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Nach dem Auslandsaufenthalt

Innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Rückkehr sollten Sie die geforderten Unterlagen/Nachweise bei uns abgeben.

Unterlagen/Aufgaben nach Ihrer Rückkehr:

Schicken Sie die aufgeführten Unterlagen/Nachweise bitte einzeln in einer E-Mail an Ihre zuständige Outgoing Koordinatorin.

  1. (Online) Learning Agreement & ggf. Changes during the Mobility – unterschrieben von Ihnen, der Viadrina und von der Partneruniversität. Liegt meistens bereits vor und wird hier nur zur Vollständigkeit mitaufgeführt.

  2. Letter of Stay* – Confirmation of Arrival and Departure.

  3. Erfahrungsbericht* – auch wenn Sie ausschließlich online aus Ihrem Heimatland studiert haben, bitten wir um das Verfassen eines kurzen Berichts zu den Erfahrungen, die Sie dabei gemacht haben.

  4. Transcript of Records – Wir benötigen eine E-Mail mit dem Transcript direkt von der Partneruni oder das Original per Post. Wir informieren Sie über die Ankunft des Dokuments. Ein Online-Auszug der Noten oder die Weiterleitung des Transcripts durch Sie ist nicht ausreichend. Falls Sie das Original-Transcript erhalten haben, müssten Sie es uns entweder persönlich im Büro abgeben oder postalisch zuschicken. Nach Anfertigung der Anerkennung können Sie das Original gerne wiederhaben.

  5. EU-Online-Studierendenbericht – die Aufforderung erhalten Sie automatisch per E-Mail, bitte prüfen Sie auch Ihren Spamordner. Sprechen Sie Ihre zuständige Outgoing Koordinatorin an der Viadrina an, sollten Sie den Link nicht erhalten haben. Insofern Sie ausschließlich online aus Ihrem Heimatland studiert haben, müssen Sie keinen EU-Online-Studierendenbericht ausfüllen.

  6. Antrag auf Anerkennung – Ist nur möglich nach Eingang des Transcript of Records. Je nach Fakultät unterschiedlich, Details auf den Webseiten zur Anerkennung.

*Die aktuelle Version der geforderten Unterlagen können Sie bei Ihrem Jahrgang in unserem Downloadbereich finden.

Schicken Sie die aufgeführten Unterlagen/Nachweise bitte einzeln per E-Mail an Ihre zuständige Outgoing Koordinatorin.

  1. (Learning Agreement & ggf. Changes during the Mobility – unterschrieben von Ihnen, der Viadrina und von der Partneruniversität. Liegt meist bereist vor und wird hier nur zur Vollständigkeit mit aufgeführt).

  2. Letter of Stay – (Confirmation of Arrival and Departure).

  3. Erfahrungsbericht – (auch wenn Sie ausschließlich online aus Ihrem Heimatland studiert haben, bitten wir um das Verfassen eines kurzen Berichts zu den Erfahrungen, die Sie dabei gemacht haben).

  4. Transcript of Records – Wir benötigen eine E-Mail mit den Transcript direkt von der Partneruni oder das Original per Post. Wir informieren Sie über die Ankunft. Ein Online-Auszug der Noten oder die Weiterleitung des Transcripts durch Sie ist nicht ausreichend. Falls Sie das Original Transcript bekommen haben, müssten Sie es entweder persönlich im Büro abgeben oder postalisch zuschicken. Nach Anfertigung der Anerkennung können Sie das Original gern wiederhaben.

  5. Antrag auf Anerkennung – je nach Fakultät per E-Mail oder ausgedruckt. Ist nur möglich nach Eingang des Transcript of Records. Details auf den Webseiten zur Anerkennung.