Deutsch-Polnisches Jurastudium

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Das Studium

Ergreifen Sie die europaweit einzigartige Mög­lich­keit, parallel zwei europäische Rechts­systeme in zwei Län­dern sowie in zwei Sprachen zu studieren!

Mit dem Deutsch-Polnischen Jurastudium eröffnen sich für Sie weitreichende Berufsperspektiven, insbesondere

  • zur Aplikacja für die klassischen juristischen Berufen (Anwalt, Notar, Richter usw.) in Polen,
  • zur ersten Juristischen Prüfung („1. Staatsexamen“) und danach für das Referendariat für die klassischen juristischen Berufen (Anwalt, Notar, Richter usw.) in Deutschland,
  • in europäischen, internationalen und nationalen Organisationen und Behörden sowie
  • in deutschen und polnischen bzw. international agierenden Unter­nehmen.

Als zukünftiger Absolvent/zukünftige Absolventin gewinnen Sie einen enormen Wettbewerbsvorteil, denn:

  • herausragende Kenntnisse zweier Rechtssysteme,
  • rechtsvergleichende Fähigkeiten,
  • vertiefte (Fach-)Sprachkenntnisse sowie
  • mehrjährige internationale Erfahrungen

unterscheiden Sie auf dem konkurrenzreichen juristischen Arbeitsmarkt von anderen Bewerber/-innen.

Wortmarke_jura_prawo_quer_web ©EUV Firma Giraffe

Struktur

3 Abschlüsse in 5 Jahren

Das Deutsch-Polnische Jurastudium beinhaltet drei Studiengänge:

Schema_mgrprawa_dt ©EUV - Firma Giraffe

Die Grundlage des Deutsch-Polnischen Jurastudiums bildet der gemeinsam mit der Fakultät für Recht und Verwaltung der Adam-Mickiewicz-Universität zu Poznań geführte einheitliche 5-jäh­ri­ge Studiengang "Magister des Rechts". Dieser Studiengang wird mit dem pol­ni­schen akademischen Grad "magister - mgr" abgeschlossen, der ins­be­son­dere eine weiterführende Praxisausbildung in Polen (aplikacja) er­mög­licht.

Mit den bei den Studiengängen "Bachelor | Master of German and Polish Law" vorgesehenen Abschlüssen "Bachelor of Laws - LL.B." und "Master of Laws - LL.M." wird insbesondere der Anteil der Ausbildung im deutschen Recht im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jurastudiums eigens zertifiziert. Bereits der Abschluss eines "Bachelor of Laws - LL.B." ermöglicht u.a. den Einstieg in den gehobenen (Beamten-)Dienst.

Der Studiengang Magister des Rechts lässt sich hervorragend mit den Studiengängen Bachelor | Master of German and Polish Law kom­bi­nie­ren. Die Studiengänge haben im Wesentlichen den gleichen Studien­plan. Sie können deshalb parallel absolviert werden - und das Ganze ohne Doppel­be­las­tung!

Auf der Website der Viadrina finden Sie zur besseren Orientierung die Studien­verlaufs- und Modulpläne sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der Studien­gänge im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jurastudiums.

Zugangsvoraussetzungen

Studienbewerberinnen und Studienbewerber benötigen eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife einer deutschen Schule, einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Abschluss oder eine sonstige Hoch­schul­zu­gangs­berechtigung.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber benötigen eine allgemeine Hoch­schulreife. Bei Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen an der UAM wenden Sie sich bitte an Frau Ewa Szleszyńska, Tel. +0048 61 829 6815, E-Mail: szleszynska@europa-uni.de.

Nachweis hinreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Das Sprachen­zen­trum der Viadrina hält auf seiner Homepage für Sie alle nötigen In­for­ma­tio­nen zur DSH-Prüfung bereit.

hinreichende Kenntnisse der polnischen Sprache, entsprechend den Richt­li­nien der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań

Sprachliche Vorbereitung

Das Deutsch-Polnische Jurastudium umfasst bilinguale Studiengänge. Das heißt: die Lehrveranstaltungen werden von Anfang an sowohl in polnischer als auch in deutscher Sprache angeboten. Studienbewerber/-innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Euro­päi­schen Referenzrahmen [GER]) nachweisen. Das kann erfolgen:

  • durch die DSH-Prüfung*, die Sie direkt an der Viadrina absolvieren können, oder
  • wenn Sie bereits über ein DSH-Äquivalent verfügen.

Möchten Sie in unserem Studiengang studieren, aber Sie haben weder das entsprechende Sprachniveau noch ein Zertifikat? Dieses Angebot ist genau für Sie! Das Viadrina College bietet Ihnen eine umfassende sprachliche und metho­di­sche Vorbereitung auf das Studium.

Unsere Programme richten sich an Studieninteressierte, die:

  • bereits über ein Abiturzeugnis verfügen oder spätestens wäh­rend der Bewerbungsfrist ihr Abitur** absolvieren werden,
  • ein allgemeinbildendes Lyzeum (Liceum Ogólnokształcące)** ab­solviert haben und
  • im Rahmen des Einstufungsverfahrens das Sprachniveau B1 (Viadrina College Sprachkurs) oder B2/C1 (Viadrina Law Track) nach dem Ge­meinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erreicht haben.

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* DSH = Deutsche Sprachprüfung für Hochschulstudierende, die vor Auf­nahme des Studiums erfolgreich absolviert sein muss.
** Wenn Sie das Internationale Abitur (IB, International Baccalaureate) ab­sol­viert oder eine andere Schule als Liceum Ogólnokształcące besucht haben, kontaktieren Sie bitte unbedingt noch vor Ihrer Bewerbung Frau Karolina Ochniowska - ochniowska@europa-uni.de.


Bewerbung

Für die beiden Programme vom Viadrina College können Sie sich vom 1. April bis zum 1. Juni bewerben.

➤ Bewerbungsformulare: auf Englisch | auf Deutsch

Programmziel

Bei unseren Informationsveranstaltungen haben wir mehrmals engagierte Per­so­nen getroffen, die am Deutsch-Polnischen Jurastudium interessiert waren, jedoch keine erforderlichen Sprach­kennt‏­nisse hatten, um an der Viadrina stu­die­ren zu können. Um auf diesen Bedarf einzugehen, haben wir in den ver­gan­ge­nen Jahren ein einjähriges Sprach- und Methodik­pro­gramm Viadrina Intensive Track angeboten. 2023 tritt an dessen Stelle ein einjähriger Sprach­vor­be­rei­tungs­kurs: Viadrina College Sprachkurs.

Ähnlich wie die sog. "Null-Klassen" in zweisprachigen Schulen, er­mög­licht der Kurs den Teilnehmer/-innen in einem relativ kurzen Zeitraum, ihr Sprach­niveau von B1 auf C1 zu verbessern, ihre Deutschkenntnisse und Kom­mu­ni­ka­tions­fä­hig­keiten zu erweitern sowie sich für die DSH-Prüfung vor­zu­be­rei­ten und somit im darauffolgenden aka­de­mi­schen Jahr das Studium aufzunehmen.

Struktur

Der Viadrina College Sprachkurs findet von Oktober bis September in Präsenz vor Ort an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) statt. Der Kurs besteht aus zwei Semestern. Nach dem ersten Se­mes­ter wird eine Prüfung darüber statt­fin­den, ob die Teilnehmer/-innen die er­for­der­lichen Fortschritte gemacht haben, um den Kurs fortzusetzen. Beide Semes­ter des Kurses umfassen:

Intensiver Deutschkurs
Inklusive: Leseverstehen, Hörverstehen, mündliche und schrift­liche Kommunikation
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, in jedem der beiden Semester an einer polnischen Vorlesung aus dem ersten Studienjahr teilzunehmen und eine Prü­fung zu absolvieren. Somit wären die ersten Semester nach der Studien­auf­nahme des Deutsch-Polnischen Jurastudiums lockerer und Sie könnten sich mehr auf die sonstigen Lehrveranstaltungen konzentrieren.

Während der beiden Semester werden Sie die Möglichkeit erhalten, sich mit den Studierenden des Deutsch-Polnischen Jurastudiums persönlich auszutauschen und dadurch in das studentische Leben einzusteigen. Die Studienfachberatung der Juristischen Fakultät wird Ihnen zur Verfügung stehen und Sie auf einen Studienbeginn vorbereiten.

Programmziel

Logo_Viadrina_Law_Track_rgb ©EUV - Grafikfirma Giraffe

Der Viadrina Law Track ermöglicht es Ihnen, in Vorbereitung auf das Studium Ihre bestehenden Kenntnisse zu vertiefen und zu erweitern.

Der Viadrina Law Track richtet sich an Abiturient/-­­innen sowie Schüler/-in­nen, die

  • im Rahmen des Einstufungsverfahrens das Sprachniveau B2/C1 nach dem Gemeinsamen Euro­päi­schen Referenzrahmen (GER) erreicht haben und
  • das Deutsch-Polnische Jurastudium ab dem kommenden Win­ter­semester an der Europa-Universität Viadrina aufnehmen werden. In begründeten Fällen werden auch Schüler/-innen zu, die erst im darauffolgenden Jahr ihr Studium aufnehmen werden, aber schon jetzt das erforderliche Sprachniveau erreicht haben.

Struktur

Im Juli/August wird der Viadrina Law Track an der Europa-Universität Viadrina vor Ort stattfinden und folgende Be­stand­teile umfassen:

  • Intensiver Deutschkurs
  • drei Workshops jeweils im Zivilrecht, Strafrecht und im Öffent­li­chen Recht
  • attraktives Begleitprogramm
Schauen Sie sich das Programm für den Viadrina Law Track 2022 gern als Beispiel schon einmal an.
 

Lust auf mehr Deutsch in Vorbereitung auf die DSH-Prüfung und das Studium ab dem Winter­semester?

Ob Sie das für das Studium erforderliche Sprachniveau tatsächlich erreicht haben, wird voraussichtlich im September im Rahmen der schriftlichen DSH-Prüfung verifiziert. Das gilt nur dann, wenn Sie über kein DSH-Äquivalent verfügen.

Im September bietet Ihnen unser Sprachenzentrum ein Vorbereitungsprogramm an. Aktuelle Informationen dazu finden Sie direkt auf der Website des Stu­dien­vorkurses.

Sie haben noch Fragen?

Fragen zur Bewerbung und Organisation der sprachlichen Vorbereitung richten Sie bitte per E-Mail an college@europa-uni.de. Ihre Fragen zum Deutsch-Pol­ni­schen Jurastudium können Sie gern an gplaw@europa-uni.de senden.

Information Einschreibung

Das Deutsch-Polnische Jurastudium umfasst die Studiengänge

  • Magister des Rechts (mgr - polnischer Magisterabschluss)
  • German and Polish Law (Bachelor)

Die langjährige grenzüberschreitende Kooperation zwischen der Viadrina (EUV) und der Adam-Mickiewicz-Universität zu Poznań (UAM) bildet die Grundlage un­seres Studienangebots. Dies beeinflusst auch das Bewerbungsverfahren, durch das Sie Studierende/r beider Juristischer Fakultäten sein werden. Das Be­wer­bungs­verfahren setzt sich aus zwei Hauptschritten zusammen, die nach­ein­an­der vorgenommen werden müssen. Bei etwaigen Fragen können Sie sich gern an unsere Kontaktpersonen wenden.

Bewerben & Einschreiben

Bewerbungen für das 1. Fachsemester sind nur zum Wintersemester möglich.

Dieses Studienangebot ist nicht zulassunsgbeschränkt.
Aufgrund der Besonderheit des Studiums ist jedoch eine Bewerbung in der Zeit vom 1. Mai bis 5. September online über viaCampus erforderlich.

Deutsche und Bildungsinländer/innen schicken bitte bis zum 5. Sep­tem­ber den Antrag auf Zulassung - vollständig ausgefüllt und unterschrieben (nach Abschluss Ihrer Online-Bewerbung auf viaCampus verfügbar), an das Zulassungsamt. Reichen Sie das Abiturzeugnis erst nach erfolgter Zulassung zusammen mit den Einschreibunterlagen ein!

Ausländer/innen mit ausländischem Schulabschluss reichen bitte bis zum 5. September folgende Unterlagen ein:

  • den Antrag auf Zulassung - vollständig ausgefüllt und unterschrieben (nach Abschluss Ihrer Online-Bewerbung auf viaCampus verfügbar),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Sekundarschulabschluss, z.B. Abitur oder Äquivalent),
  • ein Zertifikat Ihrer aktuellen Deutschkenntnisse,
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.

Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch, Polnisch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch, Polnisch oder Englisch eingereicht werden.

Hochschul- bzw. Studiengangwechsler/innen schreiben sich ebenfalls in der Zeit vom 1. Mai bis 15. August (zum Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. Februar (zum Sommersemester) online unter https://viacampus.europa-uni.de/.

Anschließend senden Sie bis zum 15. August (zum Wintersemester) bzw. bis zum 15. Februar (zum Sommersemester) folgende Unterlagen an die Europa-Universität Viadrina:

  • den Antrag auf Zulassung - vollständig ausgefüllt und unterschrieben (nach Abschluss Ihrer Online-Bewerbung auf viaCampus verfügbar),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Sekundarschulabschluss, z.B. Abitur oder Äquivalent),
  • ein Transcript of Records/Notenübersicht (amtlich beglaubigte Kopie),
  • ein Bescheid über die Anerkennung von Studienleistungen vom Prüfungsausschuss des Studienganges, mittels des bereitgestellten Formulars.

Ausländer/innen mit ausländischem Schulabschluss reichen bitte bis zum 15. August bzw. bis zum 15. Februar zusätzlich folgende Unterlagen ein:

  • ein Zertifikat Ihrer aktuellen Deutschkenntnisse und
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.

Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch, Polnisch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch, Polnisch oder Englisch eingereicht werden.

Bescheide

Bitte beachten Sie die Statusänderungen sowie Anmerkungen des Zulassungsamtes in viaCampus. Diese betreffen unter anderem auch Zusagen oder Ablehnungen innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Über die Statusänderung werden Sie per E-Mail informiert.

Frist: 16. August – 14. Oktober

>>> Weiterleitung zur Registrierung

Kontaktperson
Ewa Szleszyńska
+48 61 829 6815
szleszynska@europa-uni.de

Kontakt

Ewa Szkarłat

Telefonische Sprechstunde, donnerstags: 14 -15 Uhr