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Visum

Aufenthalte im europäischen Ausland

EU-Bürger/innen brauchen für den Aufenthalt im europäischen Ausland größtenteils kein Visum, in einigen Fällen sind jedoch aufenthaltsrechtliche Formalitäten vor Ort zu beachten. Informationen dazu erhalten Sie in der Regel von unseren Partneruniversitäten und der jeweiligen Auslandsvertretung des Gastlandes.

Nicht EU-Bürger/-innen können ein Visum zumeist in der entsprechenden Botschaft bzw. Konsulat in Deutschland beantragen. In sehr seltenen Fällen ist die Beantragung aus Ihrem Heimatländern nötig. Weiterhin gibt es die Möglichkeit ohne Visum und nach der REST Richtlinie in EU-Mitgliedsstaaten zu studieren. Im Rahmen der EU-Mobilität können Sie sich mit einem deutschen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken auch in anderen Mitgliedstaaten bis zu 360 Tage aufhalten (mit Ausnahme Irlands und Dänemarks). Das Informationsblatt zu den länderspezifischen Mobilitätsverfahren finden sie hier. Bitte beachten Sie, dass trotz dessen Partneruniversitäten in einigen Ländern zu einem Visumsantrag raten.
Darüber hinaus müssen Sie Ihren bestehenden Aufenthaltstitel in Deutschland vor dem Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes so verlängern, dass dieser weiterhin Gültigkeit hat, wenn Sie wieder einreisen möchten. Die Wiedereinreise nach Deutschland ohne gültigen Aufenthaltstitel ist sonst nicht möglich, bzw. Sie müssen sonst erneut Formalitäten aus Ihrem Heimatland klären.
Beachten Sie, dass die Antragsformalitäten zu Visa und Aufenthaltstiteln viel Zeit in Anspruch nehmen und kümmern Sie sich entsprechend frühzeitig darum.

Aufenthalte außerhalb Europas

Für Studienaufhalte im Nicht-EU Ausland brauchen EU- und Nicht-EU-Bürger/-innen gleichermaßen zumeist ein Visum. Bitte erkundigen Sie sich bei den Botschaften des jeweiligen Landes nach den Formalitäten. Hinweise erhalten Sie entsprechend von Ihrer/m Koordinierenden an der Viadrina und der jeweiligen Partneruniversität bzw.  bei den Botschaften/Konsulaten.

Erste Schritte der Visabeantragung:

  • Ihre Zusage der Abteilung für Internationale Angelegenheiten für ein Austauschprogramm liegt vor.
  • Nach Ihrer Annahme für eine Viadrina-Partneruniversität werden Sie zu Informationsveranstaltungen eingeladen und über allgemeine Abläufe zur Bewerbung an der Partneruniversität und zu Visaformalitäten informiert.
  • Erkundigen Sie sich bei der Botschaft des jeweiligen Landes, ob Sie ein Visum benötigen und welche Formalitäten zu erledigen sind.
  • Nach dem Bewerbungsprozess durch die Abteilung für Internationale Angelegenheiten und der Zulassung an der Partneruniversität sendet Ihnen diese eine Annahmebestätigung (Letter of Acceptance) zu.
  • Bewerben Sie sich mit dieser Annahmebestätigung (Letter of Acceptance) bei der zuständigen Auslandsvertretung für ein Visum.