Einordnung des Jahresberichtes des Landesrechnungshofes
Am 8. Dezember 2025 stellte der Landesrechnungshof Brandenburg seinen Jahresbericht 2025 der Öffentlichkeit vor, in dem auch die Prüfergebnisse zur Viadrina für das Jahr 2023 veröffentlicht wurden. Viadrina-Präsident Prof. Dr. Eduard Mühle ordnet die Ergebnisse ein.
„In den vergangenen Tagen berichteten viele Medien über die Prüfung der Viadrina durch den Landesrechnungshof des Landes Brandenburg. Gern möchte ich den Jahresbericht des Landesrechnungshofes aus Sicht der Viadrina einordnen.
Die Prüfung des Haushaltsjahres 2023 erfolgte im Laufe des Jahres 2024. Viele Punkte, wie die Führung der Haushaltsbücher, die Vermögensnachweise, die Zahlstelle oder die Vergabepraxis, wurden nicht beanstandet. Insgesamt urteilt der Rechnungshof, dass die „an der EUV festgestellten Mängel […] aufs Ganze gesehen zwar nicht systematisch beklagenswert [waren], [aber] erhebliche Defizite im Verwaltungshandeln [offenbarten]. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Ordnungsmäßigkeit müssen zukünftig noch mehr im Mittelpunkt des Agierens der EUV stehen.“ (S. 207 Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2025).
Bei den beanstandeten Dienstreisen, Geschenken (im Gesamtwert von 370 € bei einem Haushalt von rund 35 Millionen) und einem Viadrina-Grillen 2023 aus Haushaltsmitteln handelt es sich um Einzelfälle. Wir haben sogleich, als uns die beanstandeten Fälle 2024 zur Kenntnis gelangten, Maßnahmen ergriffen, damit diese Fälle künftig nicht mehr vorkommen. Die Verfahren wurden und werden sukzessive digitalisiert und zentralisiert.
Die Verwaltung der Viadrina achtet strikt auf die regelkonforme Ausgabe ihrer Gelder. Denn eins ist klar: Als aus öffentlichen Mitteln finanzierte Einrichtung halten wir uns selbstverständlich strikt an geltendes Recht und die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Dass wir auf die gesunkenen Studierendenzahlen mit einer intensiven Reformagenda reagieren, hat der Rechnungshof gelobt. Wir entwickeln neue Studiengänge, attraktive, innovative Lehrformate, steigern die Attraktivität unseres Campus – all das beginnt Früchte zu tragen: Die Zahl unserer Studienanfänger*innen steigt, und wir haben zum aktuellen Wintersemester mehr Studienanfänger*innen als zum Wintersemester 2024/25. Die Kosten pro Studierendem, die der Rechnungshof als zu hoch bezeichnet, liegen weiterhin deutlich unter jenen der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und in etwa auf der Höhe der Universität Potsdam.
Zur Verlagerung einer Professur an die Universität Potsdam hat das Wissenschaftsministerium (MWFK) eine Stellungnahme abgegeben und hält – genau wie wir – alle vom Rechnungshof kritisierten Verfahrensschritte für rechtmäßig und angemessen. Wichtig ist mir zu betonen, dass durch die im Einverständnis aller Beteiligten erfolgte Versetzung der Professur an die Universität Potsdam dem brandenburgischen Steuerzahler kein einziger Cent verloren geht, geschweige denn für rechtswidrige Zwecke missbraucht wurde oder wird.“
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