Finanzierung & Kosten

Erasmus+ KA131 (Europa)

Während Ihres Auslandsaufenthaltes an einer Viadrina-Partneruniversität im europäischen Ausland erhalten Sie einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss. Eine direkte Bewerbung um einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss bei der EU ist nicht möglich. Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Akademisches Jahr 2026/27

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss setzt sich zusammen aus:

(1) Förderraten je Ländergruppe
(2) Ggf. Social Top-Up
(3) Reisekostenpauschale
(4) Ggf. Zusatzförderung für Reisetage

Die Berechnung erfolgt taggenau (30 Tage = 1 Monat). Grundlage sind die von Ihrer Partneruniversität bestätigten Daten im Letter of Stay sowie das Grant Agreement.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel in zwei Raten:

  • ca. 70 % nach Ankunft und Einreichung des Letter of Stay - Arrival
  • ca. 30 % nach Rückkehr und vollständiger Abgabe aller Erasmus+ Unterlagen

Bei einer Mobilität von zwei Semester (z. B. Doppelabschluss) erfolgt die Auszahlung in drei Raten. Die erste Rate umfasst demnach ca. 30% des vollen Mobilitätszuschusses.

Wenn Sie vorab einen Sprachkurs an der Partneruniversität absolvieren, kann dieser ebenfalls im Rahmen der unten genannten Erasmus+ Förderraten gefördert werden. Voraussetzung ist eine Bestätigung der Dauer (Letter of Stay oder Teilnahmebescheinigung) sowie dass der Kurs maximal 1–2 Monate vor der Mobilität liegt.

Akademischs Jahr 2026/27

Ländergruppe 1
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden sowie Partnerland Vereinigtes Königreich

  • OHNE Social Top-Up: 600 € / Monat (20 € / Tag)
  • MIT Social Top-Up: 850 € / Monat (28,33 € / Tag)

Ländergruppe 2 & 3
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern & Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

OHNE Social Top-Up: 540 € / Monat (18 € / Tag)
MIT Social Top-Up: 790 € / Monat (26,33 € / Tag)

Akademischs Jahr 2026/27

Das Social Top-Up wird Studierenden mit geringeren Chancen gewährt. Sie erhalten zusätzlich: 250 € / Monat (siehe Förderraten MIT Social Top-Up oben).

Sie sind berechtigt, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Erstakademiker*innen (keine Eltern oder Bezugspersonen mit Hochschulabschluss)
  • Studierende mit Kind(ern) (mindestens ein Kind begleitet Sie während des gesamten Aufenthalts)
  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (ab GdB 20 % oder mit nachgewiesenem finanziellem Mehrbedarf im Ausland)

Realkostenantrag

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung oder bei Auslandsaufenthalten mit Kind haben zudem die Möglichkeit über die Viadrina einen Realkostenantrag beim DAAD zu stellen. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des DAAD. Die maximale Förderung beträgt bis zu 15.000 € pro Mobilität.

Akademischs Jahr 2026/27

  • Die Berechnung erfolgt mithilfe des Entfernungsrechner der EU-Kommission und basiert auf der Distanz zwischen der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und Ihrer Partneruniversität.
  • Die angegebenen Summen gelten einmalig insgesamt für Ihre Hin- und Rückreise.

Reisedistanz                        Standardreise                        Green Travel
10 bis 99 km                            28 €                                         56 €
100 bis 499 km                        211 €                                       285 €
500 bis 1999 km                      309 €                                       417 €
2000 bis 2999 km                    395 €                                       535 €
3000 bis 3999 km                    580 €                                       785 €
4000 bis 7999 km                   1.188 €                                    1.188 €
8000 km oder mehr                 1.735 €                                   1.735 €

Green Travel (Nachhaltiges Reisen)

  • Als „Green Travel“ gilt, wenn Sie mindestens die Hälfte (50 % oder mehr) emissionsarme Verkehrsmittel nutzen, z. B. Zug, Bus, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften. Schiffsreisen sind nur dann grün, wenn sie mit nachhaltigen Verkehrsmitteln kombiniert werden oder wenn keine umweltfreundlicheren Alternativen zur Verfügung stehen. (Flugzeugreisen gelten nicht als nachhaltiges Verkehrsmittel, auch wenn CO2-Emissionen kompensiert werden).
  • Bei Green Travel erhalten Sie höhere Reisepauschalen und ggf. auch mehr zusätzliche Reisetage.

Wir möchten Sie ermutigen, nachhaltige Reiseoptionen zu wählen. Natürlich sind die Reisezeiten mit Zug und Bus teilweise deutlich länger als bei einer Flugreise. Dafür benötigen Sie keine Kofferwaage und haben die Möglichkeit, Ihre Reise in Etappen zu gestalten und so auch die Orte zwischen unserer Hochschule und Ihrer Gastinstitution kennenzulernen.

 

Weiterführende Informationen:

Interrail-Pass für Erasmus+
Erasmus by Train
Nachtzugkarte
The train travel guide by the “Man in Seat 61”
DAAD Broschüre ”Klimaverträglich unterwegs”
Green Erasmus Portal
Dossier Nachhaltigkeit – im Blog von «studieren weltweit»

 

Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen

  • Außergewöhnliche Reisekosten können gefördert werden, wenn nachgewiesen wird, dass die reguläre Reisekostenpauschale weniger als 70 % der tatsächlichen Kosten abdeckt.
  • In diesem Fall können bis zu 80 % der tatsächlichen Reisekosten übernommen werden.
  • Bei Bewilligung entfällt die reguläre Reisekostenpauschale.

Die Förderung wird in Höhe des Tagessatzes Ihrer Ländergruppe gewährt.

  • Standardreisen: max. 2 zusätzliche Reisetage
  • Green Travel: max. 6 zusätzliche Reisetage

Sie erhalten diese nur bei längerer Reisezeit (mehr als 10 Stunden jeweils für die Hin- und Rückreise einzeln).

Erasmus+ KA171 (Partnerländer)

Dieses Angebot steht nur Studierenden offen, die einen Austauschplatz an einer der Erasmus+ KA171-Partneruniversitäten erhalten haben.

  • Gefördert werden können Auslandsaufenthalte bis zu 5 Monaten für Bachelor- und Master-Studierende sowie Promovierende aller Fakultäten.
  • Die Förderung beträgt 700 EUR pro Monat. Hinzu kommt eine Reisekostenpauschale von 275 EUR, 360 EUR oder 820 EUR, abhängig von der Entfernung.

Weitere Informationen erhalten Sie nach der Auswahl für eine der Partneruniversitäten.

Koordinatorin Erasmus+ KA171: Ana Retsch

Das Erasmus+ Programm fördert Chancengerechtigkeit und Inklusion. Aus diesem Grund stellt das Programm zusätzliche Finanzierungsinstrumente zur Verfügung:

Teilnehmende mit geringeren Chancen (Social Top-Up Berechtigte) erhalten zusätzlich: 250 EUR / Monat (siehe PDF mit den Förderraten MIT Social Top-Up oben). Dazu zählen:

  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
    ab GdB 20%, einer nachgewiesenen Behinderung oder einer chronischer Erkrankung (dies können körperliche wie auch chronische psychische Erkrankungen sein) beide mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland.
  • Studierende mit Kind(ern)
    Mindestens ein Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Top-Up Höhe unabhängig von der Anzahl der Kinder.
  • Erstakademiker*innen
    Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen akademischen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule (darunter fallen auch vergleichbare Abschlüsse an Berufsakademien und auch ausländische, nicht in Deutschland anerkannten Studienabschlüsse, siehe Internetportal Hochschulkompass sowie der Seite der Stiftung Akkreditierungsrat).

Weitere Informationen zu Inklusion und Teilhabe und Ansprachpartner*innen finden Sie hier.

Wenn mindestens 50 % der Reise mit „grünen“ bzw. emissionsarmen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden, kann sich der Reisekostenzuschuss erhöhen. Als „Green Travel“ gelten Reisen, bei denen für den größten Teil der Strecke umweltfreundliche Verkehrsmittel genutzt werden – zum Beispiel Zug, Bus, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften.


Distanz                                Standardreisen                   Grünes Reisen


10 und 99 km                       28 EUR                                56 EUR


100 und 499 km                   211 EUR                              285 EUR


500 und 1999 km                 309 EUR                             417 EUR


2000 und 2999 km               395 EUR                             535 EUR


3000 und 3999 km               580 EUR                             785 EUR


4000 und 7999 km               1188 EUR                            1188 EUR


8000 km oder mehr              1735 EUR                           1735 EUR


Die Berechnung erfolgt über den Entfernungsrechner der EU-Kommission nach der Entfernung zwischen der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und Ihrer Partneruniversität.
Die angegebenen Summen gelten einmalig insg. für Ihre Hin- und Rückreise. Weitere Informationen.

Informationen zu Zusatzförderung für Reisetage
Sie erhalten diese nur bei längerer Reisezeit (mehr als 10 Stunden jeweils für die Hin- und Rückreise einzeln).
Die Vergütung erfolgt in Höhe des Tagessatzes Ihrer Ländergruppe.

  • Standardreisen: max. 2 zusätzliche Reisetage
  • Green Travel: max. 6 zusätzliche Reisetage

PROMOS (Nicht-EU)

Für wen ist das Stipendium?

  1. Für Bachelor- und Master-Studierende der Viadrina, die einen einsemestrigen Studienaufenthalt an einer unserer Partneruniversitäten außerhalb Europas absolvieren wollen; insbesondere für Studierende, die zum ersten Mal einen Auslandssemester antreten möchten oder ein Pflichtsemester im Ausland absolvieren müssen.
  2. Für Studierende in Master-Studiengängen, die einen Auslandsaufenthalt außerhalb Europas zur Anfertigung ihrer Abschlussarbeit absolvieren möchten.
  3. Studierende in Bachelor- und Master-Studiengängen, die ein in fachlichem Bezug zum Studium stehendes Praktikum im Nicht-EU-Ausland absolvieren wollen; nähere Infos dazu finden Sie auf den Seiten des Career Centers.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  1. Sie müssen nachweislich in einem Studiengang der Viadrina immatrikuliert sein, und das Ziel haben, hier einen Studienabschluss zu erreichen.
  2. Das PROMOS-Stipendium ist leistungsabhängig, deshalb können Sie nur mit einem Leistungsdurchschnitt, der besser als 2,5 - bei Juristen: besser als 9 Punkte - ist, gefördert werden.
  3. Die Stipendien zur Anfertigung von Abschlussarbeiten sind nicht für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen an einer Hochschule bestimmt. Die Bewerbung um ein solches Stipendium ist nur möglich, wenn die Vergabe der Abschlussarbeit bestätigt ist und die Zusage der betreuenden Person bzw. Kontaktperson im Ausland vorliegt.
  4. Sie müssen an der Partneruniversität mindestens 2 Kurse absolvieren, die für ECTS anerkannt werden.
  5. Über die Möglichkeiten, ein PROMOS-Stipendium mit anderen Stipendien zu kombinieren, informieren Sie sich bitte bei uns - Ansprechperson: Claudia Casiano.


Was beinhaltet das Stipendium?

  1. Für Studienaufenthalte ist ein monatliches Stipendium von i. d. R. 350 EUR vorgesehen; das Stipendium wird für max. 4 Monate gezahlt, auch wenn der Auslandsaufenthalt länger dauert. Falls Sie bereits ein PROMOS Stipendium erhalten haben, können Sie maximal noch 2 Monate das Stipendium beziehen, da die maximale Gesamtförderdauer 6 Monate beträgt.
  2. Für Praktikumsaufenthalte ist ein monatliches Stipendium vorgesehen; das Stipendium wird für max. drei Monate gezahlt (auch wenn der Auslandsaufenthalt länger dauert).
  3. Für die Aufenthalte zur Anfertigung von Master-Abschlussarbeiten ist die einmalige Zahlung einer Reisekostenpauschale vorgesehen, deren Höhe sich aus den Vorgaben des DAAD ergibt.


Welche Unterlagen sind für die Bewerbung einzureichen?

  1. Bewerbungsformular.
  2. Motivationsschreiben; bitte begründen Sie Ihre Motivation für Ihre Bewerbung auf ein PROMOS Stipendium.
  3. Zusage ausländischer Universität; nachreichbar.
  4. Sollten Sie Ihre Master-Abschlussarbeit im Ausland schreiben wollen, fügen Sie folgendes hinzu:
  • eine Bestätigung der Vergabe der Abschlussarbeit,
  • eine Zusage der betreuenden Person bzw. Kontaktperson im Ausland,
  • ein Fachgutachten vom betreuenden Professor an der Viadrina,
  • ein Zeitplan
  1. Aktueller Notenspiegel.
  2. Immatrikulationsbescheinigung.
  3. Sprachnachweis.
  4. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.
  5. Ggf. Zuwendungsbescheide anderer Förderungen oder BAföG Bescheid.
  6. Bachelorzeugnis; gilt nur für Masterstudierende.


Bewerbungsfrist:

Im Laufe des Jahres werden mehrere Bewerbungsfristen an dieser Stelle aufgeführt. Die ausgeführte Bewerbung ist nur für das Wintersemester 2026/27. Die Bewerbungszeit liegt zwischen dem 18.05.2026 - 14.06.2026.
Bitte senden Sie dieses Bewerbungsformular zusammen mit den entsprechenden Unterlagen in einem PDF bis zum 14.06.2026 23:59 Uhr an outgoing@europa-uni.de. Zu Einzelheiten des PROMOS-Programms, können Sie sich gern an uns wenden - Ansprechperson: Claudia Casiano

Doppelabschluss-Programm

Das Stipendium

Im Rahmen des Programms für "Integrierte internationale Studiengänge mit Doppelabschluss" sind Bachelor Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die ein Jahr an Universidad Católica de Córdoba, Argentinien, einen Doppelabschluss erwerben möchten, berechtigt, sich auf ein Vollstipendium inkl. Reisekostenpauschale und Zuschuss zur Krankenversicherung zu bewerben

Ausschreibung

Die aktuelle Ausschreibung.

Wichtig: Nur bis zum Wintersemester 2025 verfügbar.

Varianten

10 Monate im Sommersemester 2025 und Wintersemester 2025 (März – Dezember 2025)

Finanzierung

  • Reisekostenpauschale in Höhe von einmalig 1.875,00 Euro
  • Monatliche Stipendienrate in Höhe von 1.150,00 Euro
  • Monatliche Versicherungspauschale in Höhe von 35,00 Euro

Bewerbungsvoraussetzungen

Einschreibung im Bachelor des Studiengangs "International Business Administration" oder "Internationale Betriebswirtschaftslehre"
Nachweis ausreichender Kenntnisse der spanischen Sprache mind. auf der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Notenübersicht; Notendurchschnitt von mind. 2,5
  • Nachweis über die Sprachkenntnisse
  • Immatrikulationsbescheinigung


Bitte senden Sie alle Unterlagen vollständig in einer PDF an outgoing@europa-uni.de zu.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Ansprechperson: Claudia Casiano

 

Für Master European Studies mit der Istanbul Bilgi University/Türkei:

Höhe der Förderung:

Reisekostenpauschale einmalig 225 €, Krankenkassenzuschuss 35 €/monatl. (für max. 10 Monate), Aufenthaltspauschale 775 €/monatl. (für max. 10 Monate).

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Eingeschriebene/r Studierende/r des Master European Studies.
  • min. 2 abgeschlossene Fachsemester zum Zeitpunkt der Ausreise.
  • Englischkenntnisse auf B2.

Ansprechperson: Ruth Geiger

Auslands-BAfög

Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist eine staatliche Förderung, die von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z.B. Staatsangehörigkeit, Alter, Eignung, Einkünfte) abhängig ist. Die aktuellen Bestimmungen finden Sie auf den Internetseiten zum Auslands-BAföG.

Suchen Sie dabei nach Antworten auf die folgende Fragen:

  • Wann habe ich Anspruch auf BAföG für ein Auslandsstudium?
  • Wo ist das für mich zuständige BAföG-Amt (je nach Land ist ein anderes BAföG-Amt zuständig)?
  • Welche Termine sind einzuhalten?
  • Wie wird der Auslandsaufenthalt auf die Gesamtförderdauer angerechnet?
  • Welche Zuschläge kann ich zum BAföG bekommen?

Hinweis: Auch wenn Sie keinen Anspruch auf Inlands-BAföG haben, schließt dies keinen Anspruch auf Auslands-BAföG aus, da hier die Berechnungsgrundlage eine andere ist. 

Bildungskredit

Die Aufnahme eines "Bildungskredites" ist eine weitere Möglichkeit, Ihr Auslandsstudium zu finanzieren. Bildungskredite werden zu relativ günstigen Konditionen für die Finanzierung von Bildungsvorhaben angeboten. Weitere Informationen zum Bildungskredit der Bundesregierung finden Sie auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes.

Weitere Stipendien

Es gibt eine Vielzahl stipendiengebender Organisationen, Stiftungen usw., die Auslandsaufenthalte fördern. Jede dieser Organisationen hat ihr eigenes Bewerbungsverfahren und eigene Bewilligungsbedingungen. Dabei geht es vor allem nach fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung. Diese sind oft durch akademische Leistungsnachweise, Gutachten der Hochschullehrenden und die Beschreibung des Studien- bzw. Forschungsaufenthaltes zu belegen. Hierbei müssen ebenfalls Fristen eingehalten werden, die zum Teil viel früher als das geplante Auslandsstudium liegen.

 
Hinweis: Doppelförderungen sind oft nicht möglich! Sie können sich einen Auslandsaufenthalt oft nicht von mehr als einer stipendiengebenden Organisation gleichzeitig fördern lassen. Beim BAföG und EU-Zuwendungen gibt es gewisse Ausnahmen. Auch das Deutschlandstipendium ist in einem gewissen Rahmen kombinierbar. 


Beispiele stipendiengebender Organisationen und weiterer Informationsquellen:
 

  • Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD): Die Termine für die Bewerbung um DAAD-Stipendien hängen von Stipendienart und vom Zielland ab. Bitte informieren Sie sich über die DAAD-Stipendien frühzeitig, da die Bewerbungsfristen sehr früh sind. Nähere Informationen finden Sie auf den Stipendienseiten des DAAD.
  • Down Under Studienbeihilfe der Studienstiftung des Ranke-Heinemann Instituts: Zuschuss in Höhe von 10% zu den Studiengebühren für australische und neuseeländische Universitäten (nur für selbstorganisierte Auslandsaufenthalte).
  • Eidam & Partner: Eidam & Partner vergeben Stipendien für Auslandsaufenthalte unabhängig vom Zielland an Master-Studierende.
  • Europäische Stipendiendatenbank: Die Initiative für transparente Studienförderung (ItS) initiierte die europäische Stipendiendatenbank mit dem European Funding Guide.
  • Fulbright-Kommission: Die Fulbright-Kommission vergibt Stipendien für Studienaufenthalte in den USA. Nicole Klück ist die Ansprechperson an der Viadrina und ist für die Bewerbung zuständig. Bitte informieren Sie sich laufend auf den Seiten der Fulbright-Kommission, es gibt immer wieder unterschiedliche Stipendien mit verschiedenen Fristen.
  • GFPS e.V.: Die GFPS e.V. vergibt Stipendien an deutsche Studierende und Doktoranden, die Interesse an einem Semesteraufenthalt an einer polnischen oder tschechischen Universität bzw. einen Semestersprachkurs in Polen haben.
  • Mystipendium: Auch auf der Webseite von mystipendium.de finden Sie umfangreiche Informationen zu Stipendienmöglichkeiten.
  • National Scholarship Programe of the Slovak Republic: Auch auf der Webseite von scholarships.sk finden Sie umfangreiche Informationen zu Stipendienmöglichkeiten.
  • Stiftungen: Auf den Seiten des Bundesverbands Deutscher Stiftungen finden Sie Informationen zur Förderung bei durch verschiedenen Stiftungen.
  • StudyPortals: Auf den Seiten finden Sie eine Stipendiendatenbank mit verschiedenen Stipendienprogrammen weltweit.
  • Studienstiftung des Deutschen Volkes: Bietet verschiedene Stipendienprogramme an unter anderem "Metropolen in Osteuropa" oder auch das "China-Stipendien-Programm".
  • Vollstipendien der Studienstiftung des Ranke-Heinemann Instituts: Die Förderung umfasst die Studiengebühren für ein Semester an australischen und neuseeländischen Universitäten. Gefördert werden sowohl Bachelor und Master Studierenden als auch Doktoranden. Bewerber, die durch das Ranke-Heinemann Institut betreut und an einer australischen bzw. neuseeländischen Hochschule eingeschrieben werden, haben die Möglichkeit, einen Reisekostenzuschuss zu bekommen.
  • ZEIT-Stiftung Bucerius „Arnold Heidsieck Fund“: Unterstüzt ein- oder zweisemestrige Studienaufenthalte an US-Universitäten. Die Stipendien richten sich an BA-Studierende der Geisteswissenschaften, deren Studienschwerpunkt auf deutscher Kultur, Sprache, Geschichte, Musik oder Kunst liegen.

Kosten und Studiengebühren

Studiengebühren

Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt an einer der Partneruniversitäten der Viadrina absolvieren, müssen Sie normalerweise keine Studiengebühren bezahlen. Manchmal sind jedoch geringe administrative Kosten an der Partneruniversität zu tragen, z.B. für die Ausstellung des Studierendenausweises oder eine Pflichtmitgliedschaft in Studierendenorganisationen, mit der Sie Anspruch auf Vergünstigungen haben.

Hinweis: Wenn Sie Ihr Auslandsstudium selbst organisieren, müssen Sie in den meisten Fällen Studiengebühren entrichten. Genaue Informationen über deren Höhe finden Sie meist direkt auf den Webseiten der ausländischen Universität, an der Sie sich bewerben möchten.

Lebenshaltungskosten

Auch wenn Lebenshaltungskosten nicht nur im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt anfallen, unterschätzen Sie insbesondere die folgenden Ausgaben im Ausland nicht:

  • Eventuelle Behördenabgaben, Visa
  • Anreise zum Studienort
  • Zusatzkosten für viel Gepäck
  • Unterkunft
  • Gas, Strom, Internet, Telefon etc.
  • Verpflegung
  • wetterbedingte Kleidung
  • Kranken- & Unfallversicherung
  • Medikamente
  • Fahrtkosten vor Ort
  • Bankgebühren
  • Freizeitveranstaltungen

Diese Auflistung ist natürlich nicht vollständig, gibt Ihnen aber eine ungefähre Vorstellung der möglichen Zusatzkosten. Informieren Sie sich rechtzeitig, d.h. schon vor der Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt, über die auf Sie zukommenden Ausgaben. Vergessen Sie dabei nicht, dass die Lebenshaltungskosten in manchen Ländern (z.B. Vereinigtes Königreich oder den USA, aber auch im skandinavischen Raum) höher sind als die vergleichbaren Kosten in Deutschland.

Informationen zu Lebenshaltungskosten finden Sie z.B.:


Hinweis: Wenn Sie sich um ein Stipendium bewerben oder eines erhalten, informieren Sie sich in den Bewilligungsbedingungen, inwieweit Reisekosten zusätzlich übernommen werden oder das Stipendium in der bisherigen Form während Ihres Auslandsaufenthalts weitergezahlt werden kann.