Incentives
Zulagen für erfolgreiche Drittmitteleinwerbungen
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Beantragung von Zulagen im Incentives-Verfahren, die für die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln zu Forschungszwecken vergeben werden.
AKTUELLER HINWEIS:
Am 21. Januar 2026 hat das Präsidialkolleg eine neue „Richtlinie für die individuelle Honorierung besonderer Leistungen in Lehre, Forschung und Transfer sowie für die Gewährung von Anreizen zur Entwicklung und Durchführung größerer Lehr-, Forschungs- und Transfer-Projekte“ beschlossen. Diese ersetzt das bisherige Incentives-Verfahren.
Für den Übergang vom alten zum neuen Verfahren gelten folgende Regelungen:
- Alle laufenden Incentives-Verfahren, für die bereits Anträge gestellt wurden, werden noch nach dem alten System abgeschlossen.
- Bis zur nächsten Frist am 01.04.2026 sind noch reguläre Anträge im alten Verfahren möglich.
- Fortsetzungsanträge zu bereits im alten System bewilligten Incentives können – entsprechend der bei der Erstantragstellung dokumentierten Projektlaufzeit – jederzeit per E-Mail an das Referat gestellt werden: kuhnau@europa-uni.de
Eine Handreichung zur Umsetzung der neuen Richtlinie wird zeitnah erstellt, auf dieser Website zur Verfügung gestellt und zugleich per Rundmail kommuniziert.
Antragstellung bis zum 01. April 2026
Für Anträge bis zum 1. April 2026 gelten weiterhin die Richtlinie: Incentives für die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln zu Forschungszwecken und die Umsetzungshandreichung zur Richtlinie „Incentives für die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln zu Forschungszwecken".
Das digitale Antragsformular finden Sie unter folgendem Link: Incentives-Antrag
Kontakt
Dr. Björn Grötzner
Incentives-Verfahren
- Logenstraße 4 | 15230 Frankfurt (Oder)
- Raum: AM K18
- +49 (0) 335 5534-2570
- groetzner@europa-uni.de