Wahlbekanntmachung
Konfliktschlichtung in Promotionsverfahren
Die Wahlen finden vom 1. - 3. Juli 2025, 12.00 - 14.00 Uhr im Foyer des Gräfin-Döhnhoff-Gebäudes oder per Briefwahl statt.
Um sich auszuweisen, genügt ein amtlicher Lichtbild- oder Mitarbeitenden-/Studierendenausweis.
Die Briefwahl muss bis zum 20. Juni 2025, 23.59 Uhr über das Online-Formular beantragt werden.
Aktiv wahlberechtigt sind alle in den Wähler*innenlisten geführten Hochschullehrer*innen, die an der Europa-Universität Viadrina haupt- oder nebenberuflich nach § 2 Abs. 3 WahlO tätig sind, sowie alle Promovierenden, d. h. alle akademischen Mitarbeiter*innen und eingeschriebenen Promotionsstudierenden, es sei denn, sie sind bereits titelführungsberechtigt.
Wählen kann nur, wer in den Wähler*innenlisten geführt wird. Einsicht in diese kann vom 12. Mai bis 6. Juni, 13.00 Uhr,
Einwendungen gegen die Wähler*innenlisten können bis zum 6. Juni 2025 (15 Uhr) gegenüber der Wahlleitung (hochschulwahlen@europa-uni.de) erhoben werden.
Die Grundsätze des Wahlsystems sowie der Stimmabgabe und -verteilung ergeben sich aus den §§ 5 und 7 WahlO.
Eine Liste aller Kandidierenden wird im Vorfeld der Wahlen auf der Webseite www.europa-uni.de/wahlen veröffentlicht.
Die Wahlergebnisse werden auf der Webseite www.europa-uni.de/wahlen veröffentlicht.
KANDIDIEREN
Gewählt und vom Präsidenten bestellt werden:
- Eine Person für die Gruppe der Hochschullehrer*innen
Wählbar ist, wer ausdieser Gruppe an der Europa-Universität Viadrina nach § 2 Abs. 2 WahlO hauptberuflich tätig ist.
- Eine Person für die Gruppe der Promovierenden
Wählbar ist, wer als Promotionsstudierende*r eingeschrieben oder hauptberuflich akademische*r Mitarbeiter*in ist, es sei denn, die Person ist bereits titelführungsberechtigt.
Die oder der jeweils Zweitplatzierte wird Stellvertreter*in. Die Amtszeit beginnt zum Wintersemester 2025/26 (1. Oktober 2025) und beträgt zwei Jahre.
WAHLVORSCHLÄGE
Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben über die Bewerber*innen enthalten (§ 14 Abs. 5 WahlO):
Mitgliedergruppe, Fachbereich, Name, Vorname, bei Promovierenden ggf. die Matrikelnummer. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, eine E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer anzugeben, damit die Wahlkommission bei fehlenden oder unklaren Angaben Kontakt aufnehmen kann, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Formulare für Wahlvorschläge und Unterstützer*innen gibt es unter: www.europa-uni.de/wahlen
Mit dem Wahlvorschlag ist eine schriftliche, unwiderrufliche Bereitschaftserklärung aller Bewerber*innen einzureichen.
Die Wahlvorschläge können nur als Einzelbewerbungen eingereicht werden.
Unterstützer*innenlisten: Eingereichte Wahlvorschläge müssen von mindestens drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; Promotionsstudierende haben die Matrikelnummer anzugeben (§ 14 Abs. 4 WahlO).
Wahlvorschläge sind bis zum 3. Juni 2025, 12.00 Uhr, bei der Wahlleitung einzureichen. Nur vollständig und fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge werden berücksichtigt.
Die Wahlergebnisse werden nach Bestätigung durch den Zentralen Wahlausschuss unter www.europa-uni.de/wahlen veröffentlicht.
Frankfurt (Oder), 12. Mai 2025
Beatrix Eckert
Wahlleitung