Weitere Informationen

Außerfachliche und überfachliche Qualifikationen

Fremdsprache(n) (24 Credits)

  • Fremdsprache Niveau A2 – der Nachweis sollte bis zum Ende des 2. Semesters erbracht werden
  • Fremdsprache Niveau B2 – der Nachweis sollte bis zum Ende des 5. Semesters erbracht werden

Anerkennung von Sprachkenntnissen

  • Anerkannt werden Sprachzertifikate nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER), die an einer deutschen Hochschule ausgestellt wurden.
  • Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
  • Das Original des Sprachzertifikats muss vorgelegt werden.
  • Englisch kann in beiden Modulen nicht als Fremdsprache gewählt werden.
  • Sprachkurse und Prüfungen bietet das Sprachenzentrum der Viadrina an.

Weitere Softskills und Praktika (12 Credits)

Internationale Orientierung: Auslandsaufenthalt und optionaler Doppelabschluss

Auslandssemester

  • Das Auslandssemester setzt den Abschluss der Module der Grundlagenausbildung voraus.
  • Sie absolvieren Ihren Auslandsaufenthalt im zweiten Studienabschnitt mit einer Dauer von mind. drei Monaten.
  • Hier finden Sie eine Übersicht der Partnerhochschulen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
  • Während Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie mind. 12 Credits erwerben.
  • Die Studienleistungen dürfen in der Regel nicht in Ihrer Muttersprache erbracht werden.
  • Der Nachweis im Modul Fremdsprache (Niveaustufe Europarat B2) gilt als erbracht, wenn Sie während des Auslandsaufenthaltes Module im Umfang von mindestens 18 Credits in der Fremdsprache erbringen und nachweisen.
  • Für die Anerkennung gelten die Bestimmungen laut §12 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO).
  • Für die Anerkennung von ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist die Abteilung für Internationale Angelegenheiten Ihre zentrale Anlaufstelle. 
  • Eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen direkt bei den Professor*innen ist nicht möglich.

Doppelabschluss

Die Bewerbung und Planung eines Doppelabschlusses erfordert mehr Aufwand als die Durchführung eines Auslandssemesters. Zu beachten sind eventuell abweichende akademische Kalender.

Befreiung von der Durchführung eines Auslandsaufenthalts

In begründeten Fällen kann Sie der Prüfungsausschuss vom Auslandsstudium befreien. Hierzu reichen Sie einen formlosen, begründeten Antrag in Schriftform im Original beim zuständigen Prüfungsausschuss ein.

Stattdessen müssen Sie:

  • die Modulgruppe Economics absolvieren,
  • mind. 18 Credits in Modulen mit nicht-deutscher Unterrichtssprache erwerben und
  • ein vierwöchiges internationales Praktikum absolvieren – entweder im Ausland oder in einem international tätigen Unternehmen in Deutschland.

Bachelorarbeit und Abschlusskolloquium

  • Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist, dass Sie Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mind. 126 Credits erbracht haben.
  • Einzelne Professuren können weitere Anforderungen für eine Betreuungszusage stellen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig sich auf den Webseiten der einzelnen Professuren.
  • Die Betreuung muss zentral und fristgerecht beantragt werden.

Berechnung der Gesamtnote

  • Die Gesamtnote wird als Durchschnitt der für den Studienabschluss erforderlichen Module und der Abschlussarbeit gebildet, wobei der nach Credits gewichtete Durchschnitt gebildet wird.
  • Module, die als Studienleistungen mit „bestanden" bewertet wurden, werden bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt.
  • Die Berechnung der Gesamtnote erfolgt auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma genau. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.