Modulbeschreibungen

Studieninhalte

Hier finden Sie Informationen zum Inhalt und Ablauf des Studienganges (inkl. Modulbeschreibungen).

Basis- und Wahlpflichtmodule

Die Regelstudienzeit umfasst im Masterstudiengang "Europäisches Wirt­schafts­recht" zwei Semester. Das Stu­dium be­ginnt je­weils zum Win­ter­se­mes­ter (An­fang Ok­to­ber), in dem die Stu­dier­en­den im Um­fang von 16 Se­mes­ter­wo­chen­stun­den (SWS) an den ob­li­ga­to­ri­schen Lehr­ver­an­stal­tun­gen der vier Ba­sis­pflicht­mo­du­le teil­neh­men. Im zwei­ten Se­mes­ter neh­men sie im Um­fang von 6 SWS an den Lehr­ver­an­stal­tun­gen aus dem Wahl­pflicht­mo­du­l teil. Zu jedem Modul ist ein Leistungsnachweis zu erbringen, der in der Regel durch zwei- bis vierstündige Klausuren erbracht wird. Dies wird verpflichtend im Modulkatalog angegeben.

Masterarbeit

Parallel zum Lehr­pro­gramm fer­ti­gen die Teil­neh­mer/-innen über­wie­gend im zwei­ten Se­mes­ter ihre Mas­ter­ar­beit an. Die An­mel­dung zur Mas­ter­ar­beit er­folgt nach er­folg­rei­chem Ab­schluss al­ler Ba­sis­pflicht­mo­du­le. Das The­ma der Mas­ter­ar­beit kann in Ab­stim­mung mit dem Stu­dien­gangs­lei­ter von je­dem der im Rah­men des Stu­dien­gan­ges zum Ein­satz kom­men­den Hoch­schul­leh­rer/-innen oder Do­zen­t/-innen aus­ge­ge­ben und be­treut wer­den. Die Mas­ter­ar­beit dient dem Nach­weis, dass die Kan­di­dat/-innen im Euro­päi­schen Wirt­schafts­recht selbst­stän­dig wis­sen­schaft­lich ar­bei­ten und die Er­geb­nis­se sach­ge­recht dar­stel­len können. Die Be­ar­bei­tungs­zeit für die Mas­ter­ar­beit be­trägt in der Re­gel 12 Wo­chen. Die Mas­ter­ar­beit ist grund­sätz­lich in deut­scher Spra­che ab­zu­fas­sen. Im Ein­ver­ständ­nis mit dem Be­treuer oder der Betreuerin kann die Mas­ter­ar­beit aber auch in eng­li­scher Spra­che ab­ge­fasst wer­den.

Zeugnis

Über die Leis­tun­gen in den Ba­sis- und Wahl­pflicht­mo­du­len so­wie über das Er­geb­nis der Mas­ter­ar­beit wird ein Zeug­nis aus­ge­stellt, das neben den Be­no­tun­gen der je­wei­li­gen Prü­fungs­leis­tun­gen eine Ge­samt­no­te ent­hält. Die­se Ge­samt­no­te be­stimmt sich aus dem Durch­schnitt der ein­fach ge­wich­te­ten No­ten der Ba­sis- und Wahl­pflicht­mo­du­le und der dop­pelt ge­wich­te­ten No­te der Mas­ter­ar­beit. Mit dem Zeug­nis wird den er­folg­rei­chen Ab­sol­ven­t/-innen zu­gleich ein Diploma Supplement sowie eine Ur­kun­de aus­ge­hän­digt, mit der die Ver­lei­hung des aka­de­mi­schen Gra­des eines "Mas­ter des Euro­päi­schen Wirt­schaft­srechts (LL.M.)" be­ur­kun­det wird.

 I. Basispflichtmodule (Wintersemester)

1. Europäische Wirtschaftsverfassung

  • Europäischer Binnenmarkt und Grundfreiheiten des AEUV
  • EU-Grundrechte

2. Europäisches Wettbewerbsrecht

  • Europäisches Kartellrecht
  • Europäisches Beihilfenrecht

3. Europäisches Privatrecht

  • Europäisches Privatrecht
  • Europäisches Internationales Privatrecht

4. Die EU im globalen Handels- und Wirtschaftsverkehr

  • Wirtschaftsvölkerrecht
  • EU-Außenwirtschaftsrecht

 

II. Wahlpflichtmodul (3 aus 6) (Sommersemester)

  • Europäisches Wettbewerbsverfahrensrecht
  • Europäisches Lauterkeits- und Markenrecht
  • EU-Prozessrecht
  • Europäisches Arbeitsrecht
  • Europäisches (Wirtschafts-)Strafrecht
  • Europäisches Agrar- und Ernährungswirtschaftsrecht

 

ausführliche Modulbeschreibung

Prof. Dr. Carsten Nowak

Studiengangsleiter

Studiengangsbüro: Manuela Richter