Kampf gegen Korruption auf dem Prüfstand – Internationale Expert*innen an der Viadrina
Wie bekämpft man die Korruption von Abgeordneten wirksam, ohne die Freiheit der Mandatsträger*innen einzuschränken? Darüber diskutierten Expert*innen für Straf- und Parlamentsrecht aus 15 Ländern bei zwei internationalen Workshops im Juli 2026 auf Einladung des Viadrina-Strafrechtlers Prof. Dr. Erol Pohlreich. Die Treffen waren Teil des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projektes „Strafbarkeit öffentlicher Korruption unter einem Dach? Chancen des Abschieds vom Sonderstrafrecht für Mandatsträger:innen“.
Bei den Workshops kamen Expert*innen aus 15 Ländern zusammen, vertreten waren damit die Rechtsordnungen von Deutschland, Finnland, Italien, Österreich, Belgien, Griechenland, Litauen, die Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden, der Schweiz, Spanien, Tschechien und die Türkei. In der Regel berichteten jeweils zwei Personen aus strafrechtlicher und parlamentsrechtlicher Perspektive über die Praxis der Korruptionsbekämpfung in ihrem Land. „Korruption von Abgeordneten berührt den Kern demokratischer Integrität“, betone Erol Pohlreich. Zugleich dürfe ihre strafrechtliche Bekämpfung die Freiheit des parlamentarischen Mandats nicht unangemessen einschränken. „Deshalb ist es besonders wichtig, Strafrecht und Parlamentsrecht zusammenzudenken und aus den Erfahrungen anderer Rechtsordnungen zu lernen.“
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Nicht die nächste Affäre abwarten
Ausgangspunkt für das dreijährige DFG-Projekt waren für Erol Pohlreich unter anderem seine Erfahrungen als Gutachter für den Deutschen Bundestag. Der Jurist beobachtet dabei ein wiederkehrendes Muster in der Strafgesetzgebung: Auf Korruptionsskandale folgen Debatten darüber, ob das geltende Strafrecht die betreffenden Fälle überhaupt erfasst und wie es angepasst werden müsste. Dieses Muster reicht von der Einführung einer Strafvorschrift zur Abgeordnetenbestechung 1994 über die Reform der Regelungen unter internationalem Druck zur Ratifizierung eines UN-Übereinkommens gegen Korruption 2014 bis zu den jüngsten Änderungen nach der sogenannten Maskenaffäre. Pohlreich will nicht den nächsten Einzelfall abwarten und reagieren; sein Projekt soll das deutsche Korruptionsstrafrecht für Mandatsträger*innen deshalb grundlegend untersuchen.
Zusätzliche Aktualität erhält die Untersuchung durch eine neue EU-Korruptionsbekämpfungsrichtlinie vom April dieses Jahres, die bis Juni 2028 von den Mitgliedsstaaten umzusetzen ist.
Mit Hilfe der Workshops und der anschließenden Auswertung will Pohlreich nicht allein die Gesetzeslage in den einzelnen Ländern vergleichen, sondern auch untersuchen, wie die unterschiedlichen Regelungen in der Praxis funktionieren. „Es geht darum, nicht nur den Rechtsvergleich vom Schreibtisch zu leisten“, sagt Pohlreich. Die Erfahrungen der Expert*innen sollen zeigen, wie sich die verschiedenen Modelle tatsächlich auswirken.
Deutscher Sonderweg in der Diskussion
Eine der zentralen Fragen des Projekts betrifft den deutschen Sonderweg bei der strafrechtlichen Behandlung von Abgeordneten. Das deutsche Recht schützt das freie Mandat auf besondere Weise und gewährt Mandatsträger*innen im Vergleich zu anderen Vertreter*innen des öffentlichen Sektors besonders viele Freiheiten. Das führt beispielsweise dazu, dass Geldzahlungen an Abgeordnete ohne erkennbare Erwartung einer Gegenleistung straflos sind, entsprechende Zahlungen an Amtsträger dagegen nicht. Die für die Rechtfertigung dieser Rechtslage zentrale Befürchtung in der deutschen Diskussion fasst Pohlreich so zusammen: Würden für Abgeordnete dieselben Korruptionsvorschriften gelten wie für andere Angehörige des öffentlichen Sektors, könnten parlamentarische Tätigkeiten übermäßig kriminalisiert werden. Abgeordnete könnten dann beispielsweise bereits bei der Annahme von Essenseinladungen Sorge vor strafrechtlichen Ermittlungen haben.
Der internationale Vergleich hat diese Befürchtung nicht bestätigt. „Eine wichtige Erkenntnis aus den Workshops war, dass die gleichen Vorschriften für alle nicht bedeuten, dass die Zahl der Verfahren gegen Abgeordnete signifikant steigt“, sagt Pohlreich. Warum das so ist, sei eine der entscheidenden Fragen im Fortgang des Projektes.
Genau solche praktischen Aspekte will Pohlreich in die deutsche Reformdiskussion einbringen. Es gehe „nicht nur um theoretische Argumente, sondern auch um Erfahrungen aus anderen Ländern“.
Von Saunakorruption bis Ibiza-Affäre
Die Workshops verdeutlichten auch, dass international etablierte Vergleiche nur einen Teil des Bildes zeigen. Pohlreich verweist auf den Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International, in dem insbesondere nordische Länder regelmäßig sehr gut abschneiden. „Norwegen steht beispielsweise hervorragend da, aber die norwegischen Experten haben die eigenen Erfahrungen sehr relativiert, auch die finnische Vertreterin“, berichtet Pohlreich. So habe er das Schlagwort der „Saunakorruption“ kennengelernt; gemeint sind informelle Absprachen in einem geschützten Raum, die von den Beteiligten möglicherweise gar nicht als Korruption wahrgenommen würden.
Der internationale Blick habe laut Pohlreich zudem verdeutlicht, dass neben Strafrecht und Parlamentsrecht auch der öffentliche Druck entscheidend ist. Wie stark ein einzelner Skandal ein Land verändern kann, führte der österreichische Bericht vor Augen. Nach der sogenannten Ibiza-Affäre verschärfte Österreich sein Korruptionsstrafrecht, indem es den Mandatskauf als eigenen Straftatbestand regelte. Entscheidend sei aber nicht allein das Strafrecht: „In Österreich spielt neben dem Strafrecht Transparenz eine ganz große Rolle. Und Transparenz bedeutet nicht nur im Vorfeld zu sagen, welche Nebeneinkünfte man hat, sondern auch Shaming, wenn Abgeordnete sich parlamentsrechtswidrig verhalten“, sagt Pohlreich.
Puzzlestück in der Verteidigung der Demokratie
Ziel des Forschungsprojektes ist es, verschiedene Modelle der Korruptionsbekämpfung, ihre Vorteile und Risiken zu untersuchen und daraus Optionen für die deutsche Diskussion zu entwickeln. Dabei will Pohlreich auch überprüfen, wie weit das freie Mandat tatsächlich als Gegenargument für gemeinsame Strafvorschriften trägt. Mit Blick auf die rechtspolitische Diskussion formuliert er deutlich, was beim Gesetzgeber ankommen sollte: „Mandatsträger*innen können sich nicht immer hinter dem freien Mandat verstecken und das als Schutzschild einsetzen gegen jede Problemlösung.“
Weitere Ergebnisse werden Erol Pohlreich und seine Kolleg*innen bei der internationalen Abschlusskonferenz präsentieren, die vom 15. bis 17. April 2027 an der Viadrina stattfinden wird. Dort sollen die rechtsvergleichenden Ergebnisse einem größeren Publikum vorgestellt und in die wissenschaftliche und rechtspolitische Debatte eingebracht werden.
Für Pohlreich reicht die Bedeutung des Projekts über einzelne strafrechtliche Vorschriften hinaus. „Überall in Europa gibt es mehr oder weniger Gefahren auch für die Demokratie und den Rechtsstaat. Da ist Korruptionsbekämpfung – wirksame Korruptionsbekämpfung – ein wichtiges Puzzlestück.“
Frauke Adesiyan
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