Medieninformation Nr. 73-2022

vom 9. Mai 2022


30 Jahre Verfassung des Landes Brandenburg –Verfassungsgericht, Viadrina und Uni Potsdam veranstalten gemeinsames Seminar


Aus Anlass des 30-jährigen Bestehens der Verfassung des Landes Brandenburg veranstalten die Juristischen Fakultäten der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und der Universität Potsdam in Kooperation mit dem Verfassungsgericht am Donnerstag, dem 12. Mai 2022, ein Seminar mit Studierenden der beiden Fakultäten.

Nach der friedlichen Revolution im Herbst 1989 war der Landtag Brandenburg das erste ostdeutsche Parlament, das eine Verfassung verabschiedet hat. Die Brandenburger Verfassung gewährt umfangreiche politische Gestaltungsrechte, die auf Initiative der damaligen Bürgerbewegungen zum ersten Mal in einer deutschen Verfassung formuliert wurden. Brandenburg ist eines der wenigen Bundesländer, dessen Verfassung durch Volksentscheid bestätigt worden ist. Die Verfassung wurde am 14. April 1992 vom Landtag verabschiedet und am 14. Juni 1992 von der Bevölkerung mit über 94 Prozent Zustimmung angenommen.

Dass die Brandenburger Verfassung durch Volksentscheid gebilligt worden ist, ist weithin in Vergessenheit geraten. Eine Generation später ist es Zeit, so das Anliegen der Seminar-Veranstalter, sich der Wurzeln der Landesverfassung zu vergewissern, zugleich aber auch gegenwärtige Probleme und zukünftige Herausforderungen des Landesverfassungsrechtes verstärkt in den Blick zu nehmen.

Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Stefan Haack (Frankfurt (Oder)) und Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt (Potsdam) forschen die Studierenden Lilly Blaudszun, Chantal Münster, Peter-Martin Mattigk, Lea Bunge, Jolina Böning, Samuel Märkt, Lasse Cornelius und Christian Felix Strobel diesen Fragen auf Einladung des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg nach.

Die Veranstaltung ist nicht öffentlich.


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