Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht (LL.B/B.Sc.)

Das Studium

Interdisziplinär denken und studieren

Wir freuen uns sehr, dass der gemeinsam von der Juristschen Fakultät und der Wirt­schafts­wissen­schaft­lichen Fakultät angebotene Bachelorstudiengang Recht und Wirtschaft | Wirt­schaft und Recht Ihr Interesse geweckt hat.

Der Studiengang ist konsequent interdisziplinär angelegt und kommt damit den Bedürfnissen vieler Unternehmen am Arbeitsmarkt, aber auch den Wünschen der Studierenden nach. Sie erhalten eine fundierte Grundlage in den Bereichen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und können sich dann berufs­feld­orien­tiert spezialisieren. Nach dem Abschluss des Bachelor­studien­gangs sind unsere Absolvent*innenan der Schnittstelle zwischen Recht und Wirt­schaft tätig.

Flexibilität bei der Gestaltung des Studienverlaufs

Die besondere Struktur des Studienganges ermöglicht Ihnen eine individuelle Schwerpunktsetzung. Wir stellen Ihnen zwei Studienvarianten zu Verfügung:

Die Studienvariante Recht und Wirtschaft mit dem Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) legt den Schwerpunkt auf juristische Aspekte.

Die Studienvariante Wirtschaft und Recht mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) legt den Schwerpunkt auf wirtschafts­wissen­schaft­liche Aspekte.

Die Regelstudienzeit beträgt in beiden Studienvarianten sechs Fachsemester und der Studienumfang 180 ECTS-Credits. Die ersten beiden Semester sind in beiden Studienvarianten, Recht und Wirt­schaft bzw. Wirtschaft und Recht, inhaltlich gleich. Nach dem ersten Stu­dien­jahr entscheiden Sie, welche der beiden Varianten Sie weiterverfolgen wollen.

Berufliche Perspektiven

Je nach Schwerpunktsetzung bereitet Sie das Studium auf eine interessante Berufstätigkeit in Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmensberatungen, Wirtschafts- oder Steuerprüfungsunternehmen, Banken, Organisationen oder Gewerkschaften vor – durch die integrierte Fremdsprachenausbildung und das optionale Auslandssemester auch auf internationaler Ebene.

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Die Verbindung von juristischem und ökonomischem Fachwissen ist auch eine ideale Grundlage für die Selbstständigkeit. Verschiedene Stellen wie unser Career Center oder auch das Gründungszentrum der Viadrina unterstützen Sie während und nach dem Studium bei Ihrem Berufseinstieg oder bei der Unternehmensgründung.

Ebenso haben Sie die Möglichkeit in Netzwerken, wie z.B. der Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen, auch schon während des Studium Kontakte mit Berufstätigen und Studierenden von anderen Hochschulen zu knüpfen.

Ebenfalls unterstützt Sie unser weltweit agierendes Alumni-Netzwerk viadrin@lumni im Studium und danach mit zahlreichen Angeboten und Kontakten.

Studienvariante Recht und Wirtschaft

Juristische Grundlagenausbildung

45 ECTS-Credits

Sechs Pflichtmodule

  • Grundlagen des Zivilrechts I und II
  • Einführung in das Öffentliche Recht
  • Grundlagen des Verwaltungsrechts
  • Wirtschaftsrecht - Vertiefung I und II

 

Wirtschaftswissenschaftliche Grund­lagen­ausbildung

24 ECTS-Credits

Vier Pflichtmodule

  • Internationales Management
  • Externes Rechnungswesen
  • Internes Rechnungswesen
  • Produktion und Logistik

 

Fremdsprachenausbildung

12 ECTS-Credits

  • Englisch (Niveaustufe Europarat B2)

Schwerpunktbildung

72 ECTS-Credits

Vier Wahlpflichtmodulgruppen

  • Arbeitsrecht und Management

  • Wirtschaftsrecht und Steuern

  • Europarecht und Europäisches Steuerrecht/Rechnungswesen

  • Medienrecht und Marketing

Von diesen wählen und absolvieren Sie zwei.

Außerfachliche und überfachliche Quali­fi­ka­tionen

15 ECTS-Credits

Softskills

In diesem Bereich stehen Ihnen nicht nur die speziellen Ver­an­stal­tun­gen an einer der beiden Fakultäten zur Verfügung, sondern auch in­te­r­es­sante Angebote von unserem Career Center oder Zentrum für Lehre und Lernen wie z.B.

  • Mediation,
  • Wissenschaftliches Schreiben,
  • Präsentations- und Kommunikationstechniken.

Praktika

Als potentielle Praktikumsstellen kommen Kanzleien, Gerichte, Per­so­nal- und Rechtsabteilungen in Unternehmen in Betracht.

Freiwilliger Auslandsaufenthalt

Die Welt ist nicht (nur) Frankfurt (Oder). Zieht es Sie an den Eiffelturm an­statt nur an den Oderturm? Lieber ein Semester lang die Sagrada Familia als die Marienkirche?

Eine solche Möglichkeit bietet Ihnen ein freiwilliger Auslandsaufenthalt an einer ausländischen Hochschule. Die Abteilung für Internationale An­ge­le­gen­heiten der Viadrina hält ein umfangreiches Angebot an ausländischen Studien­plätzen für Sie bereit.

Einen ersten Überblick über Ihr Bachelorstudium können Sie sich anhand un­se­res Musterstudienverlaufsplans verschaffen.

Musterstudienverlaufsplan RuW ©EUV - Maximilian Pelc

Modulkatalog Grundlagenausbildung (Juristische Module)

Eingehende Informationen zu den Modulinhalten in der juristischen Grundlagenausbildung finden Sie in dem oben verlinkten Modulkatalog. Inhalte der vier Pflichtmodule der wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagenausbildung werden im Vorlesungsverzeichnis des Studienganges in viaCampus abgebildet.

 

Modulkatalog Schwerpunktbildung (Juristische Module)

Eingehende Informationen zu den juristischen Pflicht-, Wahlpflichtmodulen sowie den ergänzenden Modulen in allen vier Modulgruppen finden Sie in dem oben verlinkten Modulkatalog. Inhalte der Wahlpflichtmodule der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden im Vorlesungsverzeichnis des Studienganges in viaCampus abgebildet.

 

Studienvariante Wirtschaft und Recht

Die Studienvariante "Wirtschaft und Recht" umfasst Module aus den wirtschaftswissenschaftlichen Kernbereichen der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Module aus dem Bereich der Rechtswissenschaften sowie die Vermittlung von Kompetenzen aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen. Das Studium gliedert sich inhaltlich in die wirtschaftswissenschaftliche Grundlagenausbildung, die juristische Grundlagenausbildung, die Schwerpunktbildung, die außerfachlichen und überfachlichen Qualifikationen und die Bachelorarbeit. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Fachsemester. Der Studienumfang beträgt 180 ECTS-Credits (im Folgenden: Credits).

In den ersten drei Semestern, die der Orientierung dienen, sollen die Studierenden sieben Module der wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagenausbildung sowie alle Module der juristischen Grundlagenausbildung absolvieren und den Nachweis im Modul Englisch (Niveaustufe Europarat B2) erbringen. Der zweite Studienabschnitt (4. bis 6. Semester) schließen die Studierenden die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagenausbildung ab und profilieren sich. Im Rahmen der Schwerpunktbildung erweitern die Studierenden ihre Fachkenntnisse; weitere Kompetenzen erwerben sie im Bereich der außerfachlichen und überfachlichen Qualifikationen. Der unverbindliche Studienverlaufsplan gibt eine sinnvolle Gestaltung des Studiums beispielhaft vor. (siehe Anlage der Studiengangsspezifischen Ordnung)

Im zweiten Studienabschnitt kann ein Semester an einer ausländischen Hochschule absolviert werden (Studienaufenthalt im Ausland).

Im Modulkatalog (siehe viaCampus) sind die Module mit Beschreibungen und Anrechnungsmöglichkeiten dokumentiert. Die mehrfache Anrechnung eines Moduls im Studiengang ist ausgeschlossen. Weitere, im Modulkatalog nicht dokumentierte Anrechnungen, sind nicht möglich! Grundsätzlich kann in jedem Modul nur ein erfolgreich erbrachter Kurs mit sechs Credits eingebracht werden.

Die angebotenen Veranstaltungen werden semesterweise im Vorlesungsverzeichnis in viaCampus veröffentlicht.

Die Module der wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagenausbildung dienen der Orientierung und vermitteln die Grundlagen für das weitere Studium. Es wird daher empfohlen, 7 der 12 Module aus diesem Bereich innerhalb der ersten drei Semester zu absolvieren. Bitte beachten Sie, dass die Module in der Regel nur jedes zweite Semester angeboten werden. Die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagenausbildung umfasst die folgenden 12 Pflichtmodule mit jeweils 6 Credits:

  • Externes Rechnungswesen
  • Finanzierung & Investition
  • Internationales Management
  • Internes Rechnungswesen
  • Makroökonomie
  • Marketing
  • Mathematik
  • Mikroökonomie
  • Produktion & Logistik
  • Statistik
  • Unternehmensbesteuerung
  • Wirtschaftsinformatik

Die Module der juristischen Grundlagenausbildung dienen der Orientierung und vermitteln die Grundlagen für das weitere Studium. Es wird daher empfohlen, die Module aus diesem Bereich innerhalb der ersten drei Semester zu absolvieren. Bitte beachten Sie, dass die Module nur jedes zweite Semester angeboten werden.

  • Grundlagen des Zivilrechts I mit 12 Credits
  • Grundlagen des Zivilrechts II mit 9 Credits
  • Einführung in das Öffentliche Recht mit 3 Credits
  • Wirtschaftsrecht - Vertiefung mit 9 Credits

Im Rahmen der Schwerpunktbildung werden drei Wahlpflichtmodulgruppen angeboten. Aus dem Angebot der Wahlpflichtmodulgruppen ist eine Wahlpflichtmodulgruppe zu wählen. In der gewählten Wahlpflichtmodulgruppe sind 24 wirtschaftswissenschaftliche Credits und 12 juristische Credits erfolgreich zu belegen.

Den Studierenden wird empfohlen, im Rahmen der Schwerpunktbildung an einem Seminar teilzunehmen.

Wahlpflichtmodulgruppen

  • Management and Law
  • Finance, Accounting, Taxation and Law
  • Economics and Law

Die außerfachlichen und überfachlichen Qualifikationen umfassen die Sprachausbildung und weitere Softskills und Praktika.

Der Nachweis des Moduls Englisch (Niveaustufe Europarat B2) sollte bis zum Ende des dritten Semesters erbracht werden. Der Nachweis bei der Sprachausbildung erfolgt durch Sprachzertifikate im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, mindestens Niveaustufe Europarat B2. Anerkannt werden Zertifikate nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, die an einer deutschen Hochschule ausgestellt worden sind (Antragsformular für die Anerkennung). Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Die Anerkennung setzt voraus, dass das Sprachzertifikat im Original vorgelegt wird. Die Anfertigung einer Abschlussarbeit in einer Fremdsprache, z.B. Englisch, kann nicht als Nachweis in diesem Modul anerkannt werden, da eine Überprüfung der fremdsprachlichen Eigenleistung bei der Erstellung der Abschlussarbeit seitens der Prüfenden nicht gegeben ist. Das Sprachenzentrum der Viadrina bietet zahlreiche Sprachkurse und die entsprechenden Prüfungen an.

Im Modul "Weitere Softskills" sollen den Studierenden im Besonderen die sozialen Fähigkeiten, wie z.B. Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Verantwortungsgefühl und -bewusstsein, Zuverlässigkeit, vermittelt werden. Darüber hinaus sollen hier aber auch personale Fähigkeiten, wie z.B. Konzentrationsfähigkeit, Lernfähigkeit, selbstständiges Lernen, Ausdauer, Genauigkeit, trainiert werden. Das Career Center, das Zentrum für Lehre und Lernen, das Gründungszentrum sowie weitere Einrichtungen der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) bieten jedes Semester zahlreiche Trainings, Seminare und Vorträge für Studierende an. Sie wählen aus dem Angebot die notwendige Anzahl an Veranstaltungen, um die im Modul notwendigen Credits nachzuweisen. Angebote und weitere Informationen finden sich im Viadrina Kompass.

Praktika außerhalb der Hochschule dienen dazu, die Studierenden an die Probleme und Aufgabenbereiche ihres späteren Berufsfeldes heranzuführen. Das Praktikum muss einen inhaltlichen Bezug zum Studium aufweisen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit muss der (angestrebten) Ausbildung und damit verbundenen Berufsfeldern entsprechen. Weiteres entnehmen Sie bitte der Richtlinie für die Durchführung und Anerkennung studentischer Praktika in den Studiengängen der Juristischen Fakultät und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Das Career Center der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ist die zentrale Anlaufstelle bei allen Fragen rund um das Thema Praktikum. Es unterstützt die Studierenden u.a. bei der Suche nach einem Praktikum, der Organisation eines Auslandspraktikums und bei Fragen zu Praktikumsverträgen.

In der Bachelorarbeit weisen die Studierenden nach, dass sie zur eigenständigen Anwendung wissenschaftlicher Methoden sowie zur Abfassung wissenschaftlichen Anforderungen genügender Texte in ihrem Studienfach in der Lage sind.

Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist, dass anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von in der Regel mindestens 75 Prozent der für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs insgesamt erforderlichen Credits abzüglich der Credits für die Bachelorarbeit erfolgreich absolviert haben. Dies entspricht 126 Credits.

Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Professuren darüber hinaus noch weitere Anforderungen für eine Betreuungszusage stellen können. Nur wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, können Sie bei diesen Professuren betreut werden. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig auf den Webseiten der einzelnen Professuren der Juristischen Fakultät sowie der einzelnen Professuren der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Sie möchten rechtliche und wirtschaftliche Aspekte in Ihrer Bachelorarbeit erforschen? Beide Fakultäten be­­grüßen interdisziplinäre Bachelorarbeiten.

Wer an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eine Abschlussarbeit schreiben möchte, muss die Betreuung zentral und fristgerecht beantragen.

Weitere Hinweise:

Im zweiten Studienabschnitt kann ein Semester an einer ausländischen Hochschule absolviert werden.

Mit einem Netzwerk von über 200 Partneruniversitäten weltweit unterstützt die Universität Sie aktiv bei der Planung und Organisation eines Studienaufenthalts an einer ausländischen Hochschule. Die hohe internationale Studierendenmobilität an der Viadrina bestätigt den Erfolg der internationalen Ausrichtung der Universität.

Am Anfang eines jeden Wintersemesters stellen Austauschstudierende im Rahmen des International Day an der Viadrina sich und ihre Heimatuniversität vor. Studierende an der Viadrina, die selbst an einem Auslandssemester interessiert sind, können hier aus erster Hand Informationen über ihre Wunschuniversität bekommen.

Bitte beachten Sie, dass das Auslandsstudium grundsätzlich den Abschluss der Module der Grundlagenausbildung voraussetzt.

Die Anerkennung von an einer ausländischen Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen richtet sich nach § 12 Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO). Für die Anerkennung von ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen ist die Abteilung für Internationale Angelegenheiten Ihre zentrale Anlaufstelle. Eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen direkt bei den entsprechenden Professor:innen ist ohne Ausnahme nicht möglich! Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, die von den Professuren definierten Zugangsvoraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussarbeit.

Die Europa-Universität Viadrina unterhält mit zahlreichen Universitäten im Ausland Kooperationen. Gerne können Sie sich für einen dieser Studienplatz im Rahmen unserer Austauschprogramme bewerben.

Einen ersten Überblick über Ihr Bachelorstudium können Sie sich anhand un­se­res Musterstudienverlaufsplans verschaffen.

Musterstudienverlaufsplan WuR ©EUV - Maximilian Pelc

Gewichtung der Noten in der Gesamtnote: Die Gesamtnote des Abschlusses wird als Durchschnitt der für den Studienabschluss erforderlichen Module und der Abschlussarbeit gebildet, wobei der nach Credits gewichtete Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches Mittel) der Noten gebildet wird. Module, die als Studienleistungen mit "bestanden" bewertet wurden, werden bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Die Berechnung der Gesamtnote erfolgt auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma genau; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

Bewerben & Einschreiben

Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Äquivalent)

Sie benötigen eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder Vergleichbares einer deutschen Schule oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Schul­abschluss. Wenn Sie Ihren Abschluss nicht in Deutschland erworben haben, können Sie auf dem Online-Portal anabin prüfen, ob dieser als Äquivalent zum deutschen Abitur anerkannt werden kann.


Sprachkenntnisse

Neben Deutsch ist Englisch Lehr- und Prüfungssprache im Studium. Daher werden Sprachkenntnisse in Deutsch verlangt. Da der Nachweis der Kenntnisse der englischen Sprache obligatorischer Bestandteil des Studiums ist, sollten die Studienbewerber*innen bereits zu Beginn des Studiums über Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. Es wird kein Englischnachweis gefordert.

Ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen als Zugangsvoraussetzung den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse durch die erfolgreich bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) oder einen äquivalenten Test erbringen.

Sie sollten sich deshalb schon in Ihrem Heimatland gute Deutschkenntnisse aneignen und nach Möglichkeit den TestDaF ablegen.

Von der DSH befreit sind Studienbewerber*innen, die

  • Inhaber*innen eines deutschsprachigen Abiturs sind,
  • eine deutschsprachige Hochschule erfolgreich absolviert haben,
  • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II) mit dem Niveau C1 in allen vier Teilprüfungen besitzen,
  • das Goethe-Zertifikat C2 des Goethe-Instituts besitzen,
  • das TestDaF-Zeugnis erworben haben und in allen vier Teilbereichen mindestens die Niveaustufe TDN 4 erreicht haben,
  • die Sprachprüfung "telc Deutsch C1 Hochschule" abgelegt haben,
  • die DSH bereits abgelegt haben.

Die Europa-Universität Viadrina bietet einen studienvorbereitenden Deutschkurs an.

Bitte beachten sie:

  1. Der Nachweis Ihrer aktuellen Deutschkenntnisse ist bereits mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen, damit festgestellt werden kann
    • ob diese Kenntnisse bereits für das Studium ausreichend sind oder
    • ob Sie vor Studienbeginn die DSH- oder eine äquvalente Prüfung ablegen müssen oder
    • ob eine Einschreibung wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht möglich sein wird.
  2. Der Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse ist spätestens bei der Einschreibung im Original vorzulegen (für das Wintersemester Mitte/Ende August; für das Sommersemester Mitte/Ende Februar).
  3. Bitte veranlassen Sie, dass der Sprachnachweis vom Test­institut direkt an das Immatrikulationsamt gesendet wird. Kopien – beglaubigt oder nicht – werden nicht akzeptiert.
  4. Der Sprachnachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.
  5. Um die Fristen einhalten zu können, empfehlen wir Ihnen nachdrücklich sich frühzeitig um den entsprechenden Sprachnachweis zu bemühen.

Hinweis zu den Anforderungen in Mathematik für die Studienvariante "Wirtschaft und Recht"

Man muss kein Mathe-Ass sein, um Wirtschaft studieren zu können. Mathematische Modelle finden jedoch in vielen Bereichen wie z. B. in der Marktforschung, der betriebswirtschaftlichen Entscheidungstheorie oder der Wirtschaftstheorie Anwendung. Angehende Studierende sollten daher ein Interesse und gewisses Grundverständnis für mathematische Probleme haben und möglichst in der Lage sein,

  • selbstständig arbeiten zu können, d.h. gegebene komplexe Aufgabenstellungen so zu strukturieren, dass ein Lösungsansatz und ein mathematisches Modell gefunden wird,
  • Gleichungen mit Variablen in jeder Form zu lösen,
  • Funktionen abzuleiten und
  • elementare Optimierungsaufgaben zu lösen.

Während einige Hochschulen vor dem Studienstart eigens Vorkurse für Mathematik anbieten, in denen die Grundlagen der Schulmathematik aufgefrischt werden, wiederholen wir an der Viadrina diese Inhalte im Rahmen des entsprechenden Mathematikmoduls. Die verantwortlichen Lehrenden vermitteln Ihnen innerhalb eines Semesters die für das Studium erforderlichen mathematischen Kenntnisse.

Der Studiengang ist zulassungsfrei.

Einschreibungen für das 1. Fachsemester sind nur zum Wintersemester möglich.

Deutsche und Bildungsinländer*innen schreiben sich in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September online unter viaCampus ein.

Anschließend senden Sie bis zum 20. September folgende Unterlagen an die Europa-Universität Viadrina:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
  • einen Krankenversicherungsnachweis*,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • ggf. Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • ggf. eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.

Als beruflich Qualifizierte/r ohne Abitur reichen Sie bitte als Hochschulzugangsberechtigung folgende Unterlagen ein:

  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusses der Sekundarstufe,
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der für das beabsichtigte Studium geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung und
  • Arbeitszeugnisse zum Nachweis der erforderlichen Berufserfahrung (mindestens zwei Jahre)

* Hinweise zur studentischen Krankenversicherung

Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.

Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.

Studierende,

  • ab 30 Jahren
  • in Weiterbildungsstudiengängen
  • die sich für eine Promotion einschreiben
  • am College eingeschrieben werden

erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.


Alle einzureichenden Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.


 

Hinweise für Ausländer*innen mit ausländischem Schulabschluss

Bitte bewerben Sie sich vom 1. Juni bis 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. Januar (zum Sommersemester) bei uni-assist e.V. Berlin. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Bachelor/index.html

 

Deutsche und Bildungsinländer/innen schreiben sich für in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September (zum Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. März (zum Sommersemester) online unter viaCampus.

Anschließend senden Sie bis zum 20. September (zum Wintersemester) bzw. 20. März (zum Sommersemester) folgende Unterlagen an die Europa-Universität Viadrina:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
  • einen Bescheid des zuständigen Prüfungsausschusses über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und Einstufung in ein Fachsemester,
  • einen Krankenversicherungsnachweis*,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
  • Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • die Bestätigung der Anerkennung von Studienleistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester durch den zuständigen Prüfungsausschuss,
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.

 


*Hinweise zur studentischen Krankenversicherung

Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.

Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.

Studierende,

  • ab 30 Jahren
  • in Weiterbildungsstudiengängen
  • die sich für eine Promotion einschreiben
  • am College eingeschrieben werden

erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.


Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Kontakte & Links

Ewa Szkarłat

Studienfachberatung (Studienvariante "Recht und Wirtschaft")

Sprechzeiten

Infos zu den Sprechzeiten finden Sie hier.

Frank Rudovsky

Studienfachberatung (Studienvariante "Wirtschaft und Recht")

Sprechzeiten

Infos zu den Sprechzeiten finden Sie hier.