Verschweigen, Machtkonzentration, fehlende Kontrolle: Wie Reformen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verändern sollen
Die Viadrina ist ein Ort aktueller Debatten mit gesamtgesellschaftlicher Relevanz – den Beweis lieferte sie erneut bei den 22. Frankfurter Medienrechtstagen am 14. und 15. Januar 2026. Auf dem Podium und im Publikum im Senatssaal begegneten sich Menschen aus Wissenschaft, Gesellschaft, Politik und Praxis und tauschten sich kritisch über den Zustand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) aus. Zwei Journalisten berichteten aus dem Inneren des „Systems“ ÖRR; andere Teilnehmende lieferten den Außenblick mit politischer Erfahrung, wissenschaftlich-juristischem Hintergrund oder praktischer Analyse.
„Das Verschweigen von Themen muss aufhören“, mahnte Prof. Dr. Johannes Weberling, Medienrechtsexperte und Honorarprofessor der Viadrina, in seinem Vortrag zum Abschluss der Medienrechtstage.
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Kritik an internen Machtstrukturen und fehlender Transparenz im ÖRR
Am Tag zuvor hatten Andreas Halbach, seit mehr als 20 Jahren Journalist beim ZDF-Magazin Frontal21 und aktuell mit Arbeitsverbot belegt, sowie Alexander Teske, ehemaliger Themenplaner bei der ARD und Autor des Buches „inside Tagesschau“, ausgeführt, wie sie in ihrer Arbeit meist subtil und intransparent von Vorgesetzten behindert wurden. Kritische Recherchen und Themenvorschläge wurden in ihren Redaktionen ohne Begründung abgelehnt, etwa zu Schulschließungen während der Corona-Pandemie, Waffenlieferungen an die Ukraine, der Migrationsdebatte oder der Schlesinger-Affäre beim RBB. Der Skandal rund um die ehemalige Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, wurde beim ZDF aus den Themen für Frontal21 ausgesiebt – nach dem Motto: „Recherchen gegen befreundete Sender sind nicht erwünscht“, so Andreas Halbach. Er habe Beschwerde dagegen eingelegt und sei durch alle Instanzen des ZDF gewandert – ohne Erfolg. Es gebe kein unabhängiges Beschwerdemanagement im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Vielmehr würden kritische Journalist*innen diffamiert und ignoriert – oder wie im Falle von Andreas Halbach mit Arbeitsverbot belegt.
Das könne sich nun ändern, erklärte Johannes Weberling zuversichtlich und zugleich mit einem Appell an Politik und Justiz: „Mit den Neuerungen im Medienstaatsvertrag, der seit dem 1. Dezember 2025 in Kraft ist, können – nein, müssen – neue Dynamiken entstehen.“ Denn erstmals sei damit und mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15. Oktober 2025 zum Gesamtprogramm eine inhaltliche Ausgewogenheit juristisch einklagbar. Die Redaktionen müssten wieder eine offene Diskussionskultur einführen, in der die Vorgesetzten Themenbeiträge nicht einfach abschmettern könnten. Der Einfluss der Intendant*innen habe sich in seiner Struktur ähnlich der Katholischen Kirche zu einer autoritären Führungskultur entwickelt: Eine Person entscheidet. Auch das müsse der Vergangenheit angehören. Die Themenauswahl in der Tagesschau etwa komme laut Alexander Teske letztlich auf nicht nachvollziehbare Weise zustande; ein sogenannter Chef vom Dienst könne Beiträge einfach streichen.
Es gibt kein unabhängiges Beschwerdemanagement im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Andreas Halbach
Wege zu einem ausgewogeneren öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Abgesehen von den nun rechtlichen Möglichkeiten, das Programm vor Gericht in Richtung größerer Vielfalt und Ausgewogenheit zu verändern, lieferten die Vortragenden praktische Verbesserungsvorschläge zu einer vielschichtigen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Einen institutionellen Reformvorschlag formulierte Peter Huber, ehemaliger Bundesverfassungsrichter und Innenminister von Thüringen, 2009 bis 2010. Er schlug eine Abkehr von Intendant*innen hin zu einer kollegialeren Entscheidungsinstanz vor. Zudem müssten die Redaktionen diverser besetzt werden – aktuell gebe es ein Übergewicht von links-grünen Positionen. Dieses verenge das Meinungsspektrum und erhöhe die sozialen Kosten durch gesellschaftliche Polarisierung. „Das erschwert letztlich die Kommunikation und führt dazu, dass plötzlich sogenannte alternative Wahrheiten genauso gewertet werden wie Fakten“, so Huber. Das bestätigten auch andere Podiumsgäste. Alexander Teske unterstrich zudem, dass bei den Redaktionsteams auch die Herkunft oder persönliche Umstände eine Rolle spielen sollten. Seiner Kenntnis nach sei nach ihm selbst niemand aus Ostdeutschland in der Themenauswahl bei der ARD vertreten. Auch Menschen mit Behinderung seien in den Redaktionen schwerlich zu finden. „Es geht beim Recherchieren doch auch um Einfühlungsvermögen, weil jeder aus einer anderen Erlebniswelt kommt, geprägt durch Herkunft oder auch Einkommen“, so Teske. Und obwohl dem ÖRR rund zehn Milliarden Euro im Jahr zur Verfügung stünden, würden etwa Fachredaktionen abgeschafft. Auch das sei ein Versäumnis, denn eine fundierte journalistische Einordnung etwa zu Corona sei erst möglich, wenn es Journalist*innen gebe, die einen medizinischen Hintergrund hätten.
Prof. Dr. Stephan Russ-Mohl, Medienwissenschaftler und langjähriger Beobachter des europäischen Journalismus, empfahl eine Orientierung am Schweizer Modell des ÖRR. Die Mehrsprachigkeit habe einen überaus integrativen Charakter: „Sie sollten Programme in türkischer und russischer Sprache anbieten. Denn das sind die Minderheiten in unserem Land, die von der Propaganda von Erdogan und Putin beeinflusst werden.“
Letztlich, so waren sich die Diskutant*innen weitgehend einig, sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein hohes Gut, das jedoch seine verfassungsgemäße Aufgabe als demokratiefördernd und Demokratie bewahrend wieder stärker wahrnehmen müsse. „Es ist eine demokratiedienende Programmfreiheit“, erklärte Peter Huber, was auch Johannes Weberling unterstrich: „Es kommt eben nicht nur auf eine schöne demokratische Verfassung an, sondern es kommt auch auf die Demokraten an.“ Dem ÖRR würde mehr Demut vor den Beitragszahlenden guttun, denn letztlich sollten sie bestimmen, was Programm ist.
Kooperationspartner
Die Frankfurter Medienrechtstage werden veranstaltet vom Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina in Kooperation mit der Südosteuropa-Gesellschaft sowie mit freundlicher Unterstützung des Medienprogramms Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Märkischen Oderzeitung.
Heike Stralau
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