im Erasmus+ Mobilitätsprogramm können Sie ausschließlich über die Viadrina beantragen. Eine direkte Bewerbung bei der EU-Kommission oder dem DAAD ist nicht möglich.

Bewerbungsfrist

  • Es gibt keine feste Bewerbungsfrist; Anträge sind jederzeit möglich. Die Förderung erfolgt fortlaufend und ist abhängig von verfügbaren Mitteln sowie der Anzahl der Anträge.
  • Eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird empfohlen, idealerweise ca. 2 Monate vor Beginn der Mobilität. Auch spätere Anträge können grundsätzlich berücksichtigt werden, sofern noch Mittel verfügbar sind.
  • Nach der Zusage erhalten Sie alle Erasmus+ Unterlagen und werden schrittweise durch die Antragstellung begleitet.

 

Erasmus+ Unterlagen

Sie bekommen die erforderlichen Unterlagen von uns nach Förderzusage zugesendet. Folgende Aufzählung der Unterlagen ist nur zur Übersicht:

Bitte beachten Sie: Es werden ausschließlich digitale Dokumente (PDF per E-Mail) akzeptiert. Papierunterlagen werden nicht angenommen.

Hinweise zur Förderung

Die Erasmus+ Förderung für Staff Mobility for Teaching (STA) setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

(1) Tagespauschalen (abhängig von Ländergruppe und Aufenthaltsdauer)
(2) Reisekostenpauschale (abhängig von Entfernung und Reiseart „Green“ oder Standard)
(3) ggf. zusätzlicher Förderung für Reisetage
(4) ggf. Sonderzuschüsse (für Teilnehmende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder bei einer Mobilität mit Kind)

Da Hochschulpersonal, das aus Erasmus+ Mitteln finanziert wird, nicht besser gestellt sein soll als aus Haushaltsmitteln finanziertes Personal, orientieren wir uns neben Ihrem Kostenplan (Unterkunfts- und Reisekosten) auch am Bundesreisekostengesetz. Zur Berechnung der Fördersätze können daher z.B. Zero-Grant-Tage (Tage ohne Förderung/Tagespauschale) berücksichtigt werden. Eventuelle Förderüberschüsse sind steuerlich anzugeben.

 

(1) Tagespauschalen

  • Die Tagessätze sind in drei Ländergruppen aufgeteilt und gültig bis zum 14. Aufenthaltstag. Ab dem 15. bis zum 60. Tag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes.
  • Gefördert werden Aufenthalte von mind. 2 bis max. 14 Tagen (ohne Reisetage).
    In begründeten Fällen und je nach Mittelverfügbarkeit ist eine Förderung von bis zu 60 Tagen (ohne Reisetage) möglich.

Projekt 2025 und 2026

Ländergruppe 1 - 180 € / Tag (bis Tag 14; ab Tag 15–60: 126 € / Tag)
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Ländergruppe 2 - 160 € / Tag (bis Tag 14; ab Tag 15–60: 112 € / Tag)
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

Ländergruppe 3 - 140 € / Tag (bis Tag 14; ab Tag 15–60: 98 € / Tag)
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

 

(2) Reisekostenpauschale

  • Die Berechnung erfolgt über den Entfernungsrechner der EU-Kommission nach der Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort.
  • Sie erhalten eine einmalige Pauschale für Hin- und Rückreise.

Projekt 2025 und 2026

  • 10–99 km: 28 € (Green Travel: 56 €)
  • 100–499 km: 211 € (Green Travel: 285 €)
  • 500–1.999 km: 309 € (Green Travel: 417 €)
  • 2.000–2.999 km: 395 € (Green Travel: 535 €)
  • 3.000–3.999 km: 530 € (Green Travel: 785 €)
  • 4.000–7.999 km: 1.188 € (Green Travel: 1.188 €)
  • ab 8.000 km: 1.735 € (Green Travel: 1.188 €)

 

Nachhaltiges Reisen - "Green Travel"

  • Als „Green Travel“ gilt, wenn Sie für mind. die Hälfte der Reise (50 % oder mehr) emissionsarme Verkehrsmittel nutzen (z. B. Zug, Bus, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften; Schiffsreisen sind nur dann grün, wenn sie mit nachhaltigen Verkehrsmitteln kombiniert werden oder wenn keine umweltfreundlicheren Alternativen zur Verfügung stehen).
  • Bei Green Travel erhalten Sie höhere Reisepauschalen und zusätzliche Reisetage

Wir möchten Sie ermutigen, nachhaltige Reiseoptionen zu wählen und Ihre Reise. Natürlich sind die Reisezeiten mit Zug und Bus teilweise deutlich länger als bei einer Flugreise. Dafür benötigen Sie keine Kofferwaage und haben die Möglichkeit, Ihre Reise in Etappen zu gestalten und so auch die Orte zwischen unserer Hochschule und Ihrer Gastinstitution kennenzulernen.

Weiterführende Informationen:


Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen

  • Außergewöhnliche Reisekosten können gefördert werden, wenn nachgewiesen wird, dass die reguläre Reisekostenpauschale weniger als 70 % der tatsächlichen Kosten abdeckt.
  • In diesem Fall können bis zu 80 % der tatsächlichen Reisekosten übernommen werden.
  • Bei Bewilligung entfällt die reguläre Reisekostenpauschale.

 
(3) ggf. zusätzlicher Förderung für Reisetage

  • Bei Standardreisen können bis zu 2 Reisetage gefördert werden.
  • Bei Green Travel sind bis zu 4 zusätzliche Reisetage (insgesamt also max. 6) möglich und Sie erhalten zusätzlich eine höhere Reisepauschale.

 
(4) ggf. Sonderzuschüsse

  • Zusätzliche Förderung ist möglich für Teilnehmende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder bei Auslandsaufenthalten mit Kind
  • Der Realkostenantrag wird für Sie über die Viadrina gestellt.
  • Die maximale Förderung beträgt bis zu 15.000 € pro Mobilität.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten des DAAD.

 

Vor dem Auslandsaufenthalt

  • Vorraussetzungen prüfen und Gastinstitution finden
  • Förderzusage von der Abteilung für Internationale Angelegenheiten erbitten
  • Mobility Agreement ausfüllen, von der Gastinstitution unterschreiben lassen und per E-Mail (PDF) einreichen
  • Kostenplan zu Reise und Unterkunftskosten aufstellen und per E-Mail einreichen
  • Dienstreiseantrag stellen und aus dem Portal eine PDF der Genehmigung herunterladen (über "drucken") und per E-Mail einreichen
  • Grant Agreement erhalten Sie vorausgefüllt von uns, prüfen und unterschreiben Sie dieses und senden Sie es per E-Mail zurück
  • ggf. A1-Bescheinigung für die eigenen Unterlagen beantragen (nur bei Dienstreisen)
  • Reise und Unterkunft buchen, nachhaltige Verkehrsmittel werden empfohlen und mit höherer Reisepauschale und ggf. zusätzlichen Reisetagen gefördert
  • ggf. zusätzliche Versicherungen abschließen, z. B. Auslandskranken- oder Haftpflichtversicherung (Anmerkung: Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist mit keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Sollte die Erasmus+ Mobilität im Rahmen einer bestätigten Dienstreise stattfinden, so greift lediglich die gesetzliche Unfallversicherung für hauptberuflich beschäftigte Mitarbeitende der Viadrina auch im Ausland)

Nach Eingang aller Unterlagen erfolgt die Auszahlung von 70 % der Förderung.

 

Während des Auslandsaufenthaltes

  •  Letter of Confirmation von der Gastinstitution unterschreiben lassen
  • ggf. Belege sammeln (Rechnungen, Tickets etc.) für die eigenen Unterlagen zur Steuererklärung oder als Nachweis zur Ehrenwötlichen Erklärung für nachhaltiges Reisen


Nach dem Auslandsaufenthalt

  • Letter of Confirmation als PDF per E-Mail einreichen
  • EU-Survey (online participant report) ausfüllen, Link erhalten Sie per E-Mail direkt aus dem EU Beneficiary Tool
  • ggf. Belege für nachhaltiges Reisen selbst 5 Jahre aufbewahren
  • ggf. bei der Steuererklärung die überschüssige Mobilitätsförderung als Einkommen angeben, oder andersrum entstandende zusätzliche Kosten deklarieren

Nach Eingang aller Unterlagen werden 30%, also die Restförderung ausgezahlt.

 

Hinweis zum Online Language Support (OLS)

Der Online Language Support (OLS) steht über die Plattform EU Academy allen Hochschulangehörigen zur Verfügung, die im Rahmen von Erasmus+ einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Sie können freiwillig Sprachtests und Online-Sprachkurse vor, während und nach Ihrem Aufenthalt nutzen. Das Angebot umfasst derzeit 24 Sprachen.


Erasmus+ STT Weiterbildung (EU+)

Durch eine Personalmobilität mit Erasmus+ zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) in Programmländern (EU+) können Sie in vielfacher Hinsicht profitieren: Sie können sich auf fachlicher Ebene austauschen und erlangen neue Arbeitsperspektiven. Sie haben die Möglichkeit, die Vielfältigkeit der europäischen Hochschullandschaft zu erleben und dabei Einblicke in den eigenen Arbeitsbereich aus anderen Blickwinkeln zu erhalten. Sie stärken und bauen dadurch Ihre Kompetenzen aus bzw. können Ihre Netzwerke vertiefen. Nicht zuletzt gewinnen Sie internationale Erfahrungen sowie praktische Fähigkeiten, die für Ihre Arbeit und berufliche Entwicklung zentral sind.

Weitere Information

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Erasmus+ mit Partnerländern (außerhalb der EU)

Das Programm Erasmus+ KA107/171 ermöglicht die Erweiterung der bisherigen Studierenden- und Personalmobilität auf Länder, die außerhalb der Europäischen Union liegen (sogenannte Partnerländer). Der Ausbau der regulären Erasmus+ Mobilität auf diese Länder dient der Vertiefung der akademischen Kooperation zwischen der Viadrina und ihrer Partneruniversitäten in der Ukraine, Georgien und Kosovo.

Wer kann gefördert werden?

Im Rahmen des Erasmus+ Programms kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von Hochschullehrenden und anderem Hochschulpersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Konferenzen*) und durch Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland.

Beispiele von Bereichen mit förderfähigen Hochschulpersonal:

  • allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer

Beispiele der Weiterbildungsformate:

  • Weiterbildung
  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Es gibt verschiedene Trainingsangebote über die Sie sich Online informieren können.

*Zusatzinformation zur Förderung von Konferenzen: Sofern nachgewiesen werden kann, dass im Rahmen der Mobilität neue und innovative Lern- und Lehrpraktiken erworben werden, spielt für die Förderfähigkeit die Aktivität der teilnehmenden Person im Rahmen der Veranstaltung eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist die Art der Veranstaltung: Eine Teilnahme ist nicht förderfähig, wenn sie sich nur einer bestimmten Disziplin widmet.

Mögliche Aufenthaltsorte

Der Aufenthalt muss an einer der Partneruniversitäten in der Ukraine, Georgien, Russland oder Kosovo stattfinden.

Aufenthaltsdauer

Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens 5 Tage und höchstens 2 Monate.

Für die Teilnahme an der Mobilität mit Partnerländern (KA107/171) gibt es keine Bewerbungsfrist. Ob die Förderung gewährt werden kann, ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget und der Anzahl der Antragsstellenden. Melden Sie sich bei Interesse direkt bei uns, am besten mit 3-monatiger Vorlaufzeit. Sobald Sie unsere Zusage haben, können Sie die Förderunterlagen einreichen.

Während der Mobilität

Auf Grundlage des Grant Agreements erfolgt eine Auszahlung von bis zu 100 % des zugewiesenen Mobilitätszuschusses. Der Auslandsaufenthalt muss vor Ort von der Gastuniversität bestätigt werden. Dazu muss das Confirmation of Stay von der Gastuniversität ausgefüllt und unterschrieben werden.

Nach der Rückkehr

Nach Ihrer Rückkehr haben Sie 30 Tage Zeit, um sowohl das Confirmation of Stay in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten abzugeben als auch den von der EU geforderten Bericht (Online Participant Report) auszufüllen. Der Link wird Ihnen von der Datenbank der EU automatisch zugesendet. Sollten Sie den Bericht nicht binnen 30 Tage erstellen, behält die EU sich vor, den bereits an Sie ausgezahlten Betrag zurückzufordern.

Mobilitätszuschuss für Fort- und Weiterbildungsaufenthalte

  • Für die Fort- und Weiterbildungsaufenthalte wird ein Zuschuss ausgezahlt, um zusätzlich anfallende Kosten während des Aufenthaltes zu decken.
  • Für Beschäftigte mit Behinderung können Sondermittel beantragt werden.
  • Wochenenden und Ferien können nur bezuschusst werden, wenn nachweislich an diesen Tagen gearbeitet oder gereist wurde (z. B. durch Bestätigung der Gasthochschule).
  • Da Reisende, die über ein Drittmittelprojekt finanziert werden, nicht besser gestellt sein sollten, als Reisende, die aus Haushaltsmitteln finanziert werden, müssen entstehende Überschüsse steuerlich geltend gemacht werden.


Höhe des Mobilitätszuschusses

Die Höhe des Mobilitätszuschüsses richtet sich nach folgenden festgelegten Fördersätzen:

  • Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthaltes: 180 Euro / Tag
  • Betrag ab den 15. Fördertag des Auslandsaufenthalts: 126 Euro / Tag

Zu diesen Tagessätzen kommt eine Reisekostenpauschale in Abhängigkeit von der realen Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort des Auslandsaufenthaltes, die weltweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Folgende Beträge werden je nach Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz erstattet:

  • 10 km - 99 km: 20 EUR
  • 100 km – 499 km: 180 EUR
  • 500 km – 1.999 km: 275 EUR
  • 2.000 km – 2.999 km: 360 EUR
  • 3.000 km – 3.999 km: 530 EUR
  • 4.000 km – 7.999 km: 820 EUR
  • 8.000 km und mehr: 1.500 EUR
  • Mobility Agreement for Training
  • Grant Agreement
  • Letter of Confirmation for Training
  • Ehrenwörtliche Erklärung zum Green Travel

 


Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIP)

"Blended Intensive Programmes (BIPs) bieten Lehrenden und Lernenden neue und kreative Möglichkeiten der internationalen Bildungszusammenarbeit und Teilnahme an gemeinsam konzipierten Lehrveranstaltungen" (DAAD).

In der neuen Programmgeneration des Erasmus+ Programms (2021-2027) wurden die Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte noch einmal stark erweitert und u. a. um digitale und hybride Elemente ergänzt. Die Entwicklung transnationaler und interdisziplinärer Lehrpläne sowie innovativer Lern- und Lehrmethoden soll gefördert werden, darunter Online-Zusammenarbeit (bspw. COIL – Collaborative Online International Learning), forschungsgestütztes Lernen und herausforderungsorientierte Ansätze mit dem Ziel, gesellschaftliche Probleme zu bewältigen.

In diesem Zusammenhang gibt es sogenannte „Blended Intensive Programmes“ (BIPs), die es Hochschulen und ihren Fachbereichen ermöglichen, gemeinsam mit Partneruniversitäten internationale Mobilitätsformate und Lernaktivitäten für Studierende sowie für akademisches und administratives Personal zu entwickeln und durchzuführen.

 

Was sind Blended Intensive Programmes (BIP)?

Bei BIPs handelt es sich um kurze physische Lern-, Lehr- und Ausbildungsprogramme für Studierende (5-30 Tage) kombiniert mit einer obligatorischen virtuellen Phase (kooperativer Online-Lernaustausch) nicht definierter Dauer. Die physische Aktivität sollte möglichst an einer ausländischen Partneruniversität stattfinden oder fachspezifisch mit einer mit der Universität verbundenen Einrichtung stattfinden.

Was ist Ziel eines Blended Intensive Programmes (BIP)?

Die Durchführung kurzer, intensiver Mobilitätsphasen und Aktivitäten mit internationalen Partnerhochschulen, bei denen innovative Lern- und Lehrmethoden zum Einsatz kommen, darunter auch die Online-Zusammenarbeit (Collaborative Online International Learning). Das Intensivprogramm sollte einen zusätzlichen Nutzen im Vergleich zu bestehenden Kursen oder Schulungen haben, z. B. indem BIPs darauf abzielen, transnationale und transdisziplinäre Teams zu bilden, die gemeinsame Bearbeitung globaler Herausforderungen zu erleichtern (z. B. in Zusammenhang mit SDGs der UN) oder flexible Mobilitätsangebote für Studierende mit unterschiedlichen Hintergründen und Studienrichtungen und in allen Studienzyklen zu ermöglichen.

Rahmenbedingungen der Blended Intensive Programmes (BIPs)

  • Zusammenarbeit/Projekt zwischen Europa-Universität Viadrina mit mind. zwei weiteren Hochschulen aus verschiedenen Programmländern
  • Mindestens 10 mobile teilnehmende Studierende; exkl. Lehrende
  • Arbeitsumfang des Projektes/Seminars/Kurses von mind. 3 ECTS
  • Physischer Aufenthalt aller BIP-Teilnehmenden zur selben Zeit am selben physischen Veranstaltungsort von 5-30 Tagen
  • Obligatorische virtuelle Komponente vor, während oder nach der physischen Mobilität (keine vorgegebene Dauer)
  • Mehrwert des BIP im Vergleich zu existierenden Programmen oder Kursen
  • Optional: Zusammenarbeit mit weiteren Hochschulen und/oder Organisationen aus Programm- oder Partnerländern (Drittländern)
  • Optional: zusätzliche Teilnahme von Selbstzahler*innen möglich

Neue Ausschreibung für die Finanzierung von 2 BIPs!

Aktuell läuf die neue Ausschreibung für die Finazierung und Umsetzung von Blended Intensive Programmes (BIP). Sie richtet sich an alle Lehrende/Wissenschaftler:innen der Europa-Universität Viadrina.

Die nächste Frist für die Einreichung der Antragsskizze ist der 31. Januar 2025.
Die Bewerbung richten Sie bitte an short-term@europa-uni.de
Hier klicken zum Downloaden der Antragsskizze. 
Hier
klicken zum Downloaden der Informationen zu "Wie plane ich ein BIP?". 

Die BIP-Anträge können ab jetzt eingereicht werden. 

Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei Sarah Krebs, erreichbar über short-term@europa-uni.de oder krebs@europa-uni.de, sowie +49 335 5534 2800. 

 

Welche finanzielle Förderung erhalten die Teilnehmenden?

Für physische Kurzzeitmobilitäten im Rahmen des Blended Mobility Programmes (BIP) bietet das Erasmus+ Programm finanzielle Unterstützung, die sich aus einer Tages- und Reisepauschale errechnet. Je nach Mobilitätszeitraum können sich diese unterscheiden, sobald Sie ausgewählt wurden beraten wir Sie dazu umgehend.

Die Tagespauschale für alle (Blended) Short-Term Mobilitäten ist folgende:

 Tagespauschale

Quelle: DAAD

Die einmalige Reisepauschale richtet sich dabei nach Distanz und Art des Reisens. Es gibt demnach Standardreisen (mit Flugzeug, Schiff - nicht "grün") und grünes Reisen (Bahn, Bus, Carpooling u.w.) und umfasst folgende Summen:

Stückkosten_24

Quelle: DAAD

  • Zusatzförderung zur Reise:
  1. Es können zusätzliche Reisetage in Höhe des jeweiligen Tagessatzes von 79€ gefördert werden. 
  2. Standartreisen bedeutet, dass der überwiegende Teil der Reise (mehr als 50% der An- und Abreise) z.B. mit dem Flugzeug oder Auto (ohne Carpooling) absolviert werden.
  3. Grünes Reisen bedeutet, dass bei dem überwiegenden Teil der Reise (mehr als 50% der An- und Abreise) emissionsarme Verkehrsmittel genutzt werden, z.B. Zug, Fahrgemeinschaft, Bus oder Fahrrad. (Flugzeugreisen gelten nicht als nachhaltiges Verkehrsmittel, auch wenn CO2-Emissionen kompensiert werden).
  • Zusatzfördeung für Studierende mit geringeren Chancen:

Teilnehmende mit geringeren Chancen (Social Top-Up Berechtigte) erhalten zusätzlich: 100 EUR einmalig bei Aufenthalten zwischen 1-14 Tagen, 150 € bei Aufenthalten zwischen 15-30 Tagen. Dazu zählen:

  1. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: ab GdB 20%, einer nachgewiesenen Behinderung oder einer chronischer Erkrankung (dies können körperliche wie auch chronische psychische Erkrankungen sein) beide mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland.
  2. Studierende mit Kind(ern): Mindestens ein Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Top-Up Höhe unabhängig von der Anzahl der Kinder.
  3. Erstakademiker/innen: Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen akademischen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule (darunter fallen auch vergleichbare Abschlüsse an Berufsakademien und auch ausländische, nicht in Deutschland anerkannten Studienabschlüsse, siehe Internetportal Hochschulkompass sowie der Seite der Stiftung Akkreditierungsrat).
  • Förderung von Personalmobilität: 

Insofern Sie selbst an einem BIP teilnehmen oder lehren und dafür ins Erasmus+ Ausland reisen müssen, kann Ihre Mobilität ebenfalls gefördert werden, erkundigen Sie sich dafür bitte auf dieser Seite unter STT oder STA. 

Diese BIP-Seminare gab es bereits:

  • Prof. Dr. Benjamin Lahusen: „Luhmann in Lecce: Recht, Wirtschaft und Politik in der Systemtheorie“ (26.03.-01.04.2023 in Lecce, Italien + div. Online-VA).
  • Prof. Dr. Eva Kocher: „Employment and Self-Employment in Platform Work“ (EWL Student Seminar 08.-12.05.2023 in Frankfurt (Oder) + div. Online-VA)
  • PD Dr. Carolin Leutloff-Grandits: „GlocalEast – Developing a new curriculum in Global Migration, Diaspora and Border Studies in East-Central Europe“ (2023 in Bologna, Italien + div. Online-VA)
  • Dr. Lothar Quinkenstein & Christoph Maisch: „Transregionalität und Transkulturalität und historischen Galizien und der Ukraine“ (5.-11. Juni 2023)
  • Prof. Dr. Bartosz Makowicz: „Compliance & Management in Enterprises“ (für Studierende des dualen Studiengangs Wirtschaftsprüfung; geplant im Frühjahr/Sommer 2024)
  • Dr. Tomasz Rajewicz und Aleksandra Kubicka: "Nachbarn und Grenzen auf der Leinwand, auf der Bühne und in der Wirklichkeit" (2-6. Juni 2025, für Studierende des Polnischen)

ERUA

Der Europäische Hochschulverbund European Reform University Alliance (ERUA) bietet Wissenschaftler*innen verschiedene Möglichkeiten Lehr- und Forschungsaufenthalte an Partneruniversitäten zu absolvieren. Informationen erhalten Sie vom ERUA Team.

Erasmus+ STA2 Unternehmenspersonal (EU+)

Durch die Mobilität zu Lehr­zwe­cken von ein­ge­la­de­nem Un­ter­neh­mens­per­so­nal (STA2) aus Erasmus+ Programmländern an die Viadirna können die eingeladnen Fachkräfte aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen, NGO's und anderen Organisationen internationale Perspektiven und Praxiserfahrungen in die Lehre bei uns einbringen. Sie bereichern das Studienangebot und stärken den Austausch zwischen Hochschule und Praxis. Laden Sie gern Unternehmenspersonal an die Viadrina dafür gefördert über Erasmus+ ein.

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Wer kann gefördert werden?

Ein­ge­la­de­nem Un­ter­neh­mens­per­so­nal aus Erasmus+ Programmländern, das in einer öffentlichen oder privaten Organisation (ohne Erasmus+-Charta für die Hochschulbildung) tätig ist, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig ist und durch Sie eingeladen wurde an der Viadrina zu unterrichten.

Zum Beispiel Personal (einschließlich angestellte Promovierende) aus:

  • Forschungseinrichtungen
  • öffentlichen Einrichtungen
  • NGO's
  • anderen Organisationen

 

Was wird gefördert?

Gastdozenturen an der Viadrina.

 

Dauer der Förderung & Lehrtätigkeit

Gefördert werden Aufenthalte von mind. 1 Tagen bis zu 14 Tagen (ohne reine Reisetage). In begründeten Fällen und je nach Mittelverfügbarkeit ist eine Förderung von bis zu max. 60 Tagen (ohne Reisetage) möglich. Für eingeladenes Unternehmenspersonal besteht kein Mindestlehrdeputat und keine Mindestdauer.

 

Die Förderung im Erasmus+ Mobilitätsprogramm können Sie ausschließlich über die Viadrina beantragen. Eine direkte Bewerbung bei der EU-Kommission oder dem DAAD ist nicht möglich.

Bewerbungsfrist

Es gibt keine feste Bewerbungsfrist. Die Förderung erfolgt fortlaufend und ist abhängig von den verfügbaren Mitteln sowie der Anzahl der Anträge. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig – idealerweise etwa zwei Monate vor geplanten Beginn der Mobilität des eingelandenen Unternehmenspersonals. Nach der Zusage der Förderung nehmen wir direkt Kontakt zu Ihrem Gast auf und wir begleiten diesen Schritt für Schritt durch die Antragstellung.

 

Erasmus+ Unterlagen

Ihr Gast bekommt die erforderlichen Unterlagen von uns nach Förderzusage zugesendet. Folgende Aufzählung der Unterlagen ist nur zur Übersicht:

  • Mobility Agreement for Teaching (ausgefüllt und unterschrieben vom Gast, dem Unternehmen und uns)
  • Kostenplan für Unterkunfts- und Reisekosten des Gastes
  • Grant Agreement (vom Gast und von uns unterschrieben)
  • Letter of Confirmation (von uns ausgestellt und durch den Gast und Sie als Einladenden unterschrieben)
  • EU-Survey (Link erhält der Gast per E-Mail direkt aus dem EU Beneficiary Modul).

Bitte beachten Sie: Es werden ausschließlich digitale Dokumente (PDF per E-Mail) akzeptiert. Papierunterlagen werden nicht angenommen.

Hinweise zur Förderung

Dier Erasmus+ Förderung für STA2 setzt sich wie folgt zusammen:

(1) Tagespauschale für Deutschland, also Länderguppe 1 (abhängig von Ländergruppe und Aufenthaltsdauer)
(2) Reisepauschale (abhängig von Entfernung und Reiseart „Green“ oder Standard)
(3) ggf. zusätzlicher Förderung für Reisetage
(4) ggf. Sonderzuschüsse (für Teilnehmende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder bei einer Mobilität mit Kind).

Da eingeladenes Unternehmenspersonal, das aus Erasmus+ Mitteln finanziert wird, nicht besser gestellt sein soll als aus Haushaltsmitteln finanziertes Personal, orientieren wir uns neben Ihrem Kostenplan (Unterkunfts- und Reisekosten) auch am Bundesreisekostengesetz. Zur Berechnung der Fördersätze können daher z.B. Zero-Grant-Tage (Tage ohne Förderung/Tagespauschale) berücksichtigt werden. Eventuelle Förderüberschüsse sollte das eingeladende Personal steuerlich anzeigen.

(1) Tagespauschalen

  • Der Tagessatz ist gültig bis zum 14. Aufenthaltstag. Ab dem 15. bis zum 60. Tag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes.
  • Gefördert werden Aufenthalte von mind. 1 bis max. 14 Tagen (ohne Reisetage).
    In begründeten Fällen und je nach Mittelverfügbarkeit ist eine Förderung von bis zu 60 Tagen (ohne Reisetage) möglich.

Projekt 2025 und 2026

Ländergruppe 1 - 180 € / Tag (bis Tag 14; ab Tag 15–60: 126 € / Tag)
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

 

(2) Reisepauschale

  • Die Berechnung erfolgt über den Entfernungsrechner der EU-Kommission nach der Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort.
  • Sie erhalten eine einmalige Pauschale für Hin- und Rückreise.

Projekt 2025 und 2026

10–99 km: 28 € (Green Travel: 56 €)
100–499 km: 211 € (Green Travel: 285 €)
500–1.999 km: 309 € (Green Travel: 417 €)
2.000–2.999 km: 395 € (Green Travel: 535 €)
3.000–3.999 km: 530 € (Green Travel: 785 €)
4.000–7.999 km: 1.188 € (Green Travel: 1.188 €)
ab 8.000 km: 1.735 € (Green Travel: 1.188 €)

Nachhaltiges Reisen - "Green Travel"

  • Als „Green Travel“ gilt, wenn Sie für mind. die Hälfte der Reise (50 % oder mehr) emissionsarme Verkehrsmittel nutzen (z. B. Zug, Bus, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften; Schiffsreisen sind nur dann grün, wenn sie mit nachhaltigen Verkehrsmitteln kombiniert werden oder wenn keine umweltfreundlicheren Alternativen zur Verfügung stehen).
  • Bei Green Travel erhalten Sie höhere Reisepauschalen und ggf. zusätzliche Reisetage.

Wir möchten Sie ermutigen, nachhaltige Reiseoptionen zu wählen und Ihre Reise. Natürlich sind die Reisezeiten mit Zug und Bus teilweise deutlich länger als bei einer Flugreise. Dafür benötigen Sie keine Kofferwaage und haben die Möglichkeit, Ihre Reise in Etappen zu gestalten und so auch die Orte zwischen unserer Hochschule und Ihrer Gastinstitution kennenzulernen.

Weiterführende Informationen:

 

Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen

  • Außergewöhnliche Reisekosten können gefördert werden, wenn nachgewiesen wird, dass die reguläre Reisekostenpauschale weniger als 70 % der tatsächlichen Kosten abdeckt.
  • In diesem Fall können bis zu 80 % der tatsächlichen Reisekosten übernommen werden.
  • Bei Bewilligung entfällt die reguläre Reisekostenpauschale.

 
(3) Reistage

  • Bei Standardreisen können bis zu 2 Reisetage gefördert werden.
  • Bei Green Travel sind bis zu 4 zusätzliche Reisetage (insgesamt also max. 6) möglich und Sie erhalten zusätzlich eine höhere Reisepauschale.

 
(4) Sonderzuschüsse

  • Zusätzliche Förderung ist möglich für Teilnehmende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder bei Auslandsaufenthalten mit Kind.
  • Der Realkostenantrag wird für Sie über die Viadrina gestellt.
  • Die maximale Förderung beträgt bis zu 15.000 € pro Mobilität.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten des Webseiten des DAAD.

 

Vor dem Auslandsaufenthalt

  • Vorraussetzungen prüfen und Unternehmenspersonal anfragen
  • Förderzusage von der Abteilung für Internationale Angelegenheiten erbitten

Anschließend begleiten wir Ihren Gast durch die Antragsstellung die wie folgt aussieht:

  • Mobility Agreement ausfüllen, von dem entsendenen Unternehmen unterschreiben lassen und per E-Mail (PDF) einreichen
  • Kostenplan zu Reise und Unterkunftskosten aufstellen und per E-Mail einreichen
  • Grant Agreement erhält der Gast vorausgefüllt von uns, muss dieses prüfen und unterschreiben an uns per E-Mail zurücksenden
  • Reise und Unterkunft buchen, nachhaltige Verkehrsmittel werden empfohlen und mit höherer Reisepauschale und ggf. zusätzlichen Reisetagen gefördert
  • ggf. zusätzliche Versicherungen abschließen, z. B. Auslandskranken- oder Haftpflichtversicherung, da der Erasmus+ Mobilitätszuschuss mit keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. 

Nach Eingang aller Unterlagen erfolgt die Auszahlung von 70 % der Förderung.

 

Während des Auslandsaufenthaltes

  •  Letter of Confirmation unterschreiben vom Gast und Ihnen als Einladnenden
  • ggf. Belege sammeln (Rechnungen, Tickets etc.) für die eigenen Unterlagen des Gastes zur Steuererklärung oder als Nachweis zur Ehrenwötlichen Erklärung für nachhaltiges Reisen


Nach dem Auslandsaufenthalt

  • EU-Survey (online participant report) ausfüllen, Link erhalten Sie per E-Mail direkt aus dem EU Beneficiary Tool
  • ggf. Belege für nachhaltiges Reisen sollte der Gast 5 Jahre aufbewahren
  • ggf. bei der Steuererklärung sollte der Gast die überschüssige Mobilitätsförderung als Einkommen angeben, oder andersrum entstandende zusätzliche Kosten deklarieren - je nach Regelungen des Herkunftslandes vom Gast.

Nach Eingang aller Unterlagen werden 30%, also die Restförderung ausgezahlt.

 

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