Erforderliche Dokumente - Bachelor / Staatsexamen

Bachelor & Staatsexamen

Hinweis zur Hochschulzugangsberechtigung

Als Hochschulzugangsberechtigung für ein Bachelorstudium / Staatsexamen gilt in der Regel Ihr Sekundarschulabschluss mit dem Sie in Ihrem Herkunftsland studieren dürfen. Je nach Herkunftsland können die Anforderungen und erforderlichen Nachweise variieren, wie z.B.: eine APS, eine Hochschulaufnahmeprüfung und/oder Studienzeiten in Ihrem Herkunftsland.

Je nachdem, welche Zeugnisse Sie haben, können Sie entweder alle Studiengänge studieren (allgemeine HZB) oder nur bestimmte Studiengänge (fachgebundene HZB).

Wenn Sie mit Ihrer Vorbildung „zum Studienkolleg / zur Feststellungsprüfung“ qualifiziert sind, informieren Sie sich gern über die studienvorbereitenden Programme unseres Viadrina College.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die für Sie geltenden Voraussetzungen! Informationen finden Sie in anabin sowie in der Zulassungsdatenbank des DAAD. Auch uni-assist bietet umfassende Informationen an, wie den Check: Hochschulzugang, Länderhinweise und Dokumente. Zudem finden Sie dort ein hilfreiches Glossar.

Hinweis zu Formalitäten

Bitte reichen Sie keine Originale ein. Die einzureichenden Kopien müssen amtlich beglaubigt und beeidigt übersetzt sein.

Wir akzeptieren Kopien der erforderlichen Unterlagen zur Bewerbung auch ohne amtliche Beglaubigung, behalten uns jedoch vor, diese nachzufordern. Sie müssen aber immer einen Scan bzw. eine Kopie des Originaldokuments, d.h. in Originalsprache eingreichen.

1. amtlich beglaubigte Kopie

Amtlich beglaubigte Kopien des/der originalen Nachweise/s müssen durch eine dazu berechtige Person ausgestellt werden!

Kommen Sie aus einem der EU-Länder, dann ist eine amtliche Beglaubigung der Unterlagen durch Notare, Schulen oder Hochschulen ausreichend. Außerhalb der Europäischen Union sind Kopien von einer deutschen konsularischen Vertretung oder von einem dazu befugten Notar amtlich zu beglaubigen.

2. beeidigte Übersetzung

Es ist immer eine beeidigte Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische erforderlich. Das heißt, die Übersetzungen müssen durch eine*n beeidigte*n Übersetzer*in ausgestellt werden.

Eine solche Übersetzung ist nicht erforderlich, wenn das Originaldokument von der zuständigen Instution (z.B.: Schule/Hochschule) in Englisch oder Deutsch ausgestellt ist. Das gilt auch für zweisprachige Versionen, d.h. in Originalsprache mit Übersetzung ins Englische oder Deutsche.

Detaillierte Informationen zu amtlicher Beglaubigung und beeidigter Übersetzung finden Sie auf dieser Seite.

Bewerbung zum 1. Fachsemester über uni-assist*

Bewerbungen zum 1. Fachsemester erfolgen über uni-assist.

Einschreibung zum höheren Fachsemester oder mit Studienkolleg an der Viadrina*

Die Einschreibungen zum höheren Fachsemester oder mit Studienkolleg erfolgen über viaCampus, d.h. direkt an der Viadrina.

  • Zuerst füllen Sie die Online-Einschreibung in viaCampus aus.
  • Am Ende, nach dem Absenden der Online-Einschreibung wird eine PDF-Datei generiert.
    • Seite 1 ist Ihr Antrag auf Einschreibung. Sie können ihn entweder ausdrucken und persönlich per Hand unterschrieben oder mit einer digitalen Unterschrift versehen. Diese Seite 1, den unterschriebenen Antrag müssen Sie zusammen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen einreichen.
    • Die Informationen auf Seite 2 und 3 sind für Ihre persönlichen Unterlagen bestimmt.
  • Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Bewerbungsprozess (Schritt 3).

Wichtig bei Einschreibung zum höheren Fachsemester:

  • Dafür benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung durch den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss, dass Sie Ihr Studium in einem höheren Fachsemester beginnen dürfen. Der dafür erforderliche Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester ist auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs zu finden.
  • Bitte reichen Sie diesen Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester, persönlich per Hand unterschrieben, mit allen dafür erforderlichen Dokumenten zusammen mit allen anderen Bewerbungsunterlagen ein.

 

* Sie wollen sich für den Studiengang Deutsch-Polnisches Jurastudium bewerben?
Dann folgen Sie bitte den Informationen zur Bewerbung für das Deutsch-Polnische Jurastudium.

Schulabschlusszeugnis und Notenübersicht

Zum Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für ein Bachelorstudium bzw. das Staatsexamen Jura müssen Sie Ihr Sekundarschulabschlusszeugnis einreichen oder Ihren Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Studienkolleg / der Feststellungsprüfung. Bitte reichen Sie immer auch die dazu gehörigen Fächer- und Notenübersichten ein.

Je nach Herkunftsland können weitere Nachweise erforderlich sein.

Weitere Bildungsabschlüsse

Bitte fügen Sie auch all Ihre weiteren Bildungsnachweise bei, z.B. zu bisherigen Studienzeiten, weitere Abschlusszeugnisse, bereits vorliegende Hochschulabschlüsse.Reichen Sie diese Dokumente immer mit der dazu gehörigen Fächer- und Notenübersicht und der offiziell verwendeten Notenskala ein.

Ihr Hochschulabschlusszeugnis ist noch nicht verfügbar?

Wenn Sie bereits einen ersten Hochschulabschluss erworben haben, Ihr Abschlusszeugnis aber noch nicht vorliegt, benötigen wir eine Bestätigung über Ihren bevorstehenden Hochschulabschluss. Welche Anforderungen eine solche Bestätigung erfüllen muss, finden Sie hier.

Beachten Sie: Diese Regelung gilt nicht für Sekundarschulabschlüsse, sondern nur für Hochschulabschlüsse, insbesondere für den ersten qualifizierenden Hochschulabschluss, d.h. Bachelor oder Äquivalent.

 

Deutsch

Für alle deutsch-sprachigen Bachelor / Staatsexamen müssen Sie Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen. Bitte informieren Sie sich über anerkannte Tests und die entsprechenden Anforderungen.

Beachten Sie bitte:

  • Ein Zertifikat Ihrer aktuellen Deutschkenntnisse (mind. B2) ist als amtlich beglaubigte Kopie bereits mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
  • Ein Zertifikat über die geforderten Deutschkenntnisse ist spätestens zur Einschreibung als amtlich beglaubigte Kopie oder im Original vorzulegen.

Englisch

Bitte informieren Sie sich über anerkannte Tests und die entsprechenden Anforderungen für International Business Administration (B.Sc.) und Cultural and Social Studies (B.A.).

Im Falle der Zulassung zum Studium ist ein Zertifikat über die geforderten Englischkenntnisse spätestens zur Einschreibung im Original vorzulegen.

Bitte reichen Sie auch einen tabellarischen Lebenslauf ein.

Damit wir sicher gehen können, dass Ihre persönlichen Daten korrekt im System erfasst sind, reichen Sie bitte eine einfache, nicht beglaubigte Kopie Ihres Passes ein, oder die eines anderen gültigen Identifikationsdokumentes / Ausweises.

Es genügt die Kopie der Seite, auf der Ihr Name, Geburtsdatum/-ort sowie Ihre Unterschrift deutlich erkennbar sind.

 

Nachweise über eventuelle Änderungen Ihres Namens müssen als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden.

Ein Einreichen des Nachweises über die Einzahlung des Bearbeitungsentgelts für uni-assist ist nur für bestimmte Zahlungsoptionen erforderlich.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf den Seiten von uni-assist.

Katja Herzel

Internationale Studieninteressierte und Bewerber*innen