Rechtswissenschaft (Jura)

Das Studium

Seit April 2023 können Sie sich in den Studiengang Rechtswissenschaft auch zum Sommersemester für das 1. Semester einschreiben!

Das Jurastudium wird Ihnen - wie jedes andere Studium auch - einiges an Disziplin und Durchhaltevermögen abverlangen. Die Regelstudienzeit liegt immerhin vor allem angesichts des anspruchsvollen Programms bei 10 Semestern.

Sie sollten Freude an der deutschen Sprache, am Argumentieren und logisches Denken mitbringen. Wir bieten Ihnen während Ihres gesamten Studiums ein vielfältiges Unterstützungsangebot, das in unserem Juristischen Lernzentrum gebündelt ist. Dazu gehören z.B. die Klausuren-Werkstatt, die Zurverfügungstellung von Räumen für Lerngruppen und die moderierten Minigruppen u.v.m.

Mit Hilfe unseres Unireps werden Sie sich im fortgeschrittenen Studium bestens auf das Examen (Erste juristische Prüfung) vorbereiten können. Zusätzlich wird Ihnen der in das Jurastudium integrierte Bachelorabschluss den Druck während der Examensvorbereitung ein wenig nehmen.

Die einzelnen Etappen des Studiums der Rechtswissenschaft ein­schließ­lich des integrierten Bachelorabschlusses haben wir für Sie unter "Stu­dien­inhalte" detailliert dargestellt.

Studieninhalte

Das Grundstudium dauert je nach Studienbeginn 3 bzw. 4 Semester und dient dem Erwerb von Grundkenntnissen in den drei Hauptrechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht sowie dem Erwerb von methodischen Fähigkeiten. Dazu gehört auch die Teilnahme an universitären Arbeitsgemeinschaften in den drei Hauptrechtsgebieten. Es umfasst darüber hinaus die Vermittlung der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts (Grundlagenfächer).

Die Vorlesungen zum Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, die soge­nann­ten Grundkurse, vermitteln Ihnen nicht nur die notwendigen fach­li­chen Rechts­kenntnisse, sondern dienen auch dem Erwerb der spe­zifi­sch juristischen Ar­beits­weise bei der praktischen Falllösung wie "Gut­ach­ten­stil" und "Sub­sum­tions­tech­nik". Die Grundkurse werden von Ar­beits­ge­mein­schaf­ten zum prak­ti­schen Einüben des Stoffes und dieser Ar­beits­tech­ni­ken anhand prak­ti­scher Fälle be­glei­tet, die von akademischen Mitarbeiter*innen geleitet werden. Im Rahmen des Kompetenztrainings erhalten Sie das nötige Rüstzeug für das wissenschaftliche Arbeiten.

Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Sie besteht aus Vor­le­sungs­ab­schluss­klau­su­ren, die zu den Grundkursen und Grund­lagen­fächern angeboten werden, und einer Hausarbeit für Anfängerinnen und Anfänger.

Viele unserer Studierenden gehen nach erfolgreich bestandener Zwi­schen­­prü­fung für ein oder zwei Semester an eine unserer über 170 Part­ner­­uni­­ver­­si­­tä­ten ins Ausland.

Der Studienverlauf richtet sich nach Ihrem Studienbeginn. Abgebildet wird hier der Verlauf bei Studienbeginn im Wintersemester.

1. Semester
Grundkurs I Öffentliches Recht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs I Zivilrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs I Strafrecht + Arbeitsgemeinschaft
Kompetenztraining I
Grundlagenfach

Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeiten für An­­fän­­gerin­nen und Anfänger im Öffentlichen Recht, Zivilrecht oder Strafrecht

2. Semester
Grundkurs II Öffentliches Recht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs II Zivilrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs II Strafrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundlagenfach

Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeiten für An­­fän­­gerin­nen und Anfänger im Öffentlichen Recht, Zivilrecht oder Strafrecht

3. Semester
Grundkurs III Zivilrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs IV Zivilrecht
Grundkurs III Strafrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs III Öffentliches Recht + Arbeitsgemeinschaft
Grundlagenfach
Schlüsselqualifikation

Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeiten für An­­fän­­ger/-in­nen im Öffentlichen Recht, Zivilrecht oder Strafrecht & Praktische Studienzeit i.S.v. § 2 BbgJAO

Zwischenprüfung:
Die Zwischenprüfung besteht aus 7 (zwei aus jedem Hauptrechtsgebiet) Grund­kurs­klausuren und einer Grundlagenfachklausur sowie einer Haus­arbeit für An­fän­gerin­nen und Anfänger im Öffentlichen Recht, Straf­recht oder Zivilrecht.

Das Hauptstudium gliedert sich in zwei Phasen, die in der Regel parallel zu­ein­ander verlaufen.

Sie werden zum einen weitere vertiefende Vorlesungen zu den Kern­fächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht besuchen wie z.B. das Europa­recht, All­ge­meines Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Kommunal­recht, Arbeits­recht, Erb­recht, Ge­sell­schaftsrecht und Baurecht.

In dieser Phase des Studiums liegen auch die so genannten "großen Übun­gen" (Übungen für Fortgeschrittene) in den drei Kernfächern, in denen wiederum Fälle in Form von Klausuren zu lösen sind. Die "großen Übungen" sind ein Teil der zu ab­sol­vie­ren­den Leis­tungs­kontrollen in den Kernfächern. Den anderen Teil, die Hausarbeiten für Fortgeschrittene, schreiben Sie in der vorlesungsfreien Zeit.

Zum anderen beginnt im Hauptstudium parallel dazu die universitäre Schwer­punkt­bereichsausbildung.

Das Hauptstudium im Überblick

4. Semester
Familienrecht
Zivilprozessrecht
Übung im Zivilrecht
Grundkurs IV Strafrecht
Übung im Strafrecht
Strafverfahrensrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht II und Verwaltungsprozessrecht
Polizeirecht
Kommunalrecht
Baurecht
Schlüssel-/Zusatzqualifikationen

Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeit für Fortgeschrittene im Zivilrecht und Strafrecht
Praktische Studienzeit

5. Semester
Individualarbeitsrecht
Erbrecht
Handelsrecht
Gesellschaftsrecht
Übung im Öffentlichen Recht
Europrarecht + Arbeitsgemeinschaft
Völkerrecht
Kompetenztraining II

Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeit für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht
Praktische Studienzeit

6. Semester
Schlüssel-/Zusatzqualifikationen
SPB-Pflicht-/Wahlpflichtteil
SPB-Seminar

7. Semester
SPB-Pflicht-/Wahlpflichtteil

8. Semester
Examensrepetitorium + Übungsklausuren

9. Semester
Examensrepetitorium + Übungsklausuren

Das Absolvieren der universitären SPB-Prüfung nach der staatlichen Pflichtfachprüfung ist ebenso möglich.

Die universitäre Schwerpunktausbildung dient der Ergänzung und Ver­tiefung der mit ihr zusammen­hän­gen­den Pflichtfächer sowie der Ver­mitt­lung in­ter­dis­zi­pli­nä­rer und internationaler Bezüge des Rechts. Sie wird im 6. und 7. Semester absolviert. Die Schwerpunktbereiche be­ste­hen aus einem Pflicht- und Wahl­pflicht­teil bzw. Kern- und Er­gän­zungs­fächern. Insgesamt müssen 14 Se­mes­ter­wochenstunden im Rahmen der SPB-Aus­bil­dung absolviert werden.

Aus acht Schwerpunktbereichen (SPB) können Sie entsprechend Ihren Spezialisierungswünschen wählen:
Privat- und Wirtschaftsrecht (SPB 1), Strafrecht (SPB 2), Völkerrecht (SPB 3), Staat und Verwaltung (SPB 4), Europarecht (SPB 5), Polnisches Recht (SPB 6), Medienrecht (SPB 7) und Ausländisches und Internationales Recht (SPB 8).

 Schema_SPB-Ausbildung ©EUV - Martina Seidlitz

Schema zur Schwerpunktbereichsausbildung und -prüfung zum Download als pdf-Datei

Schwerpunktbereichsprüfung
Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einer Hausarbeit und einem mündlichen Teil. In der mündlichen Prüfung sind Kenntnisse aus dem Pflicht- und besuch­ten Wahl­­pflicht­­teil bzw. aus den Kern- und Er­gän­zungs­fächern nachzuweisen.

Sie ergänzt die staatliche Pflichtfachprüfung. Beide Prüfungen sind not­wen­di­ge Bestandteile der ersten juristischen Prüfung.

Die Lehrveranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums werden durch Fächer ergänzt, die den Schlüssel- oder den Zusatzqualifikationen zu­zu­rechnen sind.

Als Angebote an Schlüsselqualifikationen kommen insbesondere Ver­trags­ge­stal­tung, außergerichtliche Konfliktlösung und Me­dia­tion, Rhetorik, Ver­hand­lungsmanagement, Vernehmungslehre, an­walt­liche Tätigkeit und Moot Court-Veranstaltungen in Betracht.

Zu den Zusatzqualifikationen gehört der Besuch einer fremdsprachigen rechts­wissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechts­wissen­schaft­lich aus­ge­rich­te­ten Sprachkurses. Der Nachweis dieser Leistung kann auch durch die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung an einer ausländischen Universität im Rahmen eines Auslandsaufenthalts erbracht werden. Darüber hinaus gehören Ver­an­stal­tun­gen der Kulturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät als fakultätsübergreifende Lehr­ver­an­stal­tun­gen zu den Zusatz­quali­fika­tionen.

Ziel
Sie sollen einen anschaulichen Einblick in die Praxis der Rechts­be­ra­tung, der Rechtsprechung oder der Verwaltung erhalten, die An­for­de­run­gen eines juris­ti­schen Berufs kennen lernen und nach Maßgabe Ihrer bereits er­wor­be­nen Kenntnisse praktisch mitarbeiten.

Dauer
Das Praktikum dauert 3 Monate bzw. 13 Wochen. Es soll möglichst bei höchs­tens drei Stellen abgeleistet werden. Die Mindestdauer des Prak­ti­kums bei einer Stelle sollte vier Wochen nicht unterschreiten. Die prak­ti­sche Stu­dien­zeit ist grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeit zu ab­sol­vie­ren. Als solche zählt auch ein universitäres Urlaubssemester, das nach­zu­wei­sen ist.

Stellen
Das Praktikum kann bei Gerichten, Staatsanwaltschaften (einschl. Amts­an­walt­schaft), Ver­wal­tungs­be­hör­den des Bundes und der Länder ein­schließ­lich der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei Rechts­anwält*innen, Notar*innen sowie bei Rechtsabteilungen von Ge­werk­schaf­ten, Ver­bän­den und Wirt­schafts­un­ter­neh­men sowohl im gesamten Bun­des­gebiet als auch im Aus­land abgeleistet werden. Der Ausbilder*innen müssen Volljurist*in sein bzw. bei praktischen Studienzeiten im Aus­land eine ent­spre­chen­de Qua­li­fi­ka­tion be­sit­zen und einen juristischen Beruf (rechtsanwendend, rechts­beratend oder richterlich) ausüben.

Nachweis
Die Ableistung des Praktikums ist anhand einer Bestätigung durch die Prak­ti­kums­geber*innen und für den "Bachelor of Laws" auch anhand eines Prak­ti­kums­be­richts nachzuweisen.

Unirep_logo ©PublishersWMV  

Unsere Fakultät bietet Ihnen ein fortlaufendes Universitätsrepetitorium (Unirep) an, das aus Repetitorien, Klausurenkurs, Probeexamen und Simu­lation der münd­lichen Prüfung besteht und im Wesentlichen den gesamten Pflicht­fach­stoff wiederholt und vertieft. So werden Sie optimal auf den staat­li­chen Teil der ersten ju­ris­ti­schen Prü­fung vor­bereitet.

Wissen aus erster Hand
Das Examensrepetitorium wird von den Pro­fes­sor*innen der Viadrina getragen. Professor*innen stellen in aller Regel die Exa­mens­klau­su­ren und korrigieren sie. Sie wissen daher am besten, welcher Stoff examens­relevant ist, sie haben das beste Gespür für aktuelle Entwicklungen.

Das Examensrepetitorium ist kostenlos.
Der Besuch eines kommerziellen Repetitoriums ersetzt die Eigenarbeit nicht. Die Quote derjenigen Kandidat/-innen mit nicht bestandenen Examina ist bei kommerziellen Repetitor/-innen nicht geringer als im Gesamt­durch­schnitt aller Kandi­dat/-innen.

Inhaltliche Abstimmung
Das Examensrepetitorium hat den Anspruch, den gesamten examens­relevanten Stoff zu wiederholen und ggf. zu vertiefen. Die einzelnen Kursteile sind inhaltlich aufeinander abgestimmt.

Fallorientierung
Im Mittelpunkt der einzelnen Kurse steht ein Fall. Be­spro­chen werden teils Originalklausuren, teils aktuelle Ent­schei­dun­gen. Lö­sungs­skiz­zen oder -hin­weise, Übersichten und Arbeitsblätter wer­den Ihnen zur Verfügung gestellt.

Kleingruppen
Die Kurse des Examensrepetitoriums sind keine Massen­ver­an­stal­tun­gen. So ist eine intensive Arbeit am Fall möglich. Aktive Mitarbeit ist er­wünscht und trägt wesentlich zum Lernerfolg bei.

Das Angebot des Unireps grafisch dargestellt (pdf)

Die erste juristische Prüfung dient der Feststellung, ob Sie das rechts­wis­sen­schaft­li­che Stu­dien­ziel er­reicht ha­ben und da­mit für den ju­ris­ti­schen Vor­be­rei­tungs­dienst (Re­fe­ren­da­riat) fach­lich ge­eig­net sind. Sie ist be­stan­den, wenn in der staat­li­chen Pflicht­fach­prü­fung und in der uni­ver­si­tä­ren SPB-Prü­fung je­weils eine End­punkt­zahl von min­des­tens 4,00 Punk­ten er­reicht ist. Da­bei wird die End­punkt­zahl der staat­li­chen Pflicht­fach­prü­fung zu 70 vom Hun­dert, die der uni­ver­si­tä­ren SPB-Prü­fung zu 30 vom Hun­dert ein­ge­rech­net.

Diagramm_Examen_neu ©euv - Martina Seidlitz 

Seit 2007 müs­sen Sie Ihre Leis­tung­en aus der Schwer­punkt­be­reichs­aus­bil­dung in einer uni­ver­si­tä­ren Prü­fung nach­wei­sen. Da­mit wird der er­folg­rei­che Ab­schluss des Stu­diums in dem ge­wähl­ten SPB do­ku­men­tiert. Die SPB-Prü­fung be­steht aus einem schrift­li­chen und aus einem münd­li­chen Teil. Der schrift­li­che Teil der Prü­fung besteht aus einer Haus­ar­beit. Das Wis­sen, das in den Fä­chern ver­mit­telt wird, die den Schlüs­sel- und Zu­satz­qua­li­fi­ka­tio­nen zu­zu­rech­nen sind, ist nicht Ge­gen­stand der SPB-Prü­fung. Der Nach­weis der Teil­nah­me an sol­chen Lehr­ver­an­stal­tun­gen ist je­doch Vor­aus­set­zung für die Zu­las­sung zur münd­li­chen Prü­fung im SPB.

Zur staat­li­chen Pflicht­fach­prü­fung wer­den Sie auf An­trag zu­ge­las­sen, wenn Sie die ent­spre­chen­den Zu­las­sungs­vor­aus­set­zung­en er­fül­len. Auch die staat­li­che Pflicht­fach­prü­fung be­steht aus einem schrift­li­chen und einem münd­li­chen Teil. Im schrift­li­chen Teil sind 7 Auf­sichts­ar­bei­ten (je­weils 2 aus dem Öf­fent­li­chen Recht, Zi­vil­recht und Straf­recht so­wie eine aus dem Euro­pa­recht) an­zu­fer­ti­gen. Die münd­li­che Prü­fung be­steht aus einem 10minü­ti­gen Vor­trag mit einem an­schlie­ßen­den längs­tens 5minü­ti­gen Ver­tie­fungs­ge­spräch sowie 3 Prü­fungs­ge­sprä­chen in den Pflicht­fä­chern. Mit einem Vor­trag sol­len Sie ne­ben Rechts­kennt­nis­sen Ih­re Fä­hig­kei­ten zur münd­li­chen Dar­stel­lung recht­li­cher Fra­gen zei­gen. Die De­tails der staat­li­chen Pflicht­fach­prü­fung re­gelt das Ju­ris­ten­aus­bil­dungs­ge­setz (BbgJAG) i.V.m. der Ju­ris­ten­aus­bil­dungs­ord­nung (BbgJAO).
Details wie z.B. Wiederholungsmöglichkeiten und Fristen regelt immer die Stu­dien- und Prüfungsordnung, die Sie auf der Homepage der Juris­ti­schen Fakultät unter "Rechtsvorschriften" finden.

Für besondere Leistungen im Europarecht wird Ihnen das Zertifikat "Europarecht" ausgestellt.

 

Im nationalen Recht setzen unsere Studienschwerpunkte besondere Akzente, die mit einem Zertifikat abgeschlossen werden.

Medienrecht
Ziel dieses Schwerpunkts ist es, Sie bereits während Ihrer Aus­bild­ung mit Pro­blemlagen des Medienrechts in Theorie und Praxis vertraut zu ma­chen und Sie dadurch auf eine mögliche spätere Tätigkeit in diesem Be­reich vor­zu­be­reiten.

Steuerrecht
Sie erwerben vertiefte Kenntnisse im nationalen, internationalen und euro­päi­schen Steuerrecht und erhalten Einblick in deren an­wen­dungs­orien­tierte Um­set­zung in der Praxis.

 

 

Die Juristische Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) verleiht auf Antrag den Hochschulgrad "Diplom-Juristin" bzw. "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.). Über den Erwerb des Hochschulgrades wird eine Urkunde ausgestellt.

Anträge zur nachträglichen Verleihung des Abschlusses "Diplom-Jurist/in" können im Dekanat eingereicht werden. Sie werden gegen eine Gebührenerhebung in Höhe von 25,00 Euro bearbeitet.

Der Einzahlungsbeleg ist dem Antrag beizufügen. Bargeld-Einzahlungen sind im Dekanat nicht möglich.

Bankverbindung:

Sparkasse Oder-Spree
Kontoinhaber: Stiftung EUV
IBAN: DE82170550503003003002
BIC: WELADED1LOS
Verwendungszweck: 10111 110001 und Matr.-Nr.

Verwendungszweck bitte unbedingt angeben!

 

Studium Schema

Der Studienverlaufsplan bietet Ihnen zwei Möglichkeiten für das Ablegen des Examens (Erste juristische Prüfung):

Schema-Rewi_erstSPB ©EUV - Martina Seidlitz

Schema-Rewi_erstEJP ©EUV - Martina Seidlitz

Integrierter Abschluss Bachelor of Laws

Mit dem in das Jurastudium integrierten Abschluss "Bachelor of Laws" lohnt sich das Studium in Frankfurt (Oder) für Sie noch mehr als ohnehin schon. Denn wenn Sie das Examen (Erste juristische Prüfung) nicht bestehen sollten, können Sie dennoch einen Bachelor und damit einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss vorweisen.

Wenn Sie das Examen bestehen - wie hoffentlich die allermeisten unserer Studie­ren­den -, erwerben Sie eine Zusatzqualifikation, die nicht jede*r zu bieten hat.

Der Bachelor of Laws ist kein Studiengang. Er ist ein zu­sätz­licher Abschluss innerhalb des Jurastudiums.

Nicht alle Universitäten in Deutsch­land vergeben auf diese Weise einen Jura-Bachelor.

 

Hinweis "Bachelor of Laws" (LL.B.)

Alle Jura-Studien­an­fän­ger*innen können die Bachelor­leis­tun­gen schrittweise (spä­tes­tens bis zum 12. Fachsemester) erbringen und erhalten dann den be­gehr­ten Titel "Bachelor of Laws" (LL.B.).

Sie müssen bei uns in Frankfurt (Oder) Jura studieren und grundsätzlich alle Leis­tun­gen erbringen, die Voraussetzung für die Meldung zur staatlichen Pflicht­fach­prüfung der ersten juristischen Prüfung sind.

Hinzu kommen die erfolgreich absolvierte Klausur im Europarecht und weitere 15 ECTS aus nichtjuristischen Ver­an­stal­tun­gen entweder an der Kul­tur­wis­sen­schaftlichen oder an der Wirt­schafts­wis­sen­schaft­li­chen Fakultät.

Bei den wirtschafts- oder kulturwissenschaftlichen Veranstaltungen reicht es aus, in einer Lehrveranstaltung einen Leistungsnachweis zu er­wer­ben (6 ECTS) und drei weitere zweistündige Lehrveranstaltungen zu belegen (3 x 3 ECTS).

Der Wechsel von einer anderen Universität an die Viadrina in ein höheres Fach­semester des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem primären Ziel des Er­werbs des integrierten LL.B. ist bis zum 12. Fach­se­mes­ter möglich. Die Juristische Fakultät kann aber nicht garantieren, dass Studierende den Bachelor­ab­schluss nach der gel­ten­den Prüfungsordnung und ggf. nach An­er­ken­nung von Prü­fungs­leis­tun­gen des vorangegangenen Studiums noch in der vorgesehenen Zeit absolvieren können. Dies betrifft insbesondere die An­fer­ti­gung der Bachelor­ar­beit und den Besuch von Lehrveranstaltungen, für die eine vorherige elek­tro­ni­sche An­mel­dung erforderlich ist (insb. Zusatz- und Schlüssel­quali­fi­ka­tions­­veranstaltungen).

Nach erfolgter Immatrikulation ist ein Antrag auf Anerkennung von bereits er­brach­ten Leistungen an den Prüfungsausschuss zu stellen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei unserer Studienfachberatung.

Bewerbung & Einschreibung

Deutsche und Bewerber/innen mit deutschem Hochschulabschluss nehmen die Einschreibung online vom 1. Juni bis 15. September (für das Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. März (zum Sommersemester) vor:

https://viacampus.europa-uni.de

Reichen Sie danach folgende Unterlagen bis zum 20. September (für das Wintersemester) bzw. bis zum 20. März (zum Sommersemester) beim Zulassungsamt der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ein:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
  • einen Krankenversicherungsnachweis*,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • ggf. Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • ggf. eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.

Als beruflich Qualifizierte/r ohne Abitur reichen Sie bitte als Hochschulzugangsberechtigung folgende Unterlagen ein:

  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusses der Sekundarstufe und
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der für das beabsichtigte Studium geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung und
  • Arbeitszeugnisse zum Nachweis der erforderlichen Berufserfahrung (mindestens zwei Jahre)

Bitte bewerben Sie sich vom 1. Juni bis 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. Januar (zum Sommersemester) bei uni-assist e.V. Berlin. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Bachelor/index.html

 

 

Deutsche und Bildungsinländer/innen schreiben sich für in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September (zum Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. März (zum Sommersemester) online unter https://viacampus.europa-uni.de/.

Anschließend senden Sie bis zum 20. September (zum Wintersemester) bzw. 20. März (zum Sommersemester) folgende Unterlagen an die Europa-Universität Viadrina:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
  • einen Bescheid des zuständigen Prüfungsausschusses über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester,
  • 2. - 5. Fachsemester: Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Universität,
  • ab 6. Fachsemester: Zwischenprüfungszeugnis und Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Universität und zuständiges Justizprüfungsamt),
  • einen Krankenversicherungsnachweis*,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
  • Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.

*Hinweise zur studentischen Krankenversicherung

Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.

Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.

Studierende,

  • ab 30 Jahren
  • in Weiterbildungsstudiengängen
  • die sich für eine Promotion einschreiben
  • am College eingeschrieben werden

erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.

 

Hinweise für Ausländer/innen mit ausländischem Hochschulabschluss

Bitte bewerben Sie sich online in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. Januar (zum Sommersemester) unter:

https://viacampus.europa-uni.de/

und senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. bis zum 15. Januar (zum Sommersemester) an die Europa-Universität Viadrina. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Bachelor/index.html


Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Bitte bewerben Sie sich online in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. Januar (zum Sommersemester) unter:

https://viacampus.europa-uni.de/

und senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. bis zum 15. Januar (zum Sommersemester) an die Europa-Universität Viadrina. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Bachelor/index.html


Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

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