Abschlusszeugnis noch nicht verfügbar?
Hinweis
Die folgenden Informationen betreffen ausländische Bewerber:innen mit ausländischen Zeugnissen, deren erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor oder Äquivalent) zum Zeitpunkt der Bewerbung / Einschreibung noch nicht vorliegt. Wenn zu erwarten ist, dass dieser in Kürze erlangt wird, kann der bevorstehenden Abschluss wie folgt nachgewiesen werden, je nachdem, welcher Fall zutrifft.
Besonders wichtig ist dieser Nachweis für diejenigen, die sich für ein Master-Programm bewerben, da ein solcher Abschluss vor Studienbeginn erworben sein muss.
Fälle
Fall 1
Es fehlen noch einzelne Prüfungsleistungen, aber nach dem bisherigen Leistungsbild ist jedoch zu erwarten, dass Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor oder Äquivalent) vor Beginn des Masterstudiums erlangen werden.
Dann benötigen wir von Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung ein offizielles Original-Schreiben Ihrer Universität in Deutsch oder in Englisch, d.h. mit Briefkopf, Siegel und Unterschrift – keine Kopien, das bestätigt,
- dass Sie Student dieser Universität sind,
- dass Sie Ihre Studien im laufenden Semester beenden werden,
- dass Sie Ihren akademischen Grad (z. B. Bachelor) am Ende des laufenden Semesters bekommen werden,
- welcher Grad das ist und
- welches die voraussichtliche Durchschnittsnote ist.
Außerdem müssen Sie eine offizielle Übersicht über Ihre bisher erbrachten Leistungen einreichen.
Fall 2
Sie haben Ihr Studium abgeschlossen und Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor oder Äquivalent) bereits erworben, aber Ihr Zeugnis wurde noch nicht ausgestellt.
Dann benötigen wir von Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung ein offizielles Original-Schreiben Ihrer Universität in Deutsch oder in Englisch, d.h. mit Briefkopf, Siegel und Unterschrift – keine Kopien, das bestätigt,
- dass Sie den akademischen Grad bereits erworben haben,
- welcher Grad es ist,
- wann Sie ihn erworben haben
- und welche Abschlussnote Sie erreicht haben.
Für die Zeit der Bearbeitung Ihrer Bewerbung / Einschreibantrages ersetzen diese Schreiben den Nachweis Ihres Hochschulabschlusses durch das Abschlusszeugnis und die finale Fächer- und Notenübersicht.
Aber spätestens vor Beginn Ihres Studiums hier an der Europa-Universität Viadrina müssen die Nachweise über Ihren erlangten Hochschulabschluss vorliegen, d.h. das Abschlusszeugnis und die finale Fächer- und Notenübersicht. Beide Dokumente müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopie oder im Original vorlegen, zusammen mit der beeidigten Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische.