Wahlbekanntmachung
Senat und Fakultätsräte (alle Statusgruppen)
Die Wahlen finden vom 1. - 3. Juli 2025, 12.00 - 14.00 Uhr im Foyer des Gräfin-Döhnhoff-Gebäudes oder per Briefwahl statt.
Um sich auszuweisen, genügt ein amtlicher Lichtbild- oder Mitarbeitenden-/Studierendenausweis.
Die Briefwahl muss bis zum 20. Juni 2025, 23.59 Uhr über das Online-Formular beantragt werden.
Aktiv wahlberechtigt sind alle, die an der Europa-Universität Viadrina haupt- oder nebenberuflich nach § 2 Abs. 3 WahlO tätig sind (inkl. Lehrbeauftragte) oder als Studierende eingeschrieben sind und in den Wähler*innenlisten geführt werden. Diese können vom 12. Mai 2025 bis 6. Juni 2025 (13 Uhr) im Sekretariat des Präsidialbereichs (HG 107) eingesehen werden.
Das Wahlrecht kann nur in einer der Mitgliedergruppen ausgeübt werden. Mehrfachwahl in verschiedenen Gruppen ist unzulässig. Wahlberechtigte, die mehreren Mitgliedergruppen angehören, werden - nach der Reihenfolge der Gruppe der Hochschullehrer*innen, der akademischen Mitarbeiter*innen, der Studierenden und des nichtwissenschaftlichen Personals - in den Wählerlisten vorläufig der jeweils ersten für sie in Betracht kommenden Mitgliedergruppe zugeordnet. Sie können gegenüber der Wahlleitung eine unwiderrufliche Erklärung darüber abgeben, in welcher anderen Mitgliedergruppe sie wählen wollen.
Einwendungen gegen die Wähler*innenlisten können bis zum 6. Juni 2025 (15 Uhr) gegenüber der Wahlleitung (hochschulwahlen@europa-uni.de) erhoben werden.
Die Grundsätze des Wahlsystems sowie der Stimmabgabe und -verteilung ergeben sich aus den §§ 5 und 7 WahlO, danach erfolgt die Wahl für die Gruppe der Studierenden und der akademischen Mitarbeiter*innen nach dem Grundsatz der personalisierten Verhältniswahl und bei den Hochschullehrer*innen und den nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen nach dem Grundsatz der Personenwahl.
Eine Liste aller Kandidierenden wird im Vorfeld der Wahlen auf der Webseite www.europa-uni.de/wahlen veröffentlicht.
Die Wahlergebnisse werden auf der Webseite www.europa-uni.de/wahlen veröffentlicht.
Passiv wahlberechtigt sind alle, die an der Europa-Universität Viadrina nach § 2 Abs. 2 WahlO hauptberuflich tätig oder als Studierende eingeschrieben sind.
ZUSAMMENSETZUNG DER GREMIEN
Dem Senat und den Fakultätsräten gehören jeweils an:
7 Hochschullehrer*innen
4 Studierende
4 akademische Mitarbeiter*innen (stimmberechtigt ist, wer in der Mandatszuteilung zuerst zu berücksichtigen ist)
2 nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen (stimmberechtigt ist, wer die meisten Stimmen erhält)
Nicht stimmberechtigte Mitglieder haben sonst alle Mitwirkungsrechte des jeweiligen Organs.
Im Senat bestehen für die Hochschullehrer*innen fakultätsweite Wahlkreise (zwei Hochschullehrer*innen je Fakultät); ein weiteres Mitglied wird in einem zusätzlichen universitätsweiten Wahlkreis gewählt.
Die studentischen Mitglieder werden für eine einjährige Amtszeit gewählt, alle übrigen Mitglieder für eine zweijährige Amtszeit. Die Amtszeit beginnt am 1. Oktober 2025.
Gewählt werden kann nur, wer in einen Wahlvorschlag seines Wahlkreises aufgenommen worden ist.
WAHLVORSCHLÄGE
Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben über die Bewerber*innen enthalten (§ 14 Abs. 5 WahlO):
Mitgliedergruppe, Fachbereich, Name, Vorname, Matrikel- bzw. Personalnummer.
Darüber hinaus wird dringend empfohlen, eine E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer anzugeben, damit die Wahlkommission bei fehlenden oder unklaren Angaben Kontakt aufnehmen kann, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Formulare für Wahlvorschläge und Unterstützer*innen gibt es unter: www.europa-uni.de/wahlen
Gemäß § 14 der WahlO darf der einzelne Wahlvorschlag höchstens dreimal so viele Kandidierende enthalten, wie Sitze zu besetzen sind. Die Bewerber*innen müssen dem Wahlkreis angehören und dürfen nicht in einem anderen Wahlvorschlag für dasselbe Organ aufgenommen sein.
Mit dem Wahlvorschlag ist eine schriftliche, unwiderrufliche Bereitschaftserklärung aller Bewerber*innen einzureichen.
Wahlvorschläge der Hochschullehrer*innen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen können nur als Einzelbewerbungen eingereicht werden. Wahlvorschläge für die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und die Studierenden können Listen oder Einzelbewerber*innen enthalten. Bei Wahlvorschlägen in Listen ist gemäß § 14 Abs. 5 Satz 3 der WahlO möglichst die Listenbezeichnung und ein/e Listensprecher*in anzugeben. Bei Listen kann eine gewünschte Reihenfolge angeben werden, anderenfalls erfolgt die Reihung auf dem Stimmzettel alphabetisch.
Unterstützer*innenlisten: Eingereichte Wahlvorschläge müssen von mindestens drei Wahlberechtigten dieses Wahlkreises unter Angabe der Zugehörigkeit zum betreffenden Wahlkreis bzw. zur betreffenden Fakultät unterzeichnet sein; Studierende haben die Matrikelnummer anzugeben (§ 14 Abs. 4 WahlO).
Wahlvorschläge sind bis zum 3. Juni 2025, 12.00 Uhr, bei der Wahlleitung einzureichen. Nur vollständig und fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge werden berücksichtigt.
Die Wahlergebnisse werden nach Bestätigung durch den Zentralen Wahlausschuss unter www.europa-uni.de/wahlen veröffentlicht.
Frankfurt (Oder), 12. Mai 2025
Beatrix Eckert
Wahlleitung