Details zur Anerkennung ausländischer Studienleistungen nach Fakultät
Wirtschaftswissenschaften
Hinweis: Antworten auf viele Fragen bezüglich der Anerkennung finden Sie in unserem FAQ. Alle Unterlagen finden Sie im Download-Bereich.
Zuständig für die Anerkennung von ausländischen Studienleisten der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist die Abteilung für Internationale Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsausschuss der Fakultät. Ansprechperson: Torsten Glase.
Ausnahmen:
- Für die Anerkennung im Masterstudiengang European Studies (MES) ist die Studiengangskoordination des MES zuständig.
- Für die Anerkennung im Master of Digital Entrepreneurship (MoDE) ist die Studiengangskoordination des MoDE zuständig. Ansprechperson: Dr. Björn Plötner.
- Für die Anerkennung im Bachelor Wirtschaft und Recht/ Recht und Wirtschaft (WR/RW) und Fragen zur Anerkennung von Jurakursen ist Katja Herzel zuständig.
Eine Anerkennung von Studienleistungen direkt bei den entsprechenden Professoren ist ohne Ausnahme nicht möglich.
Als Studierende der Wirtschaftswissenschaften sollten Sie die Anerkennbarkeit Ihrer Kurswahl an der ausländischen Universität mit Torsten Glase absprechen. Halten Sie dazu die Kursbeschreibung der ausländischen Kurse und die gewünschte Modulgruppe (Schwerpunkt) bereit, in diese Sie die Kurse anrechnen lassen möchten.
Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:
- Bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland mit Erasmus+ das Digital Learning Agreement (DiLA) ausfüllen, welches Sie im Downloadbereich finden. Es wird nach dem Ausfüllen automatisch an uns weitergeleitet. Nachdem die Anrechenbarkeit der Kurse geprüft wird und ggf. noch einmal mit Ihnen abgesprochen und angepasst werden muss, geben wir das DiLA an die Partneruniversität weiter. Sie können zu jederzeit den Bearbeitungsstand im DiLA-Portal einsehen. Sollte wider Erwarten die Partneruniversität nach dem Ausfüllen des DiLA diese digitale Version nicht akzeptieren, steht Ihnen das (alte) paper-based Learning Agreement zu Verfügung, dieses finden Sie im Downloadbereich unter Erasmus+ Programm. Während des Aufenthalts kann nicht mehr von Papierform auf das DiLA gewechselt werden.
- Bei einem Aufenthalt außerhalb Europas, bitte das Learning Agreement (zur Prüfung der Anerkennbarkeit), welches Sie im Downloadbereich unter Non-EU Programme finden ausfüllen und per E-Mail schicken (Bearbeitungszeit ca. 2-4 Wochen).
Hinweis: Die Kurse, die an unseren Partneruniversitäten angeboten werden, finden Sie direkt auf deren Webseiten. Teilweise führen Studierende, die bereits im Ausland waren, Informationen dazu in Ihren Erfahrungsberichten auf.
Halten Sie bereits vor dem Ändern der Kurse im DiLA, Absprachen mit Herrn Glase bzgl. der notwendigen Änderungen. Diese Absprache gibt Ihnen die Sicherheit, dass die geänderten Kurse anerkannt werden können. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail mit folgendem Inhalt: Sofern Sie keine Rücksprache halten, kann es ggf. zu einer Ablehnung der Kursänderung im DiLA kommen.
- Bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland mit Erasmus+ muss dazu das Online Learning Agreement (im Downloadbereich zu finden), unter before the mobility entsprechend angepasst werden.
- Bei einem Aufenthalt außerhalb Europas, das Learning Agreement (zur Prüfung der Anerkennbarkeit), welches Sie im Downloadbereich unter Non-EU Programme finden (Bearbeitungszeit ca. 2-4 Wochen). Alternativ senden Sie per E-Mail folgende Informationen:
- Ihren Studiengang an der Viadrina
- Name der ausländischen Universität
- Kurstitel
- Kursbeschreibung
- Anzahl der ECTS Punkte, Credits (Units) des Kurses
- Viadina-Modul, für welches Sie den Kurs anerkannen möchten.
Die Anerkennung von Studienleistungen direkt bei den entsprechenden Professoren ist nicht möglich. Für die Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt müssen Sie folgende Unterlagen per E-Mail senden bzw. vorlegen:
- Den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen im Word-Format per E-Mail.
- Das Transcript of Records (Aufstellung aller im Ausland erbrachten Studienleistungen) im Original oder per E-Mail direkt an uns von der Partneruniversität. Eine weiterleitung per E-Mail von Ihnen, können wir nicht annehmen (bitten Sie die Partneruni uns das Transcript direkt zu senden an outgoing-wiwi@europa-uni.de). Sollte das Transcipt per Post oder E-Mail von der Partneruni bei uns eintreffen, informieren wie Sie darüber auf Ihre Viadrina-E-Mail.
- Ggf. Nachweise über die Sprachkenntnisse (HF-Exam bei gewünschter Englisch C1-Befreiung)
- Ggf. Nachweise über das Studienniveau (Studienjahr), in dem die Leistungen erbracht wurden (falls aus 2. nicht ersichtlich).
Bearbeitungszeit ca. 2-4 Wochen. Nach der Prüfung Ihrer Anerkennung werden Ihre Noten automatisch an das Prüfungsamt zur Eintragung in ViaCampus (HIS-Portal) weitergeleitet.
Rechtwissenschaften
Hinweis: Antworten auf viele Fragen bezüglich der Anerkennung finden Sie in unserem FAQ. Alle Unterlagen finden Sie im Download-Bereich.
Ansprechpersonen für folgende Studiengänge
→ Abteilung für Internationale Angelegenheiten
> Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung [Staatsexamen])
inkl. Abschluss "Bachelor of Laws"
> Deutsch-Polnisches Jurastudium
> Magister des Rechts (Magister)
> German and Polish Law (Bachelor & Master)
> Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht (Bachelor)
> Recht und Politik (Bachelor)
Für Fragen zur Anerkennung ausländischer Studienleistungen in diesen Studiengängen wenden Sie sich bitte an Frau Katja Herzel von der Abteilung für Internationale Angelegenheiten der Europa-Universität Viadrina.
Eine umfassende Studienberatung erfolgt weiterhin an der Juristischen Fakultät durch die zuständigen Studienfachberater*innen.
Wichtig:
Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt über die bestehenden Möglichkeiten der Anerkennung!
Ansprechpersonen für alle anderen Studiengänge:
→ Studienfachberater*innen bzw. Studiengangskoordinatoren*innen
Für alle anderen Studiengänge der Juristischen Fakultät wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Studienfachberater*innen. Diese informieren Sie über die erforderlichen Schritte der Anerkennung.
Wichtig:
Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt über die bestehenden Möglichkeiten der Anerkennung!
Sie sollten bereits vor Ihrem Auslandsaufenthal die Möglichkeiten der Anerkennung Ihrer Kurswahl an der ausländischen Universität mit Frau Katja Herzel absprechen. Sie können entweder persönlich in der Sprechstunde vorbei kommen oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.
Wichtig:
Bereits jetzt beginnt für Sie der Prozess der Anerkennung! Sie sollten sich also rechtzeitig informieren, welche Möglichkeiten der Anerkennung für Sie in Frage kommen und wie die Anforderungen dafür sind.
Erforderliche Angaben
Um Ihre Anerkennungsmöglichkeiten prüfen zu können, brauchen wir alle erforderlichen Angaben zu den ausländischen Kursen, wie Sie nach dem Aufenthalt für die Anerkennung einzureichen sind (siehe unten). Diese können Sie auch gerne per E-Mail senden.
Wenn sich während des Auslandsaufenthaltes Änderungen in der Kurswahl ergeben, sollten Sie darüber Rücksprache mit Frau Katja Herzel halten.
Erforderliche Angaben
Um Ihre Anerkennungsmöglichkeiten prüfen zu können, brauchen wir alle erforderlichen Angaben zu den ausländischen Kursen, wie Sie nach dem Aufenthalt für die Anerkennung einzureichen sind (siehe unten). Diese können Sie auch gerne E-Mail senden.
Für die Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Die Bearbeitungszeit nach Einreichen aller erforderlichen Unterlagen kann bis zu 4 Wochen betragen.
Beachten Sie:
Eine Anerkennung von Studienleistungen direkt bei den entsprechenden Professoren*innen ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen / Angaben
1. Antrag
Ihren vollständig am PC ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von ausländischen Studienleistungen reichen Sie bitte beidseitig (Seite1=Vorderseite, Seite2=Rückseite) ausgedruckt und original unterschrieben in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten ein.
Bitte beachten Sie im Antrag die Vermerke und die Erläuterungen!
2. Informationen zu den ausländischen Kursen
2.1. Nachweis der Präsenzzeit in Semesterwochenstunden (SWS) oder Zeitstunden
Die üblicherweise ausgestellten transcipts of records enthalten meist keine Angaben über die Präsenzzeit. Oft wird ein workload angegeben, der aber neben der Präsenzzeit auch das Selbststudium umfasst. Als Präsenzzeit zählt jedoch nur die Kontaktzeit mit Lehrpersonal, d.h. Vorlesungen, Übungen, Arbeitsgemeinschaften, Seminare u.ä.
Wenn aus Ihren Leistungsnachweisen die Präsenzzeit nicht hervorgeht, müssen Sie weitere Nachweise einreichen, z.B. Terminpläne der Lehrveranstaltung, Bestätigung des Dozenten oder der Dozentin bzw. der Fakultät, Ausdruck aus dem Studierendenportal mit Informationen zu den Lehrveranstaltung.
Wichtig: Sofern diese Nachweise nicht in Deutsch verfasst sind, reichen Sie bitte eine Deutsche oder Englische Übersetzung zusätzlich zum originalen Nachweis ein.
2.2. Nachweis des Inhalts der Lehrveranstaltung
Eine selbst erstellte Inhaltsbeschreibung reicht nicht aus!
Sie müssen als Nachweis einen Auszug aus dem Vorlesungsverzeichnis, eine Bestätigung des Dozenten oder der Dozentin, einen Ausdruck aus dem Studierendenportal o.ä. beifügen.
Wichtig: Sofern diese Nachweise nicht in Deutsch verfasst sind, reichen Sie bitte eine Deutsche oder Englische Übersetzung zusätzlich zum originalen Nachweis ein.
2.3. Nachweis der erbrachte/n Prüfungsleistung/en
Die Note und die ECTS-Credits weisen Sie durch Vorlage Ihres transcript of records (Aufstellung aller im Ausland erbrachten Studienleistunge) nach, welches Sie am Ende bzw. nach Ihrem Auslandsaufenthalt von der Gastuniversität erhalten.
Beachten Sie:
Dieses Dokument wird oft direkt an unsere Abteilung gesendet. In diesem Fall werden Sie von uns informiert.
Kulturwissenschaft - Bachelor
Hinweis: Antworten auf viele Fragen bezüglich der Anerkennung finden Sie in unserem FAQ. Alle Unterlagen finden Sie im Download-Bereich.
Ansprechpartner/-innen für Anerkennungsfragen im Bachelor Kulturwissenschaften
Bei Anerkennungsfragen wenden sich Studierende des BA Kulturwissenschaften (BA KuWi) an die Abteilung für Internationale Angelegenheiten der Europa-Universität Viadrina (Nicole Klück). Auch bei Anerkennungsfragen von Jura- bzw. BWL-Scheinen (Modul 4) wenden sie sich bitte an Nicole Klück.
Anerkennung ausländischer Studienleistungen im Bachelor Kulturwissenschaften
Studierende der Kulturwissenschaften (BA) müssen Kurse, die sie an einer ausländischen Universität belegen möchten, mit Frau Klück (Abteilung für Internationales AM 209) absprechen, um die Anerkennbarkeit dieser abzuklären.
Hinweis: Antworten auf viele Fragen bezüglich der Anerkennung finden Sie in unserem FAQ. Alle Unterlagen finden Sie im Download-Bereich.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Anerkennbarkeit der Kurse prüfen zu lassen:
- Bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland mit Erasmus+, das Digital Learning Agreement (DiLA) ausfüllen. Dieses wird nach dem Ausfüllen automatisch an uns weitergeleitet. Nachdem die Anrechenbarkeit der Kurse geprüft wurde und ggf. etwas noch einmal mit Ihnen abgesprochen und angepasst werden muss, geben wir das DiLA an die Partneruniversität weiter. Sie können jederzeit den Bearbeitungsstand im DiLA-Portal einsehen. Sollte wider Erwarten die Partneruniversität nach dem Ausfüllen des DiLA diese digitale Version nicht akzeptieren, steht Ihnen das (alte) paper-based Learning Agreement zur Verfügung.
- Wichtige Anmerkung: Während des Aufenthalts kann nicht mehr von Papierform auf das DiLA gewechselt werden.
- Bei einem Aufenthalt außerhalb Europas, bitte das folgende Learning Agreement (zur Prüfung der Anerkennbarkeit) ausfüllen und per E-Mail schicken (Bearbeitungszeit ca. 2-4 Wochen).
- Die Annerkennbarkeit der Kurse persönlich oder per E-Mail mit Frau Klück in ihrer Sprechstunde absprechen.
- Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.
- Damit wir die Fragen zur Anerkennbarkeit für Sie und uns schnell und transparent bearbeiten können, benötigen wir so viele Informationen zu den Kursen wie möglich. Bitte liefern Sie uns zusätzlich zum (Digital) Learning Agreement folgende Informationen mit:
- Seminartitel und -ankündigungstext/Seminarinhalt
- Literaturangaben
- URL zu den Seminarankündigungen
- Prüfungsleistungen (bei Hausarbeiten oder Essays wenn möglich mit Seitenzahlen)
- Modul für welches der Kurs an der Viadrina anerkannt werden soll (z.B. Kulturgeschite, Sozialwiss. usw.)
- Studienniveau (z.B. Bachelor oder Master, das Jahr ab welchem der Kurs belegt werden kann)
- Anzahl der Semesterwochenstunden (wieviele Stunden findet der Kurs pro Woche statt?)
- Anzahl der ECTS
Bitte orientieren Sie sich an den Kursen, die in den vergangenen Semestern an der Partneruniversität angeboten worden sind. Teilweise sind die aktuellen Vorlesungsverzeichnisse noch nicht auf den Homepages zu finden. Kursänderungen können dann noch während des Auslandsaufenthaltes gemacht werden.
Damit Ihr Auslandsaufenthalt anerkannt werden kann, muss gemäß § 8 der Fachspezifischen Ordnung des Bachelor of Arts Kulturwissenschaften (22.10.2014) mindestens ein Schein im Ausland erbracht werden, der an der Viadrina mit 6 ECTS-Credits angerechnet wird.
Befassen Sie sich unbedingt ausführlich mit den Fragen, die in unserem FAQ beantwortet werden!
Sollten sich zu Beginn des Auslandsaufenthaltes Änderungen in der Kurswahl ergeben, ist darüber Rücksprache mit Nicole Klück per E-Mail zu halten.
Um die Anrechenbarkeit der Kurse Prüfen zu können, schicken Sie mit der E-Mail folgende Informationen:
- Seminartitel und -ankündigungstext/Seminarinhalt
- Literaturangaben
- URL zu den Seminarankündigungen
- Prüfungsleistungen (bei Hausarbeiten oder Essays wenn möglich mit Seitenzahlen)
- Modul für welches der Kurs an der Viadrina anerkannt werden soll (z.B. Kulturgeschite, Sozialwiss. usw.)
- Studienniveau (z.B. Bachelor oder Master, das Jahr ab welchem der Kurs belegt werden kann)
- Anzahl der Semesterwochenstunden (wieviele Stunden findet der Kurs pro Woche statt?)
- Anzahl der ECTS
Für die Anerkennung der Leistungen nach dem Auslandsaufenthalt sind folgende Unterlagen in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten per e-mail oder persönlich einzureichen:
- Das ausgefüllte Formular B für Studierende des Kuwi BA-Studiengangs (Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen) bzw. das ausgefüllte Formular B (IKG) für Studierende des BA Interkulturelle Germanistik.
- Das Transcript of Records (Ihre Noten aus dem Ausland) sowie ggf. die entsprechenden Seminararbeiten
- Nachweise über das Studienniveau bzw. Studienjahr in dem die Leistungen erbracht wurden sollte dies aus dem Transcript of Records nicht ersichtlich sein sowie die Informationen aus 1. und 2.
Frau Klück bearbeitet die Anerkennung für Studierende des BA Kulturwissenschaften und des BA Recht und Politik mit Schwerpunkt Politik. Die Studierenden der Masterstudiengänge können ihre Leistungen von den jeweiligen Studiengangsleiter/-innen bzw. -koordinator/-innen anerkennen lassen.
Sobald die Anerkennung der Leistungen erfolgt ist, geben wir Ihnen Bescheid und Sie können sich das fertige Anerkennungsformular in AM 207 abholen. Dieses Dokument bringen Sie bitte ins Prüfungsamt, wo die Leistungen dann in das ViaCampus System eingetragen werden. Vorher erscheinen die Leistungen nicht online.
Kulturwissenschaft - MES und MASS
Hinweis: Antworten auf viele Fragen bezüglich der Anerkennung finden Sie in unserem FAQ. Alle Unterlagen finden Sie im Download-Bereich.
Ansprechpartner/-innen für Anerkennungsfragen im Master European Studies (MES) und im Master Soziokulturelle Studien (MASS)
- Zuständig für die Scheinanerkennung der Studierenden des MA European Studies (MES) und des MA Soziokulturelle Studien (MASS) sind die Abteilung für Internationale Angelegenheiten und der Prüfungsausschuss.
- Ansprechpartner*innen: Claudia Casiano (outgoing@europa-uni.de) für die Abteilung für Internationale Angelegenheiten und Ruth Geiger (geiger@europa-uni.de) für den Prüfungsausschuss MES bzw. PD Dr. Stephan Lanz (lanz@europa-uni.de) für den Prüfungsausschuss MASS.
Studierende des MES und des MASS müssen zunächst die Kurse, die sie an einer ausländischen Universität belegen möchten, mit dem zuständigen Prüfungsausschuss absprechen, um die Anerkennbarkeit dieser abzuklären:
- MES: Ruth Geiger (geiger@europa-uni.de)
- MASS: PD Dr. Stephan Lanz (mass@europa-uni.de)
Hinweis: Antworten auf viele Fragen bezüglich der Anerkennung finden Sie in unseren FAQ. Alle Unterlagen finden Sie im Download-Bereich.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Anerkennbarkeit der Kurse prüfen zu lassen:
- Das Digital Learning Agreement ausfüllen. Dieses wird nach dem ausfüllen automatisch an uns weitergeleitet. Nachdem die Anrechenbarkeit der Kurse geprüft wird und ggf. noch einmal mit Ihnen abgesprochen und angepasst werden muss, geben wir das DiLA an die Partneruniversität weiter. Sie können zu jederzeit den Bearbeitungsstand im DiLA-Portal einsehen. Sollte wider Erwarten die Partneruniversität nach dem Ausfüllen des DiLA diese digitale Version nicht akzeptieren, steht Ihnen das (alte) paper-based Learning Agreement zu Verfügung.
Wichtige Anmerkung: Während des Aufenthalts kann nicht mehr von Papierform auf das DiLA gewechselt werden. - Bei einem Aufenthalt außerhalb Europas, bitte das folgende Learning Agreement (zur Prüfung der Anerkennbarkeit) ausfüllen und per E-Mail schicken (Bearbeitungszeit ca. 2-4 Wochen).
- Die Annerkennbarkeit der Kurse per E-Mail oder persönlich mit Frau Geiger (MES) bzw. Herrn Lanz (MASS) in der Sprechstunde absprechen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Sprechzeiten von Frau Geiger sowie von Herrn Lanz!
Sollte das Vorlesungsverzeichnis der Partneruniversität noch nicht online sein, orientieren Sie sich bitte zunächst an den Kursen, die in den vergangenen Semestern an der Partneruniversität angeboten worden sind. Häufig sind die aktuellen Vorlesungsverzeichnisse noch nicht auf den Homepages zu finden. Kursänderungen können dann noch während des Auslandsaufenthaltes gemacht werden.
Sollten sich zu Beginn des Auslandsaufenthaltes Änderungen in der Kurswahl ergeben, ist darüber Rücksprache mit Frau Geiger (MES) bzw. mit Herrn Lanz (MASS) per E-Mail zu halten.
Um die Anrechenbarkeit der Kurse prüfen zu können, schicken Sie mit der E-Mail folgende Informationen:
- Kurstitel
- Kursbeschreibung
- Modul, für welches der Kurs an der Viadrina anerkannt werden soll
- Studienniveau (z.B. Bachelor oder Master; das Studienjahr ab welchen der Kurs belegt werden kann)
- Anzahl der Semesterwochenstunden (wieviele Stunden findet der Kurs pro Woche statt?)
- Anzahl der Credits
Für die Anerkennung müssen die folgenden Unterlagen bei Claudia Casiano (AM 206; outgoing@europa-uni.de) bei Viadrina Internationale Angelegenheiten eingereicht werden:
- Transcript of Records im Original (eine Kopie verbleibt bei uns, das Original bekommen Sie),
- Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen (Formular B MES bzw. Formular B MASS),
- eine Kursbeschreibung für jeden anzuerkennenden Kurs, aus der auch das Studienniveau hervorgeht,
- schriftliche Arbeiten wie Essays, Hausarbeiten.
Frau Casiano bearbeitet ausschließlich die Anträge auf Anerkennung für Studierende im MASS. Die Studierenden der weiteren KuWi-Masterstudiengänge können ihre Leistungen nur direkt von den jeweiligen Studiengangsleiter/-innen bzw. -koordinator/-innen anerkennen lassen.
Kulturwissenschaft - Master
Ansprechpartner/-innen für Anerkennungsfragen in allen weiteren KuWi-Master-Programmen
Bei Anerkennungsfragen wenden sich alle weiteren KuWi-Master-Studierenden (KGMOE, MEK, MAKS, MAL) an den zuständigen Prüfungsausschuss (oder dessen Vertretung) der jeweiligen Master-Programme
Bei Fragen zur einer möglichen Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Prüfungsausschuss (oder dessen Vertretung) des jeweiligen Studienprogramms:
Studiengänge und Studienfachkoordinatorn / innen:
- Europäische Kulturgeschichte - Prof. Dr. Claudia Weber
- Soziokulturelle Studien - Prof. Dr. Stephan Lanz
- Kultur und Geschichte Mittel- und Osteuropas - Prof. Dr. Werner Benecke
- European Studies - Ruth Geiger
- Sprachen Medien Gesellschaft - Prof. Dr. Nicole Richter
- Digital Entrepreneurship - Dr. Björn Plötner
- Literaturwissenschaft: Ästhetik Literatur Philosophie - Prof. Daniel Illger
- Geschichte der Moderne transkulturell - Prof. Dr. Klaus Weber
Ferner müssen Studierende ein Antragsformular ausfüllen, das Sie von der Homepage des Prüfungsausschusses der kulturwissenschaftlichen Fakultät herunterladen können. Neben dem ausgefüllten Antrag müssen folgende Unterlagen dem Prüfungsausschuss (oder dessen Vertretung) des jeweiligen Master-Studiengangs vorgelegt werden:
- Transcript of Records, aus dem die erbrachten Studienleistungen hervorgehen
- Bescheinigung über Semesterwochenstunden-Anzahl der Seminare (falls aus dem Transcript of Records nicht ersichtlich)
- Nachweise über das Studienniveau (Studienjahr), in dem die Leistungen erbracht wurden (falls aus Transcript of Records nicht ersichtlich)
- ECTS-Note (falls aus Transcript of Records nicht ersichtlich)
Weitere Informationen zu ERASMUS-Programmen
Studierende im ERASMUS-Programm müssen das Digitale Learning Agreement (DiLA) welches Sie von der Abteilung für Internationale Angelegenheiten erhalten, vor ihrem Auslandsaufenthalt von ihren Studienfachkoordinator/-innen (Departmental Coordinator) und der Partnerinstitution unterschreiben lassen