Cultural and Social Studies (B.A.)

Das Studium

„Cultural and Social Studies“ (CuSo) ist ein englisch- und deutschsprachiger Bachelor-Studiengang. Ziel des Studiums ist es, sich die aktuelle soziale und kulturelle Welt über ihre geschichtlichen Verflechtungen sowie ihre intersektional organisierte Strukturen und  Diskurse zu erschließen. Sie werden theoretische und methodische Herangehensweisen verschiedener Disziplinen (Kulturgeschichte, Literaturwissenschaft, Linguistik und Sozialwissenschaften) kennenlernen.

Nach einer grundlegenden Einführung in die einzelnen akademischen Disziplinen werden Sie in Ihrem Studium Kenntnisse in interdisziplinären und themengeleiteten Feldern vertiefen: 

  • EUROPE/S – History, Culture, Politics
  • MEDIA − Image, Text and Language
  • DIFFERENCE – Migration, Gender and Diversity

Der Studiengang wird anfangs auf Englisch studiert und sieht den schrittweisen Erwerb von Deutschkenntnissen oder Kenntnissen in einer weiteren Fremdsprache (neben der zu Studienbeginn dominanten Unterrichtssprache Englisch) vor.

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester und der Studienumfang 180 ECTS-Credits.

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Qualifikationen und Berufsperspektiven

Das Studium befähigt Sie zur Untersuchung und zur kritischen Reflexion komplexer kultureller Zusammenhänge. Durch interdisziplinäre Einblicke sowie Erfahrungen im Ausland und in der Berufspraxis erwerben Sie zudem wichtige Schlüsselqualifikationen und interkulturelle Kompetenzen für ein anschließendes Masterstudium oder den direkten Berufseinstieg in den unterschiedlichsten Branchen, z. B.:

  • Kultur- und Projektmanagement
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Journalismus,
  • Bildung
  • NGOs
  • Politik
  • Unternehmens- und Personalberatung
  • Marketing

Der Viadrina-Bachelorstudiengang „Cultural and Social Studies“ öffnet Ihnen die Türen zu attraktiven Karrierechancen und ebnet Ihnen durch die gelebte Mehrsprachigkeit den Weg in ein internationales Arbeitsumfeld.

Ablauf des Studiums

Studienstart auf Englisch

Modul 1: Introduction (15 ECTS-Credits)
Modul 2: Consolidation (15 ECTS-Credits) 

  • Überblick über disziplinäre Ansätze zur Erforschung von Kultur und Gesellschaft (Ringvorlesung von Professor*innen der Fakultät)
  • Begleitseminar zum Erwerb grundlegender wissenschaftlicher Schreibkompetenzen im kultur- und sozialwissenschaftlichen Kontext
  • Konsolidierung in Modul 2: Zwei Kurse in allgemeinen Kulturwissenschaften in englischer Sprache.

Der Hauptinhalt Ihres Studiums

Modul 3: 30 ECTS-Credits | Modul 4: 30 ECTS-Credits

Wählen Sie zwei von drei Modulen und besuchen Sie jeweils vier Kurse:

  • EUROPE/S – History, Culture, Politics
  • MEDIA – Image, Text and Language
  • DIFFERENCE – Migration, Gender and Diversity

Teilnahme auf Englisch und/oder Deutsch möglich


Hinweis: Mindestens 6 ECTS müssen in deutscher Sprache erworben werden (mündlich oder schriftlich)

Ihre freie Wahl

Modul 5: 12 ECTS-Credits

Entweder eine vertiefte Fokussierung auf eines der in den Modulen 3 bzw. 4 angebotenen Themen durch den Besuch von zwei weiteren Lehrveranstaltungen in einem dieser Modulbereiche

ODER

Nehmen Sie an zwei wirtschaftswissenschaftlichen Kursen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Viadrina teil.

ODER

Nehmen Sie an zwei Kursen im Bereich Digital Societies, in Kooperation mit der European New School der Viadrina teil.

Kurse können wahlweise auf Englisch und/oder Deutsch besucht werden.

Modul 6: 12 ECTS-Credits

Das Modul fokussiert auf Methoden in der Wissenschaft und gewährleistet so den Zugang zu den in den Sozial- und Kulturwissenschaften üblichen wissenschaftlichen Standards.

  • Peer-Writing-Kurs (idealerweise zu Beginn zu besuchen)
  • Teilnahme an einem Kolloquium in einer der vier Fachdisziplinen (muss auf Deutsch besucht werden)
  • Programmspezifisches interdisziplinäres Kolloquium, in dem das Forschungsdesign der BA-Arbeit vorgestellt und ein Exposé verfasst wird

Modul 7: 36 ECTS-Credits

Für Studierende ohne muttersprachliche Deutschkenntnisse (bzw. ohne deutsche HZB):

  • Deutsch (mindestens B2): Den Studierenden wird dringend empfohlen, das Niveau C1 anzustreben, um im Anschluss ggf. ein Masterstudium in Deutschland aufnehmen zu können
  • Kenntnisse auf dem Niveau von B1 in einer zweiten Fremdsprache bzw. von C1 in Englisch: Studierende mit englischsprachigem Hintergrund sind von der Wahl von Englisch als Fremdsprache ausgeschlossen

Für Studierende mit muttersprachlichen Deutschkenntnissen (bzw. mit deutscher HZB):

  • Niveau von B2 in einer Fremdsprache, die nicht Englisch sein darf
  • Kenntnisse auf dem Niveau von B1 in einer zweiten Fremdsprache bzw. von C1 in Englisch

Praxis- und Arbeitsmarktrelevante Fertigkeiten

Modul 8: 18 ECTS-Credits

  • Mindestens vier Wochen Praktikum (6 ECTS-Credits) für alle:
  • durch ein dreimonatiges Auslandspraktikum können Sie den Pflichtauslandsaufenthalt und gleichzeitig den Erwerb aller Credits des Moduls (insgesamt 18 ECTS-Credits) absolvieren
  • Studierende mit nicht-deutschem Hintergrund können ein dreimonatiges Praktikum im Ausland (idealerweise im deutschsprachigen Raum) oder ggf. auch in Deutschland absolvieren (18 ECTS)
  • Sonstige praktische Fähigkeiten in Form von Workshops/Praxisseminaren an der Viadrina in deutscher Sprache (besonders empfohlen für Studierende ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen)

  • Die Abschlussarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden
  • Abschlusskolloquium (= mündl. Abschlussprüfung mit einer Dauer von 60 Minuten) kann in deutscher oder englischer Sprache absolviert werden

Studienfachberatung

Die Studienfachberatung im Studiengang Cultural and Social Studies (B.A.) unterstützt Sie jederzeit gern bei allen Fragen rund um Ihr Studium. Egal ob es um die Planung Ihres nächsten Semesters, eines Auslandsaufenthalts, die Vereinbarkeit von Studium und Nebenjob oder die Vorbereitung auf den Studienabschluss geht – wir sind für Sie da!

Für die Beratung in der offenen Sprechstunde vor Ort ist keine vorherige Anmeldung notwendig, schauen Sie gern einfach mit Ihren Fragen vorbei. Wenn Ihnen der Termin der offenen Sprechstunde zeitlich nicht passt oder Sie ein kurzfristiges Anliegen haben, vereinbaren Sie einfach einen individuellen Beratungstermin per Mail. Die Beratung erfolgt dann in Absprache vor Ort, per Telefon oder über Zoom.

Außerdem bieten wir für kleinere Anliegen auch eine Beratung über WhatsApp an. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfragen auch auf diesem Weg nur zu den üblichen Bürozeiten bearbeitet werden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass für die Beratung über Whatsapp die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp gelten, die wir nicht beeinflussen können. Wenn Sie uns über Whatsapp kontaktieren, bitten wir Sie darum, uns auf diesem Weg keine personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) mitzuteilen. Anfragen über Whatsapp werden nur von der Studienfachberatung bearbeitet und es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Die Telefonnummer und der Chatverlauf werden nach der Beratung gelöscht.

Dr. Oliver Kossack

Koordination und Studienfachberatung

Sprechzeiten

Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie hier.

Viele Informationen zu Ihrem Studiengang finden Sie auch in den FAQs.

Prüfungsausschuss

Bitte kontaktieren Sie bei Fragen gern die Studiengangskoordination, bevor Sie einen Antrag einreichen.

Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Um sich vorherige Studienleistungen im Bachelor Cultural and Social Studies anerkennen zu lassen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und schicken es zusammen mit einer Kopie der Leistungsnachweise per E-Mail an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Weitergabe der anerkannten Leistungen ans Prüfungsamt zur Eintragung in viaCampus direkt durch den Prüfungsausschuss.

 

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist möglich, wenn Sie in Ihrem vorherigen Studium, z. B. an einer anderen Universität oder in einem anderen Studiengang an der Viadrina, mindestens 30 ECTS (dann 2. Fachsemester) erworben haben, die im Bachelor Cultural and Social Studies anerkannt werden können.

Das Verfahren zur Einstufung in ein höheres Fachsemester ist zweistufig:

  1. Bitte stellen Sie vor der Einschreibung einen Antrag auf Einstufung per E-Mail an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses und fügen dem Antrag ein Transcript of Records o. ä. bei. Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung in ein höheres Fachsemester immer über viaCampus erfolgt.
  2. Bitte stellen Sie nach der Einschreibung einen Antrag auf Anerkennung Ihrer vorherigen Studienleistungen per E-Mail an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Fügen Sie bitte auch diesem Antrag ein Transcript bzw. Leistungsnachweise in Kopie bei.

Der Prüfungsausschuss informiert das Prüfungsamt direkt über das Ergebnis der Prüfung des jeweiligen Antrags.

Sie können Ihre Bachelor-Arbeit anmelden, wenn Sie mindestens 75 % der für den Studienabschluss erforderlichen ECTS (abzüglich der Leistungspunkte für die Abschlussarbeit und für das Abschlusskolloquium) erbracht haben, also insgesamt 126 ECTS.

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung dieses Antragsformular.

Weitere Hinweise zur Abschlussphase finden Sie in den FAQ zum Studiengang.

Bitte beachten Sie, dass Praktika grundsätzlich vom Career Center anerkannt werden.

Für Anliegen, die hier nicht aufgeführt sind und die eine Genehmigung erfordern, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Geben Sie im Antrag neben Ihrem Anliegen und einer Begründung bitte unbedingt Name, Matrikelnummer, Fachsemester an. Anträge müssen mind. 10 Tage vor der Frist (z. B. Abgabe der Bachelor-Arbeit) gestellt werden.

FAQ

... für Studieninteressierte

Die Einschreibung für das 1. Fachsemester ist immer zum Wintersemester möglich, zum Sommersemester nicht.

Deutsche Studierende und/oder ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) in Deutschland erworben haben, schreiben sich direkt an der Viadrina über ViaCampus ein. Die Einschreibung über ViaCampus ist in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September für das kommende Wintersemester möglich.

Ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, schreiben sich über uni-assist ein. Die Einschreibung über uni-assist ist in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli für das kommende Wintersemester möglich.

Zur Einschreibung in ein höheres Fachsemester, siehe Frage 2.

Für ein höheres Fachsemester können Sie sich in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September (für das Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. März (für das Sommersemester) online über viaCampus einschreiben. Dies gilt unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft oder dem Land, in dem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, d. h. auch internationale Studierende schreiben sich für ein höheres Fachsemester nicht über uni-assist, sondern über viaCampus ein.

Bitte geben Sie bei Ihrer Einschreibung an, dass Sie sich für ein höheres Fachsemester einschreiben möchten und stellen Sie parallel zur Einschreibung einen Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester an den Prüfungsausschuss. Diesem Antrag ist ein Transcript of Records oder ein vergleichbarer Nachweis ihrer früheren Studienleistungen beizufügen. Voraussetzung für die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist, dass Sie in Ihrem vorherigen Studium Leistungen im Umfang von mindestens 30 ECTS (dann 2. Fachsemester) in fachlich einschlägigen Lehrveranstaltungen erworben haben.

Bei Fragen zur Einschreibung in ein höheres Fachsemester kontaktieren Sie gern vorab die Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder die Studiengangskoordination.

Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Äquivalent)

Wenn Sie Ihren Abschluss nicht in Deutschland erworben haben, können Sie auf dem Online-Portal „anabin“ prüfen, ob dieser als Äquivalent zum deutschen Abitur anerkannt werden kann. 

 

Sprachkenntnisse

Um die englischsprachigen Lehrveranstaltungen im Bachelor Cultural and Social Studies, insb. die ausschließlich in englischer Sprache angebotenen Grundlagenmodule, erfolgreich absolvieren zu können, sollten Sie schon zu Studienbeginn über gute Englischkenntnisse verfügen (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens).

Von ausreichenden Sprachkenntnissen ist u. a. bei folgenden Zertifikaten auszugehen:

TOEFL (IBT): mind. 80 Punkte
Cambridge Advanced oder Proficiency: mind. 176 Punkte
IELTS (IELTS for Study): Mindestnote 6.5
UNIcert II-Zeugnis

Deutschkenntnisse müssen bei der Einschreibung nicht nachgewiesen werden. Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen aber während des Studiums in Modul 7 mindestens das Niveau B2 in Deutsch erreichen

Für die Einschreibung werden keine Deutschkenntnisse benötigt. Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen während ihres Studiums allerdings Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 erwerben (Modul 7).

für Studierende

... für Studierende

Im Vorlesungsverzeichnis auf viaCampus finden Sie das Kursangebot und alle wichtigen Informationen zu den einzelnen Kursen, z. B. eine Beschreibung des Kursinhalts, die zu erbringenden Leistungsnachweise, die Veranstaltungstermine und die Module, in denen ein Kurs belegt werden kann. Achten Sie bitte darauf, dass Sie den Kurs in viaCampus über das richtige Modul belegen, damit die Leistung auch korrekt verbucht wird, denn manche Kurse werden in mehreren Modulen angeboten.

Zusätzlich zur Kursbelegung in viaCampus sollten Sie sich für Ihre Kurse auch direkt zum Semesterbeginn auf Moodle einschreiben (siehe Frage 2).

Bei den Informationen zu den einzelnen Kursen in viaCampus finden Sie auch einen Link zur e-Learning-Plattform Moodle. Bitte schreiben Sie sich auch auf Moodle für die Kurse ein, die Sie belegen wollen. Denn dort werden in der Regel die Materialien zur Verfügung gestellt, die sie semesterbegleitend für die Kursteilnahme benötigen, z. B. Ablaufpläne und die Kurslektüre. Bitte nutzen Sie für die Einschreibung auf Moodle immer Ihren Viadrina-Account (euv000000@europa-uni.de).

Bei der Erbringung von Leistungsnachweisen ist zu beachten, dass …

  • mindestens drei Leistungsnachweise in Form einer Hausarbeit (6 oder 9 ECTS) erbracht werden müssen
  • maximal 5 Leistungsnachweise in Form einer Klausur oder mündlichen Prüfung erbracht werden dürfen (Leistungsnachweise von anderen Fakultäten und aus dem Ausland werden hier nicht gezählt)
  • alle Leistungsnachweise in Modul 1 und 2 in englischer Sprache erbracht werden
  • mindestens ein Leistungsnachweis in Modul 3 oder 4 in deutscher Sprache erbracht werden muss
  • mindestens 6 ECTS im Modul 8 in Form eines Praktikums erbracht werden müssen (Pflichtpraktikum von mind. 4 Wochen in Vollzeit)
  • mindestens 30 ECTS in einer der vier Disziplinen (Kulturgeschichte, Vergleichende Sozialwissenschaften, Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft) erworben werden müssen, um die Anschlussfähigkeit an weiterführende Studiengänge zu gewährleisten

Welche Leistungsnachweise in welchen Modulen und für welche Anzahl an ECTS erbracht werden können, regelt § 8 der Studien- und Prüfungsordnung. In Lehrveranstaltungen in den Modulen 1 – 5 können nur Leistungsnachweise für 6 oder 9 ECTS erworben werden. Für die einzelnen Lehrveranstaltungen legen dann die Lehrenden fest, welche Leistungsnachweise in der konkreten Veranstaltung erbracht werden können.

Grundsätzlich können Sie für eine der folgenden Leistungen 6 ECTS erhalten:

  • eine Hausarbeit im Umfang von in der Regel 10-15 Seiten
  • mehrere Essays mit einem Gesamtumfang von in der Regel 10-15 Seiten
  • Klausur (mit einer Dauer von 90 Minuten)
  • mündliche Prüfung von in der Regel 20 Minuten
  • mündliche Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung (10-15 Minuten plus 8 Seiten Ausarbeitung)

9 ECTS-Credits können Sie für eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • eine Hausarbeit im Umfang von in der Regel 20-25 Seiten
  • mehrere Essays mit einem Gesamtumfang von in der Regel 20-25 Seiten

Leistungsnachweise mit 3 ECTS können nur in den Modulen 6 und 8 erbracht werden.

Der Muster-Studienverlaufsplan ist eine Empfehlung und zeigt, dass das Studium  in sechs Semestern (Regelstudienzeit) studiert werden kann. Pro Semester sollen in der Regel 30 ECTS erworben werden, der Musterstudienplan ist aber nicht verbindlich, d. h. Sie können davon abweichen.

Wir empfehlen jedoch dringend, die beiden Lehrveranstaltungen im Modul 1 („Lecture Series: Introduction to Cultural and Social Studies“ und das begleitende Seminar „Introduction to Terms and Methods“) sowie die Peer-Writing-Group (Modul 6) im 1. Semester zu belegen, um gleich zu Beginn die nötigen Grundlagen für ein erfolgreiches Studium zu schaffen.

Außerdem raten wir Ihnen, sich bei der Kurswahl an der Zielmarke von 30 ECTS pro Semester zu orientieren, um einen Abschluss in der Regelstudienzeit zu schaffen.

Bei der Erstellung des Vorlesungsverzeichnisses und der Modulzuordnung müssen verschiedene Dinge berücksichtigt werden und die Studiengangsleitung hat gute Gründe, warum sie bestimmte Lehrveranstaltungen einem Modul zuordnen oder nicht. Grundsätzlich sind die Modulzuordnungen im Vorlesungsverzeichnis deshalb abschließend und verbindlich.

Wenn Sie im Ausnahmefall einen bestimmten Kurs in einem Modul belegen möchten, dem dieser nicht zugeordnet ist, obwohl er inhaltlich passend erscheint, können Sie innerhalb der ersten drei Wochen des Semesters eine Modulerweiterung beantragen. Dafür holen Sie bitte zunächst von der/dem Lehrenden die Bestätigung ein, dass der Kurs dem von Ihnen gewünschten Modul zugeordnet werden kann. Anschließend holen Sie die Genehmigung der Studiengangsleitung für die Modulerweiterung ein. Wenn beide zugestimmt haben, kontaktieren Sie bitte die Studiengangskoordination, die dann die Modulerweiterung in viaCampus vornimmt. Am besten und einfachsten holen Sie alle Genehmigungen in einem Mailverlauf ein, der den Kurstitel, die Kursnummer und das gewünschte Modul enthält, und leiten diesen am Ende an die Studiengangskoordination weiter.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Kurs in viaCampus erst belegen, nachdem das von Ihnen gewünschte Modul ergänzt wurde, damit er in der Leistungserfassung korrekt zugeordnet ist (siehe Frage 1).

Nein, gemäß Studien- und Prüfungsordnung werden die Module 1 und 2 ausschließlich in englischer Sprache absolviert. Deshalb werden hier auch nur englischsprachige Lehrveranstaltungen angeboten.

Im Studiengang gibt es drei verschiedene „Kolloquien“:

  1. Das „Fachkolloquium“ (Modul 6, 3 ECTS): Hier handelt es sich um eines der (Forschungs-) Kolloquien der verschiedenen Professuren der Fakultät, in denen Master-Studierende und Promovierende ihre Arbeiten vorstellen. CuSo-Studierende sollen etwa im 5. Semester am Fachkolloquium einer Professur teilnehmen, das der Disziplin ihrer Bachelor-Arbeit entspricht. Dadurch sollen sie einen Eindruck davon bekommen, wie Forschungsthemen in diesem Fachbereich bearbeitet werden.
  2. Das „Vorbereitende BA-Kolloquium“ (Modul 6, 6 ECTS) ist ein spezifisches Kolloquium für CuSo-Studierende, das in dem Semester absolviert werden sollte, in dem auch die Bachelor-Arbeit geschrieben wird (in der Regel im 6. Semester). In diesem Kolloquium stellen Sie u. a. ein Exposé Ihrer Bachelor-Arbeit vor und diskutieren es mit Ihren Mitstudierenden.
  3. Das „Abschluss-Kolloquium“ ist die mündliche Bachelor-Prüfung, die Sie ablegen müssen, nachdem Ihre Bachelor-Arbeit bewertet wurde und Sie alle Leistungsnachweise erbracht haben (siehe dazu auch Frage 15).

Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, müssen ihren Auslandsaufenthalt in einem nicht-deutschsprachigen Land absolvieren.

Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in einem deutschsprachigen Land erworben haben, können den obligatorischen Auslandsaufenthalt auch in Deutschland oder einem anderen deutschsprachigen Land absolvieren. Auch ein Auslandsaufenthalt im Herkunftsland ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie aber, dass Studierende ihren Auslandsaufenthalt nicht in ihrem Herkunftsland absolvieren dürfen, wenn sie eine ERASMUS-Förderung in Anspruch nehmen wollen.

Wenn Sie ein Auslandssemester absolvieren möchten, müssen Sie sich rechtzeitig um einen Platz an einer unserer vielen Partneruniversitäten bewerben, denn das Bewerbungsverfahren nimmt einige Zeit in Anspruch! Die Frist für die Bewerbung für das gesamte akademische Jahr (gemeinsame Frist für Winter- und Sommersemester) liegt immer im Dezember des Vorjahres. Üblicherweise bewerben Sie sich also während Ihres 3. Semesters für einen Auslandsaufenthalt im 5. (ggf. auch erst im 6.) Semester.

Die genauen Fristen und weitere Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie beim International Office.

Alle Studierenden müssen Kenntnisse in 2 Fremdsprachen nachweisen.

Studierende, die ihre HZB in Deutschland erworben haben, müssen die beiden folgenden Nachweise erbringen:

  • B2 in einer Fremdsprache, die nicht Englisch ist
  • B1 in einer anderen Fremdsprache oder C1 in Englisch

Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen die beiden folgenden Nachweise erbringen:

  • B2 in Deutsch
  • B1 in einer weiteren Fremdsprache oder C1 in Englisch (nur für Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht im englischen Sprachraum erworben haben)

Wenn Sie die für Sie zutreffenden Nachweise erbringen, erhalten Sie die vollen 36 ECTS in Modul 7.

Die Anerkennung von Sprachkenntnissen, die nicht an der Viadrina erworben werden, ist im Modul 7 grundsätzlich möglich. Das gilt auch für Sprachen, die das Sprachenzentrum der Viadrina nicht anbietet. Für die an der Viadrina angebotenen Sprachen gibt das Sprachenzentrum Hinweise, welche Zertifikate auf welcher Niveaustufe anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Wenn Sie vorhaben, während Ihres Studiums Sprachkurse außerhalb der Viadrina zu belegen, raten wir Ihnen dringend dazu, vorab Kontakt mit der Studiengangskoordination aufzunehmen, um besprechen, ob die Kurse, die sie belegen möchten, im Modul 7 anerkannt werden können.

Wenn Sie in der Sprache schon Vorkenntnisse haben, müssen Sie einen Einstufungstest machen, um Zugang zu der für Sie geeigneten Kursstufe zu erhalten. Die Einstufungstests finden immer in den ersten zwei Semesterwochen statt. Die genauen Termine finden Sie auf der Seite des Sprachenzentrums.

Wenn Sie noch keine Vorkenntnisse in der Sprache haben, müssen Sie keinen Einstufungstest absolvieren, sondern melden sich einfach für die Kursstufe A1 ein.

Für den Abschluss des BA CuSo benötigen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2. Weitere Kurse sind also nicht zwingend nötig.

Wenn Sie nach dem Bachelor allerdings auch ein Masterstudium in Deutschland planen, empfehlen wir Ihnen, mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 zu erwerben, weil diese in den meisten deutschsprachigen Masterprogrammen verlangt werden. Wenn Sie bei der Einschreibung also bereits über B2 in Deutsch verfügen, kann es trotzdem eine gute Idee sein, Ihre Kenntnisse während des Studiums auf die Stufe C1 (oder sogar C2) zu erweitern und/oder aktiv zu halten, z. B. auch durch den Besuch von deutschsprachigen Kursen.

In jedem Fall müssen Sie sich Ihre Zertifikate durch den Prüfungsausschuss anerkennen lassen.

Voraussetzungen für die Anmeldung

Sie können Ihre Bachelor-Arbeit anmelden, wenn Sie mindestens 75 % der für den Studienabschluss erforderlichen ECTS (abzüglich der Leistungspunkte für die Abschlussarbeit und für das Abschlusskolloquium) erbracht haben, also insgesamt 126 ECTS. Um im letzten Semester genügend Ressourcen für die Bachelor-Arbeit zu haben, ist es aber ratsam, möglichst viele studienbegleitende Leistungen, gerade auch die Sprachkurse, absolviert zu haben, bevor Sie mit der Arbeit beginnen.

 

Anmeldung

Um Ihre Bachelor-Arbeit anzumelden, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung beim Prüfungsamt einreichen. Neben ihren bisher erbrachten Leistungen müssen Sie in diesem Antrag auch die Prüfer*innen für Ihre mündliche Abschlussprüfung („Abschluss-Kolloquium“) angeben (siehe Frage 15). Sie sollten diese also bereits vor der Anmeldung angesprochen haben. Wenn alle Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllt sind, erhalten sie vom Prüfungsamt das Formular zur Vergabe des Themas der Bachelor-Arbeit („Laufzettel“).

Auf dem Laufzettel tragen Sie das Thema Ihrer Bachelor-Arbeit ein, unterschreiben ihn und holen anschließend alle nötigen Unterschriften ein. Auf dem Laufzettel wird auch der „Tag der Themenausgabe“ vermerkt, ab dem die Bearbeitungsdauer von 8 Wochen beginnt. Wenn der Laufzettel vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, wird er vom Prüfungsausschuss an das Prüfungsamt weitergeleitet.

 

Thema und Umfang

Die Bachelor-Arbeit soll einen Umfang von 40 Seiten haben und muss einer der vier Fachdisziplinen der Kulturwissenschaftlichen Fakultät zugeordnet sein (Kulturgeschichte, Vergleichende Sozialwissenschaften, Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft). Das Thema der Arbeit können Sie frei wählen.

Es gibt verschiedene Wege, ein Thema für die Arbeit zu finden. Viele Studierende greifen beispielsweise ein Thema, das sie in ihren inhaltlichen Wahlpflichtmodulen besonders begeistert hat und über das sie vielleicht schon eine Hausarbeit geschrieben haben, auf und vertiefen es in ihrer Bachelor-Arbeit. Andere Studierende finden die Lehrveranstaltungen einer bestimmten Professur interessant, würden ihre Arbeit gern an dieser Professur schreiben, haben aber noch kein konkretes Thema vor Augen. Hier bietet es sich an, die Sprechstunde der Professur zu besuchen und über mögliche Themen und Fragestellungen für die Bachelor-Arbeit zu sprechen. Auch der Besuch des Fachkolloquiums dieser Professur im Rahmen von Modul 6 kann hier Ideen für das Thema der eigenen Bachelor-Arbeit liefern.

Wenn Sie ein Thema gefunden haben, sollten Sie dieses rechtzeitig mit Ihrer/Ihrem Erstgutachter*in besprechen, damit sichergestellt ist, dass Thema und Fragestellung vom Inhalt und Umfang für eine Bachelor-Arbeit geeignet sind.

 

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt 8 Wochen ab dem „Tag der Themenausgabe“, der im Laufzettel bei der Anmeldung vermerkt wird (siehe oben). Nach Einreichen der Arbeit haben die Gutachter*innen 4 Wochen Zeit, um die Arbeit zu bewerten.

 

Auswahl der Gutachter*innen

Die Bachelor-Arbeit wird von zwei Gutachter*innen bewertet, von denen eine*r, in der Regel die/der Erstgutachter*in, (Junior-) Professor*in oder Privatdozent*in sein muss. Bitte sprechen Sie potenzielle (Erst-) Gutachter*innen Ihrer Arbeit rechtzeitig an. Wenn Sie eine*n Erstgutachter*in gefunden haben, unterstützt diese*r in der Regel auch dabei, eine*n Zweitgutachter*in zu finden. Oft kommen dafür akademische Mitarbeitende an der jeweiligen Professur in Frage.

 

Formale Vorgaben

Vorgaben für die Formatierung Ihrer Bachelor-Arbeit und die bevorzugte Zitierweise besprechen Sie bitte direkt mit der/dem Erstgutachter*in. Bei vielen Professuren finden Sie Hinweise zum Verfassen von Abschlussarbeiten auf der Homepage.

Voraussetzungen für die Prüfungsberechtigung

Die mündliche Bachelor-Prüfung kann abgelegt werden, wenn alle studienbegleitenden Leistungen erbracht sind und die Bachelor-Arbeit mit mindestens 4,0 bewertet wurde. Fehlende Leistungsnachweise müssen spätestens 3 Tage vor der Prüfung beim Prüfungsamt eingereicht werden. Wenn alle Leistungsnachweise vorliegen, erhalten Sie vom Prüfungsamt die Bestätigung über die Erfüllung der Prüfungsvoraussetzungen, die Sie den Prüfer*innen vor Beginn Ihrer Abschlussprüfung vorlegen müssen. Bitte treten Sie die Prüfung nicht an, wenn Sie diese Bestätigung noch nicht erhalten haben.

 

Ablauf und Gegenstand der Prüfung

Die Prüfung dauert etwa 60 Minuten und besteht aus drei Teilprüfungen: einem Thema aus dem Bereich Kulturwissenschaften, einem Thema aus Modul 3 und einem Thema aus Modul 4. Das Thema der Bachelor-Arbeit ist in der Regel eines der Prüfungsthemen (Verteidigung der Arbeit). Die Prüfung wird von zwei Prüfer*innen abgenommen, eine*r davon prüft Sie also in zwei Themen.

 

Auswahl der Prüfer*innen

Für die Auswahl der beiden Prüfer*innen gelten die gleichen Voraussetzungen wir für die Gutachter*innen der Bachelor-Arbeit (siehe Frage 14), es müssen aber nicht dieselben Personen sein.

 

Vereinbarung des Prüfungstermins

Ihren Prüfungstermin vereinbaren Sie individuell mit den Prüfer*innen. Bitte sprechen Sie Ihre Prüfer*innen rechtzeitig an und achten Sie bei der Terminfestlegung darauf, dass Ihnen die Gutachten für Ihre Bachelor-Arbeit eine Woche vor dem Prüfungstermin vorliegen sollten. Da die Gutachter*innen 4 Wochen Zeit haben, um die Gutachten zu verfassen, sollten in der Regel also mindestens 5 Wochen zwischen der Abgabe Ihrer Bachelor-Arbeit und der mündlichen Prüfung liegen.

Ihre Leistungen gehen wie folgt in die Gesamtnote ein:

  • 60% Studienbegleitende Leistungsnachweise (Module 1 – 5, ggf. 8)
  • 10% Modul 7 (Sprachen)
  • 20% Bachelorarbeit
  • 10% Abschlusskolloquium

Bewerben & Einschreiben

Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Äquivalent)

Wenn Sie Ihren Abschluss nicht in Deutschland erworben haben, können Sie auf dem Online-Portal anabin prüfen, ob dieser als Äquivalent zum deutschen Abitur anerkannt werden kann.

 

Sprachkenntnisse

Um die englischsprachigen Lehrveranstaltungen im Bachelor Cultural and Social Studies, insb. die ausschließlich in englischer Sprache angebotenen Grundlagenmodule, erfolgreich absolvieren zu können, sollten Sie schon zu Studienbeginn über gute Englischkenntnisse verfügen (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens).

Von ausreichenden Sprachkenntnissen ist u. a. bei folgenden Zertifikaten auszugehen:

Deutschkenntnisse müssen bei der Einschreibung nicht nachgewiesen werden. Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen aber während des Studiums mindestens das Niveau B2 in Deutsch erreichen.

Einschreibungen für das 1. Fachsemester sind nur zum Wintersemester möglich.

Deutsche und Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer*innen) schreiben sich in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September online über viaCampus ein.

Anschließend senden Sie bis zum 20. September folgende Unterlagen an die Europa-Universität Viadrina:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
  • einen Krankenversicherungsnachweis*,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • ggf. Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • ggf. eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.

Als beruflich Qualifizierte/r ohne Abitur reichen Sie bitte als Hochschulzugangsberechtigung folgende Unterlagen ein:

  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusses der Sekundarstufe und
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der für das beabsichtigte Studium geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung und
  • Arbeitszeugnisse zum Nachweis der erforderlichen Berufserfahrung (mindestens zwei Jahre)

* Hinweise zur studentischen Krankenversicherung

Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.

Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.

Studierende,

  • ab 30 Jahren
  • in Weiterbildungsstudiengängen
  • die sich für eine Promotion einschreiben
  • am College eingeschrieben werden

erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.

Bitte bewerben Sie sich vom 1. Juni bis 15. Juli bei uni-assist e.V. Berlin. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Bachelor/index.html.

Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Für alle höheren Fachsemester können Sie sich in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September (für das Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. März (für das Sommersemester) online unter viaCampus einschreiben. Dies gilt unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft oder dem Land, in dem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Bei der Einschreibung in ein höheres Fachsemester erfolgt auch die Bewerbung ausländischer Studierender mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung über viaCampus, nicht über uni-assist.

Anschließend senden Sie bis zum 20. September (für das Wintersemester) bzw. bis zum 20. März (für das Sommersemester) folgende Unterlagen an die Europa-Universität Viadrina:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
  • einen Krankenversicherungsnachweis*,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • Bei vorherigem Studium in Deutschland: Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • Bei vorherigem Studium in Deutschland: eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule (nicht erforderlich bei vorherigem Studium in Berlin oder Brandenburg bzw. sofern Sie zuvor nicht im Bereich des Grundgesetzes studiert haben),
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl,
  • die Bestätigung der Einstufung in ein höheres Fachsemester. Diese beantragen Sie parallel zur Einschreibung beim zuständigen Prüfungsausschuss.

*Hinweise zur studentischen Krankenversicherung

Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.

Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.

Studierende,

  • ab 30 Jahren
  • in Weiterbildungsstudiengängen
  • die sich für eine Promotion einschreiben
  • am College eingeschrieben werden

erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.


Alle einzureichenden Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie gern die Studienfachberatung.

Kontakt

Dr. Oliver Kossack

Koordination und Studienfachberatung

Sprechzeiten

Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie hier.

Prof. Dr. Nicole Richter

Vorsitzende des Prüfungsausschusses

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nach Vereinbarung

Prof. Dr. Britta Schneider

Studiengangsleitung

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nach Vereinbarung