Gesamtpersonalrat
Vorstellung und Kontakt
Der Gesamtpersonalrat (GPR) ist Ihre zuständige Interessenvertretung, wenn es um Maßnahmen geht, die sowohl die Kolleg*innen des wissenschaftlichen als auch des nichtwissenschaftlichen Personals betreffen. Typische Tätigkeitsfelder sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, übergreifende Tarifbereiche wie zum Beispiel Regelungen zum Erholungsurlaub, allgemeine Regeln zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen und vieles andere.
Der GPR wird befasst mit derartigen Maßnahmen, die die Dienststelle plant. Gleichermaßen kann der Gesamtpersonalrat Maßnahmen über sein Initiativrecht zur Prüfung anregen. Dies bedeutet auch, dass Sie als Beschäftigte über uns jederzeit Vorschläge für Verbesserungen Ihres Arbeitsumfeldes machen können. Sprechen Sie uns an! Für den Fall, dass Ihr Anliegen in dem etwas komplizierten Zuständigkeitsregime des Personalvertretungsrechts einem der Partnerpersonalräte zugeordnet sein sollte, kümmern wir uns um die interne Abstimmung - stets in Absprache mit Ihnen. Sie können uns über die allgemeine E-Mail-Adresse gpr@europa-uni.de ansprechen, Ihr Anliegen über ein Ihnen bekanntes Mitglied übermitteln oder einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren. Da jeder Beschäftigte Anspruch auf Austausch mit den Personalräten hat, sind solche Gespräche ohne weiteres als Dienstzeit anerkannt und vor allem: strikt vertraulich. Wir freuen uns, für Ihre Anliegen da sein zu können.
In welcher Form Sie auch immer Handlungsbedarf sehen - wir stehen als Ihr Ansprechpartner bereit!
Gesamtpersonalrat
- Logenstraße 11 | 15230 Frankfurt (Oder)
- 1. Etage, Raum 120
- +49 (0)335 5534 4302
- gpr@europa-uni.de
Aufgaben
Der Gesamtpersonarat ist neben dem Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal (NWPR) und dem Personalrat für das wissenschaftliche Personal (WiPer) ein eigenständiges Gremium. Seine Aufgaben nimmt er wahr in den Angelegenheiten, die alle Beschäfitgten der Viadrina betreffen, unabhängig davon, ob sie als Wissenschaftler*innen oder nichtwissenschaftliche Beschäftigte angestellt sind. Im Gegensatz dazu sind NWPR und WiPer zuständig in individuellen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten oder in Angelegenheiten, die nur eine der beiden Gruppen aufgrund ihrer spezifischen Situation betreffen.
In den Aufgabenbereichen, in denen der GPR zuständig ist, kann die Hochschulleitung bestimmte Maßnahmen nur mit Beteiligung (Mitbestimmung oder Mitwirkung) des GPR ergreifen.
Aktuell beschäftigt sich der GPR in Arbeitsgruppen und in Gesprächen mit der Hochschulleitung unter anderem mit der Tele-/Wohnraumregelung, dem Entgeltransparenzgesetz, der Personalentwicklung an der Viadrina und mit dem angestoßenen Strukturprozess.
Zu weiteren Aufgabenbereichen gehören:
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Vermeidung von Dienst- und Arbeitsunfällen),
- Gestaltung von Arbeitsplätzen,
- Arbeitszeitreglungen,
- Arbeitsorganisation (Absicherung der Beschäftigten bei Umstrukturierungen),
- Regelungen der Ordnung in der Dienststelle,
- Baumaßnahmen,
- Umweltschutz,
- Datenschutz,
- Gesundheitsschutz (Suchtprobleme, Mobbing, Burn-Out),
- Fort- und Weiterbildung,
- IT-Verfahren, die beide Bereiche betrifft,
- Haushaltssanierung,
- Einhaltung von Tarifverträgen.
In vielen Angelegenheiten stimmt der GPR sich eng ab mit NWPR und WiPer. Auch auf konstruktive Zusammenarbeit mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten, der Familienbeauftragten, den Datenschutzbeauftragten und der Vertrauensperson für Schwerbehinderte legen wir großen Wert.
Personen
Romy Orthaus
Vorsitzende
Corinna Kleinke
stellvertretende Vorsitzende
Dr. Paweł Kubzdyl
Mitglied des Vorstand
Jacqueline Haake-Schulz
Nico Lamprecht
Peggy Zimmer
Julia Walter
Alexandra Heiß
Marek Kłodnicki
Ersatzmitglieder
(rücken im Verhinderungsfall von gewählten Mitgliedern für einzelne Sitzungen nach)
Steffen Kern
Anette Hübner
Julia Scholz
Claudia Lenox Wegner
Wahlen an der Viadrina
Die Einrichtung eines Gesamtpersonalrates (GPR) an der Europa-Universität Viadrina entspricht einer in § 55 Brandenburgisches Personalvertretungsgesetz (BbgPVG) gesetzlich normierten Pflicht. Demnach ist ein GPR zu bilden, wenn es mehrere Personalräte in einer Dienststelle gibt, wie beispielsweise an unserer Universität die Personalräte für das wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal.
