Anerkennung bei Master-Programmen
Bei Fragen zur einer möglichen Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Prüfungsausschuss (oder dessen Vertretung) des jeweiligen Studienprogramms:
Studiengänge | Studienfachkoordinatorn / innen |
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Europäische Kulturgeschichte | Prof. Werner Benecke |
Soziokulturelle Studien | Dr. Stephan Lanz |
Kultur und Geschichte Mittel- und Osteuropas | Prof. Werner Benecke |
Master European Studies | Ruth Geiger |
Intercultural Communication Studies | Prof. Nicole Richter |
Literaturwissenschaft: Ästhetik Literatur Philosophie | Prof. Annette Werberger |
Master of Digital Entrepreneurship | Johanna Janotta |
Ferner müssen Studierende ein Antragsformular ausfüllen, das Sie von der Homepage des Prüfungsausschusses der kulturwissenschaftlichen Fakultät herunterladen können. Neben dem ausgefüllten Antrag müssen folgende Unterlagen dem Prüfungsausschuss (oder dessen Vertretung) des jeweiligen Master-Studiengangs vorgelegt werden:
- Transcript of Records, aus dem die erbrachten Studienleistungen hervorgehen
- Bescheinigung über Semesterwochenstunden-Anzahl der Seminare (falls aus dem Transcript of Records nicht ersichtlich)
- Nachweise über das Studienniveau (Studienjahr), in dem die Leistungen erbracht wurden (falls aus Transcript of Records nicht ersichtlich)
- ECTS-Note (falls aus Transcript of Records nicht ersichtlich)
Weitere Informationen zu ERASMUS-Programmen
Studierende im ERASMUS-Programm müssen das Online Learning Agreement, welches Sie von der Abteilung für Internationale Angelegenheiten erhalten, vor ihrem Auslandsaufenthalt von ihren Studienfachkoordinator/-innen (Departmental Coordinator) und der Partnerinstitution unterschreiben lassen.