Deutsch-Polnisches Jurastudium

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Das Studium

Ergreifen Sie die europaweit einzigartige Mög­lich­keit, parallel zwei europäische Rechts­systeme in zwei Län­dern sowie in zwei Sprachen zu studieren!

Mit dem Deutsch-Polnischen Jurastudium eröffnen sich für Sie weitreichende Berufsperspektiven, insbesondere

  • zur Aplikacja für die klassischen juristischen Berufen (Anwalt, Notar, Richter usw.) in Polen,
  • zur ersten Juristischen Prüfung („1. Staatsexamen“) und danach für das Referendariat für die klassischen juristischen Berufen (Anwalt, Notar, Richter usw.) in Deutschland,
  • in europäischen, internationalen und nationalen Organisationen und Behörden sowie
  • in deutschen und polnischen bzw. international agierenden Unter­nehmen.

Als zukünftiger Absolvent/zukünftige Absolventin gewinnen Sie einen enormen Wettbewerbsvorteil, denn:

  • herausragende Kenntnisse zweier Rechtssysteme,
  • rechtsvergleichende Fähigkeiten,
  • vertiefte (Fach-)Sprachkenntnisse sowie
  • mehrjährige internationale Erfahrungen

unterscheiden Sie auf dem konkurrenzreichen juristischen Arbeitsmarkt von anderen Bewerber/-innen.

Wortmarke_jura_prawo_quer_web ©EUV Firma Giraffe

Struktur

3 Abschlüsse in 5 Jahren

Das Deutsch-Polnische Jurastudium beinhaltet drei Studiengänge:

Schema_mgrprawa_dt ©EUV - Firma Giraffe

Die Grundlage des Deutsch-Polnischen Jurastudiums bildet der gemeinsam mit der Fakultät für Recht und Verwaltung der Adam-Mickiewicz-Universität zu Poznań geführte einheitliche 5-jäh­ri­ge Studiengang "Magister des Rechts". Dieser Studiengang wird mit dem pol­ni­schen akademischen Grad "magister - mgr" abgeschlossen, der ins­be­son­dere eine weiterführende Praxisausbildung in Polen (aplikacja) er­mög­licht.

Mit den bei den Studiengängen "Bachelor | Master of German and Polish Law" vorgesehenen Abschlüssen "Bachelor of Laws - LL.B." und "Master of Laws - LL.M." wird insbesondere der Anteil der Ausbildung im deutschen Recht im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jurastudiums eigens zertifiziert. Bereits der Abschluss eines "Bachelor of Laws - LL.B." ermöglicht u.a. den Einstieg in den gehobenen (Beamten-)Dienst.

Der Studiengang Magister des Rechts lässt sich hervorragend mit den Studiengängen Bachelor | Master of German and Polish Law kom­bi­nie­ren. Die Studiengänge haben im Wesentlichen den gleichen Studien­plan. Sie können deshalb parallel absolviert werden - und das Ganze ohne Doppel­be­las­tung!

Auf der Website der Viadrina finden Sie zur besseren Orientierung die Studien­verlaufs- und Modulpläne sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der Studien­gänge im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jurastudiums.

Zugangsvoraussetzungen

Studienbewerberinnen und Studienbewerber benötigen eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife einer deutschen Schule, einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Abschluss oder eine sonstige Hoch­schul­zu­gangs­berechtigung.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber benötigen eine allgemeine Hoch­schulreife. Bei Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen an der UAM wenden Sie sich bitte an Frau Ewa Szleszyńska, Tel. +0048 61 829 6815, E-Mail: szleszynska@europa-uni.de.

Nachweis hinreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Das Sprachen­zen­trum der Viadrina hält auf seiner Homepage für Sie alle nötigen In­for­ma­tio­nen zur DSH-Prüfung bereit.

hinreichende Kenntnisse der polnischen Sprache, entsprechend den Richt­li­nien der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań

Sprachliche Vorbereitung

Sie wollen noch in diesem Jahr an einem Sprachkurs teilnehmen?

Ab dem 01.04.2026 startet die Anmeldung für den Sommerkurs "Viadrina Law Track".

Fragen dazu richten Sie bitte direkt an die Kolleg*innen des Viadrina College.

Das Deutsch-Polnische Jurastudium umfasst bilinguale Studiengänge. Das heißt: die Lehrveranstaltungen werden von Anfang an sowohl in polnischer als auch in deutscher Sprache angeboten.

Studienbewerber/-innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Euro­päi­schen Referenzrahmen [GER]) nachweisen. Das kann erfolgen:

  • durch die DSH-Prüfung*, die Sie direkt an der Viadrina absolvieren können, oder
  • wenn Sie bereits über ein DSH-Äquivalent verfügen.

Möchten Sie in unserem Studiengang studieren, aber Sie haben weder das entsprechende Sprachniveau noch ein Zertifikat? Dieses Angebot ist genau für Sie! Das Viadrina College bietet Ihnen eine umfassende sprachliche und metho­di­sche Vorbereitung auf das Studium.

Unsere Programme richten sich an Studieninteressierte, die:

  • bereits über ein Abiturzeugnis verfügen oder spätestens wäh­rend der Bewerbungsfrist ihr Abitur** absolvieren werden,
  • ein allgemeinbildendes Lyzeum (Liceum Ogólnokształcące)** ab­solviert haben und
  • im Rahmen des Einstufungsverfahrens das Sprachniveau B1 (Viadrina College Sprachkurs) oder B2/C1 (Viadrina Law Track) nach dem Ge­meinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erreicht haben.

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* DSH = Deutsche Sprachprüfung für Hochschulstudierende, die vor Auf­nahme des Studiums erfolgreich absolviert sein muss.
** Wenn Sie das Internationale Abitur (IB, International Baccalaureate) ab­sol­viert oder eine andere Schule als Liceum Ogólnokształcące besucht haben, kontaktieren Sie bitte unbedingt noch vor Ihrer Bewerbung Frau Katja Herzel (international@europa-uni.de).

Programmziel

Der Viadrina Law Track ermöglicht es Ihnen, in Vorbereitung auf das Studium Ihre bestehenden Kenntnisse zu vertiefen und zu erweitern.

Der Viadrina Law Track richtet sich an Abiturient/-­­innen sowie Schüler/-in­nen, die

  • im Rahmen des Einstufungsverfahrens das Sprachniveau B2/C1 nach dem Gemeinsamen Euro­päi­schen Referenzrahmen (GER) erreicht haben und
  • das Deutsch-Polnische Jurastudium ab dem kommenden Win­ter­semester an der Europa-Universität Viadrina aufnehmen werden. In begründeten Fällen werden auch Schüler/-innen zu, die erst im darauffolgenden Jahr ihr Studium aufnehmen werden, aber schon jetzt das erforderliche Sprachniveau erreicht haben.

Struktur

Im Juli/August wird der Viadrina Law Track an der Europa-Universität Viadrina vor Ort stattfinden und folgende Be­stand­teile umfassen:

  • Intensiver Deutschkurs
  • drei Workshops jeweils im Zivilrecht, Strafrecht und im Öffent­li­chen Recht
  • attraktives Begleitprogramm


Lust auf mehr Deutsch in Vorbereitung auf die DSH-Prüfung und das Studium ab dem Winter­semester?

Ob Sie das für das Studium erforderliche Sprachniveau tatsächlich erreicht haben, wird voraussichtlich im September im Rahmen der schriftlichen DSH-Prüfung verifiziert. Das gilt nur dann, wenn Sie über kein DSH-Äquivalent verfügen.

Im September bietet Ihnen unser Sprachenzentrum ein Vorbereitungsprogramm an. Aktuelle Informationen dazu finden Sie direkt auf der Website des Stu­dien­vorkurses.

Sie haben noch Fragen?

Fragen zur Bewerbung und Organisation der sprachlichen Vorbereitung richten Sie bitte per E-Mail an college@europa-uni.de. Ihre Fragen zum Deutsch-Pol­ni­schen Jurastudium können Sie gern an gplaw@europa-uni.de senden.

Bewerben & Einschreiben

Das Deutsch-Polnische Jurastudium umfasst die Studiengänge

  • Magister des Rechts (mgr - polnischer Magisterabschluss)
  • German and Polish Law (Bachelor)

Die langjährige grenzüberschreitende Kooperation zwischen der Viadrina (EUV) und der Adam-Mickiewicz-Universität zu Poznań (UAM) bildet die Grundlage un­seres Studienangebots. Dies beeinflusst auch das Bewerbungsverfahren, durch das Sie Studierende/r beider Juristischer Fakultäten sein werden. Das Be­wer­bungs­verfahren setzt sich aus zwei Hauptschritten zusammen, die nach­ein­an­der vorgenommen werden müssen. Bei etwaigen Fragen können Sie sich gern an unsere Kontaktpersonen wenden.

Frist: 01. Mai - 05. September

>>> Weiterleitung zum Bewerbungsportal

>>> Informationen zur Bewerbung & Einschreibung

Kontaktperson
Aleksandra Binder-Łuczak
+49 335 5534 2440
gplaw@europa-uni.de

Frist: 25. August – 08. Oktober

>>> Weiterleitung zur Registrierung

Kontaktperson
Ewa Szleszyńska
+48 61 829 6815
szleszynska@europa-uni.de

Kontakt

Aleksandra Binder-Łuczak

Telefonische Sprechstunde, donnerstags: 14 -15 Uhr