Master in European Studies (MES)

Das Studium

Der Master in European Studies (MES) ist ein mehrsprachiger, interdisziplinärer Master-Studiengang (M.A.) an den drei Fakultäten der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Im Rahmen Ihres Studiums analysieren Sie Probleme des Zusammenlebens im wachsenden Europa und erhalten die Kompetenz, zu deren Lösung beizutragen.

In vier Zentralbereichen – Kultur, Politik, Recht und Wirtschaft – werden im MES Lehrveranstaltungen auf Deutsch, Englisch, Französisch und Polnisch von den verschiedenen Fakultäten der Viadrina angeboten. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse in zwei von sechs Wahlpflichtbereichen (Regieren in Europa; Europäisches Wirtschaftsrecht; Migration, Ethnizität, Ethnozentrismus; Regionalentwicklung in Europa; Kultur, Geschichte und Gesellschaft in Europa sowie Wirtschaftspolitik in Europa). Es liegt an Ihnen, sich Ihr individuelles MES-Profil aufzubauen und eigene Schwerpunkte zu setzen.

 

Internationalität

Zur Stärkung Ihres internationalen Profils können Sie das große Netz von rund 200 Partneruniversitäten in über 40 Ländern der Viadrina nutzen, um ein Semester im Ausland zu verbringen. Besonders Sprachbegeisterte haben die Option, ein Mehrsprachigkeitszertifikat zu erwerben. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich für eines unserer drei Doppelmaster-Programme zu bewerben:

  1. für das deutsch-polnische Programm mit der Uniwersytet im. Adama Mickiewicza in Poznań im Bereich Politikwissenschaften,
  2. für den Doppelmaster mit der Istanbul BILGI University sowie
  3. für das Doppelprogramm mit dem Institut d’Etudes Politiques (IEP) in Strasbourg.

Studienstruktur

Modulstruktur

Der Studiengang basiert auf einer verbindlichen Modulstruktur. Diese soll sowohl Grundwissen im Bereich der Europa-Studien vermitteln als auch eine individuelle Schwerpunktsetzung ermöglichen. Hinzu kommen praktisch erworbene Kenntnisse und Fremdsprachenkurse.

Während des Studiums sind insgesamt 120 ECTS-Punkte zu erwerben. Das Studium umfasst vier Semester mit ca. 3.600 Arbeitsstunden.

Die in fünf von sechs Modulen erbrachten Leistungen bilden die Grundlage zur Ermittlung der Gesamtnote für den Master in European Studies. Der Erwerb der Studienleistungen verteilt sich nach folgendem Muster der Übersichtstabelle auf die unterschiedlichen Module.

 

Lehrveranstaltungen

Für alle Studierenden gibt es Pflichtveranstaltungen in den Bereichen Kultur, Politik, Jura und Wirtschaft. Studiert wird an den drei Fakultäten der Viadrina, der Kultur-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Es handelt sich bei dem MES also um einen fakultätsübergreifenden, transdisziplinären Studiengang.

Die vier genannten Bereiche - Kultur, Politik, Jura und Wirtschaft - entsprechen zugleich den vier möglichen disziplinären Vertiefungen, die im Rahmen des MES-Studiums gewählt werden können. Die Wahl dieses so genannten Zentralbereichs orientiert sich an Ihrem Erststudium. Mehr Informationen zum Zentralbereich finden Sie unter  dem Reiter "Voraussetzungen".

Die politikwissenschaftlichen Veranstaltungen kommen aus der kulturwissenschaftlichen Fakultät und werden durch zusätzliche Lehrveranstaltungen des Collegium Polonicum in Słubice unterstützt.

Das Studium umfasst in der Regel vier Semester und beginnt sowohl im Winter- als auch im Sommersemester.

Nähere Informationen zu den Studieninhalten und angebotenen Lehrveranstaltungen finden Sie hier.

Eine Übersicht über zum MES gehörige Lehrkräfte sowie über aktuelle und ehemalige Lehrbeuaftragte finden Sie hier.

Internationale Doppelmaster

Der Masterstudiengang European Studies hat Kooperationen mit

  • der Adam-Mickiewicz University in Poznań (Polen),
  • der BILGI University in Istanbul (Türkei) und
  • der Sciences Po Strasbourg (Frankreich),

die Studierenden die Möglichkeit bieten, ein Doppelmasterprogramm an zwei Universitäten in zwei Ländern mit zwei Masterabschlüssen zu absolvieren.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle nötigen Informationen zu den Doppelmasterprogrammen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Koordinatoren.

Das Deutsch-Polnische Programm: AMU / Viadrina Doppelmaster

Das Deutsch-Türkische Programm: BILGI / Viadrina Doppelmaster

Das Deutsch-Französische Programm: Sciences Po / Viadrina Doppelmaster

Zulassungsvoraussetzungen

Das Studium kann jeweils zum Winter- und Sommersemester aufgenommen werden. Der MES ist ein zulassungsfreier Studiengang. Die generelle Einschreibefrist endet für das Wintersemester am 15. September und für das Sommersemester am 15. März.

Die Zulassung zum Masterstudium „European Studies“ erfordert ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Der Charakter des Erststudiums bestimmt die Zuteilung in einen der vier Zentralbereiche. Die Voraussetzungen für den Zugang zu den einzelnen Bereichen sind folgende:

  • Kultur: mind. 30 ECTS in Geschichtswissenschaft, Philosophie, Soziologie, Anthropologie, Literatur- und Sprachwissenschaft oder verwandten Fächern
  • Politik: mind. 30 ECTS in Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Soziologie, Anthropologie, Sozialgeographie oder verwandten Fächern
  • Recht: 1. Juristische Prüfung oder 30 ECTS in rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen
  • Wirtschaft: Prüfungsleistungen im Gesamtumfang von mind. 30 ECTS in Mathematik, Statistik, Wirtschaftsinformatik, Mikroökonomie oder Makroökonomie
  • Die Unterrichtssprachen des Studiums sind Deutsch und Englisch. Entsprechende Sprachkenntnisse müssen vor Antritt des Studiums nachgewiesen werden. Für Muttersprachler entfällt diese Voraussetzung.

Hinweis: Für die Einschreibung in den Master of European Studies müssen nur die Voraussetzungen für einen der vier Zentralbereiche erfüllt sein.

Weitere Informationen finden Sie unter "Bewerbung" oder in der Studienspezifischen Zulassungsordnung.

Bei weiteren Fragen zur formalen Einschreibung wenden Sie sich an das Zulassungsamt unter: zulassung@europa-uni.de
Bei weiteren Fragen zu inhaltlichen Voraussetzungen und zu den Doppelstudiengängen wenden Sie sich an das Koordinationsbüro unter : geiger@europa-uni.de

Um Zugang zum Studium zu erhalten muss ein Sprachnachweis in Form eines UniCERT II Zertifikats (oder Äquivalent)  vorgewiesen werden.

Hinweis: Sprachtests, außer den oben genannten, können leider nicht berücksichtigt werden. Das gilt auch für Abiturzeugnisse, Sprachkurse und DAAD-Formulare. Die erforderlichen Zertifikate können aber durch englischsprachige Komponenten des Bachelorstudiums oder eines Auslandsemesters ersetzt werden, wenn Sie mehrere Kurse in der Unterrichtssprache Englisch erfolgreich abgeschlossen haben. In diesem Fall, wenden Sie sich bitte im Vorfeld der Bewerbung an:

Dr. Richard Bland
Sprachenzentrum
bland@europa-uni.de

mit folgenden Unterlagen als Email-Attachment:

  • Einer Leistungsübersicht (Transcript) Ihrer Kurse im Bachelorstudium bzw. Auslandssemesters, mit Noten. Es sollte daraus erkennbar sein, für welche Kurse die Unterrichtssprache ausschließlich Englisch war; (die Unterrichtssprache der relevanten Kurse kann auf andere Art belegt werden).
  • Einer Hausarbeit, die Sie für einen der Kurse geschrieben haben, die auf Englisch unterrichtet wurden.

Es besteht die Möglichkeit, an einem Zulassungstest der viadrina Sprachen GmbH teilzunehmen, um Englisch-Kenntnisse auf B2-Niveau nachzuweisen. Wenn Sie diesen Test nicht bestehen und keine der oben genannten Nachweise eingereicht haben, können Sie nicht zum MES zugelassen werden.

Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer sind ausländische Bewerberinnen und Bewerber ohne deutschen Hochschulabschluss.

Sie bewerben sich für das Wintersemester vom 1. Juni bis zum 15. Juli und für das Sommersemester vom 1. Dezember bis zum 15. Januar. Allgemeine Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie auf der Webseite der Abteilung für Internationale Angelegenheiten.

Die vorherrschende Unterrichtssprache ist Deutsch. Zusätzlich werden Veranstaltungen in Englisch, Französisch und Polnisch angeboten. Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Sprache zum Programmbeginn auf Studienniveau (d.h. DSH 2 oder Äquivalent) beherrschen.

  • Ein Zertifikat ihrer aktuellen Deutschkenntnisse ist als amtlich beglaubigte Kopie bereits mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Das Zertifikat über die geforderten Deutschkenntnisse ist spätestens zur Einschreibung als amtlich beglaubigte Kopie oder im Original vorzulegen.
  • Liegt die DSH 2 oder ein Äquivalent zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vor, können die Bewerberinnen und Bewerber am Sprachenzentrum der Viadrina an einer universitätsinternen DSH-Prüfung teilnehmen. Die Teilnahme an dieser Prüfung ist nur bei Vorlage bestimmter Sprachzertifikate möglich (siehe Tabelle). Wird die DSH-Prüfung bestanden, erfolgt die Immatrikulation. Wird die DSH-Prüfung nicht bestanden, kann das Studium nicht begonnen werden.


Hinweise zum Sprachnachweis Deutsch für den Hochschulzugang und den akzeptierten Zertifikaten

 

Bewerben & Einschreiben

Deutsche und Bewerber/innen mit deutschem Hochschulabschluss nehmen die Einschreibung zunächst online vom 1. Juni bis 15. September (für das Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. März (für das Sommersemester) über die Online-Plattform viaCampus vor.

Reichen Sie danach folgende Unterlagen bis zum 20. September (für das Wintersemester) bzw. 20. März (für das Sommersemester) beim Zulassungsamt der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ein:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
  • den Sprachnachweis in Englisch (UniCert II oder äquivalent),
  • ein Transcript of Records zur Einschätzung der Einschlägigkeit des (bevorstehenden) Hochschulabschlusses,
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusses bzw. eine Bescheinigung Ihres bisherigen Prüfungsamtes, dass alle Studienleistungen vorgelegt wurden. Eine Bewertung aller Leistungen ist zur Einschreibung nicht notwendig. Reichen Sie in diesem Fall folgendes Formular ein: Bestätigung der erbrachten Bachelorleistungen zur Einschreibung. Das Bachelorzeugnis muss bis zum Ende des ersten Fachsemesters im Immatrikulationsamt vorgelegt werden.
  • einen Krankenversicherungsnachweis*,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit,alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.

Sofern Sie an einem der Doppelmasterprogramme teilnehmen möchten, ist aus organisatorischen Gründen Ihre Einschreibung bereits bis zum 15. Juli erforderlich. Bitte reichen Sie in diesem Fall zusätzlich folgende Dokumente ein:

  • ein Motivationsschreiben,
  • einen tabellarischen Lebenslauf.

*Hinweise zur studentischen Krankenversicherung

Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.

Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.

Studierende,

  • ab 30 Jahren
  • in Weiterbildungsstudiengängen
  • die sich für eine Promotion einschreiben
  • am College eingeschrieben werden

erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.

Bitte bewerben Sie sich online in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. Januar (zum Sommersemester) über viaCampus und senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. 15. Januar (zum Sommersemester) an die Europa-Universität Viadrina vor. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Master/index.html

 


Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Kontakt

Ruth Geiger

Koordination