Erasmus+ Praktikum

Erasmus+: Dein Ticket ins Auslandspraktikum!

Erasmus+ ermöglicht dir ein finanziell gefördertes Auslandspraktikum, bei dem du nicht nur die Kultur anderer Länder intensiv kennen lernst, sondern auch wertvolle Arbeitserfahrung im internationalen Umfeld sammelst. An der Viadrina betreut das Career Center die Erasmus+ Praktika und vergibt die Förderung dafür. Egal ob du noch studierst, gerade garduiert bist oder mitten in der Doktorarbeit steckst –  du kannst dich jederzeit für eine Förderung bewerben, sobald du eine Praktikumsstelle gefunden hast und dein Praktikum den Förderkriterien entspricht. 
Nimme bei Fragen rund um das Erasmus+ Praktikum gerne Kontakt zu uns auf, mach einen Beratungstermin oder komm zu einer unserer Info-Veranstaltungen.

 

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Informationen zu Erasmus+ und Vorteile

Erasmus+, hier in der Variante KA 131, ist ein Mobilitätsprogramm der EU, das Studierenden, Lehrkräften und Verwaltungspersonal die Mobilität zwischen Hochschulen in 28 EU-Mitgliedsländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien und der Türkei ermöglicht. Das Programm enthält drei Leitaktionen:

1. Lernmobilität von Einzelpersonen,
2. Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen und
3. Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit.

Ziele 
Erasmus+ ist mit einem Budget von mehr als 26 Milliarden Euro ausgestattet. Etwas 10 bis 12 Millionen Menschen sollen 2021 - 2027 von den EU-Mitteln profitieren. Das siebenjährige Programm hat das übergeordnete, durch lebenslanges Lernen die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung der Menschen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa und darüber hinaus zu unterstützen und so zu nachhaltigem Wachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen und sozialem Zusammenhalt, zur Innovationsförderung sowie zur Stärkung der europäischen Identität und des aktiven Bürgersinns beizutragen. Das Programm ist damit ein wichtiges Instrument zur Schaffung des europäischen Bildungsraums und zur Förderung der strategischen europäischen Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer zugrunde liegenden sektorspezifischen Zielsetzungen. Darüber hinaus ist es von zentraler Bedeutung für die Intensivierung der jugendpolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendstrategie der Union 2019–2027 und zur Entwicklung der europäischen Dimension des Sports.

Prioritäten
Für das laufende Programm (2021-2027) gibt es vier Prioritäten – die sogenannten „horizontalen Prioritäten“ –, die für alle Maßnahmen gelten. Sie spiegeln gemeinsame europäische Werte wider und dienen der Bewältigung zentraler Herausforderungen in unseren heutigen Gesellschaften.

  • Inklusion und Vielfalt
  • Digitaler Wandel
  • Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
  • Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement

Detaillierte Informationen zum Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Mobilitätsmaßnahmen
Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 33 Programmländern (27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe die NA Deutscher Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Studierendenmobilität zu Studienzwecken (SMS)
  • Studierendenmobilität zu Praktikawecken (SMP)
  • Personalmobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken (STA) und eingeladenes Unternehmenspersonal (STA2)
  • Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszweckenl (STT)
  • Blended Intensive Programmes (BIP)

Die Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) wurde von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass die Europa-Universität Viadrina alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt. Die ECHE wurde mit dem European Policy Statement (EPS) beantragt.

Weitere Informationen erteilt Torsten Glase.

Mit Erasmus+ unterstützt die EU junge Leute dabei, neue Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Das Programm soll nicht nur das Bildungssystem in Europa internationalisieren, sondern auch deine Skills, deine persönliche Entwicklung und deine Jobchancen verbessern. Ob Studium oder Praktikum im Ausland – Erasmus+ macht’s möglich!

Insgesamt kannst du pro Studienphase 12 Monate für dein Studium und/oder Praktikum gefördert werden. Somit sind auch mehrere Erasmus+ Mobilitäten möglich. In einzügigen Studiengängen, wie dem Staatsexamen, können sogar 24 Monate gefördert werden. 


 Welche Vorteile bietet ein Erasmus+ Praktikum?

  • Finanzielle Förderung, unabhängig vom Praktikumsgehalt
  • Eine geprüfter Praktikumsplatz dank eines Vertrags zwischen Hochschule, Unternehmen und dir.
  • Unterstützung bei der Suche und Vorbereitung deines Praktikums.
  • Offizieller Nachweis deines Praktikums (Diploma Supplement) bzw. Anerkennung für dein Studium.
  • Extra-Zuschüsse für Studierende mit Behinderung.
  • Extra-Zuschüsse für Studierende mit Kindern.
  • Finanzielle Förderung eines Praktikums innerhalb eines Jahres nach Studienende (Graduiertenpraktikum)

Nutze diese Chance und starte dein Abenteuer im Ausland!

Die Fördermittel werden in den Programmländern von Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr. Er erteilt weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen:

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de

Förderkriterien und Bewerbung

Studierende, Graduierte und Doktoranden, die ein Praktikum in den Erasmus+ Ländern absolvieren wollen, können sich jederzeit, aber spätestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn um eine Förderung im Rahmen des Erasmus+ Programms bewerben. 

Wer kann gefördert werden?

Grundständige Studierende, Graduierte (bis zu einem Jahr nach Studienende) und immatrikulierte Promovierende der Viadrina,

... die Ihr Erasmus-Kontingent von 12 Monaten im aktuellen Studienzyklus noch nicht „verbraucht“ haben (mehrere Erasmus+ Mobilitäten, z.B. Studium und Praktikum sind möglich)
... die einen Praktikumsplatz gefunden haben, der die unten genannten Anforderungen erfüllt
... die über gute Sprachkenntnisse in der geplanten Arbeitssprache verfügen
... die für ihr Praktikum ins Ausland ziehen

Das Praktikum darf nicht im Land deines Hauptwohnsitzes absolviert werden. Internationale Studierende, die ein Praktikum in ihrem Heimatland absolvieren möchten, können nur gefördert werden, wenn sie nachweisbar zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Grant Agreements in Deutschland gemeldet sind. 

Welche Praktika können gefördert werden?

Ort des Praktikums
Das Praktikum wird in einem der folgenden Erasmus-Länder absolviert:
die 27 EU-Mitgliedsstaaten (außer Deutschland) und ihre überseeischen Gebiete, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei.

Die Schweiz und Großbritannien beteiligen sich aktuell  nicht an Erasmus+. Praktika im Vereinigten Königreich/ Nordirland und der Schweiz können deshalb bis 2027 nur vereinzelt gefördert werden. Sprechen Sie uns an.

Die Dauer des Praktikums

Long-term Mobility
Das Praktikum dauert grundsätzlich mindestens 60 Tage (wobei der 31. eines Monats nicht zählt). Wir förden im aktuellen Projekt maximal 180 Tage.
Das Praktikum kann optional mit einer virtuellen Phase kombiniert werden (Blended Mobility).

Beispiel: Du arbeitest zunächst einen Monat im Home Office in Deutschland und gehst dann für zwei Monate ins Gastland und führst dort das bereits begonnen Praktikum fort. Die Förderung erhältst du nur für die Tage im Ausland.

Short-Term Mobility
Wenn du aus persönlichen, familiären, gesundheitlichen oder studienbedingten Gründen nicht in der Lage bist, für mindestens 60 Tage ins Ausland zu gehen, kannst du einen kürzeren Aufenthalt im Gastland (5-30 Tage) mit einer virtuellen Komponente kombinieren. Diese ist in diesem Fall obligatorisch (siehe auch Reiter Short-Term Mobility)

Zeitlicher Umfang
Das Praktikum wird in Vollzeit absolviert und ist der Hauptzweck des Auslandsaufenthalts.

Studienbezug
Das Praktikum ist studienbezogen. Idealerweise ist es in der Studienordnung vorgesehen (verpflichtend oder optional). Dann wird es als Studienleistung anerkannt. Freiwillige studienbezogene Praktika können aber auch gefördert werden. Beachte bei der Dauer deines Praktikums also die Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung.

Ein Praktikum kann nicht gefördert werden, wenn (Ausschlusskriterien): 

  • du während des Praktikums nicht im Gastland wohnst
  • du den Förderantrag erst wenige Tage vor oder nach Beginn des Praktikums stellst (keine rückwirkende Förderung)
  • die Praktikumsstelle eine EU-Institution, eine andere EU-Einrichtung einschließlich spezialisierter Agenturen (siehe Liste), oder eine Einrichtung, die EU-Programme verwaltet (z.B. EU-Freiwilligendienste, DAAD) ist.
  • du weitere EU-Förderung erhältst, d.h. es darf keine Doppelförderung der EU geben.

 

Wenn du aus persönlichen, familiären, gesundheitlichen oder studienbedingten Gründen nicht für mindestens 60 Tage ins Ausland gehen kannst, hast du die Möglichkeit, einen kürzeren Aufenthalt im Gastland (5–30 Tage) mit einer virtuellen Komponente zu kombinieren. Diese ist in diesem Fall obligatorisch.
Promovierende können auch ohne virtuelle Phase ein verkürztes Praktikum im Ausland absolvieren (5–30 Tage).

Abgesehen von der Dauer gelten dieselben Förder- und Auswahlkriterien sowie Fristen wie für eine Langzeitmobilität. Bitte reiche auch dieselben Bewerbungsunterlagen bei uns ein.

Die Förderung erhältst du nur für die Tage im Ausland. Sie beträgt 79 EUR/Tag bis zum 14. Tag und 56 EUR/Tag vom 15. bis zum 30. Tag.  Details dazu findest du unter dem Reiter „Förderung”.

Mögliche Gründe für ein Praktikum mit Kurzaufenthalt im Gastland sind:

  • gesundheitliche Beeinträchtigungen,
  • familiäre Verpflichtungen (Kinder, Pflege von Angehörigen),
  • finanzielle Einschränkungen, die trotz Förderung einen Langzeitaufenthalt unmöglich machen,
  • Vorgaben in der Studienstruktur.

 Gerne beraten wir dich bei Fragen dazu. 

 

 

Du kannst den Antrag auf Förderung deines Praktikums durch Erasmus+ jederzeit, aber möglichst nicht später als 6 Wochen vor Praktikumsbeginn per E-Mail oder persönlich im Career Center einreichen. 

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Der ausgefüllte und unterschriebene Antragsbogen (siehe Downloadbereich).
  • Motivationsschreiben (Wie passt das Praktikum zum Studium? Warum dieses Land? 1/2 bis max. 1 DIN A4 Seite auf Deutsch oder Englisch)
  • Dein Lebenslauf (deutsch oder englisch)
  • Eine Bestätigung der Praktikumsstelle (Zusage, E-Mail, Vertrag)
  • Deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Erklärung zum Transportmittel sowie bei Bedarf zusätzlichen Reisetagen (siehe Downloadbereich)
  • sofern zutreffend, die ehrenwörtliche Erklärung zu den Social Top-Ups (siehe Downloadbereich). Bei Nicht-Einreichen gehen wir davon aus, dass du nicht berechtigt bist. 
  • Notenübersicht/ Ausdruck aus ViaCampus 
  • Sofern vorhanden, Nachweis über die Kenntnisse der Arbeitssprache (Auszug aus deinem Studienbuch für Sprachkurse von den Seiten des Sprachenzentrums; ggf. weitere Zertifikate)-
  • Internationale Studierende, die das Praktikum im Heimatland absolvieren: Nachweis, dass sie während des Studiums ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Bei Fragen zu den Antragsunterlagen kannst du dich gerne an uns wenden. Auch unvollständige Anträge werden bearbeitet.

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Wenn deine Bewerbung den Förderkriterien entspricht erhältst du von uns die Förderzusage zusammen mit den Erasmus+ Dokumenten/ Agreements sowie weiteren Informationen per E-Mail.

Aktuell können wir alle Praktika förden, die den Erasmus+ Förderkriterien entsprechen. 

Du kannst deinen Antrag auf Erasmus+ Förderung jederzeit, aber möglichst nicht später als 6 Wochen vor Praktikumsbeginn per E-Mail oder persönlich im Career Center einreichen. Kurzfristigere Anträge können nicht immer berücksichtigt werden.

Wir bemühen uns, Studierende und Graduierte mit psychischen, mentalen oder körperlichen Erkrankungen bei der Organisation und Durchführung eines Auslandspraktikums zu unterstützen. Je nach Schwere der Einschränkung kann es jedoch schwierig sein, einen Praktikumsplatz im Ausland zu finden. Nimm deshalb gerne persönlichen Kontakt zu uns auf, wenn du Unterstützung bei der Planung deines Praktikums wünschst.

Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen des Programms Erasmus+. Deshalb gibt es besondere Unterstützungsangebote für Teilnehmende mit gesundheitlichen Einschränkungen: 

Aufstockunsbetrag
Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr sowie solche mit einer nachgewiesenen Behinderung oder chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch), aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht, können einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat beantragen.

Kürzere Aufenthalte (Short-Term) und individuelle Anpassungen
Studierende und Graduierte, die aufgrund ihres Gesundheitszustands kein mindestens 60-tägiges Praktikum im Ausland absolvieren können, haben die Möglichkeit, an einer Blended Short-Term Mobility teilzunehmen. Dabei wird das Praktikum primär online vom Wohnsitz aus absolviert und nur fünf bis 30 Tage im Ausland bei der Praktikumsstelle verbracht.

Sprich uns an, wenn du aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bestimmte Förderkriterien, wie beispielsweise eine Vollzeittätigkeit, nicht erfüllen kannst. Wir klären mit dem DAAD, ob eine Ausnahmeregelung in deinem Fall möglich ist. 

Realkostenantrag
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Realkostenantrag zu stellen. Dieser richtet sich an Teilnehmende mit einer nachgewiesenen Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Hierfür muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. 

Da du die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müsst, plane für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein und informiere uns unbedingt persönlich! 
Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor deiner Ausreise durch uns bei der NA DAAD eingereicht werden. 

Ausführliche Informationen zum Realkostenantrag auf der Website der NA DAAD

 

Selbstverständlich können auch Studierende, Graduierte und Promovierende mit einem oder mehreren Kindern ein Erasmus+ Auslandspraktikum absolvieren. Sie erhalten zusätzliche Förderung, wenn die Kinder mit ins Ausland genommen werden. 

Beachte aber, dass du dein Praktikum in der Regel in Vollzeit absolvierst und deshalb vor Ort für eine Kinderbetreuung sorgen musst.

Unter Umständen ist ein Auslandsstudium die bessere Option.

Tipps zur Organisation eines Auslandspraktikums mit Kind(ern)

Aufstockungsbetrag 
Beachte aber, dass du dein Praktikum in der Regel in Vollzeit absolvierst und deshalb vor Ort für eine Kinderbetreuung sorgen musst.

Kürzerer Aufenthalt im Gastland
Studierende und Graduierte, die aufgrund ihrer Kinder kein mindestens 60-tägiges Praktikum im Ausland absolvieren können, haben die Möglichkeit, an einer Blended Short-Term Mobility teilzunehmen. Dabei wird das Praktikum primär online vom Wohnsitz aus absolviert und nur fünf bis 30 Tage im Ausland bei der Praktikumsstelle verbracht

Realkostenantrag
Studierende und Graduierte können einen Antrag auf ganz oder teilweise Erstattung der während des Auslandsaufenthalts sowie ggf. für eine vorbereitende Reise entstandenen auslandsbedingten Mehrkosten stellen.
Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Ausreise durch die Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Melde dich also auf jeden Fall rechtzeitig persönlich bei uns, wenn du diese Möglichkeit nutzen möchtest.

Ausführliche Informationen zum Realkostenantrag auf der Website der NA DAAD

Auch nach dem Studium kannst du mit Erasmus+ ein Auslandspraktikum absolvieren, sofern du den Berufseinstieg danach planst.
Dabei gelten die gleichen Förder- und Auswahlkriterien wie für studentische Erasmus+-Praktika.

Zusätzlich gilt aber:

  • Du musst zum Zeitpunkt deiner Bewerbung für das Erasmus+ Graduierten-Praktikum noch immatrikuliert, während des Praktikums aber exmatrikuliert sein bzw. dein Studium beendet haben.
  • Vor Beginn des Praktikums musst du dem Career Center deshalb entweder eine Exmatrikulationsbescheinigung oder einen Nachweis vom Prüfungsamt, dass alle Studienleistungen erbracht wurden, vorlegen.
  • Das Praktikum muss spätestens ein Jahr nach deinem Studienabschluss abgeschlossen sein.

Studierende können sich für eine bis zu 6-monatige Praktikumsförderung im Rahmen eines Graduiertenpraktikums bewerben, auch wenn sie in ihrem letzten Studienzyklus bereits für ein Praktikum gefördert wurden. Das Erasmus+ Kontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus muss hierbei aber berücksichtigt werden. Das Graduiertenpraktikum zählt  zum gerade beendeten Studienzyklus (z.B. zum Masterstudium, wenn du gerade deinen Master gemacht hast).

 

Eingeschriebene Promovierende haben die Möglichkeit kürzere oder längere Erasmus+ Praktika im Ausland zu absolvieren. Es wird empfohlen, eine physische Mobilität um eine virtuelle Komponente zu ergänzen. 

Promovierende mit einem Arbeitsvertrag mit der Europa-Universität Viadrina können auch an der Erasmus+ Personalmobilität, vor allem für Erasmus+ Lehraufenthalte teilnehmen.

Auslandspraktika neben Praxiseinsätzen bei auf dem Arbeitsmarkt, in Bildung, Kultur und Politik tätige Institutionen auch Forschungsbesuche an Forschungseinrichtungen, in Archiven oder Nicht-Partneruniversitäten sein. 

Langzeitpraktikum im Ausland (Long-Term Mobility)
Für reguläre langfristige Praktikumsmobilitäten (60-180 Tage) gelten dieselben Förderbedingungen wie für Studierendenpraktika (siehe oben)

Kurzzeitpraktika für Promovierende (Short-Term Mobility)
Kurzzeitpraktika von Promovierenden können als Short-Term Mobility gefördert werden. Der Auslandsaufenthalt kann optional durch eine virtuelle Phase vom Heimatort aus ergänzt werden.
Die physische Praktikumsphase im Ausland muss zwischen 5 und 30 Tagen dauern. Für die virtuelle Komponente bestehen keine zeitlichen Vorgaben. Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss wird nur für den tatsächlichen Auslandsaufenthalt gewährt. 

Förderraten Short Term Mobility
Tag 1-14: 79 EUR/ Tag, Tag 15-30: 56 EUR/ Tag

Social Top-Ups
Folgende Promovierende können einen zusätzlichen Beitrag von einmalig 100 EUR für eine physische Mobilität von 5 bis 14 Tagen oder einmalig 150 EUR für eine physische Mobilität zwischen 15 und 30 Tagen erhalten: 

  • Promovierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, sofern dadurch ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
  • Promovierende mit Kind(ern), sofern mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen wird.
  • Promovierende, deren beide Elternteile oder deren alleinerziehendes Elternteil keinen Abschuss einer (Fach-)Hochschule oder einen vergleichbaren Abschluss (beispielsweise von einer Berufsakademie) haben/hat.
  • Erwerbstätige Promovierende, wenn sie für die Durchführung des Auslandsaufenthalts eine Arbeit aufgeben/ pausieren müssen, in der sie mindestens durchgängige 6 Monate vor der Mobilität tätig waren und monatlich zwischen 450€ und 850 € netto durchschnittlich verdient haben.

Promovierende erhalten einen zusätzlichen Beitrag von einmalig 100 EUR für eine physische Mobilität von 5 bis 14 Tagen oder einmalig 150 EUR für eine physische Mobilität zwischen 15 und 30 Tagen.

Reisekostenpauschale
Die angegebenen Summen gelten einmalig insg. für die Hin- und Rückreise. Als Grundlage gilt die Distanz zwischen der Europa-Universität Viadrina und dem Praktikumsort. Sie wird mit dem Distanzrechner der EU-Kommission bestimmt 

Reisedistanz                Standardreise        Green Travel
10 und 99 KM                   28 EUR                      56 EUR
100 und 499 KM              211 EUR                   285 EUR
500 und 1999 KM            309 EUR                   417 EUR
2000 und 2999 KM          395 EUR                   535 EUR
3000 und 3999 KM          580 EUR                   785 EUR
4000 und 7999 KM       1.188 EUR                1.188 EUR
8000 KM oder mehr      1.735 EUR                1.735 EUR

Bewerbung
Bitte reichen Sie die unter dem Reiter Bewerbungsunterlagen aufgeführten Dokumente sowie die im Download-Bereich verlinkten Formulare mindestens 6 Woche vor dem geplanten Auslandsaufenthalt ein. 

 


 

Mobilitätszuschüsse 2025/2026

Fördersätze Erasmus+ Praktika (Projekt 2025)

Für die Berechnung der Fördersumme ist der erste und der letzte Tag bei der Praktikumsstelle relevant, wobei der 31. eines Monats nicht mitzählt. Praktikumsgehälter finden bei der Berechnung der Fördersumme keine Berücksichtigung.

Die Fördersumme orientiert sich an den Lebenshaltungskosten im Zielland. Bitte informiere dich deshalb vor deinem Auslandspraktikum über die Lebenshaltungskosten im Gastland. Informationen hierzu erhältst du beispielsweise von deiner Praktikumsstelle, bei den jeweiligen Auslandsvertretungen oder in den Länderinformationen des DAAD.

Wir fördern maximal 180 Tage deines Praktikums. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in zwei Raten: 

  • 80% vor der Mobilität sofern die Erasmus+ Agreements korrekt ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. 
  • 20% nach der Mobilität, nachdem alle Nachweise eingereicht wurden

Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Niederlande, Norwegen, Schweden.

750,00 EUR pro 30 Tage (ohne Social To-Up)


Gruppe 2 und 3: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen,  Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern

690,00 EUR pro 30 Tage


 Fördersätze Short Term Mobility

 Für die (blendet) Short-Term Mobility (5-30 Tage) gelten folgende Fördersätze:
Tag 1-14: 79 EUR/ Tag, Tag 15-30: 56 EUR/ Tag


 

Social Top-Ups für Teilnehmende mit geringeren Chancen

Folgende Studierende, Graduierte und Promovierende können einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250,00 EUR pro Monat erhalten:

  • Teilnehmende mit nachgewiesener Behinderung oder chronischer Erkrankung, sofern dadurch ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
  • Teilnehmende mit Kind(ern), sofern mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen wird.
  • Teilnehmende, deren beide Elternteile oder deren alleinerziehendes Elternteil keinen Abschluss einer (Fach-)Hochschule oder einen vergleichbaren Abschluss (beispielsweise von einer Berufsakademie) haben/hat.
  • Erwerbstätige Teilnehmende, wenn sie für die Durchführung des Auslandsaufenthalts eine Arbeit aufgeben/ pausieren müssen, in der sie mindestens durchgängige 6 Monate vor der Mobilität tätig waren und monatlich zwischen 450 EUR und 850 EUR netto durchschnittlich verdient haben.

Social Top-Ups bei Short Term Mobility

Berechtigte Studierende, Graduierte und Promovierende erhalten einen zusätzlichen Beitrag von einmalig 100 EUR für eine physische Mobilität von 5 bis 14 Tagen oder einmalig 150 EUR für eine physische Mobilität zwischen 15 und 30 Tagen.

Weiterführende Informationen auf der Website der NA DAAD

 

Mehr zu den Erasmus+ Top-Ups

Reisekostenpauschale

Seit dem Projekt 2025 erhalten alle Studierenden eine Reisekostenpauschale. Eine emissionsarme Anreise (Günes Reisen) wird durch eine höhere Pauschale belohnt.

Die angegebenen Summen gelten einmalig sowohl für Ihre Hin- und Rückreise. Als Grundlage gilt die Distanz zwischen deinem Startort und dem Praktikumsort. Sie wird mit dem Distanzrechner der EU-Kommission bestimmt. 

Reisedistanz                Standardreise        Green Travel
10 und 99 KM                    28 EUR                    56 EUR
100 und 499 KM              211 EUR                  285 EUR
500 und 1999 KM            309 EUR                  417 EUR
2000 und 2999 KM          395 EUR                  535 EUR
3000 und 3999 KM          580 EUR                  785 EUR
4000 und 7999 KM       1.188 EUR                1.188 EUR
8000 KM oder mehr      1.735 EUR               1.735 EUR

Standartreise bedeutet, dass der überwiegende Teil der Reise (mehr als 50% der An- und Abreise) z.B. mit dem Flugzeug oder Auto (ohne Carpooling) absolviert wird.

Grünes Reisen bedeutet, dass der überwiegende Teil der Reise (mehr als 50 % der An- und Abreise) mit emissionsarmen Verkehrsmitteln, z. B. Zug, Fahrgemeinschaft, Bus oder Fahrrad, absolviert wird. Flugreisen gelten nicht als nachhaltiges Verkehrsmittel, auch wenn CO₂-Emissionen kompensiert werden.

Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen

Außergewöhnliche Reisekosten können gefördert werden, wenn nachgewiesen wird, dass die reguläre Reisekostenpauschale weniger als 70 % der tatsächlichen Kosten abdeckt.
In diesem Fall können bis zu 80 % der tatsächlichen Reisekosten übernommen werden.
Bei Bewilligung entfällt die reguläre Reisekostenpauschale.


 Mögliche zusatzförderung von Reisetagen bei langen Reisezeiten

Für Standardreisen gibt es maximal zwei zusätzliche Reisetage und für Green Travel maximal sechs zusätzliche Reisetage in Höhe des jeweiligen Tagessatzes der Ländergruppe (siehe Förderraten). Dies gilt nur bei einer Reisezeit von mehr als 10 Stunden für die Hin- und Rückreise jeweils einzeln.

 

Studierende können durch zusätzliche Mittel in Form eines Realkostenantrags unterstützt werden, wenn sie:
• ...eine nachgewiesene Behinderung haben, aufgrund derer sich ein deutlicher finanzieller Mehrbedarf im Ausland ergibt
• ...eine chronische Erkrankung haben, aufgrund derer sie einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland nachweisen können
• ...ihre Mobilität mit Kind/ern antreten

Da es sich je nach individueller Situation um ein recht umfangreiches Verfahren zwischen der Viadrina und der NA DAAD handeln kann, ist es wichtig, die Voraussetzungen und die notwendigen Nachweise zum Erhalt der Mittel frühzeitig mindestens 3 Monate vor dem geplanten Aufenthalt einzureichen.

Weitere Informationen auf der Website der NA DAAD.

Sprich uns an, wenn Du glaubst, dass du zu den genannten Gruppen gehörst und nur mit umfassender finanzieller Unterstützung ein Auslandspraktkum absolvieren kannst.

Vorbereitung des Erasmus+ Praktikums

Du kannst dein Erasmus+ Praktkum bei jeder in einem Programmland ansässigen, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung, Kultur oder Politik tätige Einrichtungen absolvieren. Praktika an EU Einrichtungen können aber nicht gefördert werden (siehe Ausschlusskriterien beim Punkt Förderkriterien)

Deine Suche nach einem Auslandspraktikum unterstützen wir mit:

  • Hilfe bei der Erstellung guter Bewerbungsunterlagen
  • länderspezifischen Übersichten mit möglichen Praktikumsstellen und weiterführenden Links
  • Tipps zum Vorgehen

Schreib uns eine E-Mail, wenn du einen dieser Services nutzen möchtest. 

Auf unserer Website zur Praktikumssuche findest du zudem relevante Verlinkungen zu Praktikumsbörsen und Länderinformationen. 

Informationen zu Bewerbungsmodalitäten im gewünschten Zielland findest du bei Career Services dortiger Hochschulen oder auf Bewerbungsportalen, wie beispielsweise dem Erasmus Careers PortalKarrierebibel.de oder auf EURES

Eine gute Wahl ist zudem die Nutzung des Europass Lebenslaufs. Mach dich aber trotzdem mit den Bewerbungsprozessen deines Ziellandes vertraut und passe den Europass entsprechend an. 

Wir empfehlen mindestens 6 Monate für die Praktikumssuche einzuplanen. 

Für ein gefördertes Erasmus+ Praktikum, müssen von der EU Kommission vorbereitete Verträge ausgefüllt und unterschrieben werden. Beide Agreements müssen vor Praktikumsbeginn von allen Parteien unterschrieben im Career Center vorliegen.

Learning Agreement

Bei dem Learning Agreement for Traineeships handelt es sich um einen Vertrag, der von dir, dem Praktikumsgeber und dem für die Praktikumsanerkennung verantwortlichen Mitarbeitenden der Hochschule unterzeichnet wird. Die organisatorischen und inhaltlichen Aspekte des Praktikums, aber auch das Lernziel und die spätere Anerkennung durch die Hochschule werden darin festgelegt. Das Learning Agreement muss vor Beginn des Praktikums unterschrieben als Scan vorliegen. Unterschiftsberechtigt ist in vielen Studiengängen das Career Center im Auftrag der Prüfungsausschüsse, aber manchmal auch die Studiengangskoordinationen. Hier findest du die Kontaktdaten der unterschriftsberechtigten Personen

Grant Agreement

Das Grant Agreement regelt die finanzielle Förderung des Praktikums, sowie deine Rechte und Pflichten. Die Vereinbarung wird von dir und der Hochschule unterschrieben und muss dem Career Center vor Praktikumsbeginn im Original vorliegen. Die Erasmus+ Förderung wird in 2 Raten ausgezahlt: 80% vor Praktikumsbeginn bei Vorlage aller unterschriebener Dokumente und 20% nach Einreichen aller Nachweise und Berichte nach Beendigung des Praktikums.

 

Mit dem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Deshalb ist es sehr wichtig ist, dass selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgst.

Auslandskrankenversicherung

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen. Zwar bist du aufgrund deiner nationalen Krankenversicherung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land geschützt, jedoch nur im Umfang eines gesetzlich Versicherten im jeweiligen Gastland. In vielen Fällen liegen die Versorgung und die Kostenübernahme im Zielland aber unter dem deutschen Standart. Vielfach musst du die Kosten einer Behandlung zudem zunächst selber abdecken und kannst dir diese bis zu einem bestimmten Umfang von deiner nationalen Krankenversicherung erstatten lassen. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine deutsche private Krankenversicherung ist demnach möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. 
Lass dich bitte von deiner Krankenkasse beraten und schließe eine ergänzende Auslandskrankenversicherung ab, die auch den Pandemiefall sowie notwendige Rücktransporte mit abdeckt.

Studierende, die ein freiwilliges bezahltes Praktikum im Ausland absolvieren, und Graduierte müssen sich in der Regel im Gastland gesetzlich krankenversichern. Hier tritt die europäische Regel der Beitragspflicht im Gastland in Kraft. Auch hierzu berät dich deine Krankenkasse. 

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Verpflichtend für alle Erasmus+ Praktikanten*innen ist der Nachweis, dass sie in der Freizeit und am Arbeitsplatz gegen Unfälle und ihrerseits verursachte Schäden versichert sind (Unfall- und Haftpflichtversicherung). Da in vielen Ländern Praktikant*innen nicht über die Praktikumsstelle versichert sind, musst du dich ggf. selber um die beiden Versicherungen kümmern. Sollte deine Praktikumsstelle im Learning Agreement angeben, dass du nicht über diese versichert bist, musst du im Grant Agreement eine Unfall- und Haftpflichtversicherung nachweisen.

Du hast die Möglichkeit, dich privat zu versichern oder die Gruppenversicherung des DAAD zu nutzen. Diese bietet eine kombinierte Kranken- Unfall- und Haftpflichtversierung für Praktikant*innen (Tarif 720) und Graduierte im Auslandspraktikum (Tarif 726) an.  Die Versicherungsstelle des DAAD berät dich zu deinen Fragen.
Viele Studierende nutzen auch die Haftpflichtversicheurung ihrer Eltern. 

 

Bei der Wahl deines Praktikumsortes solltest du unbedingt die örtlichen Lebenshaltungskosten und den Wohnungsmarkt im Blick behalten. In manchen europäischen Großstädten ist Wohnraum sehr teuer und schwer zu finden. 

Viele Studierende mieten zunächst eine Ferienunterkunft, andere erhalten Unterstützung bei der Wohnungssuche durch ihre Praktikumsstelle. Es lohnt sich, bei dieser nach Tipps für die Suche nach einer Unterkunft zu fragen.

Auf Facebook findest du viele verschiedene Gruppen, die sich auf eine bestimmte Stadt oder ein bestimmtes Land beziehen. In diesen Gruppen werden oft Wohnungsfragen angesprochen und Zimmer direkt angeboten. Außerdem kannst du Kontakt zu einer lokalen Gruppe des Erasmus Student Networt (ESN) aufnehmen.

Hilfreiche Links für die Zimmer-/ Wohnungssuche: 

EU Bürger*innen

EU-Bürger*innen brauchen für den Aufenthalt und ein Praktikum im europäischen Ausland größtenteils kein Visum, in einigen Fällen sind jedoch aufenthaltsrechtliche Formalitäten vor Ort zu beachten. Informationen dazu erhaltst du in der Regel von deiner Praktikumsstelle und der jeweiligen Auslandsvertretung des Gastlandes.

Nicht-EU-Bürger*innen

Nicht-EU-Bürger*innen brauchen für Praktika im Ausland in der Regel ein Visum. Dieses Visum kann zumeist in der entsprechenden Botschaft bzw. Konsulat in Deutschland beantragt werden. In manchen Ländern gibt es vereinfachte Konditionen für Erasmus+ Praktika. 

Bitte erkundige dich bei der zuständigen Botschaft nach den geltenden Vorgaben. Gerne stellen wir ein Schreiben aus, welches bespielsweise die Erasmus+ Förderung und den Studienbezug des Praktikums bestätigt. 

Darüber hinaus musst du deinen bestehenden Aufenthaltstitel in Deutschland vor dem Antritt des Auslandsaufenthaltes so verlängern, dass dieser weiterhin Gültigkeit hat, wenn du nach Ende des Praktikums wieder einreisen möchtest. Die Wiedereinreise nach Deutschland ohne gültigen Aufenthaltstitel ist sonst nicht möglich.

Beachte bitte unbedingt, dass die Antragsformalitäten zu Visa und Aufenthaltstiteln viel Zeit in Anspruch nehmen und kümmere dich entsprechend frühzeitig darum.

Die Sprachunterstützung im Erasmus+ Programm Online Language Support (OLS) steht über die Plattform EU Academy für Studierende, die mit Erasmus+ ins Ausland gehen, zur Verfügung. Sie können freiwillig einen OLS-Sprachtest und Kurs vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt online absolvieren und Ihre Kenntnisse in beliebig vielen Sprachen testen und so viele Kurse wie Sie mögen besuchen.

Die Online-Sprachunterstützung ist in allen europäischen Amtssprachen verfügbar: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Irisch-Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. Außerdem wird die Online-Sprachunterstützung auch für die Amtssprachen der Programmländer von Erasmus+ und dem Europäischem Solidaritätskorps bereitgestellt werden: Isländisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch.

Über folgenden Link können Sie direkt loslegen. Da das System nicht ganz selbsterklärend ist finden Sie hier eine Anleitung. Bei allen Fragen und technischen Schwierigkeiten steht das Help-Center der Europäischen Kommission zur Verfügung.

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Erasmus+ Mobilität soll nachhaltiger werden, deshalb wird Grünes Reisen besonders gefördert. Damit sind Reisen gemeint, bei denen emissionsarme Verkehrsmittel wie Busse, Züge, Fahrräder oder Fahrgemeinschaften für den Großteil der Reise genutzt werden. 

Mit einer emissionsarmen Anreise unterstützt du nicht nur die Umwelt, sondern profitierst von einer zusätzlichen finanziellen Förderung und finanzierten Reisetagen. 

Wenn du mit dem Zug zu deinem Praktikumsort und zurück reist, kannst du den Interrail-Pass für Erasmus+ nutzen. Der Interrail-Pass ist sechs Monate gültig und kann daher sowohl für die Hin- als auch Rückreise genutzt werden. Zudem kannst du damit das Gastland und benachbarte Länder während des Aufenthalts weiter erkunden. 

Während und nach dem Pratikum

Auch während des Auslandspraktikums wirst du durch das Career Center betreut. So kannst du dich jederzeit bei uns melden, wenn du Fragen oder Schwierigkeiten hast oder mit dem Praktikum unzufrieden bist.

Verlängerung deines Erasmus+ Auslandspraktikums

Du kannst dein Erasmus+ Praktikum bis zu einem Monat vor dessen Ende per E-Mail an careercenter@europa-uni.de verlängern. Wenn die Verlängerung möglich ist, werden die neuen Daten in den Anhang zum Learning Agreement eingetragen und per Unterschrift bestätigt. Die Fördersumme wird dann an den neuen Zeitraum angepasst, aber du kannst maximal bis zu 180 Tage gefördert werden.


 

Verkürzung/ Abbruch des Praktikums

Bitte kontaktiere uns unbedingt, bevor du das Praktikum abbrichst oder verkürzt.

Wenn du dein Praktikum vorzeitig beenden möchtest, reichst du bitte die von dir und deinem Praktikumsgeber unterschriebenen Ergänzung zum Learning Agreement mit der verkürzten Dauer ein. Wir berechnen dann die neue Fördersumme und fordern dich ggf. auf, die zu viel gezahlte Förderung zurückzuzahlen.

Solltest du bei einem Abbruch aus persönlichen oder familiären Gründen die Mindestdauer von 60 Tagen nicht eingehalten haben, musst du das gesamte bis dahin erhaltene Stipedium zurückzahlen. Nichts zurückzahlen brauchst du hingegen, wenn du aufgrund einer ärztlich bestätigten Krankheit, höherer Gewalt oder einer dringenden Empfehlung des Auswärtigen Amtes das Land verlassen musst. 

Nach deinem Erasmus+ Praktikum sind folgende Nachweise und Berichte bei uns einzureichen:

  • ein qualifiziertes Praktikumszeugnis oder das Traineeship Certificate der EU-Kommission, das dein Praktikum, dessen Dauer und die Tätigkeiten bestätigt.
  • ein kurzer Praktikumsbericht oder für die Anerkennung als Pflichtpraktikum das ausgefüllte Online-Formular des Career Centers, sofern die Anerkennung über das Career Center erfolgt.
  • der ausgefüllte Participant Report der EU-Kommission (Online Fragebogen)

 Kurz vor dem Ende deines Erasmus+ Praktikums bekommst du eine per E-Mail mit ausführliche Informationen und den notwendigen Vorlagen von uns. Du solltest die geforderten Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung deines Praktikums bei uns einreichen. Wenn alles vorliegt, zahlen wir die zweite Stipendienrate von 20% der Gesamtsumme aus.

Idealerweise sollte dein Praktikum nach erfolgreicher Durchführung als Studienleistung anerkannt werden, entweder als Pflicht- oder als optionales Praktikum. Dafür muss es die Vorgaben deines Studiengangs für Pflichtpraktika erfüllen. 
Die Anerkennung des Praktikums wird vor Beginn im Erasmus+ Learning Agreement geregelt. 

Hier findest du Informationen zum Anerkennungsverfahren sowie die Praktikumsrichtlinien deines Studiengangs: 

 

Bildergalerie

zitat und bild

Paris Foto Felix Trojan

Das Foto ist zu einer sehr arbeitsintensiven Zeit meines Praktikums entstanden. Während des Exekutivrates der UNESCO musste zu einer Vielzahl von Themen ein Konsens zwischen den Mitgliedstaaten verhandelt werden. So wurde die reguläre Sitzungszeit regelmäßig um mehrere Stunden überschritten. Em Ende eines solchen Tages, diente der Blick von der Terrasse der UNESCO immer als Moment des Innehaltens.

DE Kofinanziert von der Europäischen Union_PANTONE

Thekla Lange

Koordination Erasmus+ Praktikum

Sprechzeiten

Telefonisch: Montag- Donnerstag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr

Persönlich: Nach Vereinbarung