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Befreiung von Semesterticket und Sozialbeitrag

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Wie befreie ich mich vom Semesterticket?

Egal an welcher Fakultät Sie studieren, Sie haben die Möglichkeit sich vom Semesterticket befreien zu lassen. Zuständig ist der AStA und die relevanten Informationen sowie den Antrag auf Befreiung vom Semesterticket finden Sie hier.

Wie befreie ich mich vom Sozialbeitrag?

Die Befreiung vom Sozialbeitrag ist nur mit Beurlaubung/ Urlaubssemester möglich.

Sie können sich nur vom Sozialbeitrag befreien lassen, wenn:

  • Sie zu einem Auslandssemester nach Ihrer Studien- und Prüfungsordnung verpflichtet sind,
  • sich während der kompletten Viadrina-Semesterzeit (WiSe: Oktober-März / SoSe: April-September) im Ausland befinden und
  • kein Auslands-BAföG empfangen.

Den Antrag auf Befreiung von Sozialbeitrag finden Sie auf den Seiten des Studentenwerkes. Legen Sie dem Antrag einen Nachweis über den Auslandsaufenthalt und ein Nachweis über die Plicht des Auslandssemesters bei (Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung).