Diskussion „Das Recht auf Wohnen im Sozialstaat – Einordnung aus Rechtswissenschaft und Praxis“

Von Wohn- und Obdachlosigkeit betroffene Menschen stehen vor multiplen Herausforderungen. Dazu zählen nicht nur der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und strukturelle Barrieren auf dem Wohnungsmarkt, sondern auch soziale Ausgrenzung, gesundheitliche Belastungen und der erschwerte Zugang zu den Leistungen des Sozialstaats.

In der dritten Runde der Frankfurter Gespräche zum Sozialrecht diskutieren Prof. Dr. Andrea Kießling und Prof. Dr. Claudia Maria Hofmann über das Recht auf Wohnen im Sozialstaat mit Prof. Dr. Pia Annika Lange und Mareile Dedekind, LL.M.. Die Vorträge beleuchten den Umfang des Rechts auf Wohnen und die Mechanismen des Sozialrechts, mit denen Obdachlosigkeit vermieden werden soll. Vorgestellt werden außerdem rechtliche Ansätze und konkrete Verfahren, mit denen wohn- und obdachlose Menschen erfolgreich ihr Recht auf Wohnen geltend machen können.


Zusammenfassung:

Montag, 15. Juni 2026, 17.00 Uhr
„Das Recht auf Wohnen im Sozialstaat – Einordnung aus Rechtswissenschaft und Praxis“
Diskussion

mit: Prof. Dr. Andrea Kießling (Goethe-Universität Frankfurt am Main) Prof. Dr. Claudia Maria Hofmann (Viadrina), Prof. Dr. Pia Annika Lange, LL.M. (Universität Bremen), Mareile Dedekind (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)
Diskussion im Rahmen der Reihe „Frankfurter Gespräche zum Sozialrecht“ von Prof. Dr. Andrea Kießling (Goethe-Universität Frankfurt am Main) und Prof. Dr. Claudia Maria Hofmann (Viadrina). Anmeldung per E-Mail.
eMail-Kontakt: sekretariat.kiessling@jura.uni-frankfurt.de
Ort: online via Zoom



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