Allgemeine Informationen für Incoming-Studierende
Internationale Studierende an der Viadrina

Heide Fest/Viadrina
Egal, ob Sie eines unserer Studienprogramme absolvieren und mit einen akademischen Abschluss der Europa-Universität Viadrina abschließen möchten oder ob Sie einen ein- oder zweisemestrigen Auslandsaufenthalt im Rahmen unserer Austauschprogramme bei uns an der Viadrina planen – Wir heißen Sie herzlich willkommen.
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen, die das Ankommen und Einleben erleichtern sollen.
Bewerbung
Wir freuen uns, dass Sie in Erwägung ziehen an der Europa-Universität Viadrina als Vollzeitstudent, Austauschstudent oder als Gaststudent zu studieren! Hier erhalten Sie genauere Informationen zu den Möglichkeiten, an der Viadrina zu studieren:
Studiengänge an der Viadrina
Wenn Sie einen Abschluss an der Viadrina erwerben möchten, finden Sie auf den folgenden Seiten detaillierten Informationen zum Bewerbungsverfahren für:
Daneben haben Sie die Möglichkeit sich für ein Austauschstudium an der Viadrina zu bewerben.
Alle notwendigen Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt an der Viadrina sowie zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Visum
Wer an einer deutschen Hochschule studieren will, sollte rechtzeitig vor der Einreise bei der deutschen konsularischen Vertretung in seinem Heimatland ein Visum für Studienzwecke beantragen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Studenten aus:
- den Staaten der Europäischen Union und
- Staaten, mit denen abweichende Regelungen vereinbart sind (z. B. Honduras, Island, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Liechtenstein und USA).
Informationen zu den Visabestimmungen in Deutschland finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes oder den Visa-Navigator. Dort werden Sie auch darüber informiert, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht.
Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist ein. Die Umwandlung eines Touristenvisums in eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung ist in Deutschland nicht möglich.
Bitten achten Sie darauf, dass ein "multiple entry" Visum beantragt wird, dass zum mehrfachen Grenzübertritt berechtigt.
Durch die Grenzlage der Viadrina an der polnischen Grenze finden einige Kurse in der gemeinsamen Einrichtung der Europa-Universität Viadrina und der Adam Mickiewicz Universität, dem Collegium Polonicum, statt. Sollten einige Ihrer Kurse am Collegium Polonicum stattfinden, vergewissern Sie sich bitte, dass Ihr Visum/Ihre Aufenthaltsgenehmigung Ihnen das regelmäßige Pendeln zwischen Polen und Deutschland erlaubt. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die örtlichen Behörden. Führen Sie beim Grenzübertritt stets Ihre Ausweisdokumente mit.
Nur für Austauschstudierende: Wenn Ihr Studienaufenthalt in Deutschland nicht länger als 12 Monate dauern wird, können Sie die Visastelle ersuchen, Ihnen ein D-Visum für die gesamte Aufenthaltsdauer nach Art. 18 Abs. 2 SDÜ für alle Schengen-Staaten zu erteilen. In diesem Fall entfällt für Sie die Beantragung eines Aufenthaltstitels hier in Deutschland.
Anreise und Ankunft in Frankfurt (Oder)
Bitte teilen Sie uns mindestens eine Woche vor Anreise Ihre Ankunft in Frankfurt (Oder) mit.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich bei der studentischen Organisation Interstudis zu melden. Diese Organisation stellt Ihnen eine*n Tutor*in bereit, der Sie in den ersten Tagen unterstützen wird.
Wann soll ich anreisen?
Bitte legen Sie Ihre Anreise möglichst auf einen Werktag (Montag - Freitag). Am Wochenende ist niemand in der Universität oder im Wohnheim für Sie erreichbar ist. Falls Sie in einem unserer Wohnheime wohnen werden, reisen Sie bitte während der Sprechzeiten des Studierendenwerks an. Wenn Sie am Wochenende anreisen müssen, informieren Sie bitte unbedingt vorher die Interstudis.
Bitte reisen Sie spätestens eine Woche vor Semesterbeginn an (d.h. im Wintersemester: Ende September und im Sommersemester: Ende: März).
Wie kann ich anreisen?
Um nach Frankfurt (Oder) zu kommen, sollte man über Berlin anreisen. Bitte verwechseln Sie Frankfurt (Oder) nicht mit Frankfurt am Main! Es handelt sich um zwei unterschiedliche Städte. Berlin ist der nächstgrößere Verkehrsknotenpunkt, an dem auch internationale Flüge ankommen.
Sie haben folgende Möglichkeiten um nach Frankfurt (Oder) zu gelangen:
Anreise über Flughafen BER:
Nach der Ankunft in BER haben Sie die Möglichkeit, entweder mit einem Taxi oder mit dem Zug (FEX, RE7 oder RB14) zum Ostkreuz zu kommen. Tickets gibt es an den Ticketautomaten bei den Bahnstiegen am Flughafen. Vom Ostkreuz aus fahren Züge (RE1) direkt nach Frankfurt (Oder). Die Details zur Verbindung können Sie auf der Webseite des lokalen Verkehrsverbunds VBB oder der Deutschen Bahn prüfen.
Anreise mit der Bahn über Berlin:
Den Fahrplan kann man auf der Webseite der Deutschen Bahn abrufen. Normalerweise fahren die Züge von Berlin nach Frankfurt (Oder) zweimal pro Stunde und nennen sich Regionalexpress (RE 1). Der Zug fährt direkt nach Frankfurt (Oder) bzw. über Frankfurt (Oder) weiter nach Eisenhüttenstadt oder Cottbus. Sie sollten sich vergewissern, dass der Zug auch wirklich in Frankfurt (Oder) hält.
Bitte achten Sie auch darauf am richtigen Bahnhof auszusteigen. Steigen Sie nicht in "Frankfurt (Oder) - Rosengarten" aus, sondern erst eine Station weiter in "Frankfurt (Oder)"!
Anreise mit der Bahn über Polen:
Wenn man über Polen reist, besteht die Möglichkeit, mit Zügen direkt nach Frankfurt (Oder) zu gelangen.
In Ihren ersten Tagen werden Sie einige bürokratische Dinge erledigen müssen. Bitte beachten Sie: Für die erste Woche benötigen Sie rund 500 Euro!
Gehen Sie bitte sicher, dass Sie dieses Geld in bar zur Verfügung haben oder auf einem Bankkonto, auf das Sie zugreifen können! Kreditkarten und Traveller Checks können für die meisten offiziellen Zahlungen nicht genutzt werden.
Studierendenwerk
Mietvertrag unterschreiben, Schlüssel für Zimmer
beim Hausmeister im Wohnheim abholen
Semesterbeitrag
Semesterbeitrag überweisen bzw. einzahlen
Krankenkasse
Krankenversicherung abschließen bzw. Versicherungsbescheinigung besorgen. Vertreter*innen verschiedener gesetzlicher Krankenkassen können Sie mittwochs auch im Foyer des Auditorium Maximum in der Logenstraße 4 treffen.
Immatrikulationsamt
Einschreibung an der Europa Universität Viadrina
Behörden
- Einwohnermeldeamt (Rathaus): In Deutschland sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Wohnsitz bei der Stadt anzumelden. Sie erhalten eine Meldebescheinigung, die ein wichtiges Dokument ist, das Sie z. B. für die Eröffnung eines Bankkontos, die Verlängerung Ihres Visums usw. benötigen und sorgfältig aufbewahren sollten
- Ausländerbehörde (Rathaus): Deutschland-Visum verlängern/Aufenthaltstitel beantragen (betrifft internationale Studierende, Gast- und Austauschstudierende aus Nicht-EU-Ländern)
Genauere Informationen und Unterstützung erhalten Sie von uns und den Interstudis.
Infos zur EinführungswocheDie meisten Studierenden wohnen in modernen Studentenwohnheimen, die sich auf beiden Seiten der Oder in Frankfurt (Oder) und in Słubice befinden. Genau wie die Gebäude der Universität sind auch die Studentenwohnheime in der Stadt verteilt.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie ein Wohnheim in dem Land wählen, für das Sie ein Visum/eine Aufenthaltsgenehmigung haben (falls benötigt).
Wohnanlagen des StudierendenwerksKrankenversicherung
Um sich an einer deutschen Hochschule einschreiben zu können, benötigen Sie eine gültige Krankenversicherung, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht (Versicherungspflicht). Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unterlagen für die Einschreibung (= Immatrikulation) an der Hochschule vorzulegen. Bitte beachten Sie folgende Informationen:
Bewerber*innen, die aus Ländern kommen, mit denen besondere Vereinbarungen bezüglich der Sozial- und Krankenversicherung bestehen, brauchen keine Deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Wenn das der Fall ist, reicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) aus. Diese müssen Sie rechtzeitig bei Ihrer Versicherung in Ihrem Heimatland beantragen. In Deutschland legen Sie diese einer deutschen Krankenkasse vor, damit Sie Ihnen die erforderliche Versicherungsbescheinigung für die Universität ausstellt.
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob dies auf Sie zutrifft. Beachten Sie bitte auch, dass es hiervon abweichende Regelungen gibt, wenn Sie während Ihres Aufnethalts in Deutschland anfangen zu arbeiten (z. B. einen Nebenjob). Informieren Sie sich in diesem Fall rechtzeitig.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, ist der Abschluss einer deutschen Krankenversicherung in den meisten Fällen Pflicht. Nach Ihrer Ankunft in Frankfurt (Oder) müssen Sie eine Krankenversicherung bei einer deutschen Krankenkasse abschließen. Sie stellt Ihnen dann auch die Versicherungsbescheinigung für die Hochschule aus.
Studierende aus der Türkei: Wenn Sie aus der Türkei kommen und das A/T 11-Dokument haben, brauchen Sie keine deutsche Krankenversicherung abzuschließen, da das A/T 11-Dokument völlig ausreichend ist. In Deutschland legen Sie dieses einer deutschen Krankenkasse vor, damit Sie Ihnen die erforderliche Versicherungsbescheinigung für die Universität ausstellt.
Bitte schließen Sie keine Versicherungen im Heimatland ab, da diese den gesetzlichen Anforderungen oftmals nicht entsprechen und daher auch nicht anerkannt werden. Sollten Sie im Vorfeld Ihrer Anreise nach Deutschland für das Visa-Verfahren einen Krankenversicherungsnachweis benötigen, kontaktieren Sie uns.
Es gibt mehrere gesetzliche Krankenkassen in Deutschland und Sie können jede wählen. Unsere Studierenden habe gute Erfahrungen mit der AOK Nordost und der Techniker Krankenkasse (TK) gemacht.
Hier finden Sie den Link zum Portal der AOK für Onlineanträge.
Hier finden Sie den Link zum Portal der TK für Onlineanträge.
Bitte senden Sie auch eine E-Mail mit den folgenden Informationen entweder an Franziska.Herschelmann@tk.de oder an Rebecca.Heinze@NORDOST.AOK.DE, um die Versicherungsbescheinigung für die Universität zu erhalten:
- Ihr Vorname, Nachname und Ihr Geschlecht
- Ihre deutsche Adresse (mit c/o, Wohnungsnummer etc.)
- Vollständiger Name unserer Universität (Europa-Universität Viadrina)
- Ein Scan Ihrer A/T 11 (Gesundheitskarte, hauptsächlich für türkische Studierende).
Keine Versicherungspflicht besteht für:
- Für Bewerber*innen (und Studierende), die das 30. Lebensjahr vollendet oder das 14. Fachsemester überschritten haben. Sie müssen sich dann selbst freiwillig gesetzlich oder privat versichern. In Ausnahmefällen kann die Versicherungspflicht verlängert werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Private Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch eine der wichtigsten überhaupt. Die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn man anderen einen Schaden zufügt, also versehentlich das Eigentum oder die Gesundheit Fremder (zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall als Fahrradfahrer*in) schädigt. Die verursachten Schäden können Millionen kosten und zur finanziellen Gefahr werden. Im Internet finden Sie viele Angebote privater Versicherungsgesellschaften.
Unfallversicherung
Wenn Sie zu Studienzwecken an der Universität unterwegs sind, sind über die Viadrina auch unfallversichert.
In Ihrer Freizeit greift die Unfallversicherung des Studentierendenwerks.
Studieren
Lehr- und Prüfungsformen
Damit Sie sich einen besseren Eindruck von unseren Lehrveranstaltungen machen können, finden Sie hier einen allgemeinen Überblick über die Lehr- und Prüfungsformen an der Viadrina.
1. Lehreinheiten
- Semesterwochenstunde:
Eine Semesterwochenstunde (SWS) beträgt 45 min. Diese Angabe bezieht sich auf die wöchentlichen Kontakt-/Präsenzstunden einer Lehrveranstaltung, welche auch im entsprechenden Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht werden. Veranstaltungen an der Europa-Universität Viadrina haben zumeist eine Dauer von 2 SWS, d.h. eine Dauer von 1 Stunde und 30 min.
- Beginn & Ende:
Beginn und Ende der Lehreinheiten werden regelmäßig mit vollen Stunden angegeben. Für den genauen Beginn der Lehreinheit ist auf folgende Angaben zur Uhrzeit zu achten:
"c.t."
Die meisten Lehreinheiten beginnen "c.t." (lateinisch: cum tempore = "mit Zeit", das sogenannte "Akademische Viertel"). Das bedeutet die Lehreinheiten beginnen 15 min. später als angegeben. Das ist auch dann der Fall, wenn nicht ausdrücklich "c.t." hinter der Uhrzeit steht.
⇒ Bsp.: 10:00 Uhr (c.t.) - Beginn um 10:15 Uhr
⇒ Bsp.: 10:00 Uhr - Beginn um 10:15 Uhr
"s.t."
Falls die Lehreinheit pünktlich zur angegebenen Uhrzeit beginnt, wird dies durch die Angabe "s.t." (lateinisch: sine tempore = "ohne Zeit") gekennzeichnet. Dies wird immer mit der Uhrzeit zusammen genannt.
⇒ Bsp.: 10:00 Uhr (s.t.) - Beginn um 10:00 Uhr
2. Lehrsystem
- Vorlesung:
Eine Vorlesung dauert in der Regel zwei bis drei Stunden. Ein Professor oder eine Professorin hält vor einem Auditorium einen Vortrag zu einem Thema. Die Studierenden schreiben mit und haben in der Regel auch die Möglichkeit, während oder nach der Veranstaltung Fragen zu stellen.
- Seminar:
Während eine Vorlesung ohne Einschränkungen besucht werden kann, ist die Zahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Seminaren begrenzt. Deshalb ist für diese Unterrichtsform häufig eine Voranmeldung nötig. Die Anwesenheit ist obligatorisch und wird in der Regel über Anwesenheitslisten kontrolliert. Ein Seminar verlangt von den Studierenden aktive Mitarbeit, in der Regel bereiten sie ein wissenschaftliches Referat zu einem Thema vor und stellen es im Plenum vor.
- Blockseminare:
Sie stellen eine kompaktere Unterrichtsform dar und finden oft an Wochenenden statt.
- Übung/Tutorium:
Eine Übung dient der Vertiefung eines in einer Vorlesung oder auch einem Seminar behandelten Themas. Meist geht es um die Lösung von Aufgaben in den Wirtschaftswissenschaften bzw. Fällen in den Rechtswissenschaften. Die Aufgaben, die in den Übungen behandelt werden, werden von den Lehrenden vorab im Internet veröffentlicht. Von den Studierenden wird verlangt, sich zu Hause gründlich vorzubereiten und die Lösungswege und Probleme anschließend im Unterricht vorzustellen und gemeinsam zu diskutieren.
3. Prüfungsformen
- Wirtschaftswissenschaften:
Vorlesungen und Übungen in den Wirtschaftswissenschaften schließen in der Regel am Ende des Semesters mit einer Klausur ab. Wer die Klausur nicht beim ersten Mal besteht, kann zu Beginn des darauffolgenden Semesters eine Nachprüfung ablegen. In den höheren Semestern können sich die Anforderungen erhöhen: so kann z. B. zusätzlich zu einer schriftlichen Prüfung ein mündliches Referat verlangt werden.
- Rechtswissenschaften:
Auch die angehenden Juristen und Juristinnen schließen ihre Vorlesungen und Übungen am Ende des Semesters mit Klausuren ab. Außerdem werden von ihnen noch Hausarbeiten verlangt, die meist während der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden müssen.
- Kulturwissenschaften:
In den Kulturwissenschaften werden weniger Klausuren geschrieben. Für den Leistungsnachweis werden in der Regel mehrere Essays oder wissenschaftliche Hausarbeiten verlangt. Die Abgabetermine werden von den einzelnen Lehrstühlen festgelegt. Meistens schreiben Studierende ihre Hausarbeiten in den Semesterferien.
Sprachausbildung
Bedingt durch die internationale Ausrichtung der Universität ist die Fremdsprachenausbildung ein integraler Bestandteil aller Studiengänge an der Europa-Universität Viadrina. Das Sprachenzentrum der Europa-Universität Viadrina ist als zentrale Einrichtung verantwortlich für die Planung und Durchführung der studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung.
Der Unterricht wird überwiegend durch Muttersprachler erteilt. Die Ausbildung führt vom Erwerb von Grundkenntnissen bis hin zur Fachsprachausbildung. Die Zertifikate des Sprachenzentrums der Viadrina sind im Rahmen von „Unicert“ – einem hochschulübergreifenden Zertifikatsystem – akkreditiert. Sowohl die Ausbildung als auch die Zertifikate stehen in Übereinstimmung mit dem Referenzrahmen des Europarates.
Bitte beachten Sie, dass:
- für die Einschreibung in die Sprachkurse bestimmte Fristen gelten,
- Sie sich für die Kurse online registrieren müssen,
- Sie an den Einstufungstests teilnehmen müssen, wenn Sie bereits Vorkenntnisse in den Sprachen Russisch, Französisch, Englisch und Deutsch besitzen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Sprachenzentrums.
Barrierefreies Studium
Die Viadrina unterstützt Studierende und Promovierende mit chronischen Erkrankungen und Beeinträchtigungen. Zu diesem Zweck bietet die Viadrina ein individuelles Beratungs- und Unterstützungsangebot an. Um sicherzustellen, dass Ihr Studienaufenthalt erfolgreich verläuft, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen eines Studiums mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Deutschland und an der Viadrina informieren:
Studieren mit Beeinträchtigung in Deutschland
Studieren mit Beeinträchtigung an der Viadrina
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Planung und Vorbereitung Ihres Studiums ggf. mehr Zeit benötigen als Ihre Kommiliton*innen. Nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt zur Abteilung Internationale Angelegenheiten der Viadrina und/oder zur Beratungsstelle für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (kurz: Barrierefrei-Beratungsstelle) auf.
Austauschstudierende (zum Beispiel ERASMUS) setzten sich bitte zunächst mit Ihrer Heimatuniversität in Verbindung. Nach der Nominierung gerne auch mit den genannten Ansprechstellen der Viadrina.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden von Viadrina Internationale Angelegenheiten und der Barrierefrei-Beratungsstelle gern zur Verfügung.
Nachteilsausgleich
Alle Prüfungsordnungen der Studiengänge an der Viadrina enthalten Regelungen zum Nachteilsausgleich für chronisch kranke und gesundheitlich beeinträchtigte Studierende. Wenn Sie für Ihren Studienaufenthalt an der Viadrina einen Nachteilsausgleich beantragen möchten, empfehlen wir Ihnen, dies frühzeitig den Mitarbeitenden von Viadrina International Angelegenheiten mitzuteilen. Beachten Sie bitte, dass die Viadrina selbst keine persönlichen Studienassistenten zur Verfügung stellen kann. Finanzielle Unterstützung für Begleitpersonen können jedoch z.B. über das Erasmus+-Programm für einen Auslandsaufenthalt beantragt werden.
Finanzielle Unterstützung für Erasmus+-Studierende mit Beeinträchtigungen
Studierende mit Behinderung können über das Erasmus+-Programm finanzielle Zuschüsse für einen Auslandsaufenthalt erhalten, um behinderungsbedingte Mehrkosten abzudecken. Informieren Sie sich bei Bedarf rechtzeitig über diese Fördermöglichkeiten und die Antragstellung:
Erasmus+ -Fördermittel für Teilnehmende mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Studieren mit Kind
Die Europa-Universität Viadrina ist eine familienfreundliche Hochschule, die Studierende und Mitarbeitende mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen unterstützt. Sie bietet familienfreundliche Studien- und Arbeitsbedingungen, damit die Balance zwischen Wissenschaft und Familie gelingt. Seit 2014 ist die Hochschule Mitglied im Bestpractice Club "Familie in der Hochschule".
Die Viadrina bietet Ihnen eine familienfreundliche Infrastruktur sowie umfangreiche Beratung und Begleitung durch die Familienbeauftragte an. Informationen für internationale Studierende und Promovierende mit Familienaufgaben erhalten Sie auf den Webseiten der Abteilung für Chancengleichheit.
Finanzierung
Was kostet mein Studium an der Viadrina?
An der Viadrina gibt es (mit wenigen Ausnahmen) keine Studiengebühren. Trotzdem müssen Sie für Ihr Studium verschiedene Kosten einplanen, auch wenn das Leben in Frankfurt (Oder) relativ günstig ist.
Stipendien
Wer fördert mein Studium in Deutschland? Diese Frage stellt sich für ausländische Studieniteressierte, Doktoranden und Wissenschaftler, die in Deutschland studieren oder forschen wollen. Hier bestehen verschiedene Möglichkeiten der Förderung durch unterschiedliche Stipendienprogramme.
Geld verdienen
Mit einem Nebenjob können Sie sich etwas Geld dazu verdienen, Deutschland besser kennenlernen und Kontakte aufbauen. Mehr Informationen und Tipps für die Jobsuche finden Sie auf der Seite des DAAD.
Ende des Studiums/Aufenthalts - Auf Wiedersehen!
Diese Dokumente können auch für Austausch- und Gaststudierende wichtig sein, die nicht im Rahmen des Erasmus-Programmes an der Europa-Universität Viadrina waren.
Letter of Confirmation
Auf diesem Dokument bestätigen wir die Dauer Ihres Aufenthaltes an der Europa-Universität Viadrina. Normalerweise sollten Sie ein solches Formular von Ihrer Heimatuniversität haben (Bsp.: "Attestation de Présence", "Confirmation of Period of Stay", "Confirmation of Arrival and Departure"). Falls nicht, können wir Ihnen ein solches Dokument ausstellen.
Transcript of Records
Auf dem "Transcript of Records" werden Ihre Kurse und die erreichten Noten und ECTS Credits aufgelistet. Es wird erst dann von uns ausgestellt, wenn Sie uns alle Kurse und Noten mitgeteilt haben. Senden Sie uns dafür bitte per E-Mail an students-in@europa-uni.de die PDF-Datei mit den Noten Ihrer akademischen Kurse aus viaCampus.
Sie finden sie unter: Mein Studium > Studienservice > Bescheide/ Bescheinigungen > Notenspiegel.
Falls Sie Sprachkurse belegt haben, finden Sie den Ausdruck der Noten in viaCampus unter: Mein Studium > Leistungen > Notenspiegel über die Sprachausbildung. Dies senden Sie uns bitte ebenfalls zu.
Wenn Sie einen Kurs (oder mehrere Kurse) nicht bestanden haben und trotzdem möchten Sie, dass der in Ihr Transcript of Records aufgenommen wird, fügen Sie bitte auch einen Screenshot Ihrer viaCampus-Ergebnisse bei.
Mietvertrag
- Kündigung
Falls Ihr Mietvertrag nicht von vornherein für die Dauer Ihres Aufenthaltes befristet ist oder Sie früher abreisen wollen, müssen Sie diesen rechtzeitig beim Studierendenwerk kündigen. Die Kündigung ist frühestens nach 3 Monaten möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat und gilt zum Monatsende des Folgemonats. Das bedeutet, um zum Ende eines Monats zu kündigen, muss die schriftliche Kündigung zum Ende des davor liegenden Monats erfolgen. Bei Fragen können Sie sich an das Studentenwerk wenden.
- Termin mit Hausmeister
Außerdem müssen Sie die Wohnung vor Ihrer Abreise übergeben, d.h. Sie machen einen Termin mit dem Hausmeister. Bei diesem Termin überprüft der Hausmeister, ob Ihr Zimmer und die Gemeinschaftsräume sauber und ohne Schäden sind. Das Ergebnis dieser Übergabe ist Grundlage für die Rückzahlung der Kaution, welche Sie zu Beginn Eures Aufenthaltes bezahlt haben.
- Rückzahlung der Kaution
Gast- und Austauschstudierende aus Ländern mit SEPA / IBAN (BIC) - Zahlungsverkehr
Das Geld wird per SEPA-Verfahren entweder auf das deutsche Bankkonto oder auf ein von Ihnen benanntes Konto im Heimatland überwiesen. Denken Sie also bitte rechtzeitig daran, das Studentenwerk zu informieren, auf welches Konto das Geld überwiesen werden soll.
Gast- und Austauschstudierende aus Ländern ohne SEPA / IBAN (BIC) - Zahlungsverkehr
Wegen der hohen Kosten bei Auslandsüberweisungen für Gast- und Austauschstudierende aus Ländern, die nicht am SEPA-Verfahren teilnehmen, kann die Kaution auf Anfrage in bar ausgezahlt werden. Das Studentenwerk muss mindestens eine Woche im Voraus darüber informiert werden, dass Sie Ihre Kaution dort in bar abholen wollen.
Bankkonto
Haben Sie extra für Ihren Aufenthalt ein Bankkonto in Deutschland eingerichtet, sollten Sie daran denken dieses vor Ihrer Abreise kündigen.
Sonstige Verträge
Falls Sie weitere Verträge abgeschlossen haben, wie z.B.: Fitnesscenter, Handy, etc., müssen Sie auch diese rechtzeitig vor Ihrer Abreise kündigen.
Krankenversicherung
Haben Sie eine deutsche Krankenversicherung für Ihren Aufenthalt abgeschlossen, können Sie diese nur mit der Exmatrikulationsbescheinigung kündigen. Es reicht meist aus, diese Bescheinigung der Krankenkasse vorzulegen. In einigen Fällen wird auch die Vorlage eines Flug- oder Bahntickets verlangt.
Rathaus - Bürgerbüro (Abmeldung)
So wie Sie sich zu Beginn Ihres Aufenthalts in Deutschland im Bürgerbüro im Rathaus angemeldet haben, müssen Sie sich nun dort auch wieder abmelden. Diese Abmeldung ist zwingend vorgeschrieben. Dazu gehen Sie bitte ca. eine Woche vor der Abreise persönlich zum Bürgerbüro im Rathaus und teilen dort das geplante Datum Ihrer Abreise mit. Dort bekommen Sie unmittelbar eine schriftliche Bestätigung der Abmeldung.
Es ist auch möglich, sich online beim Bürgerbüro abzumelden – füllen Sie bitte dazu dieses Formular für die Abmeldung aus (erhältlich auf der Webseite der Stadt Frankfurt (Oder)) und schicken Sie es an: buergeramt@frankfurt-oder.de. Dort ist auch eine ins Englische übersetzte Version des Dokuments erhältlich. Bitte beachten Sie aber, dass die deutsche Version (ausgefüllt und unterschrieben) ans Bürgeramt geschickt werden muss. Sollten Sie eine Bestätigung der Abmeldung brauchen, teilen Sie das bitte direkt beim Antrag mit und schreiben Sie die postalische Adresse hinzu (auch für Ausland möglich), wo Sie das Dokument erhalten können.
Europa-Universität Viadrina (Exmatrikulation)
Wenn Sie sich nicht zurückmelden oder Ihr Studium beenden, werden Sie zum Semesterende (31.03. oder 30.09.) automatisch von der Europa-Universität Viadrina exmatrikuliert. Falls für Sie eine frühere Exmatrikulation nötig ist, müssen Sie diese beantragen. Bitte exmatrikulieren Sie sich nicht, bevor Sie alle Prüfungen an der Europa-Universität Viadrina abgelegt haben!
Exmatrikulationsbescheinigung
1. Antrag auf Exmatrikulation ausfüllen
Zunächst müssen Sie den Antrag auf Exmatrikulation ausfüllen. Dabei ist es wichtig als Datum für die Exmatrikulation den Tag Ihrer Abreise aus Deutschland anzugeben.
2. Antrag auf Exmatrikulation unterschreiben lassen
Für diesen Antrag sind ihre Unterschrift und eine von der Universitäts-Bibliothek erforderlich.
3. Exmatrikulationsbescheinigung
Sie können den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Exmatrikulation am Service Point im Auditorium Maximum oder zu den Sprechstunden des Immatrikulationsamtes direkt dort abgeben. Am nächsten Tag steht Ihnen in viaCampus zu entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung zur Verfügung, die Sie dort herunterladen und ausdrucken können.