Planung eines Austauschstudiums
Voraussetzungen
Hier finden Sie alle Informationen zur Bewerbung und Planung eines Auslandsaufenthalts im Rahmen eines Austauschstudiums. Bitte lesen Sie sich die Hinweise aufmerksam durch und wenden Sie sich bei Fragen gern an uns.
Bachelorstudierende
...müssen an der Viadrina immatrikuliert sein und vor dem Auslandsaufenthalt möglichst zwei Jahre ihres Studiums abgeschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen, im 5. und/oder 6. Semester ins Ausland zu gehen. Sie bewerben sich dafür etwa ein bis anderthalb Jahre im Voraus, also meist in Ihrem 3. Semester, wenn Sie Ihr Studium im WiSe begonnen haben oder im 2. Semester, wenn Sie es im Sommersemester begonnen haben.
Wichtiger Hinweis für alle Jura-Studierende (1.Staatsexamen):
Wir raten davon ab, ein Auslandssemester vor Bestehen der Zwischenprüfung anzutreten.
Masterstudierende
...müssen an der Viadrina immatrikuliert sein und vor dem Auslandsaufenthalt mindestens ein Semester ihres Studiums abgeschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen, im 3. und/oder 4. Semester ins Ausland zu gehen. Sie bewerben sich dafür etwa ein bis anderthalb Jahre im Voraus, also möglicherweise gleichzeitig mit Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz an der Viadrina, oder in Ihrem 1. Semester.
Bachelor-Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sollten mindestens 24 ECTS erbracht haben, um sich für einen Auslandsaufenthalt an einer der Viadrina-Partneruniversitäten zu bewerben. Studierende, die bisher keine 24 ECTS vorweisen können, können sich gegebenenfalls in der zweiten oder dritten Bewerbungsrunde auf Restplätze bewerben, wenn sie die geforderten ECTS bis dahin erfüllen, oder sollten ihren Auslandsaufenthalt um ein Jahr auf das 7. und/oder 8. Semester verschieben. Diese Regelung gilt nicht für Studierende anderer Fakultäten.
Um an unseren Partneruniversitäten zu studieren, müssen Sie die entsprechenden Sprachfähigkeiten besitzen. So verlangen manche Universitäten den Nachweis von Sprachkenntnissen auf B2 Niveau gemäß des Europäischen Referenzrahmens, einen TOEFL oder IELTS. Hinweise diesbezüglich finden Sie direkt auf den Webseiten der ausländischen Universitäten und in unseren Listen der Partneruniversitäten.
Englischsprachige Kurse
...finden Sie an vielen unserer Partneruniversitäten, nicht nur in den USA oder im Vereinigten Königreich, sondern z. B. auch in Skandinavien oder in mittel- und südosteuropäischen Ländern.
Nachweise über benötigte Sprachzertifikate
...müssen Sie erst zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Partneruniversität im notwenigen Niveau vorlegen. Um für einen Auslandsplatz im internen Bewerbungsverfahren der Viadrina nominiert zu werden, ist dies noch nicht in dem vorausgestezten Niveau notwendig. Wir behalten uns jedoch vor, die Zusage für einen Auslandsstudienplatz bei nicht ausreichenden Sprachkenntnissen unter Vorbehalt auszusprechen.
Ablegen von Sprachtests
TOEFL-Test oder andere Sprachtests können nicht täglich abgelegt werden. Planen Sie genügend Zeit ein, um sich für einen Test vorzubereiten und sich bei den entsprechenden Institutionen für diesen anzumelden. Studierende, die Kenntnisse in einer Sprache besitzen, für die sie noch keinen Nachweis haben, können sich mit einem DAAD-Sprachzertifikat im Sprachenzentrum einstufen lassen. Für das English-, Spanisch- und Russisch-Lektorat gelten hierfür besondere Regelungen.
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass die Lebenshaltungskosten im Ausland um einiges höher ausfallen können als in Deutschland. Hinzukommen evtl. Reise-, Visa- und zusätzliche Versicherungskosten. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Punkt Finanzierung auf unserer Webseite und auch in den Länderinformationen des DAAD.
Einige Partneruniversitäten setzen einen gewissen GPA (Grade Point Average) bzw. einen Mindestnotendurchschnitt voraus oder auch, dass Sie bereits eine bestimmte Anzahl an ECTS Punkten zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Partneruni absolviert haben. Alle Besonderheiten haben wir in unseren Partnerunilisten aufgeführt und Sie finden diese auch direkt auf den Webseiten der Partneruniversitäten.
Überblick über die Partneruniversitäten im Wintersemester 2025/26
Bitte schauen Sie sich die Partnerunilisten genau an und beachten Sie die sprachlichen Voraussetzungen und Semesterzeiten sowie weitere Besonderheiten/ Voraussetzungen, auf die Sie in den Listen hingewiesen werden. Hinweise zu den Universitäten, mit denen ein Doppelabschluss möglich ist, finden Sie ebenso in den Listen.
Die Partnerunis der Fakultäten (PDF-Dokumente)
Bewerbung
Studienaufenthalt im europäischen Ausland (Erasmus+) oder außerhalb Europas (Non-EU) 2025/26
Erste Bewerbungsrunde - Reguläres Auswahlverfahren
- Zum Online-Bewerbungsportal (wird ab 06.11.2024 freigeschaltet)
- 1. Bewerbungsfrist: 4. Dezember 2024 (23:59 Uhr)
Bei erstmaliger Registrierung kann sich die Versendung des Aktivierungslinks eventuell verzögern. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Falls Sie sich zuvor über unser Online-Portal beworben haben, nutzen Sie bitte Ihre bereits vorhandenen Zugangsdaten.
Restplatzvergabe
Zweite Bewerbungsrunde
- Freischaltung der Liste mit den Restplätzen für die 2. Runde: 19. Februar 2025.
- Zum Online-Bewerbungsportal (wird ab 19.02.2025 freigeschaltet)
- 2. Bewerbungsfrist: 05.03.2025 (23.59 Uhr)
- Restplatzlisten und weitere Infromationen auf unserer Webseite zur Restplatzvergabe.
Dritte Bewerbungsrunde - "Fist come, first serve"
Die Restplatzvergabe erfolgt über eine dritte Bewerbungsrunde im "Fist come, first serve" Verfahren.
- Freischaltung der Liste mit den Restplätzen für die 3. Runde: 7. April 2025 (10:00 Uhr)
- Bewerbungen sind dann per E-Mail an outgoing-application@europa-uni.de durchgängig möglich bis zur Nominierungsfrist an der jeweiligen Partneruniversität.
- Restplatzlisten und weitere Infromationen auf unserer Webseite zur Restplatzvergabe.
Das Bewerbungsverfahren für einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt findet zentral nur einmal im Jahr im November/Dezember statt. Es bezieht sich auf das gesamte akademische Jahr: Sie bewerben sich also Anfang Dezember 2024 für ein Auslandsaufenthalt im Wintersemester 2025/26 und/oder für das Sommersemester 2026.
Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Die Viadrina schließt Veträge mit Partneruniversitäten.
- Sie bewerben sich an der Viadrina für einen Auslandsaufenthalt an den vertraglichen Partneruniversitäten.
- Nach unserer Auswahl und Ihrer Zusage, nominieren wie Sie bei der/n Partneruniversität/en, für die Sie ausgewählt wurden.
- Anschließend bewerben Sie sich direkt bei der/n Partneruniversität/en. Eine direkte Bewerbung oder Kontaktaufnahme mit den Partneruniversitäten vor Ihrer Nominierung ist nicht möglich.
Im Anschluss an die regulären Auswahlverfahren findet eine Vergabe der Restplätze statt.
Alle Dokumente, die Sie bei der Bewerbung einreichen, stellen ein Kriterium bei unserer Auswahl für Auslandsaufenthalte dar:
- Absolvierte Studienleistungen (Schnitt und Anzahl)
- Nur für Bachelor-Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät – mind. 24 absolvierte ECTS zum Zeitpunkt der Bewerbung
- Sprachkenntnisse
- Motivationsschreiben
- Engagement in studentischen Initiativen (z.B. bei den Interstudis) oder anderen Organisationen
- Gesamteindruck im Vergleich zu den anderen Bewerber*innen.
Finanzierung
Alles zum Thema Finanzierung, Studiengebühren und weitere Kosten finden Sie auf einer Extra-Seite.
Vorbereitung
Um an einer Partneruniversität der Viadrina studieren zu dürfen, benötigen Sie, ähnlich wie in Deutschland, eine Krankenversicherung.
Innerhalb der EU reicht oft Ihre europäische Krankenversicherung aus. Wir empfehlen Ihnen jedoch, ggf. eine Zusatzversicherungen abzuschließen.
Für Auslandsaufenthalte außerhalb Europas wird in der Regel eine Zusatzversicherung benötigt.
Hinweis:
Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen im Ausland abgedeckt werden und schließen Sie ggf. eine Zusatzversicherung ab, die z.B. auch einen Rücktransport im Krankheitsfall beinhaltet.
Weitere Informationen:
http://www.ess-europe.de/
Unabhängige Versicherungsberatung:
https://www.bundderversicherten.de/
Aufenthalte im europäischen Ausland
EU-Bürger/innen brauchen für den Aufenthalt im europäischen Ausland größtenteils kein Visum, in einigen Fällen sind jedoch aufenthaltsrechtliche Formalitäten vor Ort zu beachten. Informationen dazu erhalten Sie in der Regel von unseren Partneruniversitäten und der jeweiligen Auslandsvertretung des Gastlandes.
Nicht EU-Bürger/-innen können ein Visum zumeist in der entsprechenden Botschaft bzw. Konsulat in Deutschland beantragen. In sehr seltenen Fällen ist die Beantragung aus Ihrem Heimatländern nötig. Weiterhin gibt es die Möglichkeit ohne Visum und nach der REST Richtlinie in EU-Mitgliedsstaaten zu studieren. Im Rahmen der EU-Mobilität können Sie sich mit einem deutschen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken auch in anderen Mitgliedstaaten bis zu 360 Tage aufhalten (mit Ausnahme Irlands und Dänemarks). Das Informationsblatt zu den länderspezifischen Mobilitätsverfahren finden sie hier. Bitte beachten Sie, dass trotz dessen Partneruniversitäten in einigen Ländern zu einem Visumsantrag raten.
Darüber hinaus müssen Sie Ihren bestehenden Aufenthaltstitel in Deutschland vor dem Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes so verlängern, dass dieser weiterhin Gültigkeit hat, wenn Sie wieder einreisen möchten. Die Wiedereinreise nach Deutschland ohne gültigen Aufenthaltstitel ist sonst nicht möglich, bzw. Sie müssen sonst erneut Formalitäten aus Ihrem Heimatland klären.
Beachten Sie, dass die Antragsformalitäten zu Visa und Aufenthaltstiteln viel Zeit in Anspruch nehmen und kümmern Sie sich entsprechend frühzeitig darum.
Aufenthalte außerhalb Europas
Für Studienaufhalte im Nicht-EU Ausland brauchen EU- und Nicht-EU-Bürger/-innen gleichermaßen zumeist ein Visum. Bitte erkundigen Sie sich bei den Botschaften des jeweiligen Landes nach den Formalitäten. Hinweise erhalten Sie entsprechend von Ihrer/m Koordinierenden an der Viadrina und der jeweiligen Partneruniversität bzw. bei den Botschaften/Konsulaten.
Erste Schritte der Visabeantragung
- Ihre Zusage der Abteilung für Internationale Angelegenheiten für ein Austauschprogramm liegt vor.
- Nach Ihrer Annahme für eine Viadrina-Partneruniversität werden Sie zu Informationsveranstaltungen eingeladen und über allgemeine Abläufe zur Bewerbung an der Partneruniversität und zu Visaformalitäten informiert.
- Erkundigen Sie sich bei der Botschaft des jeweiligen Landes, ob Sie ein Visum benötigen und welche Formalitäten zu erledigen sind.
- Nach dem Bewerbungsprozess durch die Abteilung für Internationale Angelegenheiten und der Zulassung an der Partneruniversität sendet Ihnen diese eine Annahmebestätigung (Letter of Acceptance) zu.
- Bewerben Sie sich mit dieser Annahmebestätigung (Letter of Acceptance) bei der zuständigen Auslandsvertretung für ein Visum.
Einige unserer Partneruniversitäten bieten Ihnen das Wohnen in Studierendenwohnheimen an und helfen Ihnen ggf. auch bei der Suche nach anderen Wohnmöglichkeiten. Informationen finden Sie entsprechend direkt auf den Webseiten der Partneruniversitäten.
Bitte passen Sie im Ausland besonders auf, wenn Sie Hilfe bei Maklern suchen. Nehmen Sie am besten eine sprach- und landeskundige Person zum Mietvertragsabschluss mit. Einige Universitäten bieten ein sogenanntes Buddy-, Mentoren- oder Tutoren-Programm an – somit könnten Sie auch einen Studierenden vor Ort nach Hilfe bei der Wohnungssuche fragen.
Auf Facebook finden Sie viele verschiedene Gruppen die Partneruniversität, Stadt und Land betreffend. In diesen werden oft Wohnungsfragen angesprochen und Zimmer direkt angeboten. Informationen zum Thema Wohnen im Ausland finden Sie auch in den Erfahrungsberichten ehemaliger Austauschstudierender.
Studierendenwohnheim
Bei Wohnheimen können die verschiedensten Unterkunftsmöglichkeiten angeboten werden. Oftmals sind Wohnheime so aufgebaut, dass Sie ein Einzelzimmer belegen, sich Bad und Küche mit Mitbewohnern teilen. In anderen Studierendenwohnheimen gibt es komplette Apartments mit kleinen Küchenzeilen und eigenem Bad. Auch von der Ausstattung variieren die Wohnheime deutlich, oftmals müssen Bettwäsche und/oder Küchenutensilien selber mitgebracht werden. Darüber informieren jedoch die Webseiten meist ausführlich.
Seien Sie sich dabei bewusst, dass besonders in Osteuropa die Zimmer oftmals Doppelzimmer sind, Sie sich diese also mit einer weiteren Person teilen müssen. Manchmal bieten die Studierendenwohnheime solche auch zur Einzelbelegung an, dann mit höheren Kosten.
Bedenken Sie bitte auch, dass in manchen Wohnheimen vergleichsweise strenge Regeln herrschen, dass z.B. kein Besuch oder Alkohol gestattet sind und Verstöße geahndet werden. Oftmals gehören zu einem Wohnheim größere Aufenthaltsräume, Ansprechpersonen vor Ort oder auch Sportgelegenheiten. Waschmöglichkeiten mit Trockner sowie Reinigung der öffentlichen Räume gehören in der Regel auch zur Ausstattung. Manchmal sind sogenannte Meal Plans an Zimmer im Wohnheim geknüpft, d.h. in der meist höheren Miete sind gewisse oder alle Mahlzeiten inkludiert.
Die Kosten in Wohnheimen haben eine große Spannweite und hängen vom nationalen Kostenniveau und der Ausstattung ab. Ob sie günstiger oder teurer als eine private Unterkunft sind, kommt ebenfalls auf Land und Stadt an. Seien Sie sich auch bewusst, dass einige Wohnheime auf dem Campus oder in Laufweite davon liegen können und nicht immer zentral in der Stadt.
Verlängerung eines Auslandsaufenthalts
Nach Absprache besteht die Möglichkeit, Auslandsaufenthalte um ein Semester zu verlängern. Dafür müssen Sie sich zunächst unsere Erlaubnis und daraufhin die Einwilligung der Partneruniversität einholen. An einigen Universitäten, wie z.B. in Australien, Kanada und in den USA ist dies generell nicht möglich. Außerdem ist an der Maynooth University in Irland ein Antrag auf Verlängerung nur vor dem Studienbeginn im Ausland möglich.
Ob bei Verlängerung des Auslandsstudiums innerhalb des Erasmus+ Programms ein Mobilitätszuschuss auch für das zweite Semester ausgezahlt werden kann, muss gesondert von uns geprüft werden.
Im Erasmus+ Programm ist eine Verlängerung des Auslandsaufenthaltes aus dem Wintersemester in das Sommersemester einfacher möglich als vom Sommersemester in das Wintersemester. Dies ist nur in Ausnahmefällen eine Option und erfordert ebenso gesonderter Prüfung durch die Abteilung für Internationale Angelegenheiten.
Innerhalb vieler unserer Non-EU-Partnerschaften sind Verlängerungen nach Absprache semesterunabhängig möglich (z.B. in Lateinamerika). Auch die KA107-Aufenthalte (Ukraine-Georgien-Russland) können vorbehaltlich der Mittelbewilligung semesterunabhängig verlängert werden.
Aus dem Ausland zurück. Was jetzt?
Innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Rückkehr sollten Sie die geforderten Unterlagen/Nachweise bei uns abgeben.
Bei einem Aufenthalt mit Erasmus+ (EU) im Ausland (auch Georgien und Ukraine mit Erasmus+ KA171)
Schicken Sie die aufgeführten Unterlagen/Nachweise bitte einzeln in einer E-Mail an Ihre zuständige Outgoing Koordinatorin.
- (Online) Learning Agreement & ggf. Changes during the Mobility – unterschrieben von Ihnen, der Viadrina und von der Partneruniversität. Liegt meistens bereits vor und wird hier nur zur Vollständigkeit mitaufgeführt.
- Letter of Stay* – Confirmation of Arrival and Departure.
- Erfahrungsbericht* – auch wenn Sie ausschließlich online aus Ihrem Heimatland studiert haben, bitten wir um das Verfassen eines kurzen Berichts zu den Erfahrungen, die Sie dabei gemacht haben.
- Transcript of Records – Wir benötigen eine E-Mail mit dem Transcript direkt von der Partneruni oder das Original per Post. Wir informieren Sie über die Ankunft des Dokuments. Ein Online-Auszug der Noten oder die Weiterleitung des Transcripts durch Sie ist nicht ausreichend. Falls Sie das Original-Transcript erhalten haben, müssten Sie es uns entweder persönlich im Büro abgeben oder postalisch zuschicken. Nach Anfertigung der Anerkennung können Sie das Original gerne wiederhaben.
- EU-Online-Studierendenbericht – die Aufforderung erhalten Sie automatisch per E-Mail, bitte prüfen Sie auch Ihren Spamordner. Sprechen Sie Ihre zuständige Outgoing Koordinatorin an der Viadrina an, sollten Sie den Link nicht erhalten haben. Insofern Sie ausschließlich online aus Ihrem Heimatland studiert haben, müssen Sie keinen EU-Online-Studierendenbericht ausfüllen.
- Antrag auf Anerkennung – Ist nur möglich nach Eingang des Transcript of Records. Je nach Fakultät unterschiedlich, Details auf den Webseiten zur Anerkennung.
*Die aktuelle Version der geforderten Unterlagen können Sie bei Ihrem Jahrgang in unserem Downloadbereich finden.
Bei einem Nicht-EU-Aufenthalt
Schicken Sie die aufgeführten Unterlagen/Nachweise bitte einzeln per E-Mail an Ihre zuständige Outgoing Koordinatorin.
- (Learning Agreement & ggf. Changes during the Mobility – unterschrieben von Ihnen, der Viadrina und von der Partneruniversität. Liegt meist bereist vor und wird hier nur zur Vollständigkeit mit aufgeführt).
- Letter of Stay – (Confirmation of Arrival and Departure).
- Erfahrungsbericht – (auch wenn Sie ausschließlich online aus Ihrem Heimatland studiert haben, bitten wir um das Verfassen eines kurzen Berichts zu den Erfahrungen, die Sie dabei gemacht haben).
- Transcript of Records – Wir benötigen eine E-Mail mit den Transcript direkt von der Partneruni oder das Original per Post. Wir informieren Sie über die Ankunft. Ein Online-Auszug der Noten oder die Weiterleitung des Transcripts durch Sie ist nicht ausreichend. Falls Sie das Original Transcript bekommen haben, müssten Sie es entweder persönlich im Büro abgeben oder postalisch zuschicken. Nach Anfertigung der Anerkennung können Sie das Original gern wiederhaben.
- Antrag auf Anerkennung – je nach Fakultät per E-Mail oder ausgedruckt. Ist nur möglich nach Eingang des Transcript of Records. Details auf den Webseiten zur Anerkennung.
Anerkennung ausländischer Studienleistungen
Die Viadrina ist grundsätzlich bereit, im Ausland erworbene Studienleistungen anzuerkennen. Der Umfang und das Verfahren der Anerkennung ist jedoch in den drei Fakultäten unterschiedlich. So ist die Juristische Fakultät in Bezug auf Anerkennung von Leistungsnachweisen sehr viel stärker durch rechtliche Vorgaben gebunden, als dies für die Wirtschafts- und Kulturwissenschaften zutrifft.
Für alle drei Fakultäten gelten folgende allgemeine Richtlinien zur Anerkennung:
- Leistungsnachweise aus dem Ausland können grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn sie von regulären Universitäten mit Promotionsrecht bzw. Business oder Law Schools mit entsprechenden Akkreditierungen stammen. Für alle Partneruniversitäten der Viadrina ist dies der Fall. Für Colleges gelten Sonderregeln.
- Studienleistungen können nur anerkannt werden, wenn eine Zuordnung zu den an der Viadrina angebotenen Fächern möglich ist.
- Innerhalb Europas gelten die Vorgaben des European Credit Transfer Systems (ECTS).
Das Verfahren zur Anerkennung (individuell für jede Fakultät):
Downloadbereich
Hier finden Sie alle relevanten Dokumente für Ihr Auslandsstudium. Bitte klicken Sie auf die Infobox, welche sich auf Ihr Typ Auslandssmester bezieht. Entweder gehen Sie über unser Erasmus+ oder Non-EU-Programm ins Ausland und je nachdem gibt es unterschiedliche Dokumente.
Jahr 2025/26
Jahr 2024/25
- Zusageformular Erasmus+
- Grant Agreement
- DiLA (bitte loggen Sie sich dafür über das Bewerbungsportal ein): Guide für das Digital Learning Agreement (DiLA) (2024/25)
- Kalkulations-Excel des Erasmuszuschusses zum Grant Agreement:
- Ehrenwörtliche Erklärung (EE) zu Social Top-Up
- Ehrenwörtliche Erklärung (EE) zu Zusätzlichen Reisetagen
- Erasmus Studierendencharta
- Letter of Stay
- Erfahrungsbericht
- Checkliste
Alte paper-based Learning Agreements - bitte nur nutzen, wenn das DiLA durch die Partneruni noch nicht unterstützt wird!
- WiWi (altes) Learning Agreement - Video Tutorial zum ausfüllen des Learning Agreement
gilt auch für: Recht und Wirtschaft / Wirtschaft und Recht (unabhängig von Studienvariante) - KuWi (altes) Learning Agreement - Video Tutorial zum ausfüllen des Learning Agreement
- ReWi (altes) Learning Agreement
gilt auch für: Recht und Politik
Jahr 2023/24 für die Rückkehr
- Zusageformular Non-EU
- Checkliste Non-EU-Auslandsaufenthalt
- Learning Agreement Wiwi - Prüfung der Anerkennbarkeit
gilt auch für: Recht und Wirtschaft / Wirtschaft und Recht (unabhängig von Studienvariante) - Learning Agreement Kuwi - Prüfung der Anerkennbarkeit
- Learning Agreement Jura - Prüfung der Anerkennbarkeit
gilt auch für: Recht und Politik - Letter of Stay - englische Version
- Letter of Stay - spanische Version
- Erfahrungsbericht
- Deutsch
- Englisch
- Anstelle des englischen Transcript of Records können Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eine englische Version des HIS-Portals Notenauszugs einreichen (dafür die Spracheinstellungen des HIS-Portals auf Englisch umstellen). Falls notwendig, können Sie den HIS-Notenauszug in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten (AM 207) beglaubigen lassen.
- Spanisch
- Russisch