Wahlbekanntmachung
Senat und Fakultätsräte (nur für Studierende)
Die Wahlen finden vom 22. Juni bis 25. Juni 2026, 12.00 bis 14.00 Uhr im Foyer des Gräfin-Döhnhoff-Gebäudes oder per Briefwahl statt.
Um sich auszuweisen, genügt ein amtlicher Lichtbild- oder Studierendenausweis.
Die Briefwahl muss bis zum 12. Juni 2026, 23.59 Uhr über das Online-Formular beantragt werden.
Aktiv wahlberechtigt sind alle, die an der Europa-Universität Viadrina als Studierende eingeschrieben sind und in den Wähler*innenlisten geführt werden. Diese können vom 11. Mai 2026 bis 22. Mai 2026 (13 Uhr) im Sekretariat des Präsidialbereichs (HG 107) eingesehen werden.
Das Wahlrecht kann nur in einer der Mitgliedergruppen ausgeübt werden. Mehrfachwahl in verschiedenen Gruppen ist unzulässig. Sie können gegenüber der Wahlleitung eine unwiderrufliche Erklärung darüber abgeben, in welcher anderen Mitgliedergruppe sie wählen wollen.
Einwendungen gegen die Wähler*innenlisten können bis zum 22. Mai 2026 (13 Uhr) gegenüber der Wahlleitung (hochschulwahlen@europa-uni.de) erhoben werden.
Die Grundsätze des Wahlsystems sowie der Stimmabgabe und -verteilung ergeben sich aus den §§ 5 und 7 WahlO, danach erfolgt die Wahl für die Gruppe der Studierenden nach dem Grundsatz der personalisierten Verhältniswahl.
Eine Liste aller Kandidierenden wird im Vorfeld der Wahlen auf der Webseite www.europa-uni.de/wahlen veröffentlicht.
Die Wahlergebnisse werden auf der Webseite www.europa-uni.de/wahlen veröffentlicht.
Passiv wahlberechtigt sind alle, die an der Europa-Universität Viadrina als Studierende eingeschrieben sind.
Zusammensetzung der Gremien
Dem Senat und den Fakultätsräten gehören jeweils an:
- 7 Hochschullehrer*innen
- 4 Studierende
- 4 akademische Mitarbeiter*innen (stimmberechtigt ist, wer in der Mandatszuteilung zuerst zu berücksichtigen ist)
- 2 nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen (stimmberechtigt ist, wer die meisten Stimmen erhält)
Nicht stimmberechtigte Mitglieder haben sonst alle Mitwirkungsrechte des jeweiligen Organs.
Die studentischen Mitglieder werden für eine einjährige Amtszeit gewählt. Die Amtszeit beginnt am 1. Oktober 2026.
Gewählt werden kann nur, wer in einen Wahlvorschlag seines Wahlkreises aufgenommen worden ist.
Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben über die Bewerber*innen enthalten (§ 14 Abs. 5 WahlO):
- Mitgliedergruppe
- Fachbereich
- Vorname, Nachname
- Matrikelnummer
Darüber hinaus wird dringend empfohlen, eine E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer anzugeben, damit die Wahlkommission bei fehlenden oder unklaren Angaben Kontakt aufnehmen kann, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Formulare für Wahlvorschläge und Unterstützer*innen gibt es hier.
Gemäß § 14 der WahlO darf der einzelne Wahlvorschlag höchstens dreimal so viele Kandidierende enthalten, wie Sitze zu besetzen sind. Die Bewerber*innen müssen dem Wahlkreis angehören und dürfen nicht in einem anderen Wahlvorschlag für dasselbe Organ aufgenommen sein.
Mit dem Wahlvorschlag ist eine schriftliche, unwiderrufliche Bereitschaftserklärung aller Bewerber*innen einzureichen.
Wahlvorschläge können Listen oder Einzelbewerber*innen enthalten. Bei Wahlvorschlägen in Listen ist gemäß § 14 Abs. 5 Satz 3 der WahlO möglichst die Listenbezeichnung und ein/e Listensprecher*in anzugeben. Bei Listen kann eine gewünschte Reihenfolge angeben werden, anderenfalls erfolgt die Reihung auf dem Stimmzettel alphabetisch.
Unterstützer*innenlisten: Eingereichte Wahlvorschläge müssen von mindestens drei Wahlberechtigten dieses Wahlkreises unter Angabe der Zugehörigkeit zum betreffenden Wahlkreis bzw. zur betreffenden Fakultät unterzeichnet sein; Studierende haben die Matrikelnummer anzugeben (§ 14 Abs. 4 WahlO).
Wahlvorschläge sind bis zum 26. Mai 2026 12.00 Uhr, bei der Wahlleitung einzureichen. Nur vollständig und fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge werden berücksichtigt.
Die Wahlergebnisse werden nach Bestätigung durch den Zentralen Wahlausschuss unter www.europa-uni.de/wahlen veröffentlicht.
Frankfurt (Oder), 6. Mai 2026
Beatrix Eckert
Wahlleitung
Alle Termine auf einen Blick
- Einsicht in Wähler*innenlisten: 11. Mai bis 22. Mai, 13.00 Uhr im Präsidialbüro (HG 107)
- Einspruch gegen Wähler*innenlisten: bis 22. Mai, 13.00 Uhr, gegenüber der Wahlleitung
- Einreichen von Wahlvorschlägen: bis 26. Mai, 12.00 Uhr gegenüber der Wahlleitung
- Briefwahlantrag: bis 12. Juni, 23.59 Uhr über das Online-Formular
- Stimmabgabe: 22. Juni bis 25. Juni, 12.00 bis 14.00 Uhr im GD-Foyer