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Anerkennung ausländischer Studienleistungen

Die Viadrina ist grundsätzlich bereit, im Ausland erworbene Studienleistungen anzuerkennen. Der Umfang und das Verfahren der Anerkennung ist jedoch in den drei Fakultäten unterschiedlich. So ist die Juristische Fakultät in Bezug auf Anerkennung von Leistungsnachweisen sehr viel stärker durch rechtliche Vorgaben gebunden, als dies für die Wirtschafts- und Kulturwissenschaften zutrifft.

Für alle drei Fakultäten gelten folgende allgemeine Richtlinien zur Anerkennung:

  1. Leistungsnachweise aus dem Ausland können grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn sie von regulären Universitäten mit Promotionsrecht bzw. Business oder Law Schools mit entsprechenden Akkreditierungen stammen. Für alle Partneruniversitäten der Viadrina ist dies der Fall. Für Colleges gelten Sonderregeln.
  2. Studienleistungen können nur anerkannt werden, wenn eine Zuordnung zu den an der Viadrina angebotenen Fächern möglich ist.
  3. Innerhalb Europas gelten die Vorgaben des European Credit Transfer Systems (ECTS).

Das Verfahren zur Anerkennung

Bitte beachten Sie, dass jede Fakultät ihre eigene Vorgehensweise zur Anerkennung hat: