Voraussetzungen & Planung

Timing

Bachelorstudierende

...müssen an der Viadrina immatrikuliert sein und vor dem Auslandsaufenthalt möglichst zwei Jahre ihres Studiums abgeschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen,  im 5. und/oder 6. Semester ins Ausland zu gehen. Sie bewerben sich dafür etwa ein bis anderthalb Jahre im Voraus, also meist in Ihrem 3. Semester, wenn Sie Ihr Studium im WiSe begonnen haben oder im 2. Semester, wenn Sie es im Sommersemester begonnen haben.

Masterstudierende

...müssen an der Viadrina immatrikuliert sein und vor dem Auslandsaufenthalt mindestens ein Semester ihres Studiums abgeschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen, im 3. und/oder 4. Semester ins Ausland zu gehen. Sie bewerben sich dafür etwa ein bis anderthalb Jahre im Voraus, also möglicherweise gleichzeitig mit Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz an der Viadrina, oder in ihrem 1. Semester.

Wichtiger Hinweis für alle Jura-Studierende (1. Staatsexamen):

Wir raten davon ab, ein Auslandssemester vor Bestehen der Zwischenprüfung anzutreten.

WiWi Bachelor ECTS Credits

Bachelor-Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sollten mindestens 24 ECTS erbracht haben, um sich für einen Auslandsaufenthalt an einer der Viadrina-Partneruniversitäten zu bewerben. Studierende, die bisher keine 24 ECTS vorweisen können, können sich gegebenenfalls in der zweiten oder dritten Bewerbungsrunde auf Restplätze bewerben, wenn sie die geforderten ECTS bis dahin erfüllen, oder sollten ihren Auslandsaufenthalt um ein Jahr auf das 7. und/oder 8. Semester verschieben. Diese Regelung gilt nicht für Studierende anderer Fakultäten.

Sprachkenntnisse

Um an unseren Partneruniversitäten zu studieren, müssen Sie die entsprechenden Sprachfähigkeiten besitzen. So verlangen manche Universitäten den Nachweis von Sprachkenntnissen auf B2 Niveau gemäß des Europäischen Referenzrahmens (CEFR), einen TOEFL oder IELTS. Hinweise diesbezüglich finden Sie direkt auf den Webseiten der ausländischen Universitäten und in unseren Listen der Partneruniversitäten.

Englischsprachige Kurse

...finden Sie an vielen unserer Partneruniversitäten, nicht nur in den USA, Australien oder im Vereinigten Königreich, sondern z. B. auch in vielen Ländern Europas oder Asiens.

Sprachzertifikate

...müssen Sie erst zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Partneruniversität im notwenigen Niveau vorlegen. Um für einen Auslandsplatz im internen Bewerbungsverfahren der Viadrina nominiert zu werden, ist dies noch nicht in dem vorausgestezten Niveau notwendig. Wir benötigen jedoch einen Nachweis über Ihr aktuelles Sprachniveau bei unserer Bewerbung, z.B. durch Einstufungstests oder absolvierte Sprachkurse sowie Prüfungen am Viadrina Sprachenzentrum. Wir behalten uns auch vor, die Zusage für einen Auslandsstudienplatz bei nicht ausreichenden Sprachkenntnissen unter Vorbehalt auszusprechen.

Ablegen von Sprachtests

Wir empfehlen Ihnen, sich schon zu Beginn des Studiums am Sprachenzentrum in der jeweiligen Sprache einstufen zu lassen und Sprachkurse zu besuchen. Einstufungstests sind zu Beginn jedes Semesters möglich. Falls Sie für Ihre Partneruniversität einen TOEFL oder einen anderen Sprachtest benötigen, beachten Sie bitte, dass diese Tests nicht täglich abgelegt werden können. Planen Sie genügend Zeit ein, um sich auf den Test vorzubereiten und sich bei den entsprechenden Institutionen anzumelden.

Finanzierung & Kosten

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass die Lebenshaltungskosten im Ausland um einiges höher ausfallen können als in Deutschland. Hinzukommen evtl. Reise-, Visa- und zusätzliche Versicherungskosten. Weitere Hinweise finden Sie unter den Punkten Finanzierung und Kosten auf unserer Webseite.

Voraussetzungen der Partneruniversitäten

Einige Partneruniversitäten setzen einen gewissen GPA (Grade Point Average) bzw. einen Mindestnotendurchschnitt voraus oder auch, dass Sie bereits eine bestimmte Anzahl an ECTS Punkten zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Partneruni absolviert haben. Alle Besonderheiten haben wir in unseren Partnerunilisten aufgeführt und Sie finden diese auch direkt auf den Webseiten der Partneruniversitäten.

Ausland mit Behinderung

Wir bemühen uns, Studierenden mit Behinderung einen Auslandsaufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen zu ermöglichen. Wir beraten Sie gern bei der Wahl des Studienortes und unterstützen Sie bei der Vorbereitung, denn leider bieten nicht alle unsere Partneruniversitäten eine behindertengerechte Ausstattung.

Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung lässt sich in der Regel besser mit einem Studium im europäischen Ausland vereinbaren. Hier erhalten Sie einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss, der für besondere Bedürfnisse, z.B. in Form von behindertengerechten Wohnungen, Betreuungspersonen usw. aufgestockt werden kann. Dieser muss spätestens drei Monate vor Ihrem Auslandsaufenthalt beantragt werden, sprechen Sie uns einfach an!

Bitte beachten Sie, dass Sie generell für die Vorbereitung eines Auslandsemesters mit Behinderung mehr Zeit einplanen sollten.

Weitere Informationen zum Auslandsstudium mit Behinderung finden Sie auch auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks zu Studium und Behinderung.

Insofern eine Langzeitmobilität deswegen nicht möglich ist für Sie, können Sie sich weiterhin bei unseren Angeboten zu Kurzzeitaufenthalten erkundigen. 

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Frau Klück.

Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+.

Pauschale Förderung

Ab dem Projektjahr 2021 fördert der DAAD Studierende mit einem GdB von wenigstens 20 oder einer chronischen Erkrankung, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig, jedoch müssen wir Bescheid wissen. Also sprechen Sie uns bitte direkt darauf an! Der monatliche Zuschuss beträgt pauschal 250€.

Realkostenantrag

Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, einen Realkostenantrag zu stellen, ebenfalls für Studierende mit einem GdB von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben. Hierfür muss ein gesonderter Antrag gestellt werden, die maximale Fördersumme beträgt 15.000€ pro Semester und pro Mobilität. Die Antragssumme wird entsprechend Ihrer Bedürfnisse berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt.

Hierbei können nur Mehrkosten berücksichtigt werden, die

  1. Nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
  2. Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.

Da Sie die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen, planen Sie für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein und geben Sie uns unbedingt persönlich Bescheid!

Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn Ihres Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden. Der DAAD prüft den Antrag und behält sich vor, die Antragssumme entsprechend zu kürzen.

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Mehr Informationen zur DAAD-Sonderförderung

Ausland mit Kind

Selbstverständlich können Sie auch als Eltern ein oder zwei Semester im Ausland studieren. Die Abteilung für Internationale Angelegenheiten wird Sie dabei unterstützen und bei der Wahl des Studienortes beraten, um eine Universität mit passender Infrastruktur zu finden. Nicht alle unsere Partnerhochschulen sind gleichermaßen auf Studierende mit Kindern eingestellt. Grundsätzlich ist es jedoch überall möglich, ein Auslandssemester mit Kindern zu absolvieren. An manchen Universitäten ist das einfacher als an anderen und wir empfehlen Ihnen, die Sprechzeiten der Abteilung für Internationales zu nutzen, um eine geeignete Partneruniversität zu finden.

In diesem Erfahrungsbericht können Sie mehr über die Erfahrungen einer unserer Studierenden erfahren.

Insofern eine Langzeitmobilität deswegen nicht möglich ist für Sie, können Sie sich weiterhin bei unseren Angeboten zu Kurzzeitaufenthalten erkundigen.   

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Frau Klück.

Wer im Rahmen des Erasmus+ Programms ein Auslandssemester mit Kind absolviert, kann zusätzlich einen Antrag auf weitere Förderung stellen.

Seit dem akademischen Jahr 2014/15 hat der DAAD (Erasmus+ Leitfaden, Stand 22. Juli 2014) folgendes festgelegt:

„Projektträger zahlen an die Geförderten die festgesetzte monatliche „reguläre“ Erasmus+ Förderung je Ländergruppe (…), darüber hinaus können für die oben beschriebene Zielgruppe zusätzlich monatlich (begrenzt auf den Ländergruppenhöchstsatz) als Pauschale gewährt werden":

200 Euro unabhängig von der Anzahl der Kinder.

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Um die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium mit Kind zu verbessern, erhalten alle neugeborene Kinder von Studierenden der Europa-Universität Viadrina ab dem Wintersemester 2010/11 einen Willkommensgruß in Höhe von einmalig 100 Euro. Die Zahlung erfolgt jeweils zur Hälfte durch das Studentenwerk Frankfurt (Oder) und den AStA der Viadrina.

Neben der ERASMUS+ Förderung gibt es weitere Möglichkeiten, sich um Stipendien zu bewerben:

LGBTQIA+ Studierende

Für queere und LGBTQIA+ Studierende gibt es einige spezifische Aspekte, die bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes berücksichtigt werden sollten:

  • Rechtliche und gesellschaftliche Lage: Informieren Sie sich über die Situation im Zielland. In manchen Ländern gibt es Einschränkungen oder sogar Strafverfolgung in Bezug auf LGBTQIA+-Identitäten. Aktuelle Hinweise finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
  • Unterstützungsangebote vor Ort: Prüfen Sie, welche Partnerhochschulen als besonders inklusiv gelten und welche queeren Netzwerke, Gruppen oder Organisationen es vor Ort gibt.
  • Geschlechtsidentität und Immatrikulation: Manche Hochschulen bieten bei der Immatrikulation nur binäre Geschlechtsoptionen an. Klären Sie frühzeitig, welche Lösungen es ggf. für gibt.
  • Wohnen und Wohnheime: Manche Wohnheime sind nach binären Geschlecht getrennt. Fragen Sie frühzeitig bei der Partnerhochschule nach geschlechtsneutralen Wohnformen oder Einzelzimmern und prüfen Sie Alternativen wie private Unterkünfte.

Weitere Informationen:

Erstakademiker*innen

Als Erste*r in der Familie zu studieren, ist ein großer Schritt. Und jetzt auch noch ein Auslandsaufenthalt? Das kann sich erst einmal nach viel anfühlen, aber es lohnt sich: Sie wachsen über sich hinaus und gewinnen neue Perspektiven. Bei Fragen und Unsicherheiten beraten und unterstützen wir Sie gern.

Unterstützung und Inspiration:

  • Social Top-Up vom Erasmus+ Programm: Zusätzlich zur monatlichen Förderung bekommen Erstakademiker*innen bei Erasmus+ ein Social Top-Up von 250 € pro Monat. So wird die Finanzierung leichter.
  • ArbeiterKind.de: Persönliche Beratung und Infos für Erstakademiker*innen. Hier treffen Sie Menschen, die ähnliche Herausforderungen gemeistert haben und ihre Erfahrungen teilen. Es gibt auch eine Gruppe in Frankfurt (Oder).
  • Studieren Weltweit: Erfahrungsberichte von Erstakademiker*innen, die den Schritt ins Ausland gewagt haben.