Beratung und aktuelle Hinweise
Beratung
Sie haben Fragen zum Studium mit einer chronischen physischen und/oder psychischen Erkrankung, Beeinträchtigung oder Behinderung? Die Beratungsstelle für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (kurz: Barrierefrei-Beratungsstelle) berät Studieninteressierte und Studierende zu Nachteilsausgleichen, zur Studienfinanzierung und zum chancengleichen Studium.
Nutzen Sie gern die offenen telefonischen oder persönlichen Sprechstunden (ohne Terminvereinbarung) oder vereinbaren Sie einen individuellen Termin für ein Beratungsgespräch (telefonisch, online oder vor Ort). Die Beratung ist für Sie kostenlos und sie ist vertraulich (es gilt die Schweigepflicht).
Beratungsmöglichkeiten
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an barrierefrei@europa-uni.de, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Die Beratung kann wahlweise vor Ort in Frankfurt, telefonisch oder online durchgeführt werden. Geben Sie in Ihrer E-Mail zur Terminvereinabrung gerne an, welche der Durchführungsformen Sie bevorzugen.
Die Barrierefrei-Beratungsstelle ist auch in der vorlesungsfreien Zeit für Sie da!
Bitte beachten Sie, dass bei der Kommunikation über E-Mail keine absolute Vertraulichkeit gewährleistet ist. Die Übermittlung gesundheitsbezogenen Daten per E-Mail unterliegt daher Ihrer eigenen Verantwortung. Zur Kommunikation ausführlicher und/oder vertraulicher Informationen empfiehlt die Barrierefrei-Beratungsstelle das telefonische oder persönliche Gespräch.
Vor Ort in der Logenstraße 4 (Audimax-Gebäude)
Donnerstag: 9 - 11 Uhr
AM 113
Telefonisch
Mittwoch: 10 - 12 Uhr
Die telefonische Sprechstunde erreichen Sie unter +49 335 5534 44 55.
Die Barrierefrei-Beratungsstelle ist auch in der vorlesungsfreien Zeit für Sie da!
Bitte beachten Sie die Hinweise zu evtl. abweichenden Sprechzeiten in der rechts stehenden Kontaktbox.
Aktuelle Hinweise
Veranstaltungsreihe: Mit AD(H)S durchs Studium
Die Universität Potsdam lädt im Rahmen des MAdS-Projekts zu einer Veranstaltungsreihe ein, die sich an Studierende mit dem Verdacht auf AD(H)S bzw. Studierende mit bereits gestellter Diagnose richtet. Sie verfolgt einerseits das Ziel der Förderung von Fähigkeiten zur individuellen und zielgerichteten Bewältigung studienbedingter Probleme sowie einer Vermittlung von Kernkompetenzen zur Planung und Organisation eines erfolgreichen Studiums.
Den Auftakt bildet die hybride Veranstaltung am 21. Oktober 2025, 16–18 Uhr, mit Sophia Simonis, Dr. Lucas Mielke und Ulrike Sträßner. Desweiten behandeln die verschiedenen Veranstaltungen Themen wie Prokrastination, Selbstakzeptanz, Beziehungsgestaltung und berufliche Orientierung.
Online-Treffen für Studierende mit AD(H)S
mit thematisch-relevanten Input-Referaten und Raum für Austausch unter Studierenden
- Thema des kommenden Online-Treffens: Emotionsregulation bei ADHS
- Referent*in: Can Isyapar
- Termin: 20.11.2025, 19:30 Uhr
- Ort: online via Zoom
- Hinweis: Die regelmäßigen Online-Treffen werden durch die TU Dresden koordiniert und stehen Studierenden aller Hochschulen offen. Um einen geschützten Raum zu gewährleisten, wird um Anmeldung zu den Veranstaltung gebeten. Der Link zur Veranstaltung wird Ihnen dann zeitnah zum Termin per Email zugeschickt.
Veranstaltungen: Gesund Studieren - Psychisch Fit Studieren
In dieser Veranstaltungsreihe der Universität Potsdan werden wichtige Informationen rund um seelisches Wohlbefinden im Studium vermittelt.Thematisiert werden Bewältigungsstrategien, Unterstützungsmöglichkeiten und auch welche Beratungsangebote es direkt am Studienort gibt.
Die erste Veranstaltung findet am 19.11 statt und die zweite Veranstaltung am 15.12.2025. Für weitere Informationen und Anmledung folgen Sie bitte dem Link.
Fristen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs bei Prüfungen im Sprachenzentrum
Wenn Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen für Sprachprüfungen stellen möchten, melden Sie sich bei der Barrierefrei-Beratungsstelle, sobald Sie wissen, dass Sie eine Prüfung ablegen werden. Die Beratungsstelle führt ein individuelles, vertrauliches Beratungsgespräch mit Ihnen durch (je nach Wunsch persönlich, online oder telefonisch) und informiert Sie darüber, welche Unterlagen für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs notwendig sind. Um die rechtzeitige Umsetzung eines Nachteilsausgleichs zu gewährleisten, müssen vollständige Anträge - d.h. einschließlich des erforderlichen fachärztlichen Gutachtens, zu dem Sie genauere Informationen im vorherigen Beratungsgespräch erhalten - bis spätestens drei Wochen vor der Prüfung bei der Barrierefrei-Beratungsstelle eingegangen sein. Anträge auf Nachteilsausgleich, die danach eingehen, können ggf. nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden.