FAQs nach Fakultät

FAQ Anerkennung Wirtschaftswissenschaften

Aktuelle FSO

  • Alle BA und MA WiWis können max. 30 ECTS pro Auslandssemester (entspricht 5 Kursen à 6 ECTS oder nur für IBWL und IBA BA mit Sprachanerkennung 3 Kurse à 6 ECTS + Freistellung Unicert II 12 ECTS außer Englisch) anerkennen lassen. Ausnahme für IBWL mit Sprachanerkennung Unicert III: max. 30 ECTS (= 3 Kurse à 6 ECTS + Freistellung Unicert III 12 ECTS nur Englisch).
  • Alle BA und MA WiWis mit Auslandspflicht – müssen mind. zwei anerkennbare Kurse (12 ECTS) im Ausland absolvieren.
  • Alle BA und MA WiWi ohne Auslandspflicht – sind angehalten mindestens 30 ECTS Credits mitzubringen, müssen dies aber formal nicht. Damit der Auslandsaufenthalt jedoch auf dem Abschlusszeugnis steht sollte ein anerkennbarer Kurs (6 ECTS) aus dem Ausland mitgebracht werden.

Aktuelle FSO (für alle BA und MA WiWis)

  • Grundsätzlich 6 ECTS. Kurse mit mind. 5 ECTS werden aber anerkannt. Falls ein Kurs weniger als 5 ECTS hat, können ggf. mehrere Kurse aus dem selben Bereich zusammengelegt werden.
  • So werden 2 Kurse mit 3 ECTS zusammengeführt und als ein Kurs á 6 ECTS angerechnet. 2 Kurse mit 4 ECTS können als ein Kurs á 6 ECTS angerechnet werden, oder es werden 3 Kurse mit 4 ECTS zu einem Kurs á 12 ECTS angerechnet. Eine Zusammenführung ist nur möglich, wenn die Kurse in der gleichen Modulgruppe angerechnet werden und ein inhaltlicher Zusammenhang mit der Modulgruppe besteht.

Hinweis: Nach amerikanischem Points System entsprechen 3 Units 5 ECTS Credit Points. In einigen (wenigen) Ländern der EU werden pro Kurs weniger als 5 ETCS vergeben. Halten Sie in diesen Fällen bitte vor dem Auslandsaufenthalt mit Torsten Glase Rücksprache um 2 Kurse, die inhaltlich dem gleichen Schwerpunkt entsprechen, zu einem Kurs zusammenzufassen.

Grundsätzlich gilt die verabschiedete Richtlinie für die Anerkennung ausländischer Studien- und Prüfungsleistungen.

Für BA-Studierende werden vorwiegend Kurse des 3. Studienjahres im Ausland anerkannt, die den Viadrina Schwerpunktmodulen zuordenbar sind und die sich von diesen nicht wesentlich unterscheiden. Sonderfall: Im Modul Finance können max. zwei Kurse aus dem Ausland anerkannt werden, da "Angewandte Kapitalmarkttheorie" oder "Kapitalmarkttheorie" an der Viadrina erfolgreich belegt werden müssen (Pflichtmodul).

Für MA-Studierende werden vorwiegend die Kurse der MA-Studiengänge bzw. Kurse ab dem 4. Studienjahr im Ausland anerkannt, die den Viadrina Mastermodulen (T-, R-, S-Modul) zuordenbar sind und sich von diesen nicht wesentlich unterscheiden. 

Studierende der Wirtschaftswissenschaften sollten die Anerkerkennbarkeit ihrer Kurswahl an der ausländischen Universität mit Torsten Glase absprechen. Wie diese Absprache zu treffen ist, finden Sie auf folgenden Webseiten.

  • Auf den Webseiten der Partneruniversitäten.
    Bitte beachten Sie, dass Kurslisten genauso, wie an der Viadrina, oft erst einige Wochen/Monate vor dem jeweiligen Semester erscheinen. Orientieren sie sich an alten Kurslisten und beachten Sie dabei das Semester in denen die Kurse angeboten werden. Das Kursangebot belibt oft ähnlich.
  • Fragen Sie ehemalige Kommilitonen, die an Ihrer ausländischen Universität waren. Nach Kontaktdaten können Sie uns gern per E-Mail fragen oder nutzen Sie die Viadrina Students Abroad Facebook-Gruppe. Auch in Erfahrungsberichten finden Sie oft Hinweise.

Die Information dazu erhalten Sie im unteren Abschnitt auf der folgenden Webseite zur Anerkennung.

Die Umrechnung der Noten ausländischer Studienleistungen erfolgt an der Viadrina mittels folgender Umrechnungstabelle.

Ca. 2-4 Wochen nach Einreichung aller für die Anerkennung benötigten Unterlagen bekommen Sie eine Nachricht, dass Ihre Anerkennung zum Prüfungsamt weitergeleitet wurde. Ihre Noten werden automatisch ins His-Portal eingetragen. Sie können sich Ihre fertige Anerkennung in AM 207 danach abholen.

Das Transcript of Records ist ein Zertifikat, welches eine Aufstellung aller im Ausland erbrachten Studienleistungen beinhaltet. Es wird nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes vom Internationalen Büro der Partneruniversität an die Abteilung für Internationale Angelegenheiten der Viadrina gesendet, manchmal auch direkt an die/den Studierende/-n. Wenn es an der Viadrina eintrifft, werden Sie darüber auf Ihre Viadrina-E-Mail informiert. Die Abteilung Viadrina Internationale Angelegenheiten akzeptiert ausschließlich das Originale Transcript of Records, dass der Abteilung direkt von der Partneruniversität übermittelt werden muss (postalisch/ digital). Weiterleitungen durch Studierende dürfen nicht akzeptiert werden.

Aktuelle FSO

Für BA IBWL gilt der Nachweis im Modul Englisch (Niveaustufe Europarat C1 / Unicert III) oder zweite Fremdsprache (Niveaustufe Europarat B2 / Unicert II - nicht Englisch) als erbracht, wenn während des Studien­aufenthalts im Ausland Module im Umfang von mindestens 18 ECTS in der entsprechenden Fremd­sprache erbracht und nachgewiesen werden.
Wenn Sie die Befreiung von Englisch C1/ Unicert III anstreben, müssen Sie Englisch B2 / Unicert II vor dem Antrag auf Anerkennung absolviert haben. Wenn Sie neben dem Englisch B2 / Unicert II bereits ein B2 / Unicert II in einer zweiten Fremdsprache haben, ist das Modul Fremdsprache bereits vollständig abgeschlossen und das Englisch C1 / Uncert III kann mit den 18 ECTS aus dem Ausland nicht erlassen werden. Auch kann generell Englisch B2/ Unicert II nicht erlassen werden nur Englisch C1/ Unicert III.

Für BA IBA gilt der Nachweis im Modul Fremdsprache (Niveaustufe Europarat B2 / Unicert II)  als erbracht, wenn während des Studien­aufenthalts im Ausland Module im Umfang von mindestens 18 ECTS in der entsprechenden Fremd­sprache (nicht Englisch) erbracht und nachgewiesen werden.

Für alle anderen ist eine Befreiung im Modul Fremdsprache nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass mit der Befreiung vom Nachweis im Modul Fremdsprache kein Sprachzertifikat
erworben wird, welches aber eventuell für Masterbewerbungen an Hochschulen nötig ist.

Ein Kurs kann als Research-Modul (R-Modul) anerkannt werden, wenn im Rahmen des Kurses eine Projektarbeit oder ein Diskussionspapier angefertigt wurde, oder es sich bei dem Kurs um ein interdisziplinäres Seminar, ein Planspiel oder einen mehrtägigen Workshop mit Praktikern oder anderen Hochschulen handelt.

Grundsätzlich kann jedes R-Modul nachträglich auch als T-Modul anerkannt werden, jedoch geht dies nicht umgekehrt!

FAQs & Wichtige Hinweise: Rechtwissenschaft

  • Den Antrag auf Anerkennung reichen Sie in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten ein.
  • Nach der formalen Vorprüfung wird dieser zur Entscheidung an den zuständigen Prüfungsausschuss der Juristischen Fakultät weiter geleitet.
  • Sie werden darüber informiert, wenn die Anerkennung erfolgt ist und können diese dann in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten abholen, entweder während der Sprechzeiten oder Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 15:00 Uhr im AM 207.
  • Für die Eintragung Ihrer anerkannten Leistungen in viaCampus/HIS wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsamt.
  • Die Bearbeitungszeit nach Einreichen aller erforderlichen Unterlagen kann bis zu 4 Wochen betragen.

  • Im Learning Agreement, kurz LA genannt, werden die Kurse aufgeführt, die Sie im Auslandssemester absolvieren möchten (Table A) und die Möglichkeit einer späteren Anerkennung (Table B) dieser Kurse. Um dies überprüfen zu können, benötigen wir die Kursbeschreibungen.
    • Das LA muss bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt ausgefüllt ("Study Programme at the Receiving Institution") und von Ihnen unterschrieben werden. Nach Überprüfung der Anerkennungsmöglichkeiten der ausländischen Kurse unterschreibt die zuständige Fakultätskoordinatorin Frau Prof. Dr. Carmen Thiele. Ihre Gastuniversität unterschreibt zuletzt.
    • Falls sich später Änderungen in der Kurswahl ergeben, müssen Sie diese im LA eintragen ("Changes to the learning agreement"). Die Änderungen werden wiederum überprüft und von allen Seiten unterzeichnet.
    • Ob bereits digitale oder noch papierbasierte LAs verwendet werden, hängt von der Gastuniversität ab.
  • Den Antrag auf Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen stellen Sie erst nach Ihrem Auslandsaufenthalt. Dazu benötigen wir die Kursbeschreibungen und das sogenannte "Transcript of Records" von Ihrer Gastuniversität, welches die erbrachten Leistung und Noten auflistet.

  • Die Umrechnung der Noten ausländischer Studienleistungen erfolgt an der Viadrina mittels folgender Umrechnungstabelle.
  • Rechtswissenschaft (1. juristische Prüfung [Staatsexamen] incl. "Bachelor of Laws"):
    Für die Anerkennung als Schlüssel- oder Zusatzqualifikation (mit Fremdsprachennachweis) bleiben die ECTS-Punkte sowie die Note unberücksichtigt, da sie keine Rolle spielen. Lediglich im Rahmen des LLB können ECTS-Punkte eine Rolle spielen.

  • Sie reichen bitte 2 Anträge ein, einmal für den Bachelor oder Master of German and Polish Law und zum zweiten für den Magister des Rechts.
    • Kurse, die sich in der für Sie einschlägigen Prüfungsordnung auf polnisches Recht beziehen und/oder mit (PL/P) gekennzeichnet sind, werden am Collegium Polonicum (CP) anerkannt.
    • Bezüglich Fragen zur Anerkennung dieser Kurse wenden Sie sich bitte an Frau Ewa Szleszyńska.
  • Sollten Sie Ihr Auslandssemester nicht über die Europa-Universität Viadrina, sondern über die Adam-Mickiewicz-Universität absolvieren / absolviert haben, erfolgt die gesamte Administration über die Adam-Mickiewicz-Universität

Freiversuch und Meldefristverlängerung

  1. Die Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland für Freiversuch und Meldefristverlängerung erfolgt ausschließlich durch das GJPA gem. § 13 BbgJAO. Die Prüfung erfolgt im Rahmen des Antrags auf Freiversuch und Meldefristverlängerung. Ein gesonderter vorheriger Antrag auf Anerkennung durch das GJPA ist in der Regel nicht erforderlich.
  2. Die für den Freiversuch / die Meldefristverlängerung beim GJPA eingebrachten Leistungen können nicht für Ihr Curriculum an der Viadrina anerkannt werden.

...weitere FAQs & Wichtige Hinweise folgen...

FAQ Anerkennung Kulturwissenschaft

Damit Ihr Auslandsaufenthalt anerkannt werden kann, muss gemäß § 8 der Fachspezifischen Ordnung des Bachelor of Arts Kulturwissenschaften (22.10.2014) mindestens ein Schein im Ausland erbracht werden, der an der Viadrina mit 6 ECTS-Credits angerechnet wird.

Nein. Man kann sich jedoch evtl. in einer Sprache hochstufen lassen, wenn man eine gewisse Anzahl an Leistungsnachweisen in dieser Sprache gemacht hat. Dies besprechen Sie bitte individuell mit dem Sprachenzentrum.

BA-Studierende der Kulturwissenschaftlichen Fakultät sprechen die Anerkennbarkeit der ausländischen Kurse im Vorfeld mit Frau Klück ab: entweder in der Sprechstunde oder indem das Formular A ausgefüllt und per E-Mail geschickt wird.

Auf den Internetseiten der jeweiligen Universität. Bitte beachten Sie, dass die Kurslisten, ebenso wie an der Viadrina, erst einige Wochen vor dem Semesterbeginn erscheinen. Orientieren Sie sich zunächst an den Kurslisten vergangener Semester.

Folgende Unterlagen reichen Sie persönlich oder per E-Mail ein:

  1. Das ausgefüllte Formular B.
  2. Das Transcript of Records (die Noten an der Partneruni). Zusätzlich ggf. die Hausarbeit wenn eine geschrieben wurde.
  3. Nachweise über das Studienniveau bzw. Studienjahr, die Anzahl der Semesterwochenstunden.
  4. Sie schicken die Unterlagen am PC ausgefüllt an outgoing@europa-uni.de oder geben sie in der Sprechstunde ab. Zunächst erfolgt die formale Prüfung durch die Abteilung für Internationale Angelegenheiten und danach die inhaltliche Prüfung durch den Prüfungsausschuss der Kulturwissenschaftlichen Fakultät. Sobald dies abgeschlossen ist, werden Sie direkt angeschrieben und können sich die fertige Anerkennung in AM 207 abholen. Die fertige Anerkennung bringen Sie dann zur Anmeldung Ihrer BA-Arbeit ins Prüfungsamt wo die Noten erfasst werden.

Als Vertiefungen können alle Leistungsnachweise anerkannt werden, wenn die Lehrveranstaltung im Ausland

  • mind. ins 2. Studienjahr eingeordnet ist. Eine Ausnahme stellt Russland dar. Dort muss ein Kurs mind. im 3. Studienjahr eingeordnet sein, damit er hier als Vertiefung anerkannt werden kann.
  • nachweislich nicht für Studienanfänger geeignet ist. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch eine Bestätigung des Dozenten bzw. der Dozentin oder durch einen Kopie des Studienverlaufsplans oder der Modulbeschreibung der Partneruni, sofern diese hierzu relevante Informationen enthält. 

Damit eine Vertiefungsveranstaltung mit 9 ECTS anerkannt werden kann, muss sie im Ausland die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie an der Viadrina (s. Fachspezifische Ordnung BA Kulturwissenschaften §8): eine Hausarbeit oder mehrere Essays mit einem Gesamtumfang von 48.000 - 60.000 Zeichen (mit Leerzeichen, ohne Fußnoten) reinem Lauftext, also etwa 20-25 Seiten. Eine Standardseite umfasst rund 2.400 Zeichen mit Leerzeichen. Die Zeichen- und Seitenangaben beziehen sich auf den von Ihnen abgefassten Haupttext ohne Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis.

Der Nachweis von Leistungsnachweisen aus Masterstudiengängen im Ausland kann grundsätzlich als BA-Vertiefung anerkannt werden.

Das Transcript of Records ist ein Dokument, welches eine Aufstellung aller im Ausland erbrachten Studienleistungen beinhaltet. Es wird nach Beendigung des Auslandssemesters vom Internationalen Büro der Partneruniversität an die Abteilung für Internationale Angelegenheiten der Viadrina gesendet, manchmal auch direkt an die/den Studierende(n).
Sobald es an der Viadrina ankommt, erhalten Sie darüber per E-Mail Bescheid und können das Transcript of Records in AM 207 abholen.

Anerkennungen ausländischer Studienleistungen im Rahmen des Bachelor Studiengangs Kulturwissenschaft erfolgen bei:

Nicole Klück
Audimax, AM 209
Tel +49 335 5534-2602
Fax +49 335 5534-2599
outgoing@europa-uni.de

Achtung: Bitte beachten Sie die Spechzeiten.

  • Studienleistungen von Hochschulen: Die auswärtigen Studienleistungen müssen an einer Hochschule mit Promotionsrecht erbracht worden sein (nicht an einem College o. ä., davon gibt es jedoch Ausnahmen, bspw. unsere Partneruniversitäten).
  • Kulturwissenschaftskompatible Studienleistungen: Die auswärtigen Studienleistungen müssen aus dem Fächerspektrum stammen, das an der Fakultät für Kulturwissenschaften der Viadrina vertreten ist oder in engem Zusammenhang zu den Kulturwissenschaften stehen.
  • Mindestumfang von 2 Semesterwochenstunden: Eine Lehrveranstaltung muss mindestens 2 SWS Präsenzzeit (oder insgesamt 22,5 Zeitstunden) umfassen, damit sie anerkannt werden kann.
  • Äquivalentes Studienniveau: Die auswärtigen Studienleistungen müssen aus Lehrveranstaltungen stammen, die dem Niveau an der Viadrina entsprechen (s. nächste Frage).

  • Als Bachelor-Einführung können Sie sich alle Veranstaltungen anerkennen lassen, die die oben genannten vier Kriterien erfüllen.
  • Wenn Sie sich eine Veranstaltung als Bachelor-Vertiefung anerkennen lassen wollen, muss die Lehrveranstaltung vertiefendes Niveau haben. Eine Veranstaltung gilt generell ab dem 2. Studienjahr als vertiefend. Für das fortgeschrittene Studienniveau muss ein Nachweis beigefügt werden: bspw. durch das Transcripts of Records, einen Auszug aus dem Vorlesungsverzeichnis oder der Studiensystematik der auswärtigen Universität, aus der die Einordnung der Veranstaltung hervorgeht oder eine schriftliche Bestätigung des Dozierenden. Im Ausnahmefall ist es auch möglich, zwei Einführungsveranstaltungen zu einem Vertiefungsschein zusammenzurechnen.

Die Umrechnung der Noten auswärtiger Studienleistungen erfolgt mittels folgender Umrechnungstabelle.

Nein.

Ausländische Studierende (= Bildungsausländer: Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben) sollen nicht in ihr Heimatland gehen. In gewissen Außnahmen ist es jedoch möglich, sein Auslandsstudium im Heimatland zu verbringen. Bitte fragen Sie die zuständigen Verantwortlichen der Austauschprogramme.

Nein, weder deutsche noch nichtdeutsche Studierende können den Auslandsaufenthalt am Collegium Polonicum oder in Słubice im Allgemeinen absolvieren.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können auch Kurse an der Rechts- und/oder Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät belegen insofern die Partneruniversität damit einverstanden ist. Diese Kurse können dann im Modul 4 anerkannt werden, sollten jedoch, wie die anderen Kurse, vorher abgesprochen werden.

Nein. Sie können im Ausland Klausuren schreiben, auch wenn Sie an der Viadrina bereits 5 Klausuren geschrieben haben.

FAQ Anerkennung MES & MASS

Da weder für den MES noch für den MASS Auslandspflicht bestehen, müssen Sie keine Scheine im Ausland erwerben. Sollten Sie allerdings ein Stipendium wie Erasmus+ oder PROMOS erhalten, muss mindestens ein Schein im Ausland erbracht werden, der an der Viadrina mit 6 ECTS-Credits angerechnet wird. Sonst muss das Stipendium in voller Höhe zurückgezahlt werden.

Nein. Man kann sich jedoch evtl. in einer Sprache hochstufen lassen, wenn man eine gewisse Anzahl an Leistungsnachweisen in dieser Sprache gemacht hat. Dies besprechen Sie bitte individuell mit dem Sprachenzentrum.

Studierende sprechen die Anerkennbarkeit der ausländischen Kurse im Vorfeld mit Frau Hinrichsen (MES) bzw. mit Herr Lanz (MASS) ab: entweder in der Sprechstunde oder indem das Learning Agreement ausgefüllt und per E-Mail (E-Mail Hinrichsen | E-Mail Lanz) geschickt wird.

Auf den Internetseiten der jeweiligen Universität. Bitte beachten Sie, dass die Kurslisten häufig, ebenso wie an der Viadrina, erst einige Wochen vor dem Semesterbeginn erscheinen. Orientieren Sie sich in diesem Fall zunächst an den Kurslisten vergangener Semester.

Generell richtet sich die Vergabe der ECTS Punkte nach der jeweiligen Prüfungsordnung an der Viadrina.

Damit eine Veranstaltung mit 9 ECTS anerkannt werden kann, muss sie dementsprechend im Ausland die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie an der Viadrina. Also eine Hausarbeit oder mehrere Essays mit einem Gesamtumfang von 20-25 Seiten.

Das Transcript of Records ist ein Dokument, welches eine Aufstellung aller im Ausland erbrachten Studienleistungen beinhaltet. Es wird nach Beendigung des Auslandssemesters vom Internationalen Büro der Partneruniversität an die Abteilung für Internationale Angelegenheiten der Viadrina gesendet, manchmal auch direkt an die/den Studierende(n).
Sobald es an der Viadrina ankommt, erhalten Sie darüber per E-Mail Bescheid und können das Transcript of Records in AM 207 abholen.

Anerkennungen ausländischer Studienleistungen im Rahmen des MES und des MASS sind einzureichen in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten bei:

Claudia Casiano
Audimax, AM 206
Tel +49 335 5534-2863
outgoing@europa-uni.de

Achtung: Bitte beachten Sie die Spechzeiten.

  • Studienleistungen von Hochschulen: Die auswärtigen Studienleistungen müssen an einer Hochschule mit Promotionsrecht erbracht worden sein (nicht an einem College o. ä., davon gibt es jedoch Ausnahmen, bspw. unsere Partneruniversitäten).
  • Fächerkompatible Studienleistungen: Die auswärtigen Studienleistungen müssen aus dem Fächerspektrum stammen, das in dem jeweiligen Studiengang (MASS oder MES) angeboten wird.
  • Mindestumfang von 2 Semesterwochenstunden: Eine Lehrveranstaltung muss mindestens 2 SWS Präsenzzeit (oder insgesamt 22,5 Zeitstunden) umfassen, damit sie anerkannt werden kann.
  • Äquivalentes Studienniveau: Die auswärtigen Studienleistungen müssen aus Lehrveranstaltungen stammen, die dem Niveau an der Viadrina entsprechen (s. nächste Frage).

  • Grundsätzlich können Sie sich alle Veranstaltungen auf Master-Niveau, die die oben genannten vier Kriterien erfüllen, anerkennen lassen. Das Niveau müssen Sie nachweisen können.
  • Bei vier- oder fünfjährigen Bachelorprogrammen können ggf. auch Kurse aus dem 4. bzw. 5. Studienjahr nach vorheriger Absprache als Masterkurse anerkannt werden.
  • Für das Studienniveau muss ein Nachweis beigefügt werden: bspw. durch das Transcripts of Records, einen Auszug aus dem Vorlesungsverzeichnis oder der Studiensystematik der auswärtigen Universität, aus der die Einordnung der Veranstaltung hervorgeht oder eine schriftliche Bestätigung des Dozierenden.

Die Umrechnung der Noten auswärtiger Studienleistungen erfolgt mittels folgender Umrechnungstabelle.

Im MES ist eine Anerkennung von auswärtigen Leistungen in den Grundlagenmodulen 1-4 in der Regel nicht möglich.