Incentives

Zulagen für erfolgreiche Drittmitteleinwerbungen

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Beantragung von Zulagen im Incentives-Verfahren, die für die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln zu Forschungszwecken vergeben werden.

Incentives-Verfahren bis zum 01. April 2026

Das alte Verfahren zur Vergabe von „Incentives für die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln zu Forschungszwecken“ endete am 1. April 2026. Bis zu dieser Frist konnten letztmalig Neuanträge für Incentives gestellt werden.

Incentives-Verfahren nach dem 01. April 2026

Die neue, vom Präsidialkolleg am 21. Januar 2026 beschlossene „Richtlinie für die individuelle Honorierung besonderer Leistungen in Lehre, Forschung und Transfer sowie für die Gewährung von Anreizen zur Entwicklung und Durchführung größerer Lehr-, Forschungs- und Transfer-Projekte" ist aktuell (10.06.2026) ausgesetzt.

Nach dem Ende des alten Verfahrens und dem Aussetzen des neuen Verfahrens gibt es derzeit keine gültige Incentives-Richtlinie, und es können keine Incentives vergeben werden.

Eine Ausnahme stellen Fortsetzungsanträge zu bereits im alten System bewilligten Incentives dar. Sie können bis zu 9 Monate nach Auslaufen der bewilligten Zulagen per E-Mail an das Referat gestellt werden: kuhnau@europa-uni.de

Zum weiteren Vorgehen bei der Incentivierung von besonderen Leistungen in Forschung, Lehre und Transfer werden wir Sie, sobald es möglich ist, informieren.

Kontakt

Dr. Björn Grötzner

Incentives-Verfahren