International Business Administration (M.Sc.)

Das Studium

Die Europa-Universität Viadrina liegt wahrlich im Herzen Europas. Hier treffen sich Studierende aus der ganzen Welt, um gemeinsam zu lernen und sich auf die Anforderungen eines internationalen Berufslebens vorzubereiten.

Bei diesem konsekutiven Masterstudiengang handelt es sich um einen stärker forschungsorientierten Studiengang, der zum Erwerb des "Master of Science" führt, in dem neben der Vermittlung theoretischen Wissens insbesondere Methodenkompetenz vermittelt wird, die zu einer selbstständigen Erweiterung der wissen­schaftlichen Kenntnisse befähigt. Forschungsmethoden und -strategien haben eine zentrale Bedeutung in den Lehrinhalten. Somit dient das Masterstudium neben der Vorbereitung auf eine berufspraktische Tätigkeit auch der Vorbereitung einer wissenschaftlichen Tätigkeit. 

Berufliche Perspektiven

Der Bedarf an speziell im Hinblick auf die weltweite Verflechtung von Wirtschaft und Gesellschaft ausgebildeten Fach- und Führungskräften steigt. Um den fachlichen und interkulturellen Herausforderungen zu begegnen, werden im Masterstudiengang International Business Administration neben betriebswirtschaftlichem Know-how auch Schlüsselqualifikationen wie interkulturelle Kompetenz sowie Fachwissen über die verschiedenen globalen Wirtschafts-, Rechts- und Steuersysteme vermittelt. In einem bilingualen, zweijährigen Studium werden Sie auf eine herausfordernde Berufstätigkeit in multinationalen Unternehmen, internationalen Organisationen, Gewerkschaften oder in der Wissenschaft vorbereitet. Bei überdurchschnittlichen Noten berechtigt das abgeschlossene Studium zur Promotion und schafft somit auch die Voraussetzung für eine wissenschaftliche Karriere. Das Career Center und das Gründungszentrum unterstützen Sie während und nach dem Studium bei Ihrem Berufseinstieg oder bei der Unternehmensgründung.

Ebenfalls unterstützt Sie unser weltweit agierendes Alumni-Netzwerk viadrin@lumni im Studium und danach mit zahlreichen Angeboten und Kontakten.

Aufbau des Studiums

Das Studium ist modular aufgebaut und kann in fünf alternativen Studienvarianten studiert werden. Die angebotenen Studienvarianten erlauben dem Studierenden eine Spezialisierung nach ihren funktionalen Interessen. Die Fakultät hat für die funktionsorientierte fachspezifischen Ausbildung vier alternative Tracks eingeführt. Die Regelstudienzeit beträgt vier Fachsemester. Der Studienumfang beträgt 120 ECTS-Credits (im Folgenden Credits). Die unverbindlichen Studienverlaufspläne geben eine sinnvolle Gestaltung des Studiums beispielhaft vor. (siehe Anlagen der Studiengangsspezifischen Ordnung)

Der internationalen Orientierung des Studienganges Rechnung tragend, müssen Studierende in der Regel im zweiten oder dritten Semester, ein Semester mit einer Dauer von mindestens drei Monaten an einer ausländischen Hochschule absolvieren (Studienaufenthalt im Ausland).

Internationale Studierende ohne Deutschkenntnisse erhalten integrierten Deutschunterricht am Sprachenzentrum der Europa-Universität Viadrina und schließen die Sprache bis zum Ende ihres Studiums auf der Niveaustufe Europarat B1 ab.

Im Modulkatalog (siehe viaCampus) sind die Module mit Beschreibungen und Anrechnungsmöglichkeiten dokumentiert. Die mehrfache Anrechnung eines Moduls im Studiengang ist ausgeschlossen. Weitere, im Modulkatalog nicht dokumentierte Anrechnungen, sind nicht möglich! Grundsätzlich kann in jedem Modul nur ein erfolgreich erbrachter Kurs mit sechs Credits eingebracht werden. (Modulhandbuch mit Stand vom 07.04.2022)

Die angebotenen Veranstaltungen werden semesterweise im Vorlesungsverzeichnis in viaCampus veröffentlicht.

Das Studium ist modular aufgebaut. Es kann entweder funktionsorientiert oder funktionsübergreifend absolviert werden. Die angebotenen Studienvarianten erlauben den Studierenden eine Spezialisierung nach ihren funktionalen Interessen. Für die funktionsorientierten fachspezische Ausbildung stehen vier alternative Tracks zur Auswahl, die die folgenden Titel tragen:

  • Finance, Accounting, Controlling & Taxation (FACT),
  • Finance & International Economics (FINE),
  • Data Science & Decision Support (DSDS) sowie
  • Management & Marketing (M & M).

Eine funktionsorientierte fachspezifische Ausbildung legt den Studienschwerpunkt in einem der vier Tracks. Alternativ können Studierende eine breiter angelegte funktionsübergreifende Ausbildung wählen. Sie soll den Studierenden die Möglichkeit eröffnen, aus dem gesamten Modulangebot der vier Tracks eine für sie sinnvolle Zusammenstellung zu bilden. Diese funktionsübergreifende Ausbildung ist das Studium einer Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre.

Im Rahmen des Studiums belegen die Studierenden Track-spezifische Module sowie Module anderer Tracks und nicht-wirtschaftswissenschaftliche Module.

In den funktionsorientierten fachspezifischen Studienvarianten haben die Studierenden folgende Module zu belegen:

  • Track-spezifische Module im Umfang von mindestens 60 Credits (im Track DSDS mindestens 72 Credits) und höchstens 96 Credits,
  • Module anderer Tracks und nicht-wirtschaftswissenschaftliche Module im Umfang von höchstens 36 Credits (bei DSDS höchstens 18 Credits), davon höchstens 18 Credits aus nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Modulen,
  • Masterarbeit (21 Credits) mit Abschlusskolloquium (3 Credits).

Im Modulkatalog ist festgelegt, ob die Module im Rahmen der funktionsorientierten fachspezifischen Ausbildung im jeweiligen Track gewählt werden müssen (Pflichtmodule) oder gewählt werden können (Wahlpflichtmodule).

In der funktionsübergreifenden Studienvariante haben die Studierenden folgende Module zu belegen:

  • Module aus mindestens zwei der angebotenen vier Tracks im Umfang von mindestens 78 Credits und höchstens 96 Credits,
  • Nicht-wirtschaftswissenschaftliche Module im Umfang von höchstens 18 Credits,
  • Masterarbeit (21 Credits) mit Abschlusskolloquium (3 Credits),

Im Modulkatalog ist festgelegt, ob die Module im Rahmen der funktionsorientierten fachspezifischen Ausbildung im jeweiligen Track gewählt werden müssen (Pflichtmodule) oder gewählt werden können (Wahlpflichtmodule).

Zielgruppe des FACT-Tracks sind Studierende, die in führenden Positionen von Consultingunternehmen (Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung), Finanz- und kapitalmarktorientierten Unternehmen (Investmentbanken, Forschungsabteilungen, Risikomanagementabteilungen von Banken und Börsen) oder im Konzerncontrolling arbeiten wollen. Dabei stehen insbesondere international orientierte Unternehmen mit Focus Central and Eastern Europe [CEE] im Mittelpunkt der Ausbildung.

Im Rahmen der Europäischen Integration und im Prozess der Globalisierung haben die Interdependenzen zwischen den Volkswirtschaften, insbesondere zwischen den Mitgliedstaaten der EU, zugenommen. Diese Interdependenzen und die damit verbundenen Koordinationsprobleme stehen im Zentrum des Schwerpunkts FINE. Ihre Bewältigung ist ein Erfolgsfaktor sowohl für die nationalen Volkswirtschaften als auch für multinationalen Unternehmen und Organisationen. Im Schwerpunkt FINE gilt es, ein ganzheitliches Verständnis für den Gemeinsamen Markt und den internationalen Handel, die internationalen Finanzmärkte sowie für die europäische und internationale Wirtschaftspolitik, insbesondere die Geldpolitik, zu generieren. Besonderes Augenmerk erhalten dabei Fragestellungen der Europäischen Integration, der europäischen und internationalen Umwelt- und Energiepolitik, des internationalen Steuerwettbewerbs sowie des Wettbewerbs der Sozialsysteme und ihrer Koordination in der EU. Ziel des Schwerpunkts FINE ist, die Studierenden auf übergeordneter Ebene durch eine State-of-the-Art Ausbildung mit derjenigen Kompetenz auszustatten, welche für das Management multinationaler Unternehmen und Organisationen erforderlich sind, um sowohl aktuelle als auch zukünftige Chancen und Risiken der Globalisierung zu erkennen, zu nutzen und zu steuern. Absolventinnen und Absolventen des Schwerpunkts FINE qualifizieren sich für die Übernahme von Positionen in multinationalen Unternehmen, internationalen Einrichtungen und Organisationen sowie international tätigen Beratungen. Ferner kann nach einem Abschluss im Schwerpunkt FINE die Mitarbeit in Forschungseinrichtungen oder eine akademische Laufbahn stehen.

Wenn Sie die folgenden Fragen mit Ja beantworten, ist der DSDS-Track wahrscheinlich die richtige Wahl für Sie:

  • Glauben Sie, dass fundierte Geschäftsentscheidungen nur durch das Verständnis der zugrunde liegenden Daten getroffen werden können?
  • Möchten Sie lernen, wie man Entscheidungsprozesse richtig analysiert und geeignete Entscheidungsmodelle anwendet?
  • Möchten Sie die Person sein, die Algorithmen der künstlichen Intelligenz genau versteht und beherrscht, anstatt sich nur auf Entscheidungen zu verlassen, die von Experten vorgeschlagen werden?
  • Sind Sie ein Zahlenmensch, der daran interessiert ist, seine eigenen Programmiercodes zu entwickeln? Oder wollen Sie einer werden?
  • Hatten Sie in Ihrer bisherigen Ausbildung Spaß an angewandter Mathematik und Statistik?

Unsere Vision: Aus Daten lernen und die richtigen Schlüsse ziehen

Wir leben in einer stark vernetzten Welt, und Daten sind in den letzten zehn Jahren zu einem wichtigen Erfolgsfaktor für viele Unternehmen geworden. Darüber hinaus gibt es eine wachsende Zahl von Unternehmen, die ein datengesteuertes Geschäftsmodell verfolgen. Selbst die traditionelle Fertigungsindustrie stützt sich in hohem Maße auf interne und externe Daten, um reibungslose Prozesse zu organisieren und intelligente Dienstleistungen und Produkte zu entwickeln. Daten sind wichtig für das Management von Unternehmen auf allen Ebenen und für die Schaffung von Mehrwert für Kunden. Menschen sind jedoch nicht in der Lage, die riesigen Datenmengen zu überblicken, und es wird immer unmöglicher, ohne die Hilfe leistungsfähiger Werkzeuge Schlussfolgerungen zu ziehen. "Aus Daten lernen" bedeutet, Methoden der Statistik, der künstlichen Intelligenz und der Optimierung anzuwenden oder sogar zu entwickeln. "Die richtigen Schlüsse zu ziehen" bedeutet, das beste Entscheidungsmodell und schließlich eine optimale Lösung zu finden.

Ihre Perspektiven: Datenanalyst, CIO, COO oder sogar CEO

Da Daten heute in fast allen Branchen in großem Umfang genutzt werden, sind Ihren beruflichen Möglichkeiten keine Grenzen gesetzt. Als DSDS-Absolvent*in können Sie Ihre Karriere als Datenanalyst*in in Bereichen wie Beratung, Einzelhandel, Finanzwesen, Pharmazeutik und Automobilindustrie oder in öffentlichen Verwaltungen und Nichtregierungsorganisationen beginnen. Sie können in einem Blue-Chip-Unternehmen genauso gut anfangen wie in einem Start-up, vielleicht sogar in Ihrem eigenen, warum nicht? Nach ein paar Jahren Berufserfahrung sind Sie vielleicht qualifiziert genug, um CIO (Chief Information Officer) oder COO (Chief Operations Officer) zu werden - und wer weiß, warum nicht auch CEO? Unabhängig davon, für welchen Karriereweg Sie sich entscheiden, können Ihre Fähigkeiten im Bereich der Datenanalyse und der Unterstützung datengestützter Entscheidungen dazu beitragen, Unternehmen und andere Einrichtungen zum Erfolg zu führen, sowohl im Hinblick auf kommerzielle als auch auf nichtkommerzielle Ziele.

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, denen Unternehmen mit ihren internen und externen Kooperationspartnern unterliegen, verändern sich im Prozess der Globalisierung rasch und grundlegend. Management im internationalen Rahmen verlangt dabei ein Wissen, das über aktuell bestehende Strukturen und Prozesse hinweg langfristig Bestand hat. Es muss den Handelnden Orientierung bieten und Handlungskompetenz schaffen. Der Studienschwerpunkt M & M vermittelt den aktuellen Stand der theoretischen Diskussion in den Bereichen Management und Marketing und gibt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms die erforderliche Orientierung, um den mit der Globalisierung der Märkte einhergehenden Wandel aktiv mit zu gestalten. Zielgruppe des Tracks M & M sind Studierende, die in führenden Positionen von internationalen Unternehmen und Organisationen speziell auch auf mittel- und osteuropäischen Märkten arbeiten wollen.

Nicht-wirtschaftswissenschaftliche Module können im Umfang von höchstens 18 Credits im Rahmen des Studium eingebracht werden.

Grundsätzlich werden alle Veranstaltungen der Kulturwissenschaftlichen Fakultät, der Juristischen Fakultät, der European New School of Digital Studies (ENS) und Veranstaltungen von nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten anderer Universitäten als nichtwirtschaftswissenschaftliches Modul anerkannt, die mit einem benoteten und mit Credits ausgewiesenen Leistungsnachweis erfolgreich beendet werden, sofern sie nicht in den Bachelorstudiengängen der genannten Fakultäten anrechenbar sind bzw. es sich um Einführungsveranstaltungen im Rahmens des Studiums des deutschen Rechts handelt. Nicht anrechenbar sind im Modul "Praxisrelevante Fertigkeiten" der Kulturwissenschaftlichen Fakultät erworbene Leistungsnachweise, Sprachkurse oder auch Softskills wie Praktika.

Die Masterarbeit hat einen Umfang von 21 Credits. Das zugehörige Abschlusskolloqium hat einen Umfang von 3 Credits.

In der Masterarbeit weisen die Studierenden nach, dass sie zur eigenständigen Anwendung wissenschaftlicher Methoden sowie zur Abfassung wissenschaftlichen Anforderungen genügender Texte in ihrem Studienfach in der Lage sind. Ist die Masterarbeit bestanden, haben die Studierenden die Ergebnisse ihrer Arbeit in einem Abschlusskolloquium zu präsentieren, in einen größeren Zusammenhang einzuordnen und gegen kritische Einwände zu verteidigen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist, dass die Studierenden anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von in der Regel mindestens 75 Prozent der für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs insgesamt erforderlichen Credits abzüglich der Leistungspunkte für die Masterarbeit und für das Abschlusskolloquium erfolgreich absolviert haben. Dies entspricht 72 Credits.

Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Professuren darüber hinaus noch weitere Anforderungen für eine Betreuungszusage stellen können. Nur wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, können Sie bei diesen Professuren betreut werden. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig auf den Webseiten der einzelnen Professuren.

Wer an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eine Abschlussarbeit schreiben möchte, muss die Betreuung zentral und fristgerecht beantragen.

Weitere Hinweise:

Der internationalen Orientierung des Studienganges Rechnung tragend, muss in der Regel im zweiten oder dritten Semester, ein Semester mit einer Dauer von mindestens drei Monaten an einer ausländischen Hochschule absolvieren (Studienaufenthalt im Ausland).

Mit einem Netzwerk von über 200 Partneruniversitäten weltweit unterstützt die Universität Sie aktiv bei der Planung und Organisation eines Studienaufenthalts an einer ausländischen Hochschule. Die hohe internationale Studierendenmobilität an der Viadrina bestätigt den Erfolg der internationalen Ausrichtung der Universität.

Mit ausgewählten Partneruniversitäten besteht zudem die Möglichkeit, einen der begehrten Doppelabschlüsse zu erwerben. Generell erfordern die Bewerbung und die Planung eines Doppelabschlusses deutlich mehr Aufwand als einfache Semesteraufenthalte. Insbesondere der Studienplanung vor und nach dem Auslandsaufenthalt sollte gut durchdacht werden, um nicht unnötig Zeit für das Studium zu verlieren. Zu beachten sind diesbezüglich ebenfalls eventuell abweichende akademische Kalender (z. B. im Falle von Argentinien). Aktuell besteht die Möglichkeit mit folgenden Partneruniversitäten einen Doppelabschluss zu erwerben:

Für die Studieninteressierte die sich zum Sommersemester für das Masterprogramm bewerben, liegen die Fristen für die Bewerbungen für Auslandssemester oder Doppelabschlüsse meist vor der Bekanntgabe der Zusagen der Masterstudienplätze. Falls Sie einen Auslandsaufenthalt anstreben, sollten Sie sich vor der Zusage für einen Masterstudienplatz dafür bewerben. Informationen über das Bewerbungs­verfahren für Auslandsaufenthalte finden Sie auf den Webseiten der Abteilung für Internationale Angelegenheiten.

Am Anfang eines jeden Wintersemesters stellen Austauschstudierende im Rahmen des International Day an der Viadrina sich und ihre Heimatuniversität vor. Studierende an der Viadrina, die selbst an einem Auslandssemester interessiert sind, können hier aus erster Hand Informationen über ihre Wunschuniversität bekommen.

Eine Anerkennung des Auslandsstudiums erfolgt nur, wenn während dieses Studienaufenthalts mindestens 12 Credits erbracht und nachgewiesen werden. Ein Auslandsstudium im Sinne der Studiengangsspezifischen Ordnung ist ein Aufenthalt an einer anerkannten ausländischen Hochschule mit Promotionsrecht. Die anzuerkennenden Leistungen sind dabei grundsätzlich nicht in der Muttersprache des Studierenden zu erbringen.

Die Anerkennung von an einer ausländischen Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen richtet sich nach § 12 Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO). Für die Anerkennung von ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist die Abteilung für Internationale Angelegenheiten Ihre zentrale Anlaufstelle. Eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen direkt bei den entsprechenden Professor:innen ist ohne Ausnahme nicht möglich! Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, die von den Professuren definierten Zugangsvoraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussarbeit.

In begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Prüfungsausschuss Studierende auf Antrag von der Durchführung des Auslandsstudiums befreien. Studierende, die kein Auslandsstudium absolvieren, müssen im Rahmen des Studiums Prüfungsleistungen im Umfang von grundsätzlich mindestens 42 Credits erfolgreich belegen, deren Unterrichtssprache nicht Deutsch sein darf. Neben Veranstaltungen, deren Unterrichtssprache nicht Deutsch ist, werden auch Credits für die Masterarbeit mit Abschlusskolloquium, wenn diese nicht in deutscher Sprache erfolgreich angefertigt und verteidigt wurde, bei den gemäß § 6 Studiengangsspezifischen Ordnung geforderten 42 Credits berücksichtigt.

Die Europa-Universität Viadrina unterhält mit zahlreichen Universitäten im Ausland Kooperationen. Gerne können Sie sich für einen dieser Studienplatz im Rahmen unserer Austauschprogramme bewerben.

Gewichtung der Noten in der Gesamtnote: Die Gesamtnote des Abschlusses wird als Durchschnitt der für den Studienabschluss erforderlichen Module, der Abschlussarbeit sowie des Abschlusskolloquiums gebildet, wobei der nach Credits gewichtete Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches Mittel) der Noten gebildet wird. Module, die als Studienleistungen mit "bestanden" bewertet wurden, werden bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Die Berechnung der Gesamtnote erfolgt auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma genau; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

Voraussetzungen

  • Das Masterstudium setzt grundsätzlich einen ersten berufs­quali­fi­zieren­den Hoch­schul­abschluss mit wirt­schafts­wissen­schaft­licher Aus­richtung, z. B. ein abgeschlossenes Bachelor­studium, voraus, in dem Studien- und Prüfungs­leistungen im Gesamt­umfang von mindestens 30 ECTS-Credits in Mathematik, Statistik, Wirtschafts­informatik, Mikro­ökonomie oder Makro­ökonomie nach­gewiesen wurden.
  • Lehr- und Prüfungssprache im Studium ist Englisch. Vor Beginn des Studiums muss daher der Nachweis ausreichender Sprach­kenntnisse in Englisch mittels entsprechender Zertifikate erbracht werden.
  • Grundsätzlich ist neben Englisch auch Deutsch Lehr- und Prüfungssprache im Studium. Ausländische Studierende, die ihre Hochschul­zugangs­berechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen als Zugangs­voraussetzung den Nachweis ausreichenden Kenntnisse der Sprache Deutsch durch die er­folg­reich bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studien­bewerber (DSH) oder einen äquivalenten Test erbringen, wenn sie die funktions­orientierten Studien­varianten "Finance, Accounting, Controlling & Taxation (FACT)", "Finance & International Economics (FINE)" be­ziehungs­weise "Management & Marketing (M & M)" gemäß § 6 der Studiengangs­spezifischen Ordnung studieren wollen.
Formular zum Nachweis

  • Grundsätzlich ist der erfolgreiche Erwerb eines ersten berufs­quali­fi­zieren­den Hoch­schul­ab­schlusses Vor­aus­setzung für die Zu­lassung zu einem Master­studien­gang. Dieser Abschluss muss an einer deutschen Hoch­schule oder einer in Deutsch­land anerkannten aus­ländischen Hoch­schule erworben worden sein.
  • Das Master­studium International Business Administration setzt grund­sätzlich einen ersten berufs­quali­fizierenden Hoch­schul­abschluss mit wirt­schafts­wissen­schaft­licher Aus­richtung, z. B. ein ab­ge­schlos­senes Bachelor­studium, voraus, in dem Studien- und Prüfungs­leistungen im Gesamt­umfang von min­destens 30 ECTS-Credits in Mathe­matik, Statistik, Wirt­schafts­informatik, Mikro­ökonomie oder Makro­ökonomie nach­gewiesen wurden. Der Nach­weis über den ersten berufs­quali­fizierenden Ab­schluss ist durch Vor­lage einer amtlich be­glau­bigten Kopie desselben zu erbringen.
  • Abweichend kann der Zugang zum Studiengang auch beantragt werden, wenn der erste berufs­quali­fizierende Hoch­schul­abschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungs­leistungen zwar noch nicht vorliegt, aufgrund des bisherigen Studien­verlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungs­leistungen, zu erwarten ist, dass dieser Abschluss rechtzeitig vor Beginn des Master­studien­ganges erlangt wird und die weiteren Maß­gaben, die Vor­aus­setzung für den Zu­gang zum Master­studien­gang sind, ebenso recht­zeitig erfüllt sind. Der erste berufs­quali­fizierende Hoch­schul­abschluss bleibt insoweit un­beachtet. Bewerber*innen weisen dies durch das Ein­reichen einer ent­sprechen­den Leistungs­übersicht ihrer Hoch­schule in Form einer amtlich beglaubigten Kopie nach, aus der die vor­läufige Durch­schnitts­note ersichtlich wird.
  • Studieninteressierte, die einen anderen, hier nicht aufgeführten ersten berufsqualifizierenden Abschluss besitzen, können grundsätzlich nicht zu gelassen werden.
  • Hinweis: Eine Vorabprüfung Ihrer Unterlagen, i.S.v. "Berechtigt mein Abschluss zur Aufnahme dieses Studiums?" kann nicht erfolgen. Die Vor­aus­setzungen zur Zulassung zum Studiums sind oben ausführlich dargelegt. Die Prüfung Ihrer eingereichten Be­werbungs­unter­lagen erfolgt nach Ende des entsprechenden Be­werbungs­zeit­raums.

Studienbewerber*innen müssen vor Beginn des Studiums den Nachweis der ausreichenden Kenntnisse der Sprache Englisch auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens als Zugangsvoraussetzung erbringen und mittels eines entsprechenden Zertifikats nachweisen.

Der Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens hat durch einen der folgenden erfolgreich bestandenen äquivalenten Tests zu erfolgen:


Bitte beachten Sie:

  1. Der Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse ist spätestens bei der Einschreibung (für das Wintersemester Mitte/Ende August; für das Sommersemester Mitte/Ende Februar) im Original zwingend vorzulegen. Wenn Sie den Nachweis mit der aufgeführten Mindestpunktzahl nicht fristgerecht vorlegen, können Sie in den Studiengang nicht eingeschrieben werden.

  2. Neben den genannten Tests und Zertifikaten akzeptieren wir keine anderen Sprachnachweise.

  3. Bitte veranlassen Sie, dass der Sprachnachweis vom Test­institut direkt an das Immatrikulationsamt gesendet wird. Kopien – beglaubigt oder nicht – werden nicht akzeptiert.

  4. Der Sprachnachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.

  5. Um die Fristen einhalten zu können, empfehlen wir Ihnen nachdrücklich sich frühzeitig um den entsprechenden Sprachnachweis zu bemühen.

  6. Ausschließlich Studieninteressierte, die ihren Bachelorabschluss in englischer Sprache in einem der folgenden Länder erworben haben, sind vom Nachweis der englischen Sprach­kenntnisse befreit: Australien, Irland, Kanada, Malta, Neuseeland, Südafrika, UK, USA. Studieninteressierte aus nicht genannten Ländern müssen zwingend eines der o.g. Sprachzertifikate nachweisen.

Ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen als Zugangsvoraussetzung den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse durch die erfolgreich bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) oder einen äquivalenten Test erbringen.

Sie sollten sich deshalb schon in Ihrem Heimatland gute Deutschkenntnisse aneignen und nach Möglichkeit den TestDaF ablegen.

Von der DSH befreit sind Studienbewerber*innen, die

  • Inhaber*innen eines deutschsprachigen Abiturs sind,
  • eine deutschsprachige Hochschule erfolgreich absolviert haben,
  • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II) mit dem Niveau C1 in allen vier Teilprüfungen besitzen,
  • das Goethe-Zertifikat C2 des Goethe-Instituts besitzen,
  • das TestDaF-Zeugnis erworben haben und - in allen vier Teilbereichen mindestens die Niveaustufe TDN 4 erreicht haben,
  • die Sprachprüfung "telc Deutsch C1 Hochschule" abgelegt haben,
  • die DSH bereits abgelegt haben.

Die Europa-Universität Viadrina bietet einen studienvorbereitenden Deutschkurs an.

Bitte beachten sie:

  1. Der Nachweis Ihrer aktuellen Deutschkenntnisse ist bereits mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen, damit festgestellt werden kann
    • ob diese Kenntnisse bereits für das Studium ausreichend sind oder
    • ob Sie vor Studienbeginn die DSH- oder eine äquvalente Prüfung ablegen müssen oder
    • ob eine Einschreibung wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht möglich sein wird.
  2. Der Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse ist spätestens bei der Einschreibung im Original vorzulegen (für das Wintersemester Mitte/Ende August; für das Sommersemester Mitte/Ende Februar).
  3. Bitte veranlassen Sie, dass der Sprachnachweis vom Test­institut direkt an das Immatrikulationsamt gesendet wird. Kopien – beglaubigt oder nicht – werden nicht akzeptiert.
  4. Der Sprachnachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.
  5. Um die Fristen einhalten zu können, empfehlen wir Ihnen nachdrücklich sich frühzeitig um den entsprechenden Sprachnachweis zu bemühen.

Bewerben & Einschreiben

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.

Deutsche und Bewerber*innen mit deutschem Hochschulabschluss bewerben sich in der Zeit vom 1. bis 31. Mai (für das Wintersemester) bzw. 1. bis 30. November (für das Sommersemester) online über viaCampus.

Reichen Sie danach folgende Unterlagen beim Zulassungsamt der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ein:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Zulassung (nach Abschluss Ihrer Bewerbung auf viaCampus verfügbar),
  • das ausgefüllte Formular für den Nachweis der geforderten Studienleistungen, welches Sie hier herunterladen können. Hinweis: Diese Bescheinigung ist für Studierende der Europa-Universität Viadrina nicht notwendig!
  • Sprachkenntnisse: Englisch auf dem Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens muss spätestens bei der Einschreibung nachgewiesen werden. Es werden ausschließlich die auf dieser Seite unter "Voraussetzungen/ Sprachkenntnisse in Englisch" angegebenen Zertifikate akzeptiert.
  • ein Transcript of Records zur Einschätzung der Einschlägigkeit des (bevorstehenden) Hochschulabschlusses,
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusses bzw. eine Bescheinigung Ihres bisherigen Prüfungsamtes, dass alle Studienleistungen vorgelegt wurden (Eine Bewertung aller Leistungen ist zur Einschreibung nicht notwendig. Reichen Sie in diesem Fall folgendes Formular ein: Bestätigung der erbrachten Bachelorleistungen zur Einschreibung. Das Bachelorzeugnis muss bis zum Ende des ersten Fachsemesters im Immatrikulationsamt vorgelegt werden).
  • einen Krankenversicherungsnachweis*,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • ggf. Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • ggf. eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl. 


*Hinweise zur studentischen Krankenversicherung

Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.

Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.

Studierende,

  • ab 30 Jahren
  • in Weiterbildungsstudiengängen
  • die sich für eine Promotion einschreiben
  • am College eingeschrieben werden

erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.


Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.


Information for international applicants with a foreign university degree

Please apply online: May 1 to 31 (for the winter semester) or November 1 to 30 (for the summer semester) via uni-assist e.V. Berlin. 

You can enroll after you received your letter of acceptance. The letter will be available online in viaCampus.

Admission requirements include English language skills at level C1 of the European Reference Framework or a UniCert III. Only the certificates indicated on this page under "Voraussetzungen/ Sprachkenntnisse in Englisch" will be accepted.

Please do not submit originals. Copies must be officially certified by an authority. If you come from one of the EU countries, it is sufficient to have the documents certified by notaries, schools or universities. Outside the European Union, copies must be certified by a German consular representation or a authorized public notary.

For more information, please see:

https://www.europa-uni.de/en/internationales/Students/Incomings/Applying/Master/index.html

Kontakte & Links

Ingo Trenkmann

Studienfachberatung

Sprechzeiten

Infos zu den Sprechzeiten finden Sie hier.