Gastvortrag Neurotechnologien und internationaler Menschenrechtsschutz
Invasive wie nicht invasive Gehirn-Computer-Schnittstellen (Brain-Computer-Interfaces) bergen zugleich Chancen wie Risiken im medizinischen und außermedizinischen („Lifestyle“-)Bereich. Dabei stellen sich Fragen wie die, ob bald Gedanken aus dem Gehirn herausgelesen, aber auch ebendort eingelesen werden könnten? Der Deutsche Ethikrat hat sich daher entschieden, diesen Technologiebereich näher in den Fokus zu nehmen. Dabei wird sich der Blick auch auf den Internationalen Menschenrechtsschutz als völkerrechtlichen Rahmen für eine normative Bewertung von Neurotechnologien richten. Der Vortrag wird insofern der Frage nachgehen, ob dieser Rechtsrahmen ausreicht, um normative Grundpositionen wie Privatheit, Identität, Integrität, Autonomie und Gleichheit zu schützen, oder ob es neuer „Neurorights“ bedarf, wie sie gerade auf und von der internationalen Ebene her bereits eingefordert werden.
Organisiert wird die Veranstaltung von Prof. Dr. iur. Dr. phil. Markus P. Beham, LL.M. - Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht.
Zusammenfassung:
Mittwoch, 10. Dezember 2025, 16.00 Uhr - 18.00 UhrNeurotechnologien und internationaler Menschenrechtsschutz
Gastvortrag
mit: Hans-Georg Dederer, Mitglied im Deutschen Ethikrat
Der Vortrag wird der Frage nachgehen, ob der Rechtsrahmen ausreicht, um normative Grundpositionen wie Privatheit, Identität, Integrität, Autonomie und Gleichheit zu schützen, oder ob es neuer „Neurorights“ bedarf. Ort: N.N.