Prof. Dr. Nella Sayatz zur Juniorprofessorin für Internationales sowie Europäisches Strafrecht und Strafprozessrecht ernannt

Frankfurt (Oder), 

Prof. Dr. Nella Sayatz ist ab dem 1. April 2026 Juniorprofessorin für Internationales sowie Europäisches Strafrecht und Strafprozessrecht. An der Viadrina freut sie sich auf die wissenschaftliche Freiheit, um ihre Projekte umzusetzen, und auf die Lehre. Hier möchte sie zum einen Studierende für ihr Spezialgebiet – das Völkerstrafrecht – begeistern. Zum anderen ist es ihr Anspruch, juristische Grundlagen so gut zu vermitteln, dass privat bezahlte Kurse zur Vorbereitung auf das Staatsexamen überflüssig werden.

Auf die Frage, was der Tag der Ernennung für sie bedeutet, antwortet Prof. Dr. Nella Sayatz: Freiheit. „Dieser Tag zeigt, dass ich in einem ganz neuen Abschnitt meines Lebens angekommen bin. Ein Abschnitt, in dem ich viel Verantwortung habe, aber auch eigenverantwortlich arbeiten kann“, sagt sie. Diese Freiheit sei das, was sie am wissenschaftlichen Arbeiten am meisten schätzt.

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Bei der Ernennung: Prof. Dr. Benjamin Lahusen (links), Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Nella Sayatz und Viadrina-Präsident Prof. Dr. Eduard Mühle

Ziel: Interaktive Lehre und weniger Angst vor dem Staatsexamen

Dabei hat sie bei weitem nicht nur ihre eigene Forschung zum Völkerstrafrecht vor Augen, oder die mit Kolleginnen geplante Gründung einer Zeitschrift zum Thema. Worauf sie sich besonders freut, ist die Lehre an der Viadrina. „Ich habe total Lust, mich jetzt mal ein paar Sachen zu trauen, Formate auszutesten und mich nicht nur in den vorgegebenen Fahrwassern zu bewegen“, sagt sie. Was sie damit unter anderem meint: weg von der klassischen Präsenzvorlesung, hin zum Flipped Classroom. „Ich bin schon dabei das vorzubereiten, indem ich Lehrvideos aufnehme. Die Zeit in Präsenz nutze ich dann lieber stärker, um mit den Studierenden zu diskutieren, damit sie aktiv ins Sprechen kommen.“ Ihrer Erfahrung nach sei es ein Problem in den Rechtswissenschaften, dass Studierende kaum zum Sprechen angehalten werden. „Nicht wenige sprechen das erste Mal im Examen“, sagt sie über ihre Erfahrungen an der Humboldt-Universität, wo sie selbst studiert, promoviert und als wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet hat.

Überhaupt sei es ihr großes Ziel, die Studierenden einerseits für ihr Fach zu begeistern, ihnen aber auch „einen positiven Zugang zum Thema Staatsexamen“ zu ermöglichen. „Ich habe den vielleicht etwas idealistischen Anspruch, so gute Examensvorbereitung an der Uni zu machen, dass sie guten Gewissens auf kommerzielle Repetitorien verzichten können“, so Nella Sayatz. Das sei für sie nicht zuletzt eine Frage von zugänglicher Bildung und durchlässigen Systemen.

Völkerstrafrecht am Beispiel von Netanjahu und deutschen IS-Frauen

Bei ihrem Spezialgebiet Völkerstrafrecht bieten sich interaktive Lehrveranstaltungen mit viel Raum für Diskussionen an. Allein die Nachrichtenlage halte da viele Ansatzpunkte bereit. Sie könne sich zum Beispiel vorstellen, mit ihren Studierenden über den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofes gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu zu diskutieren und über die Frage, warum Bundeskanzler Friedrich Merz ihn dennoch in Deutschland empfangen und nicht verhaften lassen würde.

Durch das Völkerstrafrecht werden immer wieder Fragen der Weltpolitik vor deutsche Gerichte gebracht. Dahinter liegt die Überzeugung, dass es eine Notwendigkeit gibt, ­– stellvertretend für die Staatengemeinschaft – Taten in Deutschland zu verfolgen, die oftmals keinen oder nur einen geringen Bezug zu Deutschland haben, um damit zur Gerechtigkeit weltweit beizutragen. Eines dieser Beispiele hat Nella Sayatz in ihrer Promotion „Eigentumsschutz im Völkerstrafrecht. Unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Völkerstrafgesetzbuches“ erforscht, die im vergangenen Jahr mit dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin ausgezeichnet wurde. Ausgangspunkt ihrer Betrachtungen sind rund 20 Fälle von zurückgekehrten IS-Frauen, die in Deutschland auch dafür verurteilt wurden, dass sie in Syrien in Häusern und Wohnungen gewohnt haben, aus denen die Bevölkerung vertrieben worden war. „Da geht es um Kriegsverbrechen des Aneignens von Eigentum und Plünderung“, erklärt Nella Sayatz. In ihrer Arbeit diskutiert sie, warum auch Eigentum im Völkerstrafrecht geschützt wird und ob es gerechtfertigt ist, die Frauen, die sich dem IS angeschlossen hatten, als Kriegsverbrecherinnen und Terroristinnen zu verfolgen. 

Die von ihr untersuchten Fälle seien größtenteils „medial unter dem Radar“ verhandelt worden. Über andere Fälle wird oft breit und mitunter vereinfachend berichtet. Auch hier sieht Nella Sayatz ihre Aufgabe als Expertin für Völkerstrafrecht. „Es ist eine wichtige Aufgabe im Transferbereich, bestimmte Fragen einzuordnen“, findet sie. Die Anlässe werden immer mehr, und das Völkerstrafrecht gerät zunehmend unter Druck. „Es vergeht ja kaum ein Tag, wo nicht eine neue Schlagzeile dazu führt, dass man sich die Frage stellt: Sprechen wir vielleicht nächstes Jahr gar nicht mehr über das Völkerstrafrecht und können wir die Vorlesung abschaffen?“, sagt Nella Sayatz. Sie wischt den Gedanken schnell wieder beiseite. Welche Berechtigung und Bedeutung das Völkerstrafrecht hat, werden Studierende der Viadrina ab dem Sommersemester 2026 bei ihr lernen.

Frauke Adesiyan

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