Professor*innen

Informationen für Professor*innen

Wir begrüßen Sie nach Ihrer Ernennung an unserer Universität.

Ihre Tätigkeit an einer kleinen Universität wird geprägt sein vom persönlichen Umgang mit jungen Menschen aus über 90 Ländern, von kurzen Wegen innerhalb des Universitätscampus und intensiven Kontakten zu Ihren Kolleg*innen beiderseits des Flusses.

Zu Ihrer Unterstützung sowie für Auskünfte stehen Ihnen gern die Fakultät sowie das Dezernat für Personalangelegenheiten zur Verfügung.

Die Viadrina möchte aktiv dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familienaufgaben stetig zu verbessern und Hochschulmitglieder mit Familienaufgaben zu unterstützen. Hierzu berät Sie die Familienbeauftragte gern.

Neu berufene Professor*innen erhalten an der Viadrina eine strukturierte Einführung in die universitären Abläufe. Dazu gehören neben Gesprächen mit Präsidium und Dekanat, die Unterstützung durch das Welcome Center bei administrativen Formalitäten sowie die Einrichtung aller dienstlichen IT- und Verwaltungssystemzugänge.

Die Viadrina unterstützt Professor*innen durch verschiedene Maßnahmen in ihrer beruflichen Weiterentwicklung. Dazu gehören Angebote zur Förderung von Forschung und Drittmittelakquise, hochschuldidaktische Weiterbildungen sowie Möglichkeiten zur internationalen Vernetzung, etwa durch die Förderung von Forschungsaufenthalten oder Kooperationen. Gespräche zur strategischen Karriere- und Forschungsplanung mit den Dekan*innen oder der Hochschulleitung sowie der Zugang zu zentralen Infrastrukturen ergänzen diese Angebote.

Erhält ein*e Professor*in einen externen Ruf, führt die Hochschulleitung der Viadrina in der Regel Bleibeverhandlungen durch. Grundlage hierfür sind die schriftliche Vorlage des Rufs einschließlich aller Ausstattungs- und Besoldungszusagen der rufenden Hochschule sowie die Berufungszusage an der Viadrina. Zudem werden die geplanten Lehr- und Forschungstätigkeiten sowie der dafür erforderliche Personal- und Sachmittelbedarf durch die*den Professor*in dargelegt. Zusagen zur Ausstattung können in der Berufungsvereinbarung für maximal fünf Jahre erfolgen und stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und hochschulinterner Verteilungsentscheidungen.

Stabsstelle Berufungen