Recht und Politik│Politik und Recht (LL.B.│B.A.)

Das Studium

Der Bachelorstudiengang „Recht und Politik│Politik und Recht“ führt in die Grundlagen der recht­lichen und politischen Ordnung moderner Staaten und Gesellschaften sowie internationaler Organisationen wie der Europäischen Union und des inter­natio­nalen Rechts ein. Er kombiniert Rechts- und Politik­wissenschaften und ver­bin­det sie mit Lehrangeboten aus den Kultur­wissen­schaften.

Der Studiengang macht Sie mit den Grundzügen des deutschen, des euro­päi­schen und des internationalen Rechts vertraut. Sie werden mit uns die Politiken der Europäischen Union analysieren, die Entstehung und Funktionsweise der Demokratie verstehen und wichtige Konflikte der internationalen Politik unter­suchen. 

Primäres Ziel der Ausbildung ist die Aneignung geeigneter Methoden, die zum Erkennen, Formulieren und wissenschaftlichen Bearbeiten relevanter juris­ti­scher, politik- und kulturwissenschaftlicher Fragen und Problemstellungen be­fähi­gen.

Der Studiengang kann in zwei Studien­varianten studiert werden. Die Variante Recht und Poli­tik legt den Schwerpunkt auf juris­tische, die Variante Politik und Recht auf kulturwissenschaftliche, insbe­sondere poli­to­lo­gische und sozialwissen­schaftliche Inhalte. Je nach gewählter Studienvariante erwerben Sie den akademischen Grad „Bachelor of Laws“ (LL.B.) oder „Bachelor of Arts“ (B.A.).

 

Fremdsprachen, Praxis und freiwilliger Auslandsaufenthalt

Im international ausgerichteten Studiengang Recht und Politik│Politik und Recht ist die Fremdsprachenausbildung ein inte­graler Be­stand­­teil des Studienprogramms. Alle Studierenden erwerben im Rahmen des Studiums Englischkenntnisse auf dem Niveau von UNIcert II (B2). Darüber hinaus haben Sie die Wahl, ihre Englischkenntnisse fachlich zu vertiefen (UNIcert III bzw. C1) oder eine weitere Fremdsprache zu erlernen (Niveau UNIcert I bzw. B1).

Wenn Sie ihr Studium noch internationaler gestalten und Ihre Fremd­spra­chenkenntnisse verbessern möchten, ermöglichen wir Ihnen im Studiengang einen freiwilligen Auslandsaufenthalt. Diesen können Sie als Auslandspraktikum oder Auslandssemester an einer von über 200 Partneruniversitäten der Viadrina verbringen. Die Abteilung für Internationale Angelegenheiten unterstützt Sie gern bei der Planung eines Auslandsstudiums.

Zur Vorbereitung auf die berufliche Praxis ist im Studiengang ein mindestens 4-wöchiges Pflichtpraktikum vorgesehen. Kompetente Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz, egal ob im In- oder Ausland, erhalten Sie durch das Career Center der Viadrina. Darüber hinaus haben Sie in vielen anderen praxisbezogenen Lehrveranstaltungen die Möglichkeit, ihre praxisbezogene Kompetenzen zu stärken und weitere Schlüsselqualifikationen zu erwerben.

 

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Qualifikationen und Berufsperspektiven

Der Abschluss im Studiengang Recht und Politik│Politik und Recht bereitet Sie insbesondere auf Tätigkeiten in der politischen Bildungsarbeit, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie im Journalismus vor.

In Verbindung mit einem anschließenden Masterabschluss, z. B. European Studies an der Europa-Universität Viadrina, eröffnen sich Ihnen zudem Perspektiven im Auswärtigen Amt, in politischen Stiftungen und Verbänden oder als Referent*innen in Parteien und Parlamenten.

Studieninhalte

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Fachsemester und der Studienumfang 180 ECTS-Credits.

Der Bachelorstudiengang Recht und Politik│Politik und Recht gliedert sich inhaltlich in:

  • die juristische Grundlagenausbildung (15 ECTS-Credits)
  • die sozialwissenschaftliche Grundlagenausbildung (15 ECTS-Credits)
  • die Schwerpunktbildung (96 ECTS-Credits)
  • die außerfachlichen und überfachlichen Qualifikationen einschließlich der Fremd­sprachen­aus­bil­dung (42 ECTS-Credits) und
  • die Bachelorprüfung (Bachelorarbeit und mündliche Prüfung) (12 ECTS-Credits).

Abgeleitet aus dem Profil der Viadrina wurde der Studiengang konsequent in­ter­disziplinär ausgestaltet, d.h. fast alle Module beinhalten sowohl juristische als auch kulturwissenschaftliche und hier insbesondere politik- und sozialwissenschaftliche Lehrveranstaltungen.

Je nach gewählter Studienvariane wird Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2021/2022 aufnehmen, nach erfolgreichem Abschluss der Titel „Bachelor of Laws“ (LL.B.) oder „Bachelor of Arts” (B.A.) verliehen. Für Studierende, die ihr Studium davor aufgenommen haben, gelten die Übergangsbestimmungen (gemäß § 16 der Studien- und Prüfungsordnung vom 13.01.2021).

In den ersten beiden Semestern sind die juristische und die sozial­wissen­schaftliche Grundlagenausbildung zu absolvieren.

Sie werden die in den Studiengang einführende Vor­le­sung "Recht und Politik im historischen Kontext" besuchen sowie in einer juristischen Vor­les­un­g Kenntnisse im Staatsorganisationsrecht erwerben. Zudem er­hal­ten Sie eine Ein­füh­rung in die so­zial­­wis­sen­schaft­liche Methodenlehre, er­­wer­­ben einen Leis­tungs­nach­weis in einem Grund­lagen­fach (z.B.Euro­päi­sche Rechts­­ge­schich­te) so­wie praxis­re­le­van­te Fer­tig­­kei­ten und ver­voll­­komm­­nen Ihre Eng­lisch­kennt­nisse.

Der inhaltliche Schwerpunkt des Studiums liegt darin, das Verhältnis von Recht und Politik in vier Bezugsrahmen zu untersuchen: national, euro­pä­isch, inter­national und transnational (2. bis 4. Fachsemester).

Im Modul "Recht und Politik im nationalen Kontext" beschäftigen Sie sich in einer juristischen Vorlesung eingehend mit den im Grundgesetz ver­an­ker­ten Grundrechten. Darüber hinaus lernen Sie, Regierungs­sys­teme und Re­gie­rungs­praxis wissenschaftlich zu be­schrei­ben und zu ver­glei­chen.

Das Modul "Recht und Politik im europäischen Kontext" beinhaltet eine juris­tische Vorlesung zum Europarecht. Darin beschäftigen Sie sich mit dem Recht der Europäischen Union. Darüber hinaus besuchen Sie eine weitere Lehr­ver­an­staltung zum Regieren im EU-System.

Im Modul "Recht und Politik im internationalen Kontext" steht die Be‏­schäf­tigung mit dem Völkerrecht und den inter­nationalen Beziehungen zwi­schen den einzelnen Staaten sowie Staaten und der EU als supra­na­tio­na­lem Mehr­ebe­nen­system im Vor­der­grund.

Zum Modul "Recht und Politik im transnationalen Kontext" gehört der in­ter­nationale Menschenrechtsschutz sowie eine frei wählbare Lehrveranstaltung zu den Themenfeldern Migration, Öffentlichkeit und Medien.

Mindestens zwei der vier Schwerpunkte sind im letzten Drittel des Stu­diums (5. bis 6. Fachsemester) zu vertiefen. Sie können hier aus dem ver­öffent­lich­ten Lehr­angebot für die einzelnen Schwerpunkte ins­ge­samt Lehr­­ver­an­stal­tun­gen im Umfang von 36 ECTS-Credits wählen.

In der Studienvariante Recht und Politik müssen 21 ECTS-Credits an der Juristischen und 15 ECTS-Credits an der Kulturwissenschaftlichen Fa­kul­tät erworben werden. In der Studienvariante Politik und Recht sind 24 ECTS-Credits an der Kulturwissenschaftlichen und 12 ECTS-Credits an der Juris­ti­schen Fakultät zu erbringen.

Das Studium schließt mit einer Bachelorarbeit und einem Abschluss­kolloquium ab.

Bewerben & Einschreiben⠀

Hochschulzugangsberechtigung

Bewerber*innen benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung, d.h. die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife, oder einen vergleichbaren Schul- bzw. Bildungsabschluss aus Deutschland.

Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen äquivalente ausländische Abschlüsse, die zum Hochschulzugang in Deutschland berechtigen.

Sprachkenntnisse

Um die englischsprachigen Lehrveranstaltungen im Bachelor Cultural and Social Studies, insb. die ausschließlich in englischer Sprache angebotenen Grundlagenmodule, erfolgreich absolvieren zu können, sollten Sie schon zu Studienbeginn über gute Englischkenntnisse verfügen (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens).

Von ausreichenden Sprachkenntnissen ist u. a. bei folgenden Zertifikaten auszugehen:

Deutschkenntnisse müssen bei der Einschreibung nicht nachgewiesen werden. Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen aber während des Studiums mindestens das Niveau B2 in Deutsch erreichen.

Der Studiengang ist zulassungsfrei. Einen Studienplatz erhält, wer die Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang erfüllt und sich innerhalb der Fristen im Studiengang einschreibt.

Die Einschreibung für das 1. Fachsemester ist zu jedem Semester möglich.

Die Einschreibung erfolgt online über viaCampus. Erforderliche Unterlagen werden im System hochgeladen.

Für Bildungsausländer*innen erfolgt die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen über uni-assist e.V. 

  • Beachten Sie die besonderen Fristen! 
  • Hier finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung.
  • Nach erfolgter Prüfung werden Ihre Unterlagen an uns weitergeleitet.
  • Sie erhalten vom Zulassungsamt die Zugangsdaten zu unserem Portal viaCampus und Informationen zum weiteren Ablauf.

Die Einschreibung für ein höheres Fachsemester ist zu jedem Semester über viaCampus möglich.

Für weitere Informationen zur Einschreibung besuchen Sie unserer Seite "Bewerben und Einschreiben".

Bewerben und Einschreiben

Egal, ob Sie eines unserer Studienprogramme absolvieren und mit einen akademischen Abschluss der Europa-Universität Viadrina abschließen möchten oder ob Sie einen ein- oder zweisemestrigen Auslandsaufenthalt im Rahmen unserer Austauschprogramme bei uns an der Viadrina planen – Wir heißen Sie herzlich willkommen.

Für wichtige Informationen, die die Einschreibung, das Ankommen und das Einleben erleichtern sollen, folgen Sie dem Link zu unserer Seite:

Informationen für Incoming-Studierende

Zulassungsamt: Beratung zum Bewerbungs- und Einschreibprozess 
Zentrale Studienberatung: weiterführende Beratung zum Studienbeginn (Wohnen, Finanzieren, Ankommen)
Viadrina Internationale Angelegenheiten: spezifische Informationen und Beratung für ausländische Interessenten

Studienfachberatung

Die Studienfachberatung im Studiengang Recht und Politik / Politik und Recht (LL.B. / B.A.) unterstützt Sie jederzeit gern bei allen Fragen rund um Ihr Studium. Egal ob es um die Planung Ihres nächsten Semesters, eines Auslandsaufenthalts, die Vereinbarkeit von Studium und Nebenjob oder die Vorbereitung auf den Studienabschluss geht – wir sind für Sie da!

Für die Beratung in der offenen Sprechstunde vor Ort ist keine vorherige Anmeldung notwendig, schauen Sie gern einfach mit Ihren Fragen vorbei. Wenn Ihnen der Termin der offenen Sprechstunde zeitlich nicht passt oder Sie ein kurzfristiges Anliegen haben, vereinbaren Sie einfach einen individuellen Beratungstermin per Mail. Die Beratung erfolgt dann in Absprache vor Ort, per Telefon oder über Zoom.

Außerdem bieten wir für kleinere Anliegen auch eine Beratung über WhatsApp an. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfragen auch auf diesem Weg nur zu den üblichen Bürozeiten bearbeitet werden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass für die Beratung über Whatsapp die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp gelten, die wir nicht beeinflussen können. Wenn Sie uns über Whatsapp kontaktieren, bitten wir Sie darum, uns auf diesem Weg keine personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) mitzuteilen. Anfragen über Whatsapp werden nur von der Studienfachberatung bearbeitet und es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Die Telefonnummer und der Chatverlauf werden nach der Beratung gelöscht.

Michaela Ignatius

Studienfachberatung (Juristische Fakultät)

Sprechzeiten

Persönlich vor Ort:
Mo., 13 - 14 Uhr
Do., 13 - 14 Uhr

Telefonisch:
Do., 14 - 15 Uhr

Anträge, Be­schei­de o.ä. kön­nen Sie auch außer­halb der Sprech­zei­ten nach vorherige Anmeldung bei der De­ka‏nats­sekre­tärin, Ricarda Kotlow (HG 124) ab­ge­ben bzw. ab­holen.

Sönke Matthiessen

Studienfachberatung (Kulturwissenschaftliche Fakultät)

Sprechzeiten

Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie hier.

Prüfungsausschuss

Bitte kontaktieren Sie bei Fragen gern die Fachstudienberatung, bevor Sie einen Antrag einreichen.

Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Um in die Studien- und Prüfungsordnung vom 13.01.2021 zu wechseln, reichen Sie bitte die Erklärung zur Fortführung des Studiums nach der Studien- und Prüfungsordnung in der Neufassung vom 13.01.2021 beim Prüfungsamt ein.

Auswärtige Studienleistungen (Inland)

Um sich vorherige Studienleistungen im Bachelor Recht und Politik│Politik und Recht anerkennen zu lassen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und reichen dieses beim Dekanat der Juristischen Fakultät ein.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Weitergabe der anerkannten Leistungen ans Prüfungsamt zur Eintragung in viaCampus direkt durch den Prüfungsausschuss.

 

Auswärtiger Studienleistungen aus dem Auslandssemester

Die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen erfolgt über die Abteilung für Internationale Angelegenheiten (Katja Herzel).

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist möglich, wenn Sie in Ihrem vorherigen Studium, z. B. an einer anderen Universität oder in einem anderen Studiengang an der Viadrina, mindestens 30 ECTS (dann 2. Fachsemester) erworben haben, die im Bachelor Recht und Politik│Politik und Recht anerkannt werden können.

Bitte reichen Sie parallel zur Einschreibung den Antrag auf Einstufung und Anerkennung externer Studienleistungen im Dekanat der Juristischen Fakultät ein und fügen dem Antrag ein Transcript of Records o. ä. bei.

 

Das Formular für den Antrag auf Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen gem. § 19 Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) reichen Sie bitte im Dekanat der Juristischen Fakultät ein.

Das für Sie zutreffende Antragsformular reichen Sie bitte beim Prüfungsamt ein:

 

 

 

Das Formular für den Antrag auf Verlängerung der Be­ar­bei­tungs­zeit der Abschlussarbeit im Fall von Prüfungsunfähigkeit reichen Sie bitte im Dekanat der Juristischen Fakultät ein.

Das Formular für den Antrag auf digitale Durchführung des Abschlusskolloquiums reichen Sie bitte im Dekanat der Juristischen Fakultät ein.

Den Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses und der Urkunde richten Sie bitte ans Prüfungsamt. Nutzen Sie dabei das Antragformular gemäß der für Sie einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung SPO):

Bitte beachten Sie, dass Praktika grundsätzlich vom Career Center anerkannt werden. Dort finden Sie auch die Praktikumsrichtlinie für Ihren Studiengang.

Für Anliegen, die hier nicht aufgeführt sind und die eine Genehmigung des Prüfungsausschusses erfordern, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss (einzureichen im Dekanat der Juristischen Fakultät). Geben Sie im Antrag neben Ihrem Anliegen und einer Begründung bitte unbedingt Name, Matrikelnummer, Fachsemester an.

Hier finden Sie eine Übersicht der Beschlüsse und Auslegungsbeschlüsse des Prüfungsausschusses zur Studien- und Prüfungsordnung.

Kontakt

Michaela Ignatius

Studienfachberatung (Juristische Fakultät)

Sprechzeiten

Persönlich vor Ort:
Mo., 13 - 14 Uhr
Do., 13 - 14 Uhr

Telefonisch:
Do., 14 - 15 Uhr

Anträge, Be­schei­de o.ä. kön­nen Sie auch außer­halb der Sprech­zei­ten nach vorherige Anmeldung bei der De­ka‏nats­sekre­tärin, Ricarda Kotlow (HG 124) ab­ge­ben bzw. ab­holen.

Sönke Matthiessen

Studienfachberatung (Kulturwissenschaftliche Fakultät)

Sprechzeiten

Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie hier.