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Anerkennung beim MES & MASS

 1. Vor dem Auslandaufenthalt

Studierende des MES und des MASS müssen zunächst die Kurse, die sie an einer ausländischen Universität belegen möchten, mit dem zuständigen Prüfungsausschuss absprechen, um die Anerkennbarkeit dieser abzuklären:

Hinweis: Antworten auf viele Fragen bezüglich der Anerkennung finden Sie in unseren FAQ.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Anerkennbarkeit der Kurse prüfen zu lassen:

  1. Das Online Learning Agreement ausfüllen. Dieses wird nach dem ausfüllen automatisch an uns weitergeleitet. Nachdem die Anrechenbarkeit der Kurse geprüft wird und ggf. noch einmal mit Ihnen abgesprochen und angepasst werden muss, geben wir das OLA an die Partneruniversität weiter. Sie können zu jederzeit den Bearbeitungsstand im OLA-Portal einsehen. Sollte wider Erwarten die Partneruniversität nach dem Ausfüllen des OLA diese digitale Version nicht akzeptieren, steht Ihnen das (alte) paper-based Learning Agreement  zu Verfügung.
    Wichtige Anmerkung: Während des Aufenthalts kann nicht mehr von Papierform auf das OLA gewechselt werden.
  2. Bei einem Aufenthalt außerhalb Europas, bitte das folgende Learning Agreement (zur Prüfung der Anerkennbarkeit) ausfüllen und per E-Mail schicken (Bearbeitungszeit ca. 2-4 Wochen).
  3. Die Annerkennbarkeit der Kurse per E-Mail oder persönlich mit Frau Geiger (MES) bzw. Herrn Lanz (MASS) in der Sprechstunde absprechen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Sprechzeiten von Frau Geiger sowie von Herrn Lanz!

Sollte das Vorlesungsverzeichnis der Partneruniversität noch nicht online sein, orientieren Sie sich bitte zunächst an den Kursen, die in den vergangenen Semestern an der Partneruniversität angeboten worden sind. Häufig sind die aktuellen Vorlesungsverzeichnisse noch nicht auf den Homepages zu finden. Kursänderungen können dann noch während des Auslandsaufenthaltes gemacht werden.

2. Während des Auslandaufenthalts

Sollten sich zu Beginn des Auslandsaufenthaltes Änderungen in der Kurswahl ergeben, ist darüber Rücksprache mit Frau Geiger (MES) bzw. mit Herrn Lanz (MASS) per E-Mail zu halten.

Um die Anrechenbarkeit der Kurse prüfen zu können, schicken Sie mit der E-Mail folgende Informationen:

  • Kurstitel
  • Kursbeschreibung
  • Modul, für welches der Kurs an der Viadrina anerkannt werden soll
  • Studienniveau (z.B. Bachelor oder Master; das Studienjahr ab welchen der Kurs belegt werden kann)
  • Anzahl der Semesterwochenstunden (wieviele Stunden findet der Kurs pro Woche statt?)
  • Anzahl der Credits


3. Nach dem Auslandsaufenthalt

Für die Anerkennung müssen die folgenden Unterlagen bei Claudia Casiano (AM 206; outgoing@europa-uni.de) bei Viadrina Internationale Angelegenheiten eingereicht werden:

  1. Transcript of Records im Original (eine Kopie verbleibt bei uns, das Original bekommen Sie),
  2. Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen (Formular B MES bzw. Formular B MASS),
  3. eine Kursbeschreibung für jeden anzuerkennenden Kurs, aus der auch das Studienniveau hervorgeht,
  4. schriftliche Arbeiten wie Essays, Hausarbeiten.

Frau Casiano bearbeitet ausschlißelich die Anträge auf Anerkennung für Studierende im MASS. Die Studierenden der weiteren KuWi-Masterstudiengänge können ihre Leistungen nur direkt von den jeweiligen Studiengangsleiter/-innen bzw. -koordinator/-innen anerkennen lassen.