Semesterbeitrag

aktuelle Beiträge

für Studien-Anfänger*innen: 352,40 Euro
für immatrikulierte Studierende: 346,40 Euro

So setzt sich der Semesterbeitrag zusammen:
100,00 € Studentenwerksbeitrag
  19,00 € Studierendenschaftsbeitrag
  51,00 € Einschreib- bzw. Rückmeldegebühr
176,40 € Pflicht-Semesterticket (gilt nicht für Weiterbildungsstudierende)
    6,00 € Studierendenausweis (nur für Studienanfänger*innen)

für Studien-Anfänger*innen: 346,90 Euro
für immatrikulierte Studierende: 340,90 Euro

So setzt sich der Semesterbeitrag zusammen:
100,00 € Studentenwerksbeitrag
  13,50 € Studierendenschaftsbeitrag
  51,00 € Einschreib- bzw. Rückmeldegebühr
176,40 € Pflicht-Semesterticket (gilt nicht für Weiterbildungsstudierende)
    6,00 € Studierendenausweis (nur für Studienanfänger*innen)

Studien-Anfänger*innen:

Für die erfolgreiche Immatrikulation an der Viadrina muss unter anderem ein Nachweis der Zahlung des Semesterbeitrages zusammen mit den Einschreibunterlagen eingereicht werden. Anerkannt werden z.B. Kontoauszüge, Quittungen über die Einzahlung bei der Bank oder Ausdrucke der Online-Transaktion. Nicht akzeptiert werden Nachweise, die lediglich die Anweisung der Zahlungsausführung zeigen wie z.B. Überweisungsträger. Die im Beitrag enthaltene Gebühr von 6,00 € deckt die Kosten für die erstmalige Erstellung des Studierendenausweises (Chipkarte).


Immatrikulierte Studierende:

Wer an der Viadrina sein Studium fortsetzen möchte, muss sich innerhalb einer von der Universität festgesetzten Frist für das folgende Semester zurückmelden. Fristgerechte Rückmeldung heißt, dass der vollständige Betrag bis zum Ende der Rückmeldefrist auf dem Bankkonto der Viadrina eingegangen ist.
Den Stand der jeweiligen Verbuchung können Sie im viaCampus einsehen unter Mein Studium > Studienservice > Rechnungen und Zahlungen.


Bankdetails:

Empfänger: Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
IBAN: DE27 1705 5050 3600 3655 91
BIC: WELADED1LOS
Verwendungszweck: Matrikelnummer

Adresse: Sparkasse Oder-Spree, Franz-Mehring-Str. 22, 15230 Frankfurt (Oder)

Bankgebühren:
Falls Ihre Zahlung nicht innerhalb des SEPA-Raumes erfolgt, müssen Sie mit Bankgebühren rechnen. Bankgebühren gehen zu Ihren Lasten. Aktuell ist mit Gebühren in Höhe von 12,50 EUR zu rechnen.

Semesterbeitragsbestandteile

Das Deutschlandsemesterticket liegt in der Verantwortung des AStA, der auf seinen Seiten auch direkt informiert: https://www.asta-viadrina.de/aktuelle-information-zum-deutschlandsemesterticket-ab-01-04/

Seit dem Sommersemester 2024 gibt es das Semesterticket als vergünstigtes bundesweites Deutschlandsemesterticket für 176,40 € pro Semester.

Keinen Ticketanspruch und von der Nutzung des Deutschlandsemestertickets ausgeschlossen sind:

  • Gasthörer*innen sowie Zweithörer*innen,
  • Studierende die ausschließlich in einem Abend, - Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“),
  • Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen,
  • Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen,
  • Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten,
  • Studierende, die in einem Weiterbildungsstudiengang immatrikuliert sind.

Vom Deutschlandsemesterticket befreit werden können (auf Antrag):

  • Studierende, die auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. Die Voraussetzungen sind durch ärztliches Attest nachzuweisen.
  • Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets aufhalten,
  • Studierende, die an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, hier kann das Ticket an einer Hochschule erstattet werden.

Sobald Studierende zur Gruppe gehören, die keinen Anspruch auf das Ticket haben, gibt es keine Möglichkeit das Semesterdeutschlandticket zu erhalten. Bspw.: Studierende, die in einem regulären Studiengang sowie in einem weiterbildenden Studiengang zugleich immatrikuliert sind, haben keinen Anspruch auf das Ticket.

Das Semesterticket ist zusammen mit dem Semesterbeitrag zu bezahlen. Die Befreiung vom Semesterticket kann nur innerhalb der Rückmeldefrist beantragt werden.

Die Nichtnutzung des Semestertickets sowie das Vorliegen eines Firmentickets stellen keine Befreiungsgründe dar.

Das Deutschlandsemesterticket wird ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Dafür besuchen Sie die folgende Webseite: https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=1dc7fc1bee7ff73c4635a8a22fb35ec3 und melden sich mit den EUV-Zugangsdaten an. Laden Sie das Ticket herunter und speichern Sie es in einer Wallet (z.B. Google Wallet), um es jederzeit zum Vorzeigen griffbereit zu haben.

Seit dem 1. April 2024 kann der Studierendenausweis nicht mehr als Semesterticket genutzt werden. Aber ein gültiger, amtlicher Lichtbildausweis ist bei der Nutzung des elektronischen Tickets mitzuführen!

Seit dem Sommersemester 2001 müssen alle Studierenden im Land Brandenburg eine Einschreib- und Rückmeldegebühr zahlen.

Von dieser Gebühr befreit sind:

  • ausländische Studierende, die aufgrund eines Austauschprogrammes an der Viadrina studieren (Erasmus, Bard-College, Reims, Guelph,...),
  • ausländische Studierende, die ein Stipendium aus Mitteln des Bundes oder der Länder erhalten,
  • Studierende, die beurlaubt sind wegen Krankheit, Pflege naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes, Mutterschutz/Elternzeit oder Heranziehung zum Wehrpflicht- oder Zivildienst,
  • Studierende, die gleichzeitig an einer anderen Hochschule in Brandenburg oder Berlin eingeschrieben sind und die Gebühr bereits dort entrichtet haben.

Alle Studierenden zahlen für die Nutzung der sozialen Einrichtungen (Mensa, Wohnheim, Beratungsangebote, Unfallversicherung) und für die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft pro Semester den Sozialbeitrag für das Studentenwerk und den Studierendenschaftsbeitrag.

Sozialbeitrag für das Studentenwerk:

Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) ist zuständig für die Ausgestaltung der sozialen Infrastruktur an den Hochschulen in Süd- und Ostbrandenburg. Dazu bewirtschaftet es Verpflegungseinrichtungen und Wohnanlagen, erbringt Maßnahmen der Studienförderung, vor allem die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und die Gewährung von Darlehen und berät und hilft im sozialen und kulturellen Bereich.

Mit diesem Leistungsangebot ist das Studentenwerk ein wichtiger Bestandteil des deutschen Hochschulsystems für mehr Chancengerechtigkeit und Effizienz im Studium.

Studierendenschaftsbeitrag:

Mit dem Beitrag für die Studierendenschaft wird unter anderem folgendes finanziert:

  • die Gremienarbeit der Studierendenschaft (Studierendenparlament, Allgemeiner Studentischer Ausschuss, Fachschaftsräte Jura, Kuwi und Wiwi)
  • die Förderung von verschiedenen studentischen Initiativen (in diesem Jahr ELSA, VCG, fforst, Stuck und Kunstgriff)
  • die Förderung von zahlreichen Projekten und Projektfahrten (im vergangenen Jahr u.a. die Frankfurt-Slubice Pride, eine Ringvorlesung der Kritischen Jurist*innen, Art an der Grenze, das Hearing-Festival, Hochbeete auf dem Campus, Konzerte der Viaphoniker, Tanz in den Mai, Gedenkstättenfahrt nach Auschwitz u.v.m.)
  • Zuschüsse für Studierende mit geringem Einkommen, z.B. zu Lernmitteln oder zum Semesterticket
  • den Erhalt und Ausbau des Universitätssports an der Viadrina (USC)

Verpassen Sie die Rückmeldefrist, ist eine zusätzliche Säumnisgebühr von derzeit 15,00 € zu entrichten.

Diese wird auch in viaCampus ab dem entsprechenden Fristende, eventuell separat, aufgeführt unter "Mein Studium > Studienservice > Rechnungen und Zahlungen".

Zum Fristversäumnis können führen:

  • Verspätete Zahlungen: Der Betrag muss bis zum letzten Tag einer Frist vollständig auf dem Bankkonto der Universität gutgeschrieben sein. Das Enddatum einer Frist ist nicht der letzte Tag an dem Sie die Zahlung tätigen sollten, aufgrund der Bearbeitungszeiten der Banken.
  • Unvollständige Zahlungen: Daher überprüfen Sie den Betrag in viaCampus und denken Sie daran, dass es bei Zahlungen aus dem Ausland Bankgebühren hinzukommen, die vom Betrag abgezogen werden.

Service-Point Dezernat 1

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Anett Fiebig

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