Mediation und Konfliktmanagement (M.A./LL.M.)

Das Studium

Herzlich Willkommen!
Wir freuen uns über Ihr Interesse am Master-Studiengang Mediation und Konfliktmanagement!

Der Master-Studiengang ist ein 4-se­mes­triger, postgradualer, berufs­be­glei­ten­der Studiengang, der - je nach der von Ihnen gewählten Aus­rich­tung - mit dem Erwerb des akademischen Grades Master of Arts (M.A.) oder Master of Laws (LL.M.) abschließt.

Das Master-Studium Mediation und Konfliktmanagement ist interdisziplinär ausgerichtet und bietet Studierenden mit und ohne Mediationsausbildung eine professionelle auf wissen­schaft­li­chen Grundlagen basierende praktische Me­dia­tions­aus­bil­dung mit der Gelegenheit die Grund­la­gen­kennt­nis­se auszubauen und zu vertiefen und sich zu spezialisieren. Zudem haben Sie die Gelegenheit ihre praktische Methodenkompetenz im Rahmen von in­te­grier­ten Fort­bil­dungs­mo­du­len auszubauen.

In dem Master-Studiengang lernen die Studierenden die vielfältigen Anwendungsfelder und –bereiche der Mediation kennen und können sich neben der Theorie- und Praxisausbildung auf zwei der folgenden Bereiche spezialisieren: der Familienmediation, der Friedensmediation, der Online Dispute Resolution, der Verhandlungen und der Mediation in Organisationen.

Der erfolgreiche Abschluss des Studiums erfüllt die ausbildungsbezogenen Voraussetzungen sowohl für die Zertifizierung gemäß Mediationsgesetz und Ausbildungsverordnung als auch für eine Lizenzierung gemäß den Standards eines Berufsverbands.

Studium

Mediation ist eine Methode zur Konfliktbeilegung, in der ein neutraler Dritter auf freiwilliger Basis zwischen zwei oder mehr Parteien vermittelt und sie darin un­ter­stützt, gemeinsam eine interessengerechte Lösung zu erarbeiten.

Diese Art der Konfliktlösung wurde in den 1960er und 1970er Jahren in den USA entwickelt. Sie stellt dort mittlerweile in vielen Bereichen eine ebenso häufig wie erfolgreich genutzte Alternative zum gerichtlichen Verfahren dar. Auch in Deutschland sowie in anderen europäischen Ländern findet das Kon­zept der Mediation zunehmend Verbreitung, was sich u.a. im Erlass des deut­schen Me­dia­tionsgesetzes 2012 widerspiegelt.

Im Vergleich sowohl zu herkömmlichen Gerichtsverfahren, in denen eine Partei auf Kosten der anderen ge­winnt, als auch zu klassischen Kom­pro­miss­lö­sun­gen, bei denen beide Seite gleichermaßen nachgeben müssen, ist das Ziel der Mediation ein anderes:

Bei der Mediation geht es darum, dass auf Basis der In­te­ressen der Beteiligten der Konflikt oder die komplexe Ent­schei­dungs­si­tua­tion so bearbeitet wird, dass eine sogenannte Win-Win-Lösung erzielt wird.

Dabei bleibt die inhaltliche Verantwortung für die Konfliktlösung bei den Par­teien, wäh­rend der Mediator bzw. häufig ein interdisziplinär zusammen­gesetztes Mediatorenteam die Verantwortung für den Prozess der Konfliktbearbeitung übernimmt: Er entwirft ein situationsadäquates Ver­fahren, schafft die Rah­men­be­din­gun­gen für eine konstruktive Kommunikation, strukturiert das Gespräch und dokumentiert dessen Ergebnisse. In dieser umfassenden Unterstützung der Parteien in einem selbst­be­stim­mten Prozesse der Erarbeitung eines für alle Seiten befriedigendes Ergebnisses liegt die spezifische Her­aus­forderung und der besondere Wert der Mediation.

Der Anwendungsbereich für die prozeduralen Kompetenzen, die einen guten Mediator auszeichnen, reicht dabei weit über klassische Konfliktbearbeitungen hinaus: In allen Entscheidungsprozessen von einiger Komplexität sind diese Fähigkeiten eine wichtige Grundlage - so z.B. im Konfliktmanagement, in der Team­arbeit, Projektentwicklung und Verfahrensgestaltung.

In vielen Konflikten beginnt im Anschluss an gescheiterte Verhandlungen un­mittel­bar ein Streitentscheidungsverfahren. Grundgedanke des Kon­flikt­mana­ge­ments ist es demgegenüber, den Verlauf eines Konfliktes gezielt zu be­ein­flus­sen, indem vor allem der Frage, welches Verfahren für die Be­ar­bei­tung eines Konflikts geeignet ist, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Mittels eines systematischen und institutionalisierten Umgangs mit Konflikten in Unter­nehmen und Organisationen, bei Gericht, in der internationalen Friedens­vermittlung und in zahlreichen anderen Kontexten soll die Bedeutung des Zufalls in der Kon­flikt­bearbeitung sinken - stattdessen sollen Konfliktparteien bei ihrer be­wuss­ten Wahl eines interessengerechten Konflikt­bearbeitungs­verfahrens professionell begleitet werden.

Mediation und Konfliktmanagement basieren in ihren wissenschaftlichen Grundlagen u.a. auf Teilbereichen der Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Ökonomie, Sprachwissenschaft und Psychologie und werden daher als klas­si­sche "Schnittmengenwissenschaft" bezeichnet. Eine fundierte Media­tions­ausbildung stützt sich auf Erkenntnisse dieser Teildisziplinen und führt sie an­wen­dungs‏orientiert zusammen.

Die Teilnehmenden erlernen und entwickeln Mediation und Konfliktmanagement als berufspraktische Fähigkeiten und können diese - auch über klassische Mediationssituationen hinaus - in ihrem persönlichen und/oder beruflichen Alltag sicher und stimmig anwenden.

Gleichzeitig werden die Teilnehmenden in die Lage versetzt, ihre Mediations- und Konfliktmanagementpraxis auf akademischem Niveau zu reflektieren, zu diskutieren und sich in einem wissenschaftlichen Diskursspektrum zu positionieren.

Die Vertiefungsphase des Studiengangs ermöglicht - durch die individuelle Wahl zweier Schwerpunktfächer - eine individuelle Spezialisierung auf verschiedene Anwendungsbereiche von Mediation und Konfliktmanagement und erhöht damit auch die unmittelbare berufliche Relevanz und Einsetzbarkeit der Studieninhalte. Dieser individuelle Transfer wird durch das studienbegleitende Mentoring zusätzlich gestärkt.

Bewerbungen

Der Studiengang ist postgradual und interdisziplinär ausgerichtet. Demnach werden Bewerbungen aus allen Fachrichtungen berücksichtigt, wenn sie folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

  • erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss. Die Bewerber:innen sollten in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von 8 Semestern bzw. 240 ECTS-Punkten vorweisen. An die Stelle des Bachelorabschlusses kann im Ausnahmefall auch eine Eingangsprüfung treten, bei der die Bewerber:innen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, die einem geeigneten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss entsprechen. Über Ausnahmeregelungen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall bei entsprechender Qualifikation des Studienbewerbers.
  • berufserfahrung von mindestens einem Jahr, die grundsätzlich nach dem Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses erbracht worden ist.
  • entsprechende Englischkenntnisse um wissenschaftliche Lektüre in englischer Sprache zu verstehen,
  • bei Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ausreichende Deutschkenntnisse,
  • bei Bewerber:innen für die Abschlussvariante LL.M. i.d.R. ein Hochschulabschluss im Fach Rechtswissenschaften oder ausnahmsweise der Nachweis ausreichender Kenntnisse im Bereich Normverständnis und -auslegung sowie juristischer Argumentation.

Mediationserfahrung, sowie eine abgeschossene Mediationsausbildung, sind nicht notwendig.

Die Anzahl der Studienplätze des Master-Studiengangs Mediation und Konfliktmanagement ist begrenzt. Dies bedeutet, dass aus den nach Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegenden vollständigen Bewerbungen gegebenenfalls eine Auswahl an Bewerber:innen getroffen wird, welche dann im Rahmen eines formalen Zulassungsverfahrens einen Studienplatz erhalten.

Die Zugangsvoraussetzungen sind wie folgt nachzuweisen: 

  • den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie desselben, soweit möglich einschließlich eines Diploma Supplement oder vergleichbarer Dokumente über den Inhalt des Studiums,
  • die berufliche Tätigkeit durch Arbeitszeugnisse,
  • die Englischkenntnisse durch

1.     den Nachweis der Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) oder

2.     Studien-, Forschungs- oder Arbeitsaufenthalt im englischsprachigen Ausland von insgesamt mind. zwölf Wochen Dauer oder

3.     Schulausbildung in Englisch von mindestens vier Jahren Dauer oder

4.     gleichwertige Nachweise,

  • die Deutschkenntnisse durch Bestehen der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) gemäß § 1 der Ordnung für den Hochschulzugang an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vom 07.02.2005 oder gleichwertige Nachweise,
  • für die Zulassung zur Abschlussvariante LL.M. müssen Bewerber:innen Kompetenzen im Bereich Normverständnis und- auslegung sowie juristischer Argumentation nachweisen. Im Regelfall werden die geforderten Kompetenzen für die Zulassung zur Abschlussvariante LL.M. durch einen Hochschulabschluss im Fach Rechtswissenschaften nachgewiesen. Es können weitere Aspekte berücksichtigt werden, über die der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet. Diese sind zwingend nachzuweisen durch

1.     den Besuch rechtswissenschaftlicher Vorlesungen im Umfang von mindestens 9 ECTS-Punkten oder 6 SWS über mindestens zwei Fachsemester oder

2.     praktische Tätigkeiten von mindestens einjähriger Dauer, die eine intensive Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragestellungen erfordern, um eigenverantwortlich juristisch relevante Entscheidungen zu treffen.

Sämtliche Nachweise sind schriftlich in Form einer einfachen Kopie zu erbringen, mit Ausnahme des Hochschulabschlusses, der in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden muss. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, wie z.B. Behörden oder Notare, nicht jedoch Rechtsanwälte, Vereine etc.

Die ausgewählten Bewerber:innen erhalten einen Zulassungsbescheid, in dem eine Frist zur schriftlichen Annahme des Studienplatzes bestimmt wird. Sie müssen sich unter Nachweis der Zahlung der ersten Rate der Studiengebühren an der Europa-Universität immatrikuliert haben. Studienplätze, die nicht bis zu dem festgelegten Termin durch Annahme und Immatrikulation in Anspruch genommen wurden, werden nach Maßgabe der aufgestellten Bewerber:innen-Rangfolge neu vergeben. Für die nachrückenden Bewerber:innen gilt das gleiche Verfahren.

Unser nächster Jahrgang des Studiengangs wird voraussichtlich zum Wintersemester 2025/26 starten!

Auf Wunsch können wir Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt unverbindlich als Interessent:in für den kommenden 14. Jahrgang aufnehmen.

Kontakt

Frau Julia Stroner

Koordinatorin

Sprechzeiten

Montag 13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch 11:00 – 13:00 Uhr

nach Vereinbarung

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