Gast-, Zweithörer*innen und Juniorstudierende

Informationen für Gasthörer*innen, Zweithörer*innen und Juniorstudierende

Gasthörer*innen

Interessenten, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen, können mit dem Formular "Anmeldung als Gasthörer*in" im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden.

Gasthörer*innen sind nicht berechtigt Prüfungen abzulegen, sie können lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten. Gasthörer*innen erhalten keinen uniinternen Account, um Moodle und andere universitätsinterne Systeme zu nutzen. Wird ein uniinterner Account benötigt, so bitten wir, diesen über das Immatrikulationsamt anzufordern. Der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) ist nicht erforderlich.

Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig.

Für Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Fremdsprachenausbildung stehen leider nur begrenzte Gasthörerplätze zur Verfügung. Näheres erfragen Sie bitte in unserem Sprachenzentrum.


Zweithörer*innen

Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können mit dem Formular "Antrag auf Zulassung als Zweithörer*in" mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden. Bitte reichen Sie zusätzlich zum oben genannten Antragsformular eine aktuelle Studienbescheinigung ein.


Juniorstudierende

Schülerinnen beziehungsweise Schüler, die nach einer einvernehmlichen Beurteilung von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können als Juniorstudierende immatrikuliert werden. Sie erhalten damit das Recht, Module zu absolvieren, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und Leistungspunkte zu erwerben. Die nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen sowie Leistungspunkte sind bei einem späteren Studium nach Maßgabe der fachlichen Gleichwertigkeit anzuerkennen. Interessierte wenden sich an das Immatrikulationsamt.