Viadrina veröffentlicht Evaluationsbericht zu Beschwerdemechanismus in Mexiko

Frankfurt (Oder), 

Ein Forschungsteam um Prof. Dr. Ulla Gläßer und der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Mareike Standow der Professur für Mediation, Konfliktmanagement und Verfahrenslehre liefert in einem aktuell erschienen Evaluationsbericht wichtige Erkenntnisse über globale Lieferketten. In der Studie evaluieren die Viadrina-Forscherinnen einen unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus, der zwischen Mai 2024 und Dezember 2025 in Mexiko erprobt wurde und mehr als 100.000 Menschen erreichte.

Mit der Veröffentlichung eines umfassenden Evaluationsberichts hat ein Forschungsteam der Viadrina die Pilotphase des „Mecanismo de Reclamación de Derechos Humanos“ (MRDH) abgeschlossen. Die Studie wurde federführend von Prof. Dr. Ulla Gläßer und Mareike Standow erarbeitet.

Viadrina-Forschungsteam in Mexico

Der unternehmensübergreifende Beschwerdemechanismus wurde im Rahmen des Branchendialogs Automobilindustrie entwickelt und zwischen Mai 2024 und Dezember 2025 in Mexiko erprobt. Ziel war es, einen gemeinsamen Beschwerdekanal entlang der Lieferketten deutscher Automobilunternehmen zu schaffen und so bestehende Schutzlücken bei Menschenrechten zu schließen.

Große Reichweite und erste Lösungsansätze

An der Umsetzung waren neben drei deutschen Automobilunternehmen auch Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Gewerkschaften sowie staatliche Institutionen aus Deutschland und Mexiko beteiligt.

Während der Pilotierung wurden über eine breit angelegte Informationskampagne mehr als 100.000 Menschen in 15 mexikanischen Bundesstaaten über den Mechanismus informiert. Insgesamt gingen mehr als 120 Beschwerden über das Online-Portal ein. 17 davon wurden als zulässig eingestuft und zu zehn Fällen gebündelt.

Feldforschung und Analyse durch Viadrina-Team

Die Evaluierungsstudie basiert auf Dokumentenanalyse, Interviews mit beteiligten Akteur*innen sowie einer zweiwöchigen Forschungsreise nach Mexiko.

„Die Studie umfasste verschiedene Ansätze. Hauptsächlich haben wir Dokumente gesichtet und Interviews mit Stakeholdern geführt, die an dem Beschwerdemechanismus beteiligt waren“, erklärt Mareike Standow. „Außerdem war die zweiwöchige Forschungsreise essentiell, um vor Ort die Umsetzung des Mechanismus zu verfolgen.“ Im Rahmen dieser Feldphase wurden zusätzlich Workshops durchgeführt, um die Perspektiven lokaler Akteur*innen besser zu verstehen und konkrete Problemlagen zu erfassen.

Zentrale Erkenntnisse: Lokale Verankerung entscheidend

Die Evaluation hebt die Bedeutung lokaler Strukturen hervor. „Insbesondere ist uns wichtig, die Notwendigkeit einer lokalen, vertrauensbehafteten Organisation für die Implementierung eines Beschwerdemechanismus zu betonen“, so Standow. Ebenso sei es entscheidend, Konfliktmanagement-Strukturen innerhalb der Zusammenarbeit aller Beteiligter zu etablieren und Zulieferbetriebe stärker einzubinden.

Die analysierten Beschwerden spiegeln ein breites Spektrum an Herausforderungen wider, das von Arbeits- und Menschenrechten bis hin zu Umweltrechten reicht. Der Mechanismus selbst basiert auf gesetzlichen Vorgaben wie dem deutschen Lieferkettengesetz und entsprechenden EU-Richtlinien, die Unternehmen zur Einrichtung von Beschwerdekanälen verpflichten.

Projektende nach Pilotphase

Trotz der erzielten Fortschritte wurde das Projekt nach Abschluss der Pilotphase nicht fortgeführt. Hintergrund ist unter anderem, dass keine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung und Finanzierung erzielt werden konnte. Auch die Gewinnung weiterer Unternehmen für eine Beteiligung erwies sich als schwierig.

Gleichzeitig stößt der Bericht auf großes Interesse. „Da auch deutsche Bundesministerien an dem Projekt beteiligt waren, besteht hier großes Interesse, die Erfahrungen aus diesem Projekt weiter nutzbar zu machen“, sagt Standow. Mehr als 20 beteiligte Organisationen tragen dazu bei, die Ergebnisse in unterschiedlichen Netzwerken zu verbreiten.

Impulse für zukünftige Beschwerdemechanismen

Die im Projekt gewonnenen Erfahrungen fließen in aktuelle regulatorische Entwicklungen ein: Sowohl das deutsche Lieferkettengesetz als auch die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht verweisen auf die Möglichkeit gemeinsamer Beschwerdeverfahren.

Auch wenn das Pilotprojekt nicht fortgeführt wird, sehen die Beteiligten seinen Beitrag als nachhaltig an. Die im Rahmen des MRDH entwickelten Strukturen und Erkenntnisse sollen wichtige Impulse für zukünftige Initiativen zur Stärkung von Menschenrechten in globalen Lieferketten liefern.

Der rund 60-seitige Evaluationsbericht ist auf der CSR-Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht.

 

Heike Stralau

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Abteilung für Hochschulkommunikation

Prof. Dr. Dr. h.c. Ulla Gläßer, LL.M.

Inhaberin der Professur für Mediation, Konfliktmanagement und Verfahrenslehre