Sprachnachweise zum Studium

Anforderungen


Für deutsch-sprachige Studiengänge

Für alle deutsch-sprachigen Studiengänge (Bachelor & Master) müssen zu Beginn des Studiums, d.h. spätestens zur Einschreibung an der Viadrina, die notwendigen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie. dass bereits mit den Bewerbungsunterlagen ein Nachweis Ihrer aktuellen Deutschkenntnisse vorgelegt werden muss, damit festgestellt werden kann:

  • ob diese Kenntnisse bereits für das Studium ausreichend sind (siehe unten),
  • oder ob Sie vor Studienbeginn die DSH- oder eine äquvalente Prüfung ablegen müssen (mind. B2),
  • oder ob eine Einschreibung wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht möglich sein wird.

Mit den folgenden Deutschnachweisen können Sie an der Viadrina studieren.

1. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)*

Die DSH öffnet Ihnen den Zugang zum Studium und wird von allen Hochschulen in Deutschland als Sprachnachweis anerkannt, wenn Sie die Prüfung mindestens auf dem Niveau DSH-2 (DSD II) bestehen.

Die DSH Prüfung kann man direkt an deutschen Universitäten ablegen, auch an der Viadrina. Das Sprachenzentrum der Viadrina bietet einen Vorbereitungskurs vor der Prüfung an. Details zur DSH-Prüfung (z.B. Datum der Prüfung) werden den Informationen zur Zulassung beigefügt. Bei konkreten Fragen zum Vorbereitungskurs und zur Prüfung wenden Sie sich bitte an das Sprachenzentrum.

2. Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)*

Deutschkenntnisse können auch mit dem TestDaF nachgewiesen werden. Dieser Test kann bei TestDaF-Instituten auf der ganzen Welt abgelegt werden. Um an der Viadrina zu studieren, müssen Sie in allen vier Prüfungsteilen mindestens das Niveau 4 (TDN 4) erreichen.

3. Deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)

Als Deutschnachweis gilt eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung auf Grunldage des Abiturs und gleichwertiger deutscher Sekundarschulabschlüsse, sowie dem Abitur gleichgestellte deutsch-sprachige Sekundarschulabschlüsse aus z.B. Österreich und der Schweiz.

4. Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)*

Auch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz- 2. Stufe, d.h. DSD II bestanden mit dem Niveau C1 in allen 4 Teilprüfungen wird akzeptiert.

5. Sprachdiplom des Goethe-Instituts (GDS)*

Ein weiterer anerkannter Sprachnachweis ist das "Goethe-Zertifikat C2: Großes deutsches Sprachdiplom" des Deutschen Goethe-Instituts. Das „Goethe-Zertifikat C1“ ist nicht ausreichend.

6. Studium in Deutschland

Fall Sie ein deutsch-sprachiges Studium an einer deutschen Hochschule, mit mindestens 6 Semestern Regelstudienzeit, erfolgreich abgeschlossen haben, brauchen Sie keinen weiteren Sprachnachweis.

7. Studienkolleg / Feststellungsprüfung*

Falls Sie an einem deutschen Studienkolleg (Feststellungsprüfung) eine DSH-gleichwertige Sprachprüfung bestanden haben, benötigen Sie keinen weiteren Sprachnachweis.

8. Die Europäischen Sprachzertifikate Prüfung (telc)*

Der Nachweis der Sprachprüfung "telc Deutsch C1 Hochschule" mit der Gesamtnote "gut" (d.h. mind. 172 Punkte) ist als ausreichender Deutschnachweis anerkannt. Die gemeinnützige telc GmbH ist Vollmitglied in der "Association of Language Testers in Europe" (ALTE). telc Sprachprüfungen können an über 3.000 Prüfungszentren in 20 Ländern abgelegt werden, darunter Volkshochschulen und private Sprachschulen.

* Sofern dieser Nachweis älter als 3 Jahre ist, muss entweder ein aktueller Nachweis vorgelegt, oder an unserer DSH-2 Prüfung teilgenommen werden.

Für englisch-sprachige Studiengänge

Für rein englisch-sprachige Studiengänge (Bachelor & Master) müssen zu Beginn des Studiums, d.h. spätestens zur Einschreibung an der Viadrina, die notwendigen Englischkenntnisse nachgewiesen werden.

  • Die akzeptierten Nachweise und die Anforderungen an das Niveau der Englischkenntnisse variieren je nach Studiengang. Bitte informieren Sie sich entsprechend.
  • Falls neben Englisch auch Deutsch als Studiensprache gefordert ist, gelten die oben genannten Anforderungen.

Zusätzliche Sprachkenntnisse

Bitte beachten Sie, dass je nach Studiengang (Bachelor & Master), zusätzlich zur Studiensprache, noch weitere Sprachkenntnisse gefordert sein können.

  • Die akzeptierten Nachweise und die Anforderungen an das Niveau dieser zusätzlichen Sprachkenntnise variieren je nach Studiengang. Bitte informieren Sie sich entsprechend.

Dr. Almut Klepper-Pang

Leiterin Sprachenzentrum