Rechtswissenschaft (Jura)

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Auf einen Blick


Abschluss

Erstes Staatsexamen, integrierter Bachelor of Laws (LL.B.) und integrierter Master of Laws (LL.M.)


Regelstudienzeit

10 Semester


Studienform

Vollzeit, Teilzeit


Hauptunterrichtssprache

Deutsch


Studienbeginn

Winter- und Sommersemester


Zugang

zulassungsfrei


Kosten

keine Studiengebühren


Einschreibefristen

Wintersemester: 1. Juni bis 15. September
Sommersemester: 1. Dezember bis 15. März
Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für Bildungsausländer*innen

Wintersemester: 1. Juni bis 15. Juli
Sommersemester: 1. Dezember bis 15. Januar


Recht verstehen, Gesellschaft gestalten – Ihr Jura-Studium an der Viadrina

Wo Menschen zusammenleben, entstehen Konflikte. Um Konflikte zu lösen, braucht es Regeln. Und diese in Gesetze gegossenen Regeln gestalten unser Zusammenleben.

Im Studiengang Rechtswissenschaft (Abschlussziel Erste juristische Prüfung) an der Viadrina erwerben Sie die Fähigkeit, Gesetze nicht nur als Regelwerk, sondern auch als Gestaltungsinstrument zu begreifen – als Mechanismus für die Gestaltung eines gelingenden Zusammenlebens in unseren pluralistischen Gesellschaften. Im Zentrum Ihres Studiums an der Viadrina stehen die Anwendung und das Verständnis, nicht das reine Auswendiglernen der Gesetze.

Das Studium Rechtswissenschaft an der Viadrina vermittelt Ihnen eine fundierte Ausbildung in allen Rechtsbereichen: Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Zusätzlich zum klassischen Jurastudium erhalten Sie an der Viadrina eine profunde Ausbildung im Europäischen Recht, die Ihnen den Weg in internationale Berufsfelder öffnet.

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Der Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) belegt im aktuellen CHE-Ranking erneut bundesweit Spitzenplätze in puncto Studienbedingungen.

Im Urteil der Studierenden erhielten insbesondere die individuelle Betreuung und Unterstützung durch Lehrende, das Lehrangebot und die Prüfungsorganisation Bestnoten, die deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen.

Hervorgehoben wird die exzellente individuelle Unterstützung zu Studienbeginn.

Integrierter Bachelor of Laws (LL.B.) und Master of Laws (LL.M.)

Bereits nach sechs Semestern erwerben Sie an der Viadrina den integrierten Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) „Bachelor des deutschen und europäischen Rechts“. Dieser eröffnet Ihnen attraktive berufliche Perspektiven unabhängig vom Ausgang des Staatsexamens. Dazu müssen Sie ihr Grund- und Hauptstudium mit Erfolg durchlaufen und eine Bachelorarbeit schreiben.

Als eine der ersten Universitäten deutschlandweit bieten wir Ihnen zusätzlich den integrierten Master of Laws (LL.M.) „Master des deutschen und europäischen Rechts“, den Sie nach weiteren vier Semestern erwerben. Dieser bereitet Sie auf rechtliche Tätigkeiten vor, für die ein Staatsexamen nicht zwingend nötig ist, insbesondere mit internationaler Perspektive. Der Master konzentriert sich vor allem auf die Schwerpunktbereichsprüfung und die Vertiefung des Examensstoffes.

Individuell unterstützt zum Studienerfolg – Juristisches Lernzentrum und kostenloses Repetitorium 

An der Viadrina begleiten wir Sie individuell auf Ihrem Weg zum Studienerfolg. Bei uns studieren Sie in persönlichem Austausch und in überschaubaren Lerngruppen mit Ihren Lehrenden und Ihren Mitstudierenden.

Zur Seite steht Ihnen unser Juristisches Lernzentrum, das unser umfangreiches Unterstützungsangebot bündelt und Sie gezielt unterstützt, z. B. mit der Klausuren-Werkstatt, in der Sie nach Ihren Prüfungen auf Wunsch im persönlichen Eins-zu-eins-Gespräch Feedback erhalten. Zudem bieten wir Ihnen ein kostenloses Universitätsrepetitorium als Komplettangebot zur Vorbereitung auf das Staatsexamen.

Ihr Studium an der Viadrina ist zulassungsfrei. Bei uns zählen Ihre Motivation und Ihr Interesse.

Special

Wer an der Viadrina Rechtswissenschaft studiert, profitiert von der besonderen Lage der Europa-Universität an der Schnittstelle zwischen Ost- und Westeuropa. Europarecht gehört ab dem ersten Fachsemester zu Ihrem Studium und ermöglicht es Ihnen, die Grundlagen und Strukturen der Europäischen Union rechtlich zu verstehen, aber auch einzuordnen, wie tiefgehend das nationale Recht von europäischen Regelungen geprägt ist.

Zudem bieten wir Ihnen umfangreiche Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte, etwa an einer unserer weltweit über 290 Partnerhochschulen. An der Viadrina kommt fast jede*r zweite Studierende aus dem Ausland. Das macht uns zu einer internationalen Gemeinschaft, die geprägt ist von Mehrsprachigkeit, Multiperspektivität, Begegnung und Austausch.

 

USPs

Warum „Rechtswissenschaft“ studieren:

  • integrierter Bachelor of Laws (LL.B.) und Master of Laws (LL.M.)
  • gesellschaftlich relevant und praxisnah
  • persönlich begleitet und individuell unterstützt
  • mit internationaler Perspektive und Europarecht
  • direkte Begegnung und kurze Wege
  • Universitätsstandort vor den Toren Berlins

 

Qualifikationen und Berufsperspektiven

Das Studium Rechtswissenschaft an der Viadrina vermittelt Ihnen fundierte Kenntnisse in allen klassischen Rechtsbereichen – im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht, im Strafrecht – sowie im Europarecht. Sie erwerben umfangreiche Kompetenzen in Umgang und Anwendung des Rechts und damit die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu durchdringen, sie auf das Wesentliche zu reduzieren und präzise in Kenntnis der rechtlichen Sachlage zu argumentieren.

Die Abschlüsse Bachelor of Laws (LL.B.) und Master of Laws (LL.M.) sowie „Rechtswissenschaft – Erstes Staatsexamen“ qualifizieren Sie für einen Berufseinstieg; der Abschluss des Ersten Staatsexamens ermöglicht Ihnen den Zugang zum Referendariat mit Zweitem Staatsexamen. Bereits der Master qualifiziert Sie in der Regel für eine weitere akademische Laufbahn (anschließende Promotion).

 

Ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Viadrina bereitet Sie darauf vor, das gesellschaftliche Zusammenleben verantwortungsvoll durch die Anwendung von Recht zu gestalten – ob als Volljurist*in (= Absolvent*in des Ersten und des Zweiten Staatsexamens) oder als Absolventin des integrierten Bachelor- und Masterabschlusses.

Nach der Ersten juristischen Prüfung und einem zweijährigen Referendariat können Sie die Zweite juristische Staatsprüfung ablegen. Danach steht Ihnen als Volljurist*in ein breites Spektrum an Beschäftigungs­mög­lich­keiten offen:

  • Richter*in
  • Staatsanwält*innen
  • Rechtsanwält*innen
  • Notar*in
  • Jurist*in in Banken, Versicherungen, Rechts- oder Personalabteilungen von Wirtschaftsunternehmen oder im öffentlichen Dienst

Unsere integrierten Abschlüsse Bachelor of Laws (LL.B.) und Master of Laws (LL.M.) qualifizieren Sie auch ohne Staatsexamen für folgende konkrete Berufsfelder und Branchen im nationalen und internationalen Kontext:

  • Juristische Tätigkeit in Politik und Wirtschaft, EU-Institutionen, Stiftungen NGOs, Interessenverbänden, internationalen Kanzleien
  • Referent*in in Behörden und Ministerien
  • Politikberatung
  • Compliance Management
  • Risk Management
  • Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltung
  • Verbraucherschutzverbände

Bewerbung & Einschreibung

Deutsche und Bewerber/innen mit deutschem Hochschulabschluss nehmen die Einschreibung online vom 1. Juni bis 15. September (für das Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. März (zum Sommersemester) vor:

https://viacampus.europa-uni.de

Reichen Sie danach folgende Unterlagen bis zum 20. September (für das Wintersemester) bzw. bis zum 20. März (zum Sommersemester) beim Zulassungsamt der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ein:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
  • einen Krankenversicherungsnachweis*,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • ggf. Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • ggf. eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.

Als beruflich Qualifizierte/r ohne Abitur reichen Sie bitte als Hochschulzugangsberechtigung folgende Unterlagen ein:

  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusses der Sekundarstufe und
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der für das beabsichtigte Studium geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung und
  • Arbeitszeugnisse zum Nachweis der erforderlichen Berufserfahrung (mindestens zwei Jahre)

Bitte bewerben Sie sich vom 1. Juni bis 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. Januar (zum Sommersemester) bei uni-assist e.V. Berlin. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Bachelor/index.html

 

 

Deutsche und Bildungsinländer/innen schreiben sich für in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September (zum Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. März (zum Sommersemester) online unter https://viacampus.europa-uni.de/.

Anschließend senden Sie bis zum 20. September (zum Wintersemester) bzw. 20. März (zum Sommersemester) folgende Unterlagen an die Europa-Universität Viadrina:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
  • einen Bescheid des zuständigen Prüfungsausschusses über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester,
  • 2. - 5. Fachsemester: Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Universität,
  • ab 6. Fachsemester: Zwischenprüfungszeugnis und Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Universität und zuständiges Justizprüfungsamt),
  • einen Krankenversicherungsnachweis*,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
  • Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.

*Hinweise zur studentischen Krankenversicherung

Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.

Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.

Studierende,

  • ab 30 Jahren
  • in Weiterbildungsstudiengängen
  • die sich für eine Promotion einschreiben
  • am College eingeschrieben werden

erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.

 

Hinweise für Ausländer/innen mit ausländischem Hochschulabschluss

Bitte bewerben Sie sich online in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. Januar (zum Sommersemester) unter:

https://viacampus.europa-uni.de/

und senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. bis zum 15. Januar (zum Sommersemester) an die Europa-Universität Viadrina. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Bachelor/index.html


Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Bitte bewerben Sie sich online in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. Januar (zum Sommersemester) unter:

https://viacampus.europa-uni.de/

und senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. bis zum 15. Januar (zum Sommersemester) an die Europa-Universität Viadrina. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Bachelor/index.html


Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Aufbau des Studiums

Ihr Grundstudium dauert je nach Studienbeginn drei bzw. vier Semester und dient dem Erwerb von Grundkenntnissen in den drei Hauptrechtsgebieten

  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Öffentliches Recht

sowie Grundkenntnissen im Europarecht und methodischen Fähigkeiten. Dazu nehmen Sie an universitären Arbeitsgemeinschaften in den drei Hauptrechtsgebieten teil. Es umfasst darüber hinaus die Vermittlung der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts (Grundlagenfächer).

Die Vorlesungen zum Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, die soge­nann­ten Grundkurse, vermitteln Ihnen die notwendigen fach­li­chen Rechts­kenntnisse und dienen dem Erwerb der spe­zifi­sch juristischen Ar­beits­weise bei der praktischen Falllösung wie „Gut­ach­ten­stil" und „Sub­sum­tions­tech­nik". Die Grundkurse werden von Ar­beits­ge­mein­schaf­ten zum prak­ti­schen Einüben des Stoffes und dieser Ar­beits­tech­ni­ken anhand prak­ti­scher Fälle be­glei­tet, die von akademischen Mitarbeiter*innen geleitet werden. Im Rahmen des Kompetenztrainings erhalten Sie das nötige Rüstzeug für das wissenschaftliche Arbeiten.

Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Sie besteht aus Vor­le­sungs­ab­schluss­klau­su­ren, die zu den Grundkursen und Grund­lagen­fächern angeboten werden, und einer Hausarbeit für Anfänger*innen.

Viele unserer Studierenden gehen nach erfolgreich bestandener Zwi­schen­­prü­fung für ein oder zwei Semester an eine unserer über 290 Part­nerhochschulen ins Ausland.

Ihr Hauptstudium gliedert sich in zwei Phasen, die in der Regel parallel zu­ein­ander verlaufen. Es dient der Vertiefung und Verbreiterung des Wissens, der Ver­besserung der Falllösungskompetenz und dem Erwerb von Schlüssel- und Zu­satzqualifikationen.

Sie werden zum einen weitere vertiefende Vorlesungen zu den Kern­fächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht besuchen wie z. B. das Europa­recht, All­ge­meines Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Kommunal­recht, Arbeits­recht, Erb­recht, Ge­sell­schaftsrecht und Baurecht.

In dieser Phase des Studiums liegen auch die sogenannten „großen Übun­gen" (Übungen für Fortgeschrittene) in den drei Kernfächern, in denen wiederum Fälle in Form von Klausuren zu lösen sind. Die „großen Übungen" sind ein Teil der zu ab­sol­vie­ren­den Leis­tungs­kontrollen in den Kernfächern. Den anderen Teil, die Hausarbeiten für Fortgeschrittene, schreiben Sie in der vorlesungsfreien Zeit.

Zum anderen beginnt im Hauptstudium parallel dazu die universitäre Schwer­punkt­bereichsausbildung.

 

Die universitäre Schwerpunktausbildung dient der Ergänzung und Ver­tiefung der mit ihr zusammen­hän­gen­den Pflichtfächer sowie der Ver­mitt­lung in­ter­dis­zi­pli­nä­rer und internationaler Bezüge des Rechts. Sie wird entweder vor oder nach der staatlichen Pflichtfachprüfung absolviert. Die Schwerpunktbereiche (SPB) be­ste­hen aus einem Pflicht- und Wahl­pflicht­teil bzw. Kern- und Er­gän­zungs­fächern. Insgesamt müssen 14 Se­mes­ter­wochenstunden im Rahmen der SPB-Aus­bil­dung absolviert werden.

Aus acht Schwerpunktbereichen können Sie entsprechend Ihren Spezialisierungswünschen wählen:
Praxis des Privatrechts (SPB 1), Internationales Strafrecht (SPB 2), Recht der Internationalen Beziehungen (SPB 3), Nachhaltiges Wirtschaften (SPB 4), Europarecht (SPB 5), Polnisches Recht (SPB 6), Medienrecht (SPB 7) und Arbeit, Soziales und Versicherung (SPB 8).

Schwerpunktbereichsprüfung

Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einer Hausarbeit und einem mündlichen Teil. In der mündlichen Prüfung sind Kenntnisse aus dem Pflicht- und besuch­ten Wahl­­pflicht­­teil bzw. aus den Kern- und Er­gän­zungs­fächern nachzuweisen.

Sie ergänzt die staatliche Pflichtfachprüfung. Beide Prüfungen sind not­wen­di­ge Bestandteile der Ersten juristischen Prüfung.

Die Lehrveranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums werden durch Fächer ergänzt, die den Schlüssel- oder den Zusatzqualifikationen zu­zu­rechnen sind.

Als Angebote an Schlüsselqualifikationen kommen insbesondere Ver­trags­ge­stal­tung, außergerichtliche Konfliktlösung und Me­dia­tion, Rhetorik, Ver­hand­lungsmanagement, Vernehmungslehre, an­walt­liche Tätigkeit und Moot Court-Veranstaltungen in Betracht.

Zu den Zusatzqualifikationen gehört der Besuch einer fremdsprachigen rechts­wissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechts­wissen­schaft­lich aus­ge­rich­te­ten Sprachkurses. Der Nachweis dieser Leistung kann auch durch die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung an einer ausländischen Universität im Rahmen eines Auslandsaufenthalts erbracht werden. Darüber hinaus gehören Ver­an­stal­tun­gen der Kulturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät als fakultätsübergreifende Lehr­ver­an­stal­tun­gen zu den Zusatz­quali­fika­tionen.

Die praktische Studienzeit ermöglicht Ihnen einen anschaulichen Einblick in die Praxis der Rechts­be­ra­tung, der Rechtsprechung oder der Verwaltung. Sie lernen die An­for­de­run­gen eines juris­ti­schen Berufs kennen und können nach Maßgabe Ihrer bereits er­wor­be­nen Kenntnisse praktisch mitarbeiten.

Das Praktikum dauert drei Monate bzw. 13 Wochen. Es soll möglichst bei höchs­tens drei Stellen abgeleistet werden, wobei die Mindestdauer des Prak­ti­kums bei einer Stelle vier Wochen nicht unterschreiten sollte. Die prak­ti­sche Stu­dien­zeit ist grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeit zu ab­sol­vie­ren. Als solche zählt auch ein universitäres Urlaubssemester, das nach­zu­wei­sen ist. Das Praktikum kann bei Gerichten, Staatsanwaltschaften (einschl. Amts­an­walt­schaft), Ver­wal­tungs­be­hör­den des Bundes und der Länder ein­schließ­lich der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei Rechts­anwält*innen, Notar*innen sowie bei Rechtsabteilungen von Ge­werk­schaf­ten, Ver­bän­den und Wirt­schafts­un­ter­neh­men sowohl im gesamten Bun­des­gebiet als auch im Aus­land abgeleistet werden.

Die Erste juristische Prüfung (Staatsexamen) dient der Feststellung, ob Sie das rechts­wis­sen­schaft­li­che Stu­dien­ziel er­reicht ha­ben und da­mit für den ju­ris­ti­schen Vor­be­rei­tungs­dienst (Re­fe­ren­da­riat) fach­lich ge­eig­net sind. Sie ist be­stan­den, wenn in der staat­li­chen Pflicht­fach­prü­fung und in der uni­ver­si­tä­ren SPB-Prü­fung je­weils eine End­punkt­zahl von min­des­tens 4,00 Punk­ten er­reicht ist.

Sie müssen Ihre Leis­tung­en aus der Schwer­punkt­be­reichs­aus­bil­dung in einer uni­ver­si­tä­ren Prü­fung nach­wei­sen. Da­mit wird der er­folg­rei­che Ab­schluss des Stu­diums in dem ge­wähl­ten SPB do­ku­men­tiert. Die SPB-Prü­fung be­steht aus einem schrift­li­chen und aus einem münd­li­chen Teil. Der schrift­li­che Teil der Prü­fung besteht aus einer Haus­ar­beit. Das Wis­sen, das in den Fä­chern ver­mit­telt wird, die den Schlüs­sel- und Zu­satz­qua­li­fi­ka­tio­nen zu­zu­rech­nen sind, ist nicht Ge­gen­stand der SPB-Prü­fung. Der Nach­weis der Teil­nah­me an sol­chen Lehr­ver­an­stal­tun­gen ist je­doch Vor­aus­set­zung für die Zu­las­sung zur münd­li­chen Prü­fung im SPB.

Zur staat­li­chen Pflicht­fach­prü­fung wer­den Sie auf An­trag zu­ge­las­sen, wenn Sie die ent­spre­chen­den Zu­las­sungs­vor­aus­set­zung­en er­fül­len. Auch die staat­li­che Pflicht­fach­prü­fung be­steht aus einem schrift­li­chen und einem münd­li­chen Teil. Im schrift­li­chen Teil sind 7 Auf­sichts­ar­bei­ten (je­weils 2 aus dem Öf­fent­li­chen Recht, Zi­vil­recht und Straf­recht so­wie eine aus dem Euro­pa­recht) an­zu­fer­ti­gen. Die münd­li­che Prü­fung be­steht aus einem zehnminü­ti­gen Vor­trag mit einem an­schlie­ßen­den längs­tens fünfminü­ti­gen Ver­tie­fungs­ge­spräch sowie drei Prü­fungs­ge­sprä­chen in den Pflicht­fä­chern.

Informationen für Interessierte und Studierende

Zusatzangebote mit Zertifikatsabschluss

Sie haben die Möglichkeit, sich besondere Leistungen im Medienrecht, Steuerrecht sowie Europarecht durch entsprechende Zertifikate nachweisen zu lassen.

Diplom-Jurist*in

Die Juristische Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) verleiht auf Antrag den Hochschulgrad „Diplom-Jurist*in“ (Dipl.-Jur.). Über den Erwerb des Hochschulgrades wird eine Urkunde ausgestellt.

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