Arbeits- und Wegeunfälle
Arbeits- und Wegeunfälle
Wer ist versichert?
Beschäftigte:
Personen, die sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis in den für die Unfallkasse Brandenburg zuständigen Unternehmen befinden, sind gesetzlich unfallversichert.
Studierende:
Versichert sind Studierende im Land Brandenburg während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen. Versichert sind alle Tätigkeiten, die mit dem Aufenthalt in den o.a. Einrichtungen zusammen hängen und in deren rechtlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich liegen. Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob die besuchte Einrichtung öffentlich oder privat betrieben wird.
Bei welchen Tätigkeiten bin ich versichert?
Versicherte Personen sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Entschädigung erfolgt dabei nach dem Schadensersatzprinzip. Das gilt auch für Tätigkeiten, die mit der Arbeit bzw. dem Studium in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise:
- bei der Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitsgeräten
- auf einem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit
- bei Ausflügen und Feiern
Versicherungsschutz besteht auch:
- bei Familienheimfahrten
- wenn versicherte Personen den unmittelbaren Weg nach oder von der Arbeitsstätte (Hochschule) verlassen, um ihr Kind wegen der beruflichen Abwesenheit der Eltern fremder Obhut anzuvertrauen,
- auf Umwegen als Teilnehmer*in einer Fahrgemeinschaft nach oder von dem Ort der Tätigkeit.
Ein Arbeitsunfall bzw. eine Wegeunfall muss dem zuständigen Unfallversicherungsträger durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.
Freizeitunfallversicherung für Studierende
Aus den Semesterbeiträgen hat das Studierendenwerk Ost:Brandenburg für alle Studierenden eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen. Damit ist zumindest eine finanzielle Absicherung im Schadensfall gegeben.
Bitte wenden Sie sich nach dem Freizeitunfall an den Servicepoint des Studierendenwerkes.