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Verlängerung eines Auslandsaufenthalts

Nach Absprache besteht die Möglichkeit, Auslandsaufenthalte um ein Semester zu verlängern. Dafür müssen Sie sich zunächst unsere Erlaubnis und daraufhin die Einwilligung der Partneruniversität einholen. An einigen Universitäten, wie z.B. in Australien, Kanada und in den USA ist dies generell nicht möglich. Außerdem ist an der Maynooth University in Irland ein Antrag auf Verlängerung nur vor dem Studienbeginn im Ausland möglich.

Ob bei Verlängerung des Auslandsstudiums innerhalb des Erasmus+ Programms ein Mobilitätszuschuss auch für das zweite Semester ausgezahlt werden kann, muss gesondert von uns geprüft werden.

Im Erasmus+ Programm ist eine Verlängerung des Auslandsaufenthaltes aus dem Wintersemester in das Sommersemester einfacher möglich als vom Sommersemester in das Wintersemester. Dies ist nur in Ausnahmefällen eine Option und erfordert ebenso gesonderter Prüfung durch die Abteilung für Internationale Angelegenheiten.
Innerhalb vieler unserer Non-EU-Partnerschaften sind Verlängerungen nach Absprache semesterunabhängig möglich (z.B. in Lateinamerika). Auch die KA107-Aufenthalte (Ukraine-Georgien-Russland) können vorbehaltlich der Mittelbewilligung semesterunabhängig verlängert werden.