Sprachnachweise zum Studium
Anforderungen
Für deutschsprachige Studiengänge
Für alle deutschsprachigen Studiengänge (Bachelor & Master) müssen für die Einschreibung an der Viadrina (also zu Beginn des Studiums), die notwendigen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachgewiesen werden!
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang ein Nachweis Ihrer aktuellen Deutschkenntnisse bereits mit den Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden muss. Durch diesen kann festgestellt werden:
- ob diese Kenntnisse bereits für das Studium ausreichend sind (siehe unten),
- oder ob Sie vor Studienbeginn noch die DSH- oder eine äquivalente Prüfung ablegen müssen (mind. B2),
- oder ob eine Einschreibung wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht möglich ist.
Mit den folgenden Deutschnachweisen können Sie an der Viadrina studieren.
1. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)*
Die DSH öffnet Ihnen den Zugang zum Studium und wird von allen Hochschulen in Deutschland als Sprachnachweis anerkannt, wenn Sie die Prüfung mindestens auf dem Niveau DSH-2 (DSD II) bestehen.
Die DSH Prüfung kann man direkt an deutschen Universitäten ablegen, auch an der Viadrina. Das Sprachenzentrum der Viadrina bietet einen Vorbereitungskurs vor der Prüfung an. Details zur DSH-Prüfung (z.B. Datum der Prüfung) werden den Informationen zur Zulassung beigefügt. Bei konkreten Fragen zum Vorbereitungskurs und zur Prüfung wenden Sie sich bitte an das Sprachenzentrum.
2. Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)*
Deutschkenntnisse können auch mit dem TestDaF nachgewiesen werden. Dieser Test kann bei TestDaF-Instituten auf der ganzen Welt abgelegt werden. Um an der Viadrina zu studieren, müssen Sie in allen vier Prüfungsteilen mindestens das Niveau 4 (TDN 4) erreichen.
3. Deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
Als Deutschnachweis gilt eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung auf Grundlage des Abiturs und gleichwertiger deutscher Sekundarschulabschlüsse, sowie dem Abitur gleichgestellte deutschsprachige Sekundarschulabschlüsse aus z.B. Österreich und der Schweiz.
4. Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)*
Auch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz- 2. Stufe, d.h. DSD II bestanden mit dem Niveau C1 in allen 4 Teilprüfungen wird akzeptiert.
5. Sprachdiplom des Goethe-Instituts (GDS)*
Ein weiterer anerkannter Sprachnachweis ist das "Goethe-Zertifikat C2: Großes deutsches Sprachdiplom" des Deutschen Goethe-Instituts. Das „Goethe-Zertifikat C1“ ist nicht ausreichend.
6. Studium in Deutschland
Wenn Sie ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule, mit mindestens 6 Semestern Regelstudienzeit, erfolgreich abgeschlossen haben, brauchen Sie keinen weiteren Sprachnachweis.
7. Studienkolleg / Feststellungsprüfung*
Falls Sie an einem deutschen Studienkolleg (Feststellungsprüfung) eine DSH-gleichwertige Sprachprüfung bestanden haben, benötigen Sie keinen weiteren Sprachnachweis.
8. Die "Europäischen Sprachzertifikate" (telc)*
Der Nachweis der Sprachprüfung "telc Deutsch C1 Hochschule" mit der Gesamtnote "gut" (d.h. mind. 172 Punkte) ist als ausreichender Deutschnachweis anerkannt. Die gemeinnützige telc GmbH ist Vollmitglied in der "Association of Language Testers in Europe" (ALTE). telc Sprachprüfungen können an über 3.000 Prüfungszentren in 20 Ländern abgelegt werden, darunter Volkshochschulen und private Sprachschulen.
* Sofern dieser Nachweis älter als 3 Jahre ist, muss entweder ein aktueller Nachweis vorgelegt, oder an unserer DSH-2 Prüfung teilgenommen werden.
Für englischsprachige Studiengänge
Für rein englischsprachige Studiengänge (Bachelor & Master) müssen zu Beginn des Studiums, d.h. spätestens zur Einschreibung an der Viadrina, die notwendigen Englischkenntnisse nachgewiesen werden.
- Die akzeptierten Nachweise und die Anforderungen an das Niveau der Englischkenntnisse variieren je nach Studiengang. Bitte informieren Sie sich entsprechend.
- Falls neben Englisch auch Deutsch als Studiensprache gefordert ist, gelten die oben genannten Anforderungen.
Zusätzliche Sprachkenntnisse
Bitte beachten Sie, dass je nach Studiengang (Bachelor & Master), zusätzlich zur Studiensprache, noch weitere Sprachkenntnisse gefordert sein können.
- Die akzeptierten Nachweise und die Anforderungen an das Niveau dieser zusätzlichen Sprachkenntnisse variieren je nach Studiengang. Bitte informieren Sie sich entsprechend.