Internationales Abstammungsrecht: Dr. Liudmila Tsarova forscht an der Viadrina
Dr. jur. Liudmila Tsarova ist Stipendiatin aus Belarus und forscht derzeit an der Viadrina zum internationalen Abstammungsrecht. In ihrer Forschung untersucht sie grenzüberschreitende Fälle, in denen die in einem Staat begründete Abstammung eines Kindes in einem anderen Staat nicht oder nicht vollständig anerkannt wird – etwa bei reproduktionsmedizinischen Behandlungen wie Leihmutterschaft oder Eizellspende, die nicht in allen Ländern zulässig sind. Im Zentrum ihrer Arbeit stehen dabei die Rechtsordnungen von Belarus, Deutschland und Polen. Im Interview berichtet sie, wie sie an die Viadrina kam und warum sie sich in der internationalen Ausrichtung der Universität besonders wiederfindet.
Frau Tsarova, was führt Sie an die Viadrina?
Wenn ich darauf zurückblicke, war es weniger ein einzelner Moment als vielmehr eine ganze Kette von Ereignissen, die mich an die Viadrina geführt haben. Der konkrete Anstoß war meine Begeisterung für die Rechtsvergleichung und der Kontakt zu Professor Arkadiusz Wudarski: Er lud mich zunächst zu einer rechtsvergleichenden Konferenz ein und holte mich später an die Professur für polnisches und europäisches Privatrecht sowie Rechtsvergleichung. Anschließend wurde ich von der Universität für eine Forschungsförderung im Bereich des internationalen Abstammungsrechts nominiert, die wir glücklicherweise erhalten haben. Seitdem widme ich mich diesem Forschungsfeld unter der Betreuung von Professor Oliver Knöfel.
Für die mir gebotenen Möglichkeiten, die herzliche Aufnahme an der Universität und die vielfältige Unterstützung bis heute bin ich sehr dankbar. Je besser ich die Universität kennenlerne, desto mehr Gemeinsamkeiten entdecke ich. Ein schönes Beispiel ist, dass mein erster Professor im Europarecht Knut Ipsen Gründungsrektor der Viadrina war. Inhaltlich fühle ich mich hier genau richtig. Die starke Internationalität der Universität entspricht sehr meinem Interesse am vergleichenden und internationalen Privatrecht und meiner Begeisterung für grenzüberschreitende Konstellationen.
Heide Fest
Was haben Sie aus der Lehre Knut Ipsens für Ihre (spätere) Arbeit mitgenommen?
Im Grunde hat er mir ein Fenster nach Europa geöffnet. Ich kam 1996/97 als Austauschstudentin an die Ruhr-Universität Bochum und entschied mich dort für ein Fach, das in Belarus damals kaum zugänglich und völlig neu war: Europarecht. Die Begeisterung war so groß, dass ich meinen Aufenthalt verlängerte, um die Abschlussklausur schreiben zu können. Noch heute erinnere ich mich an meinen Prüfungsschein mit 14 von 18 Punkten – und an die Frage zu den impliziten Befugnissen der EU, die ich nicht ganz überzeugend beantwortet hatte.
Neben dem Schein mit der Unterschrift von Prof. Ipsen brachte ich einen halben Koffer voller Literatur zum Europarecht mit nach Belarus zurück und schrieb meine Abschlussarbeit über die Freiheiten des EU-Binnenmarkts. Später wurde ich selbst eine der ersten Dozentinnen für Europarecht in Belarus, unterrichtete mehr als zehn Jahre lang den Grundkurs und spezialisierte mich anschließend unter anderem auf europäisches Privatrecht.
Ende der 1990er-Jahre traf ich Knut Ipsen noch einmal in Minsk beim Roten Kreuz, wo er als Experte für internationales humanitäres Recht tätig war. Was mich damals besonders beeindruckte, war, wie viel ein Mensch leisten kann – und das mit außergewöhnlicher Qualität. Ein Lehrer wie er vermittelt weit mehr als Fachwissen. Er erweitert den Horizont, inspiriert, stärkt den Glauben daran, dass scheinbar Unmögliches möglich ist, und prägt zugleich Werte wie Anstand, Verantwortung und menschliche Haltung.
Sie haben früh Rechtsgebiete kennengelernt, die sich stark wandeln – wie zeigt sich dieser Wandel heute in Ihrem Forschungsfeld des Abstammungsrechts?
Das Abstammungsrecht ist gerade deshalb so aktuell, weil wir in einer Zeit großer gesellschaftlicher und technologischer Veränderungen leben. Vorstellungen davon, was Familie ist und wer als Eltern gilt, wandeln sich seit einigen Jahrzehnten stark. Ein zentraler Treiber dieser Entwicklung ist der enorme Fortschritt der Reproduktionsmedizin. Als 1978 im Vereinigten Königreich das erste Kind nach künstlicher Befruchtung geboren wurde, galt das noch als Sensation. Heute gehört die In-vitro-Fertilisation längst zur medizinischen Alltagspraxis. Inzwischen sind „verzögerte“ Elternschaft, „postmortale Reproduktion“ oder die Verwendung genetischen Materials von mehr als zwei Personen möglich.
All das stellt das Recht vor neue Herausforderungen. Klassische Grundsätze – etwa, dass die Mutter immer eindeutig feststeht oder dass ein Kind rechtlich genau zwei Eltern hat – geraten zunehmend unter Druck. Somit werden derzeit Fragen der Anerkennung von Leihmutterschaft, der Pluralität von Elternschaft sowie der Elternrechte gleichgeschlechtlicher Elternpaare in mehreren Ländern besonders kontrovers diskutiert.
Auch in Deutschland haben diese Entwicklungen eine intensive Reformdebatte ausgelöst. Der Gesetzgeber steht vor der Aufgabe, das Abstammungsrecht an die gesellschaftliche Realität und die medizinischen Möglichkeiten anzupassen. Genau an dieser Schnittstelle von Recht, Medizin, Genetik und gesellschaftlichem Wandel liegt heute die besondere Aktualität dieses Themas.
Wenn die Familien in ihr Heimatland zurückkehren, wird die im Ausland begründete Elternschaft dort häufig nicht oder nur eingeschränkt anerkannt. Das kann für die betroffenen Familien sehr belastend sein – etwa im Hinblick auf Staatsangehörigkeit, Sorgerecht oder ganz praktische Alltagsfragen.
Liudmila Tsarova
Welche Rolle spielt die internationale Perspektive in Ihrem Forschungsfeld?
Die internationale Perspektive ist in meinem Projekt ganz zentral, weil gerade grenzüberschreitende Fälle besonders kompliziert sind. Wenn Elternschaft über Staatsgrenzen hinweg entsteht, prallen oft sehr unterschiedliche rechtliche Vorstellungen aufeinander. Häufig werden dabei rechtliche Sachverhalte gewissermaßen importiert, die im eigenen Rechtssystem so gar nicht vorgesehen sind. Ein typisches Beispiel ist die Leihmutterschaft: In einigen Staaten ist sie unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, während sie in großen Teilen der Europäischen Union – darunter auch in Deutschland – grundsätzlich verboten ist. Diese Unterschiede führen dazu, dass Menschen gezielt ins Ausland reisen, um dort reproduktionsmedizinische Möglichkeiten zu nutzen. Man spricht hier oft von Reproduktionstourismus.
Die rechtlichen Probleme entstehen meist erst danach: Wenn die Familien in ihr Heimatland zurückkehren, wird die im Ausland begründete Elternschaft dort häufig nicht oder nur eingeschränkt anerkannt. Das kann für die betroffenen Familien sehr belastend sein – etwa im Hinblick auf Staatsangehörigkeit, Sorgerecht oder ganz praktische Alltagsfragen.
Solche Fälle beschäftigen deshalb regelmäßig die Gerichte, sowohl auf nationaler Ebene als auch international. Genau an dieser Schnittstelle zwischen unterschiedlichen Rechtsordnungen und dem Schutz der Privatrechte setzt meine Forschung an.
Welche Länder oder Modelle schauen Sie sich dabei besonders genau an – und warum?
Ich schaue mir vor allem die Rechtsordnungen von Belarus, Deutschland und Polen an. Diese drei Länder sind für meine Forschung interessant, weil sie im Abstammungsrecht unterschiedliche Ansätze vertreten. So ist die Leihmutterschaft in Belarus legalisiert, während sie in Deutschland und Polen grundsätzlich verboten ist. Gleichzeitig hat sich das Recht in Deutschland – anders als in Polen und Belarus – stärker in Richtung der Anerkennung vielfältiger Familienformen entwickelt. Polen zeigt wiederum ein anderes Bild, unter anderem durch seine eher zurückhaltende Haltung gegenüber Reformen im Abstammungsrecht. Zugleich ermöglicht mir die Länderauswahl, sowohl europäische als auch völkerrechtliche Instrumente zu untersuchen: also einerseits Regelungen innerhalb der Europäischen Union, etwa zwischen Deutschland und Polen, und andererseits den Bezug zu einem Drittstaat wie Belarus. Wichtig ist dabei, dass alle drei Länder Vertragsstaaten der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht sind, wo derzeit an internationalen Regeln zur Anerkennung rechtlicher Elternschaft gearbeitet wird – einschließlich solcher Konstellationen, die aus internationaler Leihmutterschaft entstehen.
Zur Person
Dr. jur. Liudmila Tsarova ist Juristin, Wissenschaftlerin und Dozentin aus Belarus, die sich auf grenzüberschreitende privatrechtliche Rechtsverhältnisse spezialisiert hat. Aktuell ist sie Stipendiatin eines renommierten Förderprogramms für Wissenschaftler*innen und forscht am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie Europäisches und Internationales Privatrecht unter der wissenschaftlichen Betreuung von Prof. Dr. Oliver Knöfel.
Heike Stralau
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