Studien- und Semesterorganisation

Semesterorganisation

Wenn Sie Ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen möchten, müssen Sie sich durch Zahlung des Semesterbeitrages zurückmelden.

Die Höhe des Semesterbeitrages, dessen Zusammensetzung und weitere Informationen sind auf unserer Internetseite zu finden.

Internetseite Semesterbeitrag

Wenn Sie Ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen möchten, müssen Sie sich durch Zahlung des Semesterbeitrages zurückmelden.

Eine Schritt für Schritt Anleitung, die Bankverbindung und weitere Informationen sind auf unserer Internetseite zu finden.

Internetseite Rückmeldung

Studierende können auf Antrag beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist. Der Antrag ist innerhalb der festgelegten Fristen an das Immatrikulationsamt zu richten. In begründeten Fällen ist eine Beurlaubung auch außerhalb der Fristen zulässig.

Die Beurlaubung erfolgt nur für ein Semester. Sie kann um ein weiteres Semester verlängert werden, wenn der Beurlaubungsgrund weiterhin vorliegt.
Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen, denen auch die Dauer des angegebenen Beurlaubungsgrundes zu entnehmen sind. Beurlaubungen können nur dann gewährt werden, wenn mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit betroffen ist. Eine Rücknahme der Beurlaubung ist jederzeit möglich, auch wenn das Semester bereits abgelaufen ist.

Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist nicht zulässig. Weitere Informationen finden Sie direkt auf dem Beurlaubungsantrag.


Spezielle Informationen zur Beurlaubung wegen Elternzeit

Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der maximal dreijährigen Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden.

Ein Anspruch auf Elternzeit besteht, wenn das Kind mit der Antragstellerin / dem Antragsteller im selben Haushalt lebt und von ihr / ihm überwiegend selbst betreut und erzogen wird.

Die Elternzeit kann auch von beiden Eltern gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die Elternzeit ist jedoch insgesamt auf bis zu drei Jahre für jedes Kind begrenzt.

Antrag Beurlaubung

Studierende der Viadrina haben die Möglichkeit, ein Teilzeitstudium zu beantragen. Dafür gelten folgende Bedingungen:

  • Ein Teilzeitstudium muss für mindestens zwei Semester beantragt werden.
  • In diesen zwei Semestern dürfen zusammen in der Regel höchstens 30 ECTS-Credits erworben bzw. bei nicht modularisierten Studiengängen die Hälfte der laut Studienverlaufsplanung zu erbringenden Studienleistungen erbracht werden.
  • Bei Überschreiten dieser Grenzen fallen die Studierenden rückwirkend in das Vollzeitstudium zurück. In diesem Fall ist ein erneuter Antrag mit unveränderter Begründung grundsätzlich nicht mehr möglich.
  • Jedes Semester innerhalb des Teilzeitstudiums wird als halbes Fachsemester gezählt, zwei Teilzeitsemester ergeben also zusammen ein Fachsemester.

Gründe für ein Teilzeitstudium

Ein Teilzeitstudium ist möglich, wenn Studierende aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sind, ein Vollzeitstudium zu absolvieren.

Persönliche Gründe sind insbesondere:

  • Betreuung eines Kindes
  • Pflege/Betreuung eines nahen Angehörigen
  • Behinderung oder chronische Erkrankung
  • Berufstätigkeit mit mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche
  • Andere persönliche Gründe können im Einzelfall anerkannt werden und müssen durch geeignete Nachweise ber der Beantragung belegt werden.

Antragstellung

  • Die Antragstellung ist bis zum Ende der Rückmeldefrist (Einschreibefrist für Erstsemester) beim Immatrikulationsamt möglich.
  • Ein Nachweis der persönlichen Gründe ist erforderlich.
  • Eine mehrmalige Antragstellung ist möglich, setzt jedoch einen Studienfortschritt voraus.

In folgenden Studiengängen ist darüber hinaus der Abschluss einer verbindlichen Studienverlaufsvereinbarung mit dem Prüfungsausschuss verpflichtend:

  • German and Polish Law/Bachelor
  • German and Polish Law/Master
  • Europäisches Wirtschaftsrecht (ab PO 2019)
  • Double- und Triple-Abschlüsse

Bei allen anderen Studiengängen ist eine Studienverlaufsvereinbarung nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass

  • Teilzeitstudierende den gleichen Status wie Vollzeitstudierende haben und den vollen Semesterbeitrag bezahlen müssen.
  • eine BAföG-Förderung und ein Teilzeitstudium einander ausschließen.
  • im Staatsexamensstudiengang der Juristischen Fakultät bei der Berechnung der Semester für die Inanspruchnahme der Freiversuchsregelung (§ 13 BbgJAO) die Teilzeitsemester als volle Fachsemester gezählt werden, das Teilzeitstudium hier folglich unberücksichtigt bleibt.

In den Studiengängen Magister des Rechts, German and Polish Law, in weiterbildenden Masterstudiengängen sowie in Studiengängen mit Mehrfachabschlüssen gelten Ausnahmeregelungen, die Sie bitte bei der Studienfachberatung erfragen.

Antrag auf Teilzeitstudium

Exmatrikulation auf Antrag

Für die Beantragung der Exmatrikulation reichen Sie bitte das Antragsformular beim Immatrikulationsamt ein.

Sie können die Exmatrikulation auch auf dem Postweg beantragen. Senden Sie den Antrag an die

Europa-Universität Viadrina
Immatrikulationsamt
Große Scharrnstraße 59
D - 15230 Frankfurt (Oder)

Grundsätzlich erfolgt eine Exmatrikulation zum Ende eines Semesters, auf Wunsch auch zum aktuellen Datum. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall das Semesterticket ebenfalls zum Tagesdatum seine Gültigkeit verliert. Rückwirkende Exmatrikulationen sind nicht möglich.

Sollten Sie bereits zum Zeitpunkt des Exmatrikulationsantrags für das darauf folgende Semester zurückgemeldet worden sein, müssen Sie auch den Studierendenausweis (Chipkarte) einreichen.

Eine Erstattung der für das Folgesemester entrichteten Beträge ist nur möglich, sofern der Antrag auf Exmatrikulation vor Beginn der Vorlesungszeit beim Immatrikulationsamt eingeht.

Ab Beginn der Vorlesungszeit ist die Exmatrikulation auf Antrag zum Ende des Vorsemesters und damit eine teilweise oder komplette Erstattung des Semesterbeitrages durch die Universität nicht mehr möglich.

Für Teilerstattungen zum Semesterticket wenden Sie sich mit Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung bitte an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).

Exmatrikulation von Amts wegen

Von Amts wegen, d.h. ohne eigenen Antrag exmatrikuliert wird gemäß § 7 (3) der Immatrikulationsordnung der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), wenn

  • die Abschlussprüfung bestanden wurde
  • eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden wurde
  • fällige Gebühren oder Beiträge trotz Mahnung und Androhung der Exmatrkulation nicht gezahlt wurden
  • das Studium in keinem Studiengang fortgeführt werden darf
  • jemand mit der Ordnungsmaßnahme der Exmarikulation belegt worden ist

Exmatrikulation aufgrund bestandener Abschlussprüfung
Studierende werden von Amts wegen zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie die Abschlussprüfung bestanden haben, eine Exmatrikulation zum letzten Prüfungstag ist auf Antrag, jedoch nicht rückwirkend möglich.

Maßgeblich ist das Semester, in dem die letzte Prüfungsleistung des Studiengangs erbracht wurde, nicht das Datum der Ergebnisbekanntgabe. Dies kann, je nach Studiengang, der Tag der Abgabe der Abschlussarbeit oder ein Prüfungstag sein. Erfährt das Prüfungsamt verspätet vom Studienabschluss, kann dies im Einzelfall auch zu einer rückwirkenden Exmatrikulation führen.

Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte in dem für Sie zuständigen Prüfungsamt beraten.

Bescheinigung

Die Exmatrikulationsbescheinigung steht Ihnen nach der Bearbeitung des Exmatrikulationsantrages auf viaCampus zum Download zur Verfügung. Ihr Zugang zu Ihrem Viadrina-Account sowie zu viaCampus und den weiteren Systemen bleibt für sechs Monate nach der Exmatrikulation bestehen. Speichern Sie sich Studien- und Leistungsbescheinigungen für spätere Zwecke extern ab. Das Ausstellen zusätzlicher Exemplare ist gebührenpflichtig. 

Antrag Exmatrikulation

Jede*r Studierende erhält mit der Einschreibung einen personalisierten Studierendenausweis in Form einer Chipkarte.

Funktionen

  • Studierendenausweis
  • Bibliotheksausweis
  • Semesterticket
  • Zahlungsmittel für Mensa und öffentliche Kopierer an der Universität

Zweitausstellung 
Der Ausweis wird grundsätzlich nur einmal ausgegeben.

Sollte Ihr Ausweis dennoch Schaden nehmen, verloren gehen oder sich Ihr Name ändern, können Sie einen Antrag auf Zweitausstellung zur Sprechzeit im Immatrikulationsamt oder zu den Öffnungszeiten am Service-Point abgeben.

Validierungsstationen
Hier können Sie den Gültigkeitsaufdruck Ihres Studierendenausweises eigenständig während der Öffnungszeiten der Universitätsgebäude aktualisieren.

Aufladestation
Hier können Sie Ihren Studierendenausweis per EC-Karte eigenständig während der Öffnungszeiten der Universitätsgebäude mit Geld aufladen.

die Stationen befinden sich hier:

  • Validierung: im Wartebereich des Dezernates für studentische Angelegenheiten im Auditorium-maximum-Gebäude (oberer Eingang Audimax)
  • Aufladestation: im Gräfin-Dönhoff-Gebäude (im Atrium, links unter dem Bildschirm)
  • Validierung und Aufladestation: im Hauptgebäude (rechts neben der Haupttreppe).
Infoblatt

Studienorganisation

Alle Lehrveranstaltungen werden im Vorlesungsverzeichnis von viaCampus abgebildet. Die Fakultäten stellen teilweise zusätzlich pdf-Versionen bereit.

Übersicht Vorlesungsverzeichnisse

Hier finden Sie alle Prüfungstermine und weitere Informationen zu den jeweiligen Fakultäten.

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Auf den folgenden Seiten finden Sie die aktuellen Ordnungen der Studiengänge der Europa-Universität Viadrina.

Bitte prüfen Sie, ob die Ord­nung, nach der Sie stu­die­ren, durch eine spätere Fas­sung er­setzt worden ist.

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Auf den folgenden Seiten finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen, aktuelle Rechtstexte sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der Europa-Universität Viadrina.

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Kultur, Sport, Ausgehen und Einkaufen. Hier finden Sie alles Wissenswerte zur Region und das Leben rund um den Campus.

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Neben dem klassischen BAföG gibt es noch weitere Methoden ein Studium zu finanzieren.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Stipendien, Stiftungen sowie weitere Finanzierungshilfen in Form von Überbrückungshilfen oder Härtefalldarlehen.

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Krankenversicherung

Zur Einschreibung wird ein Nachweis über den Status der Krankenversicherung benötigt.
Ihre Krankenkasse stellt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus, um nachzuweisen ob Sie

  • versichert sind
  • versicherungsfrei sind
  • von der Versicherungspflicht befreit sind
  • nicht versicherungspflichtig sind.

Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unterlagen für die Immatrikulation an der Hochschule vorzulegen. Bei Hochschulwechsel ist eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen.

Achtung: Keine Immatrikulation ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung!


Unfallversicherung

Als Studierendende sind Sie innerhalb der Hochschule und auf dem Weg zwischen Hochschule und Ihrer Wohnung gesetzlich unfallversichert. Das Studentenwerk schließt für alle Studierende aus den Semesterbeiträgen eine Freizeitunfallversicherung ab. Rückfragen zu Ihrer Unfallanzeige richten Sie bitte an:

Unfall innerhalb der Hochschule:
Dezernat für Studentische Angelegenheiten
Arite Fuhrmann, AM 05
Telefon+49 335 5534 4240
d1@europa-uni.de

Freizeitunfall:
Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Servicepoint
Telefon +49 335 5650 939 oder +49 335 5650 940
service@studentenwerk-frankfurt.de

Für Studieninteressierte und Studierende mit chronischen körperlichen oder seelischen Erkrankungen und Behinderungen gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, individuelle Unterstützung im Studium zu erhalten. Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen rund um das Studium mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Die Viadrina möchte Studierenden bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie unterstützen und bietet familienfreundliche Studienbedingungen, damit die Balance zwischen Studium und Familie gelingt.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den Themen:

  • Informationen für werdende Eltern
  • Studienplanung
  • Kinderbetreuung
  • Finanzielle Unterstützung
  • Sonstige Unterstützung
  • Links und Lesetipps
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Hier finden Sie einen detaillierten Überblick mit Lageplänen und Galerien zu allen Einrichtungen und Gebäuden der Europa-Universität Viadrina.

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Service-Point

für Bewerber*innen und Studierende

Sprechzeiten

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Freitag: 9 - 13 Uhr