Master in European Studies (MES)

Das Studium

Der Master in European Studies (MES) ist ein mehrsprachiger, interdisziplinärer Master-Studiengang (M.A.) an den drei Fakultäten der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). In vier Bereichen – Kultur, Politik, Recht und Wirtschaft – werden im MES Lehrveranstaltungen auf Deutsch, Englisch, Französisch und Polnisch von den verschiedenen Fakultäten der Viadrina angeboten.

Das Studium bietet die Möglichkeit, sich ein individuelles Profil aufzubauen, eigene Schwerpunkte zu setzen und stärker disziplinär oder interdisziplinär zu forschen. Zur Stärkung eines internationalen Profils können Studierende ein Semester im Ausland studieren, oder sich auf eines der drei integrierten Doppelmaster-Programme bewerben.

In der Regel umfasst der Master in European Studies vier Semster und beginnt entweder im Winter- oder Sommersemster. Insgesamt erwerben die Studierenden 120 ECTS.

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Qualifikationen und Berufsperspektiven

So vielfältig wie die Studieninahlte sind auch die späteren Arbeitsstellen unserer Absolvent*innen, darunter Stiftungen, (nicht-)staatliche Organisationen, Medien, EU-Institutionen, internationale Unternehmen sowie europäische Netzwerke und Verbände.

Unsere Absolvent*innen arbeiten beispielsweise als Expert*innen für Migration, Klimapolitik, soziales Europa, europäische Regionalpolitik und Urbanistik oder EU-Außenbeziehungen und im Bereich der europäischen Integration.

Stimmen von Studierenden und Absolvent*innen

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Da ich bereits in meinem Kombinationsbachelor zwei verschiedene Studienrichtungen gewählt habe, wollte ich die Interdisziplinarität während meines Masters gern beibehalten. MES bot dabei die Möglichkeit, einen Einblick in zwei weitere Disziplinen (Politik und Recht) zu bekommen. So konnte ich neue Eindrücke gewinnen und mich im Rahmen der Wahlpflichtmodule auf Themen konzentrieren, die mich besonders interessierten und diese vertiefen. Der MES bietet durch seine fakultätsübergreifende Ausrichtung ein unheimlich breites Veranstaltungsverzeichnis. Jeder kann sich seinen eigenen Schwerpunkt legen und diesen individuell gestalten. Neben regelmäßig wiederkehrenden Kursen werden jedes Semester neue Seminare und Vorlesungen angeboten, oft im Rahmen von Gastprofessuren und meist auch in anderen Sprachen. Auch die immens große Auswahl an Studienplätzen im Ausland, dank der vielen Kooperationen der Viadrina mit anderen Universitäten, bietet viele Möglichkeiten für spannende Auslandsaufenthalte. Dadurch vermittelt der Studiengang nicht nur europäische Inhalte, sondern lebt diese auch.

Kristin Braband Referentin für kulturelle Integration beim Deutschen Kulturrat e.V. Studienzeitraum: 2016 - 2019

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Besonders positiv fand ich die große Wahlfreiheit bei der individuellen Zusammenstellung der Lehrveranstaltungen, sowie die Möglichkeit, einen Schwerpunkt auf Europa- und Völkerrecht zu legen. Auch hat mich gereizt, an einer kleinen Universität mit sehr guter akademischer Betreuungsquote zu studieren. Spannend fand ich zudem in einem multikulturellen Umfeld direkt an der Deutsch-polnischen Grenze zu leben. Das große Engagement der Studiengangsleitung hat mich sehr beeindruckt. Insgesamt war die Qualität der Lehre im MES hervorragend. Besonders lehrreich waren für mich die Seminare bei Prof. Beichelt und Prof. Verheugen.

Geschäftsführer Deutscher Steuerberaterverband e.V. Studienzeitraum: 2009-2012

Aktuelles im MES

Termine Einführungswoche:

08.10.-09.10.24: LH 110/102  Brückenkurs für die MES Ersties

09.10.24 16 Uhr, LH 101/102: offiizielle Einführungsveranstaltung des Master European Studies

09.10.24 Kuwi Ersti -Willkommensanbend ab 18 Uhr im fforst Verbündungsshaus 
Link zum Anmeldeformular

 

Wir freuen uns, euch den Newsletter des Sommersemesters 2024 zu präsentieren! Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen!

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Das neue Kommentierte Verlesungsverzeichnis (KVV) des Wintersemesters 2024/25 ist jetzt schon draußen!

 

Bericht zur MES-Exkursion nach Straßburg zur konstituierenden Sitzung des Europäischen Parlaments

Anlässlich der Europa-Wahl 2024 reisten Studierende des MA European Studies an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder), vom 14. bis zum 17. Juli 2024 nach Straßburg, zu den konstituierenden Plenarsitzungen des neu gewählten Europäischen Parlaments.

 

Das war der Graduation Day 2024

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Studienstruktur

Der Studiengang vermittelt einerseits Grundlagen der Europa-Studien und ermöglicht andererseits eine individuelle fachliche Vertiefung in einem der angebotenen Zentralbereiche. Hinzu kommen praktisch erworbene Kenntnisse und Fremdsprachenkurse. Das Studium umfasst in der Regel vier Semester und kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden.

Die Einführungsveranstaltungen "Einführung in die Europäische Geschichte" (Grundmodul 1), "Politik der Europäischen Integration" (Grundmodul 2), "Europäische Wirtschaftspolitik" (Grundmodul 3) und "Europarecht" (Grundmodul 4) sind für alle Studierenden verpflichtend. Hier werden insgesamt 24 ECTS erworben.

Die Wahl des Zentralbereichs - Kultur, Politik, Wirtschaft oder Recht - orientiert sich an Ihrem Erststudium und ermöglicht die disziplinäre Vertiefung. Im Zentralbereich müssen Sie 12 ECTS erwerben.

Von insgesamt sechs Wahlpflichtbereichen - Regieren in Europa; Europäisches Wirtschaftsrecht; Migration, Ethnizität, Ethnozentrismus; Stadt, Region und Grenze in Europa; Kultur, Geschichte und Gesellschaft in Europa; Wirtschaftspolitik in Europa - entscheiden Sie sich für zwei. Die Wahl ist unabhängig von Ihrem Zentralbereich. Je nach Neigung ist der Studiengang also stärker disziplinär oder interdisziplinär ausgerichtet. Insgesamt erwerben Sie hier 24 ECTS (12 ECTS pro Wahlpflichtbereich).

Um das Praxismodul abzuschließen müssen Sie ein mindestens vierwöchiges Praktikum absolvieren. Die übrigen ECTS können Sie durch ein verlängertes oder weiteres Praktikum, aber auch durch die Teilnahme an Planspielen, Projektseminaren, Workshops und ähnlichem erwerben. Hier erlangen Sie insgesamt 18 ECTS.

In das Fremdsprachenmodul können Sie den Kenntnisse einer modernen europäischen Fremdsprache auf dem Niveau UniCERT I (nicht Englisch), UniCERT II (nicht Englisch) oder UnieCERT III (auch Englisch) einbringen. Dafür erhalten Sie 12 ECTS.

Das Master-Modul umfasst Ihre Abschlussarbeit sowie eine mündliche Prüfung (in der Regel Verteidigung der Arbeit). Die Master-Arbeit verfassen Sie an einem Lehrstuhl, der Ihrem Zentralbereich zugeordnet ist. Insgesamt werden hier 30 ECTS erworben. Beispiele von Themen, die unsere Studierenden in ihrer Masterarbeit bearbeitet haben, finden Sie hier. Besonders hervorragende Abschlussarbeiten finden Sie hier. 

Die Veranstaltungen werden von den drei Fakultäten der Viadrina, der Kultur-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, angeboten. Die politikwissenschaftlichen Veranstaltungen entspringen dem Curriculum der kulturwissenschaftlichen Fakultät.

 

Der Studiengang basiert auf einer verbindlichen Modulstruktur. Diese soll sowohl Grundwissen im Bereich der Europa-Studien vermitteln als auch eine individuelle Schwerpunktsetzung ermöglichen. Hinzu kommen praktisch erworbene Kenntnisse und Fremdsprachenkurse.

Während des Studiums sind insgesamt 120 ECTS-Punkte zu erwerben. Das Studium umfasst vier Semester mit ca. 3.600 Arbeitsstunden.

Der Erwerb der Studienleistungen verteilt sich nach folgendem Muster der Übersichtstabelle auf die unterschiedlichen Module.

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Übersichts-Dokument zum Eintragen der eigenen Studienleistungen in die Modulstruktur (2017)

Die in fünf von sechs Modulen erbrachten Leistungen bilden die Grundlage zur Ermittlung der Gesamtnote für den Master in European Studies. Im Modul 4 werden keine Noten vergeben.

Die Noten der Module 1 bis 3 sowie im Modul 5 werden durch den Notendurchschnitt der eingereichten Leistungsnachweise ermittelt. Die Gewichtung der Einzelnoten pro Modul orientiert sich an der ECTS-Punktzahl.  Die Anzahl der ECTS-Punkte ergibt sich für jede einzelne Lehrveranstaltung aus den Anforderungen, welche die Dozenten stellen.

Es wird dringend empfohlen, die Veranstaltungen in den Wahlpflichtmodulen mit längeren Hausarbeiten (9 ECTS-Punkte) zu absolvieren, um das vertiefte wissenschaftliche Arbeiten mit Blick auf die MA-Arbeit einzuüben.

In der Regel kann das Studium individuell gestaltet werden. Nur Studierende im Doppelmaster müssen die Vorgaben ihrer Partneruniversität beachten. Zur Orientierung dienen die jeweiligen Studienverlaufspläne.

 

Kriterien für die Anerkennung von Praktika

Bitte informieren Sie sich hier über die Voraussetzung zur Anrechnung von Praktika. Es besteht die Möglichkeit zur Anerkennung eines bereits vor Beginn des MES absolvierten Praktikums, dieses darf jedoch nicht länger als ein Jahr zurückliegen und es darf nicht im Rahmen eines anderen  Moduls, eines anderen Studiums oder an anderer Stelle angerechnet worden sein (Das Bachelorzeugnis wird diesbezüglich geprüft. Eine versuchte doppelte Leistungsanrechnung entspricht einem Täuschungsversuch und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich).

Anerkennung von Praktika
Die Anerkennung von Praktika für den MES erfolgt nicht mehr über das pdf-Antragsformular, sondern über ein Online-Formular. Das Formular für die Anrechnung von Leistungspunkten im PF-Modul finden Sie unter der Rubrik Studiendokumente.

Online-Formular Praktikumsanerkennung
Die Anerkennung Ihres Praktikums als Studienleistung wird durch das Einreichen eines Praktikumsberichts beantragt. Dazu müssen Sie nach Beendigung des Praktikums ein Online-Formular ausfüllen und die Kopie Ihres Praktikumszeugnisses einreichen.

Vorgehen bei der Erstellung des Praktikumsberichtes
Bitte erstellen Sie für jedes Praktikum, das anerkannt werden soll, einen gesonderten Bericht.

1. Loggen Sie sich in das Online-Formular ein.

Die Login-Daten sind dieselben wie für Ihr Studierendenkonto (Zugang zu E-Mail, HIS, Moodle), also  z.B. euv999999 und Ihr dazugehöriges Passwort.

2. Füllen Sie bitte Teil I und Teil II des Praktikumsberichts vollständig aus.

Der MES ist unter der Rubrik "Fakultät" als "Fakultätsübergreifend" aufgelistet. Bei korrekter Eingabe färbt sich der rote Textrahmen grün. Unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Formulare lassen sich im nächsten Schritt NICHT zum PDF-Bericht umwandeln und somit NICHT versenden.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Bericht NICHT zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterschreiben können. Nach dem Login ist das Online-Formular 2 Stunden mit dem Server der Viadrina verbunden. Wenn der Bericht bis dahin nicht abgeschickt wurde, sind die eingegebenen Daten nicht mehr verfügbar. Halten Sie daher alle nötigen Daten (Name und Adresse des Praktikumsgebers etc.) und Dateien (Praktikumszeugnis als pdf) bereit.

3. Als nächstes wird aus Ihrem Praktikumsbericht eine PDF erstellt. Bitte speichern, drucken und unterschreiben Sie nun den Bericht. Nun laden Sie beide Teile des Berichts sowie einen Scan des Praktikumszeugnisses hoch.

4. Im folgenden Schritt können Sie noch eine persönliche Nachricht an uns schreiben.

5. Bitte nun das Online-Formular absenden (wir benötigen dieses online und unterschrieben).

Jetzt sind Ihre Unterlagen vollständig. Sollten Unterlagen fehlen oder sich Rückfragen ergeben, kontaktieren wir Sie per E-Mail.

Hier finden Sie eine Linkliste zu Internationalen Organisationen, Praktikaprogrammen, Stiftungen und vielen interessanten Kontakten.

Für die Bewerbung um einen Praktikumsplatz im Europäischen Parlament schauen Sie in den Leitfaden.

Informationen über Rechte und Pflichten im Praktikum finden Sie auf der Seite der DGB-Jugend.

Hier finden Sie Informationen zum Erasmus-finanzierten Auslandspraktikum.

Beratungsangebot zur Berufsorientierung.

Informationen zum Praktikum auf den Seiten des Career Centers.

Schwerpunkt ‚Nachhaltigkeit in Europa‘ im MES im Sommer Semester 2024

Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Die Folgen des Klimawandels werden spürbarer und schärfen das Bewusstsein für, aber auch die politische Auseinandersetzung um, die Verschränkung ökologischer und sozialer Probleme in kapitalistischen Gesellschaften. Im Wintersemester können Sie an Viadrina eine Reihe von Lehrveranstaltungen besuchen, die ökologische und soziale (Un-)Nachhaltigkeit thematisieren. Sie können darin erfahren, wie (Un-)Nachhaltigkeit durch Sozialstrukturen, Recht, Politiken und Diskurse bedingt ist. Außerdem gibt es einige Initiativen, die sich mit dem Thema befassen und für Studierende Möglichkeiten des Engagements bieten.

Der MA European Studies hat folgende Übersicht erstellt für Studierende, die sich dem Thema in diesem Semester schwerpunktmäßig widmen wollen. Die Angaben in Klammern benennen, welche Organisationseinheit für die jeweilige Lehrveranstaltung verantwortlich und Ansprechpartner ist, ein Sternchen markiert, dass die Veranstaltungen in MES-Modulen angerechnet werden können. Weiter unten sind Initiativen und Vereine aufgeführt.

Amelie Kutter (MES)*: Die Politik mit dem Klima und der Biodiversität. Studien zur lokalen Umsetzung in Brandenburg

Klimawandel und Artensterben verstärken sich gegenseitig. Sie haben unsere ressourcenintensive Gesellschaft als gemeinsame Ursache. Die beiden Trends werden jedoch in separaten Politiken der Emissionsreduktion (Klima) und der Renaturierung (Biodiversität) bearbeitet. In der Umsetzung stehen Emissionsreduktion und Artenschutz sogar oft in Konflikt und werden Gegenstand erbitterter politischer Kämpfe: soll das lokale Ökosystem unter der Ansiedlung emissionsarmer Technologien leiden, wie im Fall der Tesla-Fabrik in Grünheide, oder ein Projekt erneuerbarer Energiegewinnung am Artenschutz scheitern, oder gibt es Modelle, in denen beides zusammengeht? Ziel des Seminars ist, zu erforschen, wie Akteure, die sich in konkreten Lokalitäten im Land Brandenburg dem nachhaltigen Wandel verschreiben, mit diesem Zielkonflikt umgehen. Welche Vorstellungen und Praktiken von nachhaltiger Transformation haben sie entwickelt und wie machen sie sich Politiken der Klimaneutralität und der Biodiversität zunutze? Als Beispiel dient das Photovoltaik-Projekt, das die Agrargenossenschaft Löpten-Briesen e.G. in ihren Moorgebieten realisieren will. Die Teilnehmenden werden die Projektentwicklung und den damit verbundenen Prozess politischer Aushandlung kennenlernen und mit eigenen Recherchen und Vorort-Erhebungen begleiten. Moodle-Link

Jens Lowitsch (Wiwi-Fakultät)*: Energy Transitions.

Wind is deemed to become one of the major energy sources of the 21st century. However, despite its importance to tackle climate change, distrust and misinformation regarding its exploitation exists. The Wind Barriers Report estimated in 2010 that as much as 30% of wind energy projects in Europe were canceled due to resistance of local populations filing lawsuits (EWAE 2010). Furthermore, perceptions are often influenced by lobby groups and exacerbated by their reflection in the media (Crouch, 2016). In the seminar, the students will have the chance to discuss strategies to overcome skepticism and increase acceptance by analyzing (social) media data through practical exercises. Moodle Link

Kamila Schöll-Mazurek (Kuwi-Fakultät)*: Onboarding in Europa? Sozialer Zusammenhalt in einem Europa der Vielfalt. Strategien, Kontroversen, Zukunft.

Das Seminar befasst sich mit der Frage, wie Chancengleichheit und gesellschaftliches Zusammenleben in Europa funktionieren können – bei zunehmender Vielfalt und Konflikten, etwa in Bezug auf Religion und Weltanschauung. Wir analysieren die Situation und die Biografien von neuen Zuwanderer*innen v. a. aus Bulgarien, Polen, Rumänien und Spanien, aber auch von außerhalb der EU. Ziel des Seminars ist es, theoretische Konzepte der Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalts kennenzulernen, Best-Practice-Lösungsansätze dafür zu suchen und diese untereinander sowie mit Politiker*innen und Praktiker*innen zu diskutieren. Moodle Kurse

Reimund Schwarze (Wiwi-Fakultät)*: Economics of Climate Change.

This course provides an introduction into management strategies to tackle global climate change. Special attention is given to international policy issues, following the “breakdown” of Kyoto-type models in Copenhagen (COP15). Among the topics addressed are: 1. Managing Climate Change, 2. International Architectures for Managing Climate Change; 3. Re-thinking the efficacy of international climate agreements after COP15, 4. On the way to COP19: Climate and energy policies in Poland. Moodle Link

 

Internationale Doppelmaster

Im Rahmen des Masterstudiengangs European Studies haben Sie die Möglichkeit, drei verschiedene Doppelabschlüsse zu absolvieren:

Wenn Sie Fragen zu den Programmen haben, wenden Sie sich gern an die Studiengangskoordination.

Prüfungsausschuss

Um sich auswärtige Studienleistungen anerkennen zu lassen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und schicken es zusammen mit einer Kopie der Leistungsnachweise per E-Mail ans MES-Koordinationsbüro.

Nach der Prüfung Ihres Antrags durch den MES-Prüfungsausschuss erfolgt die Weitergabe der anerkannten Leistungen ans Prüfungsamt. Dort liegen die Leistungen in Aktenform vor und werden in der Regel nicht in ViaCampus übertragen.

 

Bitte kontaktieren Sie bei Fragen gern die Studiengangskoordination, bevor Sie einen Antrag einreichen.

Bitte beachten Sie, dass Praktika grundsätzlich vom MES-Koordinationsbüro anerkannt werden.

Für Anliegen, die hier nicht aufgeführt sind und die eine Genehmigung erfordern, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Geben Sie im Antrag neben Ihrem Anliegen und einer Begründung bitte unbedingt Name, Matrikelnummer, Fachsemester an.

FAQ für Studierende

Hier finden Sie eine Reihe wichtiger Informationen zu Fragen der Bewerbung und des Studienablaufs. Bitte beachten Sie, dass Sie die gesuchten Informationen vielfach auch in der Zulassungsordnung bzw. der Studien- und Prüfungsordung finden.

Welches Profil hat der Masterstudiengangs European Studies?

Der MES ist ein forschungsorientierter Master, der Studierende zu interdisziplinären und kritischen Fragestellungen sowie Lösungsmöglichkeiten von Problemen in der EU und in Europa befähigt. Dabei gibt es 4 Zentralbereiche und Vertiefungsmöglichkeiten: Recht, Wirtschaft, Politik und Kultur. Jede/r Student/in ist angehalten, ihr/sein Profil selbständig zu erarbeiten. Relevant ist die Kurswahl, die Auswahl der Sprachen, ggf. ein Auslandsaufenthalt, das Thema der Masterarbeit und die Wahl eines einschlägigen Praktikums.

Wer sind meine Ansprechpartner?

Die Ansprechpartner des Studienganges finden Sie auf der Team-Seite der MES-Homepage.

Ist der Studiengang akkreditiert?

Der MES wurde 2019 intern akkreditiert. Die Akkreditierung ist gültig bis zum 30.9.2027. Weitere Informationen zur Akkreditierung finden Sie hier.  

Regelstudienzeit und Verlängerung des Studiums

(Vgl. dazu ASPO (2016) § 5 und 6) Die Regelstudienzeit im MES beträgt 4 Semester. Solange Sie jedoch bis spätestens Ende des 8. Fachsemesters Ihr Studium abschließen (d.h. 120 ECTS erreicht, also auch MA-Arbeit und -Prüfung bestanden haben), müssen Sie keine Verlängerung beantragen.

Bedenken Sie bei der Überschreitung der Regelstudienzeit aber die möglichen Konsequenzen für die Finanzierung Ihres Studiums.

Welche Studienordnung ist für mich maßgeblich?

Wenn Sie bis zum Wintersemester 2016/17 ihr Studium aufgenommen haben, studieren Sie nach der Studienordnung von 2008 (SPO 2008). Alle Studierenden, die sich seit dem 1. April 2017 in den MES eingeschrieben haben, studieren auf der Grundlage der Studienordnung von 2017 (SPO 2017). Ein Wechsel von der SPO 2008 in die SPO 2017 ist unter bestimmten Umständen möglich und unwiderruflich. Ein Wechsel von der SPO 2017 in die SPO 2008 ist ausgeschlossen.

Wer ist für die Genehmigung von Urlaubssemestern zuständig?

Für die Genehmigung von Anträgen auf Urlaubssemester ist das Immatrikulationsamt zuständig. Relevante Hinweise, Fristen und die entsprechenden Antragsformulare sind dort erhältlich. Das Formular und alle relevanten Informationen/Fristen finden Sie hier.

Ergänzende Hinweise: Bite beachten Sie, dass Sie im Urlaubssemester keinen BAföG-Anspruch haben und grundsätzlich von der Teilnahme an Prüfungen an der Viadrina (darunter auch Sprachprüfungen am Sprachenzentrum) ausgeschlossen sind. Die Inanspruchnahme des Pflicht-Semestertickets ist während eines Urlaubssemester fakultativ: sofern Sie auf das Ticket verzichten, müssen Sie den entsprechenden Anteil am Semesterbeitrag für das betreffende Semester nicht entrichten.

Wie viele Urlaubssemester kann man beantragen?

Es gibt grundsätzlich keine festgelegte Beschränkung in der Anzahl der Urlaubssemester. Sofern es jedoch nicht besondere, außerhalb des Studiums liegende Gründe gibt (wie z.B. Krankheit oder Elternzeit), ist bei mehr als 2 Urlaubssemestern nachzuweisen, ob eine weitere Beurlaubung im Einklang mit den Studienzielen bleibt

Kann der Studiengang auch in Teilzeit studiert werden?

Ja, es gibt die Möglichkeit bei Nachweis eines angemessenen Grundes (z.B. Pflege eines Familienangehörigen, mind. 15 Wochenarbeitsstunden etc.), in Teilzeit zu studieren. Dafür muss bei der Einschreibung oder Rückmeldung ein Antrag beim Immatrikulationsamt gestellt werden. Bedingung ist, dass das Teilzeitstudium mind. zwei Semester umfasst und in diesen nicht mehr als 30 ECTS erarbeitet werden. Außerdem ist zu beachten, dass bei einem Teilzeitstudium, kein BAföG-Anspruch besteht. Alle Informationen sind hier nachzulesen.

Im Vorlesungsverzeichnis auf viaCampus finden Sie das Kursangebot und alle wichtigen Informationen zu den einzelnen Kursen, z. B. eine Beschreibung des Kursinhalts, die zu erbringenden Leistungsnachweise, die Veranstaltungstermine und die Module, in denen ein Kurs belegt werden kann. Achten Sie bitte darauf, dass Sie den Kurs in viaCampus über das richtige Modul belegen, damit die Leistung auch korrekt verbucht wird, denn manche Kurse werden in mehreren Modulen angeboten. Eine detaillierte Anleitung zur Prüfungsanmeldung entnehmen Sie bitte dem viaCampusWiki über diesen Link, eine Anleitung zur Kursanmeldung finden Sie in viaCampusWiki über diesen Link.

Grundsätzlich gilt, dass sie sich für jeden Kurs/ jedes Modul der Kuwi-Fakultät in ViaCampus registrieren müssen, in welchem Sie ECTS-Punkte für eine erbrachte Leistung erhalten möchten. Die Anmeldung ist notwendig, damit später eine Leistung/Note verbucht werden kann. Wichtig ist, dass die Anmeldung im jeweils laufenden Semester erfolgt. Nach Beendigung des Semesters können Sie sich für die Veranstaltungen nicht mehr online anmelden.

Die Kursanmeldung in ViaCampus ist in der Regel ausreichend, um Prüfungen an der Kuwi-Fakultät mitschreiben zu dürfen. Falls Sie eine Prüfung ablegen möchten, zu der Sie sich vorher ausdrücklich anmelden müssen, um überhaupt daran teilnehmen zu dürfen, erfolgt dies NICHT über ViaCampus. In diesem Fall wird ihr*e Dozent*in Ihnen das vorher mitteilen. Bitte beachten Sie auch, dass für die Leistungserbringung an den Nachbarfakultäten (Jura oder Wiwi) andere Anmeldemodalitäten gelten und informieren Sie sich rechtzeitig über die Bedingungen und Fristen.

Zusätzlich zur Kursbelegung in viaCampus sollten Sie sich für Ihre Kurse auch direkt zum Semesterbeginn auf Moodle einschreiben.

 

Bei den Informationen zu den einzelnen Kursen in viaCampus finden Sie auch einen Link zur e-Learning-Plattform Moodle.Moodle ist eine Lernplattform, auf der Sie die Unterlagen und Lehrmaterialien für Ihre Veranstaltungen finden, über die Sie mit Ihren Dozierenden und Mitstudierenden kommunizieren oder sich untereinander in Foren austauschen können. Die Anmeldungen zu Modulen/Veranstaltungen auf ViaCampus und Moodle sind voneinander unabhängig. Wenn Sie sich über Moodle für einen Kurs anmelden, sind Sie nicht automatisch für den Kurs auf ViaCampus angemeldet und umgekehrt. ViaCampus und Moodle sind zwei voneinander unabhängig operierende Systeme. Bitte schreiben Sie sich auch auf Moodle für die Kurse ein, die Sie belegen wollen. Denn dort werden in der Regel die Materialien zur Verfügung gestellt, die sie semesterbegleitend für die Kursteilnahme benötigen, z. B. Ablaufpläne und die Kurslektüre. Bitte nutzen Sie für die Einschreibung auf Moodle immer Ihren Viadrina-Account (euv000000@europa-uni.de).

Sie müssen sich nicht gleich zu Beginn des Semesters für die Prüfung in einem Modul anmelden. In den Kulturwissenschaftlichen Fakultät genügt es in der Regel, wenn Sie sich bis mind. 3 Tage vor der anberaumten Prüfung (z.B. Klausur, mündl. Prüfung etc.) bzw. vor Ende des Semesters im Falle von Hausarbeiten (im Wintersemester bis Ende März, im Sommersemester bis Ende September) über ViaCampus anmelden. An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gibt es normalerweise Fristen, nach deren Ablauf eine Prüfungsanmeldung und - abmeldung nicht mehr möglich ist. Die Fristen finden Sie hier. Bei Unsicherheiten können sie auch die Dozierenden fragen.

Da viele Veranstaltungen in mehr als einem Modul angerechnet werden können, entscheiden Sie selbst, für welches der anrechenbare Module sie die betreffende Veranstaltung anmelden möchten. Bis zur Eintragung der Note können Sie Ihre Modulzuordnung selbst ändern. Melden Sie sich dazu einfach von der Prüfung oder aus dem Kurs in ViaCampus ab und melden Sie sich dann wieder in dem gewünschten Modul neu an. Allerdings können Sie sich natürlich nur in den Modulen für eine Prüfung/eine Kurs anmelden, in denen die Veranstaltung angerechnet werden kann. Die Zuordnung der Veranstaltungen zu den entsprechenden Module finden Sie zu Beginn des Semesters im KVV und später dann auch in ViaCampus. Außerdem können Sie sich von einer Veranstaltung abmelden, solange keine Leistung eingetragen wurde.

Was ist das KVV?

Die Lehrveranstaltungen werden vor Beginn des Semesters im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis (KVV) bekanntgegeben. Hieraus ergibt sich die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den einzelnen Modulen. Vorschläge zur Änderung der Modulzuordnung können in der Regel bis zu einem bestimmten Termin in den ersten 4 Semesterwochen beim Koordinationsbüro eingereicht werden. Danach sind Änderungen nicht mehr möglich.

Wie viele Semesterwochenstunden umfasst das Studium?

Eine genaue Angabe der SWS ist nicht möglich. Im 1. Semester sollten Sie einen großen Teil der vier Grundmodule absolvieren. Anschließend belegen Sie Kurse aus Ihrem Zentral- und Wahlpflichtbereich. Pro Semester können also 30 ECTS angestrebt werden. Die Sprachausbildung läuft parallel.

Welche Seminare sind in den Grundmodulen zu belegen?

Studierende des MES müssen im Grundmodul insgesamt vier Veranstaltungen mit je 6 ECTS absolvieren. In den Grundmodulen werden zum Teil verschiedene Veranstaltungen angeboten. Die Grundmodule müssen an der Viadrina belegt werden.

Muss man im GM 4 Europarecht belegen?

Ja, im GM 4 sind Vorlesungen zu Europarecht Pflicht.
Um die 6 ECTS zu erreichen, gibt es zwei Möglichkeiten:

1: Der Besuch einer Veranstaltung (6 ECTS) bei Prof. Pechstein, diese wird nur im Sommersemester angeboten.
2. Der Besuch von zwei Veranstaltungen (jeweils 3 ECTS) bei Prof. Thiele, eine im Wintersemester und eine weitere im Sommersemester.

Wonach richtet sich der Zentralbereich?

Die Zuordnung zum Zentralbereich orientiert sich zunächst am Erststudium.

Kann ich den Zentralbereich wechseln?

Ein Wechsel in die Zentralbereiche Kultur und Politik ist grundsätzlich möglich und muss im Koordinationsbüro unter Angabe von Gründen und bisherigen Noten beantragt werden.

Was macht das Modul Praxisrelevante Fertigkeiten aus?

Für das Modul Praxisrelevante Fertigkeiten können entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen aus dem KVV belegt werden. Alternativ können Veranstaltungen des CareerCenters besucht werden. Voraussetzung für die Erteilung von einem ECTS ist die Mindestdauer von 8 Stunden. Kürzere Veranstaltungen können nicht anerkannt werden.Sie erwerben Fertigkeiten, die Sie im Berufsleben benötigen, die jedoch eher Zusatzkompetenzen bedeuten, weniger akademisches Wissen der Europawissenschaften.

Wie viele ECTS benötigt man in den einzelnen Modulen?

Für ein Grundmodul werden grundsätzlich 6 ECTS vergeben. Die Anforderungen für den Leistungserwerb können jedoch unterschiedlich sein. Bitte sprechen Sie zu Beginn des Semesters die Voraussetzungen mit den Dozenten ab. Im Zentralbereich (insgesamt 12 bzw. 18 ECTS) sind Sie frei, 3, 6 oder 9 ECTS zu erwerben. 

Welche Formen des Leistungsnachweises gibt es?

(siehe § 16 Abs. 1 Prüfungs- und Studienordnung) 3 ECTS-Punkte:- Referat oder Essay (in der Regel nicht mehr als 4 Seiten)- Sitzungsprotokoll 6 ECTS-Punkte:- Seminararbeit (ca. 12 Seiten)- Klausur (die Dauer der Klausur sollte 90 Minuten nicht unterschreiten)- mündliche Prüfung (die Dauer der Prüfung sollte 20 Minuten nicht überschreiten)- mehrere Essays mit einem Gesamtumfang von ca. 12 Seiten 9 ECTS-Punkte:- Referat und eine schriftliche Hausarbeit (die Hausarbeit sollte eine Länge von 25 Seiten nicht überschreiten). In einer einzelnen Lehrveranstaltung können maximal 9 ECTS-Punkte erworben werden.

Kann ich Leistungen aus dem Erststudium anrechnen lassen?

Eine Anrechnung von bereits vor Studienbeginn absolvierten Lehrveranstaltungen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass die Leistung bisher nirgendwo eingebracht wurde, es sich um eine Veranstaltung auf Masterniveau handelt und ein europawissenschaftlicher Bezug vorliegt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Koordinationsbüro.

Welche Variationen an ECTS-Punkten sind im Zentralbereich und im Wahlpflichtbereich möglich?

Nähere Informationen finden sich auf der Modulstruktur.

In welcher Form kann der Leistungsnachweis (6 ECTS) in der obligatorischen englischsprachigen Veranstaltung erworben werden (§18 Abs. 1 PO)?


Im MES ist eine englischsprachige inhaltliche Veranstaltung verpflichtend, bei der 6 ECTS durch eine englischsprachige Klausur oder eine englischsprachige Hausarbeit erworben werden. Diese muss in einem Modul angerechnet werden, in dem eine Benotung erfolgt. Das bedeutet, dass dies nicht im Modul Praxisrelevante Fertigkeiten möglich ist. Davon ausgeschlossen sind zudem Sprachkurse des Sprachenzentrums oder der Viadrina Sprachen GmbH.

Kann ich für ein Auslandssemester oder ein Praktikum ein Urlaubssemester beantragen?

Sie können auf Antrag beurlaubt werden (siehe zu den Voraussetzungen und Formalitäten https://www.europa-uni.de/de/studium/organisation/beurlaubung.html).  Während der Beurlaubung können Sie das Pflichtpraktikum absolvieren. Es ist jedoch nicht möglich, während eines Urlaubssemesters Prüfungen an der Viadrina abzulegen.

Welche Studienordnung ist für mich maßgeblich?

Wenn Sie bis zum Wintersemester 2016/17 ihr Studium aufgenommen haben, studieren Sie nach der Studienordnung von 2008 (SPO 2008). Alle Studierenden, die sich seit dem 1. April 2017 in den MES eingeschrieben haben, studieren auf der Grundlage der Studienordnung von 2017 (SPO 2017). Ein Wechsel von der SPO 2008 in die SPO 2017 ist unter bestimmten Umständen möglich und unwiderruflich. Ein Wechsel von der SPO 2017 in die SPO 2008 ist ausgeschlossen.

Zulassungsordnung
Zulassungsordnung vom 10.01.2018

Die bei Ihrer Immatrikulation gültige Zulassungsordnung bleibt weiterhin in Kraft und hat für die Dauer des gesamten Studiums Rechtsbestand. Die neue Zulassungsordnung gilt ausschließlich für die neu immatrikulierten MESler und wirkt sich nicht rückwirkend auf die vorherigen Semester aus.

Prüfungs- und Studienordnung    

Prüfungs- und Studienordnung 2017

Die Prüfungs- und Studienordnung beinhaltet die rechtlichen Rahmenbedingungen und regelt den Ablauf des Masterstudiums European Studies. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen.

Ansprechpartnerin
Frau Elke Noack betreut den MES im Prüfungsamt.

Modulstruktur
 Modulstruktur 2017

Welche Möglichkeiten im Ausland zu studieren bietet der MES?

Der MES bietet 3 Doppeldiplom-Programme mit Partneruniversitäten in Poznań (Polen), Strasbourg (Frankreich) und Istanbul (Türkei) an, die zwei Auslandssemester im Partnerland beinhalten. Eine Bewerbung für diese Programme ist nur zusammen mit der Bewerbung um einen Studienplatz im MES möglich. Weitere Informationen dazu finden sich auf den jeweiligen Informationsseiten.

Darüber hinaus können Sie auch ein reguläres Auslandssemester im Rahmen der Erasmus-Kooperationen der Viadrina absolvieren (s.u.).

Kann ich ein Erasmus-Semester absolvieren?

Ja. Die Viadrina hat mehr als 200 Partneruniversitäten. Nähere Informationen dazu sowie zur Möglichkeit ein Erasmus-Semester zu absolvieren finden sich auf der Seite der Abteilung für Internationale Angelegenheiten.

Kann ich mir Studienleistungen, die ich im Auslandssemester erbracht habe, für den MES anrechnen lassen?

Ja. Es empfiehlt sich, bereits vor dem Auslandsaufenthalt mit der Studiengangskoordination zu besprechen, welche Kurse Sie einbringen wollen. Bitte beachten Sie, dass sich die Vergabe von ECTS Punkten auch bei im Ausland erbrachten Leistungen nach der Prüfungsordnung des MES richtet. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, Kurse auf BA Niveau, bereits in einen anderen Abschluss eingebrachte Kurse sowie Grundmodule von einer anderen Universität anrechnen zu lassen.

Um Studienleistungen anerkennen zu lassen, müssen Sie die Anerkennung beantragen. Alle Informationen zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens finden Sie hier.

Wie werden meine Noten umgerechnet?

Die Noten werden auf der Basis der zentralen Umrechnungstabelle der Viadrina umgerechnet. Diese finden Sie hier.

Kann ich mir im Ausland absolvierte Sprachkurse anrechnen lassen?

Die ECTS im Sprachmodul des MES erhalten Sie für ein abgeschlossenes Niveau (etwa UniCert I, II oder III) und nicht für einzelne Kurse. Ob Ihnen im Ausland belegte Sprachkurse für die Sprachausbildung an der Viadrina anerkannt werden können, müssen Sie daher mit dem zuständigen Lektorat des Sprachenzentrums klären. Zur Möglichkeit der Befreiung von Englisch-Kursen aufgrund belegter englischsprachiger Veranstaltungen im Auslandssemester konsultieren Sie  bitte die FAQs des Englisch-Lektorats.

Kann ich mir im Ausland erbrachte fremdsprachliche Studienleistungen für das Mehrsprachenzertifikat anrechnen lassen?

Ja. Die Kriterien zur Mehrsprachigkeit finden Sie in der Prüfungsordnung. Für die Anrechnung spielt es keine Rolle, ob die Leistungen an der Viadrina oder im Ausland erbracht wurden.

Kann ich ein Praktikum im Ausland absolvieren?

Ja. Es besteht auch die Möglichkeit, es durch das Erasmus+ Programm zu finanzieren. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Career Center.

Ist die Teilnahme an einem Doppelmaster für MES-Studierende obligatorisch?

Bei den Austauschprogrammen, die zu einem Doppelmaster führen, handelt es sich um ein besonderes Angebot des MES-Studiengangs. Sie ermöglichen interessierten Studierenden sich über ihr Studium hinaus besonders zu qualifizieren. Die Teilnahme an einem solchen Programm ist nicht verpflichtend. 

Wie kann ich mich für einen Platz in einem der Doppelmasterprogramme bewerben?

Die Bewerbungsverfahren der einzelnen Doppelmaster sind unterschiedlich. Bitte konsultieren Sie hierzu die Seiten des jeweiligen Doppelmasterprogramms, für das Sie sich interessieren:

Adam-Mickiewicz University in Poznań

BILGI University in Istanbul

Sciences Po Strasbourg

Bin ich ausreichend qualifiziert für die Teilnahme?

Die Zulassungsvoraussetzungen hängen von den einzelnen Programmen ab. Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen o.g. Seiten.

Was passiert, wenn ich das Studium abbrechen muss oder durch die Prüfungen falle?

Für Studierende in Poznan ist es jederzeit möglich, das Doppelmasterprogramm zu verlassen und der Prüfungsordnung des MES entsprechend in Poznan weiter zu studieren. In diesem Fall handelt es sich um ein Auslandssemester ohne Doppelmasterabschluss.

Studierende, die an der Bilgi Universität eingeschrieben sind, können nicht bestandene Kurse im zweiten Semester wiederholen. Da man während der Zeit bis zu zwei Urlaubssemester nehmen kann und dann ins 3. Semester zurück kommt, gibt es niemanden, der es nicht schafft.

In Strasbourg kann das Jahr wiederholt werden. Man kann auch nach Deutschland zurückkehren und den normalen MES-Masterabschluss erwerben.

Bitte informieren Sie sich über die Sprachausbildung auch auf den Seiten des Sprachenzentrums. Dies gilt insbesondere für die mögliche Befreiung von einzelnen Kurskomponenten nach Auslandsaufenthalten.

Welche Sprachen sind zu belegen?

Ziel der Sprachausbildung im MES ist mindestens einen UNIcert-Abschluss bzw. ein Fachsprachenzertifikat zu erbringen, der die zu Beginn des Studiums vorhandenen Sprachkenntnisse verbessert. Zur Auswahl stehen die am Sprachenzentrum angebotenen Sprachen. Bitte beachten Sie: Die Zertifikatskurse der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind auch für Studierende des MES geöffnet.

Was ist der Einstufungstest?

Zu Beginn des Studiums ist ein Spracheinstufungstest für alle MES-Studierenden verpflichtend. Das gilt auch für Studierende, die Sprachkurse außerhalb der Viadrina belegen. Die Tests sind für 2 Semester gültig. Das Ergebnis wird sofort bekanntgegeben und dient gleichzeitig als Grundlage für die Kurswahl. Bitte beachten Sie hierzu auch die Nachtermine für die Einstufungstests.
Sollten Sie eine Sprache bei Null beginnen oder wurde ihr Niveau bereits im System des Sprachenzentrums erfasst, ist kein Einstufungstest notwendig.

Wie ist zu verfahren, wenn bereits Sprachkenntnisse über UNIcert-II-Niveau vorliegen?

Sollten bereits Sprachkenntnisse über UNIcert-II-Niveau vorhanden sein, informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Lektoraten im Sprachenzentrum über den Zugang zur Fachsprachenausbildung (UNIcert III, IV).

In welcher Form kann der Leistungsnachweis (6 ECTS) in der obligatorischen englischsprachigen Veranstaltung erworben werden (§18 Abs. 1 PO)?

Im MES ist eine englischsprachige inhaltliche Veranstaltung verpflichtend, bei der 6 ECTS durch eine englischsprachige Klausur oder eine englischsprachige Hausarbeit erworben werden. Diese muss in einem Modul angerechnet werden, in dem eine Benotung erfolgt. Das bedeutet, dass dies nicht im Modul Praxisrelevante Fertigkeiten möglich ist. Davon ausgeschlossen sind zudem Sprachkurse des Sprachenzentrums oder der Viadrina Sprachen GmbH.

Müssen alle MES-Studierenden eine englischsprachige Lehrveranstaltung erfolgreich mit 6 ECTS abschließen?

Ja, unabhängig von der Fremdsprachenausbildung müssen alle Studierenden des MES im Rahmen der Prüfungsordnung eine englischsprachige Lehrveranstaltung erfolgreich absolvieren (§1 Abs. 2 PO) und hierzu eine schriftliche Hausarbeit in englischer Sprache verfassen oder eine Klausur bestehen, wofür 6 ECTS anzurechnen sind (§18 Abs. 1). Studierende, die im Doppelmasterprogramm mit dem IEP Straßburg eingeschrieben sind, müssen nur 3 ECTS in einer englischsprachigen Veranstaltung nachweisen.

Wie sind die Anforderungen für das Mehrsprachigkeitszertifikat?

Um das Mehrsprachigkeitszertifikat zu erwerben, müssen Sie in mindestens zwei Fremdsprachen je mindestens 12 ECTS erlangen. In Abgrenzung zur Sprachausbildung gilt diese Anforderung für Seminare und Vorlesungen, also inhaltliche fremdsprachliche Lehrveranstaltungen.

Muss ich mich für das Mehrsprachigkeitszertifikat bewerben?

Für die Ausrichtung "Mehrsprachigkeit" nach § 3 Abs. 2 ZulOrd ist keine gesonderte Bewerbung erforderlich.

Ich möchte Kenntnisse einer Sprache anrechnen lassen die vom Sprachenzentrum nicht angeboten wird, an wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt mit den entsprechenden Unterlagen an die Geschäftsführerin des Sprachenzentrums, Dr. Almut Klepper-Pang.

Für welche Leistungen werden 12 ECTS (SPO 2017) für das Modul Fremdsprachen angerechnet?

Es werden 18 ECTS für das Unicert II und III oder das Ablegen des Fachsprachenzertifikats vergeben. Unicert I kann nur in Ausnahmefällen eingebracht werden. Wenn Sie nach der Studienordnung von 2017 studieren, erhalten Sie 12 ECTS für ein Unicert I, II oder III und ggf. für das Zertifikat Wissenschaftskommunikation Deutsch.

Warum wurden im Via Campus für mein Unicert nur 12 ECTS vermerkt?

Für das Ablegen eines Unicerts oder des Fachsprachenzertifikats erhalten Sie 18 ECTS (SPO 2008). Dies wird vom Prüfungsamt automatisch auf 18 ECTS umgewandelt.

MES-Studierende sind an der Kulturwissenschaftlichen Fakultät eingeschrieben. Sie können sich aber auch an die Fakultät Ihrer Schwerpunktdisziplin zuordnen lassen und bei Wahlen an der Universität entsprechend wählen. Die Änderung der Fakultätszuordnung muss durch die Studierenden beim Immatrikulationsamt vorgenommen werden.

Was für Fähigkeiten sollen im Modul Praxisrelevante Fähigkeiten erworben werden? Welche Kurse können hierfür belegt werden?

Im Modul Praxisrelevante Fertigkeiten sollen Ihnen Fähigkeiten vermittelt werden, die Sie im Berufsleben benötigen, die jedoch eher Zusatzkompetenzen bedeuten, und nicht akademisches Wissen der Europawissenschaften an sich. Dies können z.B. Präsentationstechniken, Moderation, Stress- und Zeitmanagement, Rhetorik, Bewerbungstrainings und Interkulturelle Kompetenz sein. Im Vorlesungsverzeichnis können Sie anhand der Moduleinordnungen der Kurse sehen, welche Veranstaltungen des MES hierfür in Frage kommen. 

Können auch Veranstaltungen des Career Centers für das Praxismodul angerechnet werden?

Ja. Ganztägige Veranstaltungen können mit je 0,5 ECTS pro Tag für das Praxismodul angerechnet werden. Eine Übersicht darüber, welche Veranstaltungen hierfür in Frage kommen finden Sie unter den Infos zu den Lehrveranstaltungen.

Wo kann ich eine Bestätigung zur Notwendigkeit eines Pflichtpraktikums erhalten?

Ausstellung einer offiziellen Bestätigung zur Notwendigkeit eines 4 wöchigen Pflichtpraktikums im Rahmen des Masters of European Studies erhalten sie von Ruth Geiger. Es wird jedoch ausdrücklich ein mindestens 3 monatiges Praktikum empfohlen.

Welche Dauer empfiehlt sich für das Praktikum? Muss ich nur die vorgeschriebenen vier Wochen absolvieren?

Die Prüfungsordnung schreibt einen Praktikumszeitraum von vier Wochen vor und ein vierwöchiges Praktikum kann für den MES anerkannt werden. Wenn Sie nach der Prüfungsordnung von 2017 studieren, kann Ihnen ein bis zu dreimonatiges Praktikum angerechnet werden. Um einen richtigen Einblick in das Berufsleben zu bekommen, empfehlen wir jedoch ausdrücklich einen Praktikumszeitraum von 3-6 Monaten, auch sich eventuell etwas mehr Zeit für die Organisation zu nehmen und das Praktikum im Ausland zu absolvieren und hierfür ein Urlaubssemester zu beantragen.

Welche Kriterien gelten für die Anerkennung eines Praktikums für den MES?

Die Kriterien zur Anerkennung von Praktika finden Sie hier. Die Anerkennung des Praktikums erfolgt auf der Basis einer Online-Maske.

Ist es möglich ein bereits vor Beginn des MES absolviertes Praktikum anerkennen zu lassen?

Ja, allerdings darf es nicht länger als ein Jahr vor Studiumsbeginn zurückliegen. Zusätzliche Kriterien zur Anerkennung von bereits absolvierten Praktika finden Sie unter der Rubrik Praktika und Jobs. 

Muss ich einen Praktikumsbericht schreiben?

Nein. Ein Praktikumszeugnis genügt. Darin enthalten sollten Informationen zum Praktikumsgeber, zum absolvierten Zeitraum, den Tätigkeiten des Praktikanten und eine kurze Bewertung dessen enthalten sein. Eine vorgebene Seitenanzahl gibt es nicht, meist umfassen standardisierte Praktikums-/ Arbeitszeugnisse ungefähr 2 Seiten. 

Darf ich das Pflichtpraktikum im Urlaubssemester absolvieren?

Ja. Sie können auf Antrag beurlaubt werden (siehe hier zu den Voraussetzungen und Formalitäten). Im Urlaubssemester absolvierte Praktika können als Pflichtpraktikum im MES angerechnet werden.

Die Anerkennung der Praktika im MES, MuDiM sowie der Studiengänge der ENS und VIAPACS erfolgt nicht durch das Career Center.

Es ist möglich, gleichzeitig an zwei Hochschulen in Berlin und Brandendburg eingeschrieben zu sein. Der Semesterbeitrag ist an beiden Hochschulen zu bezahlen. Lediglich von der Einschreib- und Rückmeldegebühr können Sie befreit werden, wenn Sie nachweisen, dass sie diese Gebühr bereits an der anderen Hochschule entrichtet haben. Das Immatrikulationsamt der Viadrina zahlt den Semesterbeitrag (zumindest anteilig) zurück, wenn sich jemand vor Semesterbeginn exmatrikuliert.

Bitte machen Sie sich auch mit den entsprechenden Paragraphen der Prüfungsordnung und der ASPO vertraut!

Wann muss ich meine Masterarbeit anmelden?

Der Studienverlaufsplan sieht das vierte Semester für die Masterarbeit vor. Es ist angedacht, dass Sie sich in diesem Semester anmelden, die Arbeit schreiben und Ihre mündliche Prüfung ablegen. Wenn Sie es nicht schaffen, die Masterarbeit im vierten Semester anzumelden, müssen Sie keinen Verlängerungsantrag stellen (siehe Regelstudienzeit und Verlängerung der Bearbeitungszeit weiter unten). Sie können Sich jederzeit anmelden, sobald Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß §18 der Prüfungsordnung 2008 bzw. § 9 der Prüfungsordnung 2017 erfüllen. Es gibt keine festen Anmeldetermine.

Ist es möglich die Masterarbeit anzumelden, wenn man noch nicht alle Prüfungen abgelegt hat  und damit noch nicht alle nötigen ECTS hat?

Es ist möglich die Masterarbeit anzumelden, wenn man mindestens 72 ECTS (SPO 2017) hat.

Wie finde ich eine/n Betreuer/in für meine Masterarbeit? Wer kommt infrage?

Den/die Betreuer/in für Ihre Masterarbeit suchen Sie sich eigenständig so frühzeitig wie möglich. Ihr/e Betreuer/in muss in dem Fachbereich, in dem Sie Ihre Masterarbeit schreiben, promoviert sein und Professor/in an der Viadrina sein. Eine Betreuung durch einen Gastdozenten ist nicht möglich. Bei dem Professor, bei dem Sie Ihre Arbeit schreiben wollen, müssen Sie in der Regel während Ihres Studiums schon einen Schein erworben haben. Genauere Informationen erfragen Sie bitte beim entsprechenden Lehrstuhl. Es empfiehlt sich also, bereits bei der Auswahl der Kurse für den Zentralbereich und die Wahlpflichtmodule nach einem geeigneten Betreuer zu suchen.

Wer bestimmt den/die Zweitgutachter/in meiner Masterarbeit?

Den/die Zweitgutachter/in für Ihre Masterarbeit müssen Sie sich eigenständig suchen. Diese Person muss mindestens promoviert sein.

Wie melde ich mich an? Welche Unterlagen muss ich wem vorlegen?

Der erste Weg führt Sie ins Prüfungsamt zu Frau Elke Noack (Büro AM 12, E-Mail: enoack(at)europa-uni.de). Dort legen Sie die Anlage zur Anmeldung der Master-Arbeit vor (siehe Formulare). Sollten Sie Leistungen erbracht haben, die nicht in Ihrer Leistungsübersicht in ViaCampus gelistet sind (Sprachzeugnisse etc.), müssen Sie diese zur Anmeldung mitbringen. Die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen sowie im Koordinationsbüro anerkannte Praktika und Praxisrelevante Fertigkeiten liegen Frau Noack in der Regel bereits vor, auch wenn sie nicht in ViaCampus erscheinen.

Sie erhalten dann einen so genannten Laufzettel. Mit diesem gehen Sie zu Ihrem/r Erstgutachter/in, der/die das Thema einträgt und das Datum der Themenausgabe. Damit wird der Ausgabezeitpunkt aktenkundig gemacht. Ab diesem Tag haben Sie drei Monate (SPO 2008) bzw. 12 Wochen (SPO 2017) Zeit, Ihre Arbeit zu schreiben. Wir empfehlen daher ausdrücklich, schon im Vorfeld ausführliche Recherche zu betreiben und die Anmeldung erst dann zu vollziehen, wenn Sie absehen können, dass Sie das Thema in drei Monaten/12 Wochen bearbeiten können. Nach der Unterzeichnung durch den/die Zweitgutachter/in und den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Beichelt (Büro LH 111, E-Mail: mes(at)europa-uni.de) erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über Ihre Anmeldung, die das verbindliche Thema und den Abgabetermin enthält.

Wie lange habe ich für die Bearbeitung Zeit?

Die Bearbeitungszeit für die Arbeit beträgt ab dem Zeitpunkt, an dem die Ausgabe aktenkundig gemacht wurde, drei Monate (SPO 2008) bzw. 12 Wochen (SPO 2017). Eine Verlängerung dieser Frist ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss über das Antragsformular beim MES-Prüfungsausschuss beantragt werden.

Welche Formalia muss ich bei der Erstellung der Masterarbeit beachten?

Der Umfang der Masterarbeit ist für Studierende der SPO 2008 mit 60-80 Seiten festgelegt. Studierende nach der SPO 2017 müssen den Umfang mit ihrem/ihrer Erstgutachter/in absprechen, für die Zentralbereiche Kultur und Politik gilt weiterhin die Orientierung an 60-80 Seiten. Weitere formale Hinweise zur Erstellung von Master-Arbeiten finden Sie hier. Die Arbeit muss einen europawissenschaftlichen Bezug haben. Beispiel-Themen finden Sie hier. Besonders hervorragende Abschlussarbeiten finden Sie hier. 

Was muss ich bei der Abgabe der Masterarbeit beachten?

Nach der Fertigstellung reichen Sie zwei (SPO 2017) bzw. drei (SPO 2008) gedruckte Exemplare und eine elektronische Version der Masterarbeit im Prüfungsamt oder am Info Point im AM ein. Die elektronische Version schicken Sie als pdf-Datei an Ihre/n Erstgutachter/in sowie im CC an Frau Noack (enoack@europa-uni.de). Studierende in der alten SPO 2008 müssen keine elektronische Version einreichen. Fällt der Tag der Abgabe auf ein Wochenende oder einen Feiertag, reichen Sie Ihre Arbeit am nächsten Werktag ein.

Erscheint auf meinem Abschlusszeugnis der Hinweis darauf, wenn ich die Arbeit einmal nicht bestanden habe?

Nein.

Wer bestimmt den Termin für die mündliche Prüfung?

Den Termin müssen Sie mit Ihren Betreuer/innen festlegen. Einer von beiden muss Protokoll führen. Es kann auch nur ein/e Prüfer/in (Erstgutachter/in) sein und ein/e Beisitzer/in, der/die Protokoll führt und in dem einschlägigen Fach mindestens einen Masterabschluss haben muss.

Ist es erforderlich bzw. sinnvoll, ein Kolloquium zu besuchen?

Sofern ein für Ihren Fachbereich relevantes Kolloquium angeboten wird, ist ein Besuch sicherlich sinnvoll. Einige Professor/innen fordern explizit, das von ihnen angebotene Kolloquium zu besuchen, wenn Sie beabsichtigen, bei ihnen eine Arbeit zu schreiben, und betreuen Sie nur unter dieser Voraussetzung. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Gepflogenheiten an dem Lehrstuhl, an dem Sie gedenken Ihre Arbeit zu schreiben.

Wer ist mein Ansprechpartner im Prüfungsamt?

Der MES wird im Pfüfungsamt betreut von: Elke Noack, AM 12, (03 35) 55 34 - 43 22

Regelstudienzeit und Verlängerung des Studiums

(Vgl. dazu ASPO (2016) § 5 und 6) Die Regelstudienzeit im MES beträgt 4 Semester. Solange Sie jedoch bis spätestens Ende des 8. Fachsemesters Ihr Studium abschließen (d.h. 120 ECTS erreicht, also auch MA-Arbeit und -Prüfung bestanden haben), müssen Sie keine Verlängerung  beantragen. 

Bedenken Sie bei der Überschreitung der Regelstudienzeit aber die möglichen Konsequenzen für die Finanzierung Ihres Studiums.

Wie lange nach Abgabe der Masterarbeit gilt der Stundentenstatus bzw. darf man das Semesterticket weiter nutzen?

Nach Ablegen der Masterprüfung bleiben Sie noch bis zum Ende des Semesters immatrikuliert und können dann selbstverständlich auch noch das Semesterticket benutzen.

Ich möchte mich vor Ablauf des Semesters, in dem ich das Studium abgeschlossen habe, exmatrikulieren. Was muss ich tun?

Alle Informationen zur Exmatrikulation finden Sie hier.

Ich bin Teilnehmer/in eines Doppelmasterprogramms. Welche Regeln zum Verfassen und zur Abgabe der Masterarbeit gelten für mich?

Bitte konsultieren Sie hierfür die Informationsseiten des jeweiligen Doppelmasterprogramms.

Bewerben & Einschreiben

Das Studium kann jeweils zum Winter- und Sommersemester aufgenommen werden. Der MES ist ein zulassungsfreier Studiengang. Die generelle Einschreibefrist endet für das Wintersemester am 15. September und für das Sommersemester am 15. März. Für die drei Doppelmasterprogramme endet die Bewerbungsfrist am 15. Juli.

Die Zulassung zum Masterstudium „European Studies“ erfordert ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Der Charakter des Erststudiums bestimmt die Zuteilung zu einem der vier Zentralbereiche. Die Voraussetzungen für den Zugang zu den einzelnen Bereichen sind folgende:

  • Kultur: mind. 30 ECTS in Geschichtswissenschaft, Philosophie, Soziologie, Anthropologie, Literatur- und Sprachwissenschaft oder verwandten Fächern
  • Politik: mind. 30 ECTS in Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Soziologie, Anthropologie, Sozialgeographie oder verwandten Fächern
  • Recht: 1. Juristische Prüfung oder 30 ECTS in rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen
  • Wirtschaft: Prüfungsleistungen im Gesamtumfang von mind. 30 ECTS in Mathematik, Statistik, Wirtschaftsinformatik, Mikroökonomie oder Makroökonomie

Hinweis: Für die Einschreibung in den Master of European Studies müssen nur die Voraussetzungen für einen der vier Zentralbereiche erfüllt sein.

Die Unterrichtssprachen des Studiums sind Deutsch und Englisch. Entsprechende Sprachkenntnisse müssen vor Antritt des Studiums nachgewiesen werden. Für Muttersprachler*innen entfällt diese Voraussetzung.

Weitere Informationen finden Sie in der Zulassungsordnung des Studiengangs.

Bei weiteren Fragen zur formalen Einschreibung wenden Sie sich ans Zulassungsamt unter: zulassung@europa-uni.de.
Bei weiteren Fragen zu inhaltlichen Voraussetzungen und zu den Doppelstudiengängen wenden Sie sich ans Koordinationsbüro unter: geiger@europa-uni.de.

Um Zugang zum Studium zu erhalten muss ein Sprachnachweis in Form eines UniCERT II Zertifikats (oder Äquivalent) vorgewiesen werden.

Folgende Zertifikate werden als Äquivalent anerkannt:

  • Cambridge English Advanced ( B) (nicht älter als drei Jahre)
  • Cambridge English Proficiency ( C) (nicht älter als drei Jahre)
  • IELTS (academic): mindestens 6.5 Punkte (nicht älter als drei Jahre)
  • iTOEFL (internet-based): mindestens 80 Punkte (nicht älter als drei Jahre)

Sprachtests, außer den oben genannten, können leider nicht berücksichtigt werden. Das gilt auch für Abiturzeugnisse, Sprachkurse und DAAD-Formulare.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, an einem Zulassungstest der viadrina Dialog und Transfer gmbh teilzunehmen, um Englisch-Kenntnisse auf B2-Niveau nachzuweisen. Wenn Sie diesen Test nicht bestehen und keine der oben genannten Nachweise eingereicht haben, können Sie nicht zum MES zugelassen werden.

Hinweis: Die erforderlichen Zertifikate können durch englischsprachige Komponenten des Bachelorstudiums oder eines Auslandsemesters ersetzt werden, wenn Sie mehrere Kurse in der Unterrichtssprache Englisch erfolgreich abgeschlossen haben. In diesem Fall, wenden Sie sich bitte im Vorfeld der Bewerbung an:

Dr. Richard Bland
Sprachenzentrum
bland@europa-uni.de

mit folgenden Unterlagen als Email-Attachment:

  • Einer Leistungsübersicht (Transcript) Ihrer Kurse im Bachelorstudium bzw. Auslandssemesters, mit Noten. Es sollte daraus erkennbar sein, für welche Kurse die Unterrichtssprache ausschließlich Englisch war; (die Unterrichtssprache der relevanten Kurse kann auf andere Art belegt werden).
  • Einer Hausarbeit, die Sie für einen der Kurse geschrieben haben, die auf Englisch unterrichtet wurden.

Deutsche und Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer*innen) nehmen die Einschreibung zunächst online vom 1. Juni bis 15. September (für das Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. März (für das Sommersemester) über die Online-Plattform viaCampus vor.

Reichen Sie danach folgende Unterlagen bis zum 20. September (für das Wintersemester) bzw. 20. März (für das Sommersemester) beim Zulassungsamt der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ein:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
  • den Sprachnachweis in Englisch (UniCert II oder äquivalent),
  • ein Transcript of Records zur Einschätzung der Einschlägigkeit des (bevorstehenden) Hochschulabschlusses,
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusses bzw. eine Bescheinigung Ihres bisherigen Prüfungsamtes, dass alle Studienleistungen vorgelegt wurden. Eine Bewertung aller Leistungen ist zur Einschreibung nicht notwendig. Reichen Sie in diesem Fall folgendes Formular ein: Bestätigung der erbrachten Bachelorleistungen zur Einschreibung. Das Bachelorzeugnis muss bis zum Ende des ersten Fachsemesters im Immatrikulationsamt vorgelegt werden.
  • einen Krankenversicherungsnachweis*,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit,alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.

Sofern Sie an einem der Doppelmasterprogramme teilnehmen möchten, ist aus organisatorischen Gründen Ihre Einschreibung bereits bis zum 15. Juli erforderlich. Bitte reichen Sie in diesem Fall zusätzlich folgende Dokumente ein:

  • ein Motivationsschreiben,
  • einen tabellarischen Lebenslauf.

*Hinweise zur studentischen Krankenversicherung

Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.

Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.

Studierende,

  • ab 30 Jahren
  • in Weiterbildungsstudiengängen
  • die sich für eine Promotion einschreiben
  • am College eingeschrieben werden

erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.

Bewerber*innen, die ihren Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, bewerben sich für das Wintersemester vom 1. Juni bis zum 15. Juli und für das Sommersemester vom 1. Dezember bis zum 15. Januar. Allgemeine Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie auf der Webseite der Abteilung für Internationale Angelegenheiten.

Die vorherrschende Unterrichtssprache ist Deutsch. Deshalb müssen sie die deutsche Sprache zum Programmbeginn auf Studienniveau (d.h. DSH 2 oder Äquivalent) beherrschen.

  • Ein Zertifikat ihrer aktuellen Deutschkenntnisse ist als amtlich beglaubigte Kopie bereits mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Das Zertifikat über die geforderten Deutschkenntnisse ist spätestens zur Einschreibung als amtlich beglaubigte Kopie oder im Original vorzulegen.
  • Liegt die DSH 2 oder ein Äquivalent zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vor, können die Bewerberinnen und Bewerber am Sprachenzentrum der Viadrina an einer universitätsinternen DSH-Prüfung teilnehmen. Die Teilnahme an dieser Prüfung ist nur bei Vorlage bestimmter Sprachzertifikate möglich (siehe Tabelle). Wird die DSH-Prüfung bestanden, erfolgt die Immatrikulation. Wird die DSH-Prüfung nicht bestanden, kann das Studium nicht begonnen werden.


Hinweise zum Sprachnachweis Deutsch für den Hochschulzugang und den akzeptierten Zertifikaten

 

Bitte beachten Sie: Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Kontakt

Ruth Geiger

Koordination MES

Mady Wolff

Assistenz Office Europa-Studien

Archiv

Hier findet ihr das Archiv des MES.

Der MES-Newsletter informiert über Neuigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse der Studierenden, greift interessante Veranstaltungen als auch Ereignisse auf und möchte einen Eindruck davon vermitteln, was es heißt, den Master in European Studies an der Europa-Universität Viadrina zu studieren. Der Newsletter erscheint mindestens einmal pro Semester.

Über Erfahrungsberichte Eurer Auslandssemester oder Praktika sowie über eigene Texte zu europäischen Themen würden wir uns freuen. Denn nur so funktioniert unser studentischer Newsletter. Ihr habt Lust, erste redaktionelle Erfahrungen zu sammeln? Dann meldet Euch einfach unter mes_students@europa-uni.de und findet Eure Texte in der nächsten Ausgabe wieder.

 

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