Modulbeschreibungen
Studieninhalte
Hier finden Sie Informationen zum Inhalt und Ablauf des Studienganges (inkl. Modulbeschreibungen).
Basis- und Wahlpflichtmodule
Die Regelstudienzeit umfasst im Masterstudiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht" zwei Semester. Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester (Anfang Oktober), in dem die Studierenden im Umfang von 16 Semesterwochenstunden (SWS) an den obligatorischen Lehrveranstaltungen der vier Basispflichtmodule teilnehmen. Im zweiten Semester nehmen sie im Umfang von 6 SWS an den Lehrveranstaltungen aus dem Wahlpflichtmodul teil. Zu jedem Modul ist ein Leistungsnachweis zu erbringen, der in der Regel durch zwei- bis vierstündige Klausuren erbracht wird. Dies wird verpflichtend im Modulkatalog angegeben.
Masterarbeit
Parallel zum Lehrprogramm fertigen die Teilnehmer/-innen überwiegend im zweiten Semester ihre Masterarbeit an. Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt nach erfolgreichem Abschluss aller Basispflichtmodule. Das Thema der Masterarbeit kann in Abstimmung mit dem Studiengangsleiter von jedem der im Rahmen des Studienganges zum Einsatz kommenden Hochschullehrer/-innen oder Dozent/-innen ausgegeben und betreut werden. Die Masterarbeit dient dem Nachweis, dass die Kandidat/-innen im Europäischen Wirtschaftsrecht selbstständig wissenschaftlich arbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen können. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt in der Regel 12 Wochen. Die Masterarbeit ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen. Im Einverständnis mit dem Betreuer oder der Betreuerin kann die Masterarbeit aber auch in englischer Sprache abgefasst werden.
Zeugnis
Über die Leistungen in den Basis- und Wahlpflichtmodulen sowie über das Ergebnis der Masterarbeit wird ein Zeugnis ausgestellt, das neben den Benotungen der jeweiligen Prüfungsleistungen eine Gesamtnote enthält. Diese Gesamtnote bestimmt sich aus dem Durchschnitt der einfach gewichteten Noten der Basis- und Wahlpflichtmodule und der doppelt gewichteten Note der Masterarbeit. Mit dem Zeugnis wird den erfolgreichen Absolvent/-innen zugleich ein Diploma Supplement sowie eine Urkunde ausgehändigt, mit der die Verleihung des akademischen Grades eines "Master des Europäischen Wirtschaftsrechts (LL.M.)" beurkundet wird.
I. Basispflichtmodule (Wintersemester)
1. Europäische Wirtschaftsverfassung
- Europäischer Binnenmarkt und Grundfreiheiten des AEUV
- EU-Grundrechte
2. Europäisches Wettbewerbsrecht
- Europäisches Kartellrecht
- Europäisches Beihilfenrecht
- Europäisches Privatrecht
- Europäisches Internationales Privatrecht
4. Die EU im globalen Handels- und Wirtschaftsverkehr
- Wirtschaftsvölkerrecht
- EU-Außenwirtschaftsrecht
II. Wahlpflichtmodul (3 aus 6) (Sommersemester)
- Europäisches Wettbewerbsverfahrensrecht
- Europäisches Lauterkeits- und Markenrecht
- EU-Prozessrecht
- Europäisches Arbeitsrecht
- Europäisches (Wirtschafts-)Strafrecht
- Europäisches Agrar- und Ernährungswirtschaftsrecht
ausführliche Modulbeschreibung